Modellprojekt Bürgerarbeit
der Abgeordneten René Springer, Ulrike Schielke-Ziesing, Uwe Witt, Norbert Kleinwächter und der Fraktion der AfD
Vorbemerkung
Das Projekt „Bürgerarbeit“ wurde von der Regionaldirektion Sachsen-Anhalt-Thüringen der Bundesagentur für Arbeit und der Landesregierung Sachsen-Anhalt konzipiert und durch die Regionaldirektion Bayern weiterentwickelt. Das primäre Ziel dieses an zehn Modellstandorten getesteten Aktivierungskonzeptes war es, Arbeit statt Arbeitslosigkeit zu finanzieren und dadurch die Anzahl arbeitsloser Menschen erheblich zu reduzieren (https://bit.ly/2MoRj3l).
Am 15. Juli 2010 startete das Bundesministerium für Arbeit und Soziales das neue Modellprojekt „Bürgerarbeit“. Das Ziel des Modellprojektes Bürgerarbeit war es, einen möglichst hohen Anteil der arbeitslosen erwerbsfähigen Hilfebedürftigen durch qualitativ gute und konsequente Aktivierung in den allgemeinen Arbeitsmarkt zu integrieren und nur die arbeitslosen Hilfebedürftigen in „Bürgerarbeit“ zu vermitteln, bei denen eine Integration in den allgemeinen Arbeitsmarkt nicht möglich ist (Ultima Ratio) (https://bit.ly/2OUYSvE). Dazu erklärte die damalige Bundesministerin für Arbeit und Soziales Dr. Ursula von der Leyen in der Pressemitteilung vom 9. Juli 2010: „Aktiv zu sein ist immer besser als zuhause auf ein Jobangebot zu warten. Deshalb haben wir bei der Bürgerarbeit nicht nur eine intensive Aktivierungs- und Vermittlungsphase vorgeschaltet, sondern auch zur Bedingung gemacht, dass jedem Bürgerarbeiter ständig ein persönlicher Coach zur Seite steht, der motiviert, berät und unterstützt, damit der Sprung in einen regulären Job gelingt. Denn das oberste Ziel auch der Bürgerarbeit ist, Menschen dauerhaft in reguläre Jobs zu bringen“ (https://bit.ly/2N8q1dJ).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen33
Wie viele Programmeintritte fanden im Zeitraum vom 15. Juli 2010 bis zum 31. Dezember 2014 statt (bitte auf Monatsbasis nach folgenden Merkmalen getrennt ausweisen: a) Geschlecht b) Alter bei Programmeintritt, unterteilt nach unter 25 Jahren 25 bis 34 Jahre 35 bis 54 Jahre 55 Jahre und älter c) Staatsangehörigkeit – Deutsche, Ausländer d) Eintritt in die Aktivierungsphase e) Eintritt in die Beschäftigungsphase)?
Wie viele Programmaustritte fanden im Zeitraum vom 15. Juli 2010 bis zum 31. Dezember 2014 statt (bitte auf Monatsbasis nach den in Frage 1 genannten Merkmalen a), b), c), d) und e) getrennt ausweisen)?
Wie viele Tage waren die Teilnehmer, die das Programm vorzeitig verlassen haben, im Programm durchschnittlich aktiv?
Wie viele Programmaustritte sind seit dem Programmstart bis zum 31. Dezember 2014 auf a) den Teilnehmer, b) den Arbeitgeber oder c) das Jobcenter bzw. den zugelassenen kommunalen Träger zurückzuführen (bitte die Anzahl jeweils getrennt nach den Jahren 2010, 2011, 2012, 2013 und 2014 ausweisen)?
Welche Gründe wurden von den Teilnehmern angegeben, die zu einer vorzeitigen Beendigung der Teilnahme führten (bitte die Gründe mit der aufgetretenen Häufigkeit in Prozent ausweisen)?
Welche Gründe wurden von den Arbeitgebern angegeben, die zu einer vorzeitigen Kündigung des Teilnehmers führten (bitte die Gründe mit der aufgetretenen Häufigkeit in Prozent ausweisen)?
Welche Gründe wurden von den Jobcentern bzw. kommunalen Trägern angegeben, die zu einer vorzeitigen Beendigung der Teilnahme führten (bitte die Gründe mit der aufgetretenen Häufigkeit in Prozent ausweisen)?
Wie viele Programmaustritte sind in den Jahren 2010 bis 2014 darauf zurückzuführen, dass Teilnehmer eine nicht geförderte Beschäftigung auf dem ersten Arbeitsmarkt angetreten haben (bitte für die Jahre 2010, 2011, 2012, 2013 und 2014 getrennt ausweisen)?
Wie viele Sanktionen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung bei Ablehnung oder Aufgabe zumutbarer Bürgerarbeit in den Jahren 2010 bis 2014 ausgesprochen (bitte für die Jahre 2010, 2011, 2012, 2013 und 2014 getrennt ausweisen)?
Gab es nach Kenntnis der Bundesregierung im Programmverlauf Fälle, in denen sanktionsrelevante Sachverhalte nicht nachvollziehbar geprüft oder sanktioniert wurden?
Wenn ja, a) wie viele solcher Fälle sind der Bundesregierung bekannt, b) aus welchem Grund erfolgte nach Kenntnis der Bundesregierung keine Sanktionierung, und c) was hat die Bundesregierung dagegen unternommen?
Gab es nach Kenntnis der Bundesregierung Fälle, in denen Programmteilnehmer vor der Beschäftigungsphase nicht mindestens sechs Monate ordnungsgemäß aktiviert worden sind?
Wenn ja, a) wie viele Teilnehmer wurden nach Kenntnis der Bundesregierung nicht mindestens sechs Monate ordnungsgemäß aktiviert (bitte auch in Prozent ausweisen), b) welche Gründe lagen nach Kenntnis der Bundesregierung dafür vor, und c) was hat die Bundesregierung dagegen unternommen?
Gab es nach Kenntnis der Bundesregierung Fälle, in denen Entscheidungen zur Zuweisungen in die Bürgerarbeit („Ultima Ratio“) nicht ordnungsgemäß und nachvollziehbar begründet wurden?
Wenn ja, a) wie viele Teilnehmer wurden nach Kenntnis der Bundesregierung ohne ausreichende oder ordnungsgemäße Begründung der „Bürgerarbeit“ zugewiesen (bitte auch in Prozent angeben), b) welche Gründe lagen nach Kenntnis der Bundesregierung dafür vor, und c) was hat die Bundesregierung dagegen unternommen?
In wie vielen Fällen wurde nach Kenntnis der Bundesregierung das verbindlich vorgeschriebene Coaching nicht in die Eingliederungsvereinbarungen der Teilnehmer aufgenommen (bitte auch in Prozent ausweisen)? Aus welchen Gründen erfolgte dies nach Kenntnis der Bundesregierung nicht, und was hat die Bundesregierung dagegen unternommen?
Wurde nach Kenntnis der Bundesregierung das verbindlich vorgeschriebene Coaching während der Beschäftigungsphase immer und in ausreichender Weise durchgeführt?
Wenn nicht, a) wie viele Fälle sind der Bunderegierung bekannt, in denen das Coaching nicht oder nur eingeschränkt durchgeführt wurde (bitte jeweils getrennt ausweisen), b) inwieweit ist dies nach Ansicht der Bundesregierung darauf zurückzuführen, dass für das Coaching keine gesonderten finanziellen Mittel zur Verfügung standen, c) was hat die Bundesregierung dagegen unternommen, und d) welche Schlussfolgerungen leitet die Bundesregierung daraus in Hinblick auf zukünftige Programme ab?
Wie viele Teilnehmer in der Beschäftigungsphase waren zum Stichtag 31. Dezember der Jahre 2011, 2012, 2013 und 2014 jeweils a) 20 Wochenstunden, b) 30 Wochenstunden beschäftigt? Wie viele Teilnehmer davon lebten in einer Bedarfsgemeinschaft mit minderjährigen Kindern (bitte auch in Prozent ausweisen)?
Wie viele Personen haben vor der Teilnahme an diesem Programm bereits an einem oder mehreren anderen geförderten Eingliederungsprogrammen des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales teilgenommen (bitte die Anzahl der Teilnehmer nach den jeweiligen Programmteilnahmen aufschlüsseln)?
Wie viele Teilnehmer zum Stichtag 31. Dezember der Jahre 2010, 2011, 2012, 2013 und 2014 haben vor der Teilnahme an diesem Programm bereits am Modellprojekt „Kommunal-Kombi“ teilgenommen (bitte auch in Prozent ausweisen)?
Wie viele Teilnehmer zum Stichtag 31. Dezember der Jahre 2010, 2011, 2012, 2013 und 2014 haben vor der Teilnahme an diesem Programm bereits am Modellprojekt „Perspektive 50plus – Beschäftigungspakte für Ältere in den Regionen“ teilgenommen (bitte auch in Prozent ausweisen)?
Wie viele Teilnehmer zum Stichtag 31. Dezember der Jahre 2011, 2012, 2013 und 2014 waren nach Kenntnis der Bundesregierung vor der Teilnahme am Programm bereits beim selben Arbeitgeber (z. B. im Rahmen einer Arbeitsgelegenheit) tätig (bitte auch in Prozent ausweisen)?
Wurden nach Kenntnis der Bundesregierung Arbeitsgelegenheiten (AGH) in den Jahren 2010, 2011, 2012, 2013 und 2014 in „Bürgerarbeitsplätze“ umgewandelt?
Wenn ja, wie viele Arbeitsplätze wurden nach Kenntnis der Bundesregierung umgewandelt?
Wurden nach Kenntnis der Bundesregierung Arbeitsgelegenheiten (AGH) in den Jahren 2010, 2011, 2012, 2013 und 2014 um anspruchsvollere Tätigkeiten erweitert, und anschließend in „Bürgerarbeitsplätze“ umgewandelt?
Wenn ja, wie viele Arbeitsplätze wurden nach Kenntnis der Bundesregierung aufgewertet und umgewandelt?
Wie viele Teilnehmer waren nach Kenntnis der Bundesregierung zum Stichtag 31. Dezember der Jahre 2011 und 2012, 2013 und 2014 im Rahmen der Bürgerarbeit in den nachfolgenden Beschäftigungsfeldern tätig: a) Gesundheit und Pflege b) Kinderbetreuung und Jugendhilfe c) Beratungsdienste d) Wissenschaft und Forschung e) Sport f) Umweltschutz und Landschaftspflege g) Infrastrukturverbesserung h) Kunst und Kultur i) Sonstige (bitte auch in Prozent ausweisen)?
Wie viele Teilnehmer waren nach Kenntnis der Bundesregierung zum Stichtag 31. Dezember der Jahre 2011 und 2012, 2013 und 2014 im Rahmen der Bürgerarbeit bei nachfolgenden Trägern beschäftigt bzw. tätig: a) Kommunale Einrichtungen b) Wohlfahrtsverbände und -vereine c) Privatrechtlich organisierte Träger d) Sonstige Träger (bitte aufschlüsseln) (bitte auch in Prozent ausweisen)?
Gab es nach Ansicht der Bundesregierung einen so genannten Lock-In-Effekt, der sich beispielsweise darin äußert, dass sich Bewerbungsbemühungen der Teilnehmenden während der Beschäftigungsphase deutlich reduzierten?
Wenn ja, a) wie viele Teilnehmer waren nach Kenntnis der Bundesregierung davon betroffen (bitte auch in Prozent ausweisen), b) wann erlangte die Bundesregierung davon erstmalig Kenntnis, c) wie äußerte sich dieser Effekt bei den Teilnehmern, d) was hat die Bundesregierung dagegen unternommen, und e) welche Schlussfolgerungen leitet die Bundesregierung daraus in Hinblick auf zukünftige Programme ab?
Wurde nach Kenntnis der Bundesregierung mit allen Teilnehmern zu Beginn der Aktivierungsphase eine nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) vorgeschriebene und korrekte Eingliederungsvereinbarung geschlossen?
Wenn nicht, a) wie viele Fälle sind der Bundesregierung bekannt, in denen keine oder keine korrekte Eingliederungsvereinbarung geschlossen wurde, b) was waren nach Kenntnis der Bundesregierung die Gründe dafür, und c) was hat die Bundesregierung dagegen unternommen?
Wurde nach Kenntnis der Bundesregierung die nach SGB II vorgeschriebene Eingliederungsvereinbarung zu Beginn der Beschäftigungsphase für alle Teilnehmer aktualisiert bzw. fortgeschrieben?
Wenn nicht, a) wie viele Fälle sind der Bundesregierung bekannt, in denen die Eingliederungsvereinbarung zu Beginn der Beschäftigungsphase nicht aktualisiert bzw. fortgeschrieben wurde, b) was waren nach Kenntnis der Bundesregierung die Gründe dafür, und c) was hat die Bundesregierung dagegen unternommen?
Wie viele Personen, die am Programm teilgenommen haben, befinden sich aktuell in einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung (bitte auch in Prozent ausweisen)?
Wie viele Personen, die am Programm teilgenommen haben, befinden sich aktuell in einer nicht geförderten sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung auf dem ersten Arbeitsmarkt (bitte auch in Prozent ausweisen)?
Wie viele Personen, die in den Jahren 2010 bis 2014 am Programm teilgenommen haben, befinden sich aktuell in Regelaltersrente (bitte auch in Prozent ausweisen)?
Wie viele Teilnehmer, die am Bundesprogramm teilgenommen haben, konnten nach Ansicht der Bundesregierung nachhaltig in den ersten Arbeitsmarkt integriert werden (bitte auch in Prozent ausweisen)?
Wie hoch sind die Gesamtkosten, die im Rahmen des Programms angefallen sind (bitte die Kosten für die Jahre 2010, 2011, 2012, 2013 und 2014 getrennt ausweisen)?
Wie schätzt die Bundesregierung den Erfolg des Modellprojektes Bürgerarbeit ein?
Wurde nach Ansicht der Bundesregierung das von der damaligen Bundesministerin für Arbeit und Soziales Dr. Ursula von der Leyen in der Pressemitteilung vom 9. Juli 2010 genannte „oberste Ziel […] der Bürgerarbeit […], Menschen dauerhaft in reguläre Jobs zu bringen“ erreicht?
Wenn ja, anhand welcher Kriterien macht die Bundesregierung dies fest?
Wenn nicht, auf welche Ursachen ist dies nach Meinung der Bundesregierung zurückzuführen?