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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Integrierter Nationaler Energie- und Klimaplan

(insgesamt 14 Einzelfragen)

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium für Wirtschaft und Energie

Datum

28.09.2018

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/417907.09.2018

Integrierter Nationaler Energie- und Klimaplan

der Abgeordneten Lisa Badum, Ingrid Nestle, Dr. Julia Verlinden, Annalena Baerbock, Oliver Krischer, Jürgen Trittin, Matthias Gastel, Stefan Gelbhaar, Dr. Bettina Hoffmann, Stephan Kühn (Dresden), Steffi Lemke, Daniela Wagner und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Am 19./20. Juni 2018 wurde zwischen dem bulgarischen Ratsvorsitz und dem Europäischen Parlament (EP) eine vorläufige Einigung über die Verordnung über das Governance-System der Energieunion erzielt (im weiteren Text Governance-Verordnung genannt). Dies wurde am 29. Juni 2018 auch von den Ständigen Vertreterinnen und Vertretern der Mitgliedstaaten der EU bestätigt. Im Herbst soll die Einigung sowohl vom EP als auch anschließend vom Rat verabschiedet werden. Laut Artikel 3 der Governance-Verordnung sind die Mitgliedstaaten der EU verpflichtet, bei der Kommission der Europäischen Union künftig sog. integrierte nationale Energie- und Klimapläne einzureichen. Nach Auffassung der Fragesteller ist das in der Verordnung genannte Konsultationsverfahren bezüglich der Erstellung dieses Plans innerhalb Deutschlands nicht ausreichend geklärt. Bisher gibt es keine Angaben, wie ein solcher Plan, der von der Bundesregierung erarbeitet wird, dem Deutschen Bundestag zur Konsultation vorgelegt wird. Ebenso fehlen Informationen, wie eine außerparlamentarische Konsultation mit Stakeholdern gestaltet wird. Es fehlt daher ein Bekenntnis zum transparenten Verfahren bei einem neuen Instrument, das durch das EU-Recht eingeführt wird.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen14

1

Wird die Bundesregierung die in der Governance-Verordnung vorgesehene Frist für das Einreichen des ersten Entwurfs für den integrierten nationalen Energie- und Klimaplan 2021-2030, den 31. Dezember 2018, einhalten? Wenn nicht, warum nicht?

2

Plant die Bundesregierung, den Entwurf für den ersten integrierten nationalen Energie- und Klimaplan vor dem Einreichen bei der EU-Kommission dem Deutschen Bundestag zur Konsultation vorzulegen, und wenn ja, wann? Wenn nicht, warum nicht?

3

Plant die Bundesregierung eine außerparlamentarische Konsultation über den ersten Entwurf für den integrierten nationalen Energie- und Klimaplan (wenn ja, bitte Zeitplan darstellen und Akteure auflisten, die konsultiert werden sollen, wenn nicht, bitte begründen warum nicht)?

4

Werden die Beiträge, die die Bundesregierung im Rahmen der Konsultation erhält, öffentlich zugänglich gemacht? Wenn ja, wo, und falls nein, warum nicht?

5

Wird die Bundesregierung, wie in der Governance-Verordnung angeregt, die Informationen, die ihr als Grundlage für den integrierten nationalen Energie- und Klimaplan dienten, öffentlich zugänglich machen? Wenn ja, welche und wo, und falls nein, warum nicht?

6

Stimmt sich die Bundesregierung bei der Erstellung des integrierten nationalen Energie- und Klimaplans mit anderen EU-Staaten ab (bitte begründen)?

7

Inwiefern werden die im Klimaschutzplan 2050 (Bundestagsdrucksache 18/10370, S. 3) angekündigten, auf die einzelnen Sektoren bezogenen Ziele und Folgenabschätzungen (Impact Assessments), für welche nach Einbezug der Sozialpartner für 2018 eine Anpassung vorgesehen ist, in den integrierten nationalen Energie- und Klimaplan einbezogen?

a) Wie ist diesbezüglich der derzeitige Stand der Diskussion mit den Sozialpartnern?

b) Mit welchen Sozialpartnern haben hierzu wann und in welchem Rahmen Gespräche stattgefunden, oder sind noch für wann im Jahr 2018 geplant (bitte möglichst unter Angabe der an den Gesprächen beteiligten Bundesministerien angeben)?

8

Wie wird die Bundesregierung die Arbeit und die Ergebnisse der Kommission „Wachstum, Strukturwandel, Beschäftigung“ bei der Erarbeitung des Entwurfs für den integrierten nationalen Energie- und Klimaplan berücksichtigen und/oder aufnehmen?

9

Wie wird die Bundesregierung die Arbeit und mögliche erste Ergebnisse der Kommission „Nationale Plattform Zukunft der Mobilität“ (NPM), welche im September 2018 ihre Arbeit aufnehmen soll (vgl. www.handelsblatt.com/ vom 25. Juli 2018), bei der Erarbeitung des Entwurfs für den integrierten nationalen Energie- und Klimaplan berücksichtigen und/oder aufnehmen?

10

Wird die Bundesregierung die Rückmeldung der Kommission der Europäischen Union zu dem Entwurf des integrierten nationalen Energie- und Klimaplans, die spätestens am 30. Juni 2019 vorliegen soll, dem Deutschen Bundestag überweisen und veröffentlichen, und wenn ja, wann? Wenn nicht, warum nicht?

11

Was für ein Konsultationsverfahren plant die Bundesregierung für die weitere Arbeit an dem integrierten nationalen Energie- und Klimaplan, nachdem sie die Rückmeldung der Kommission der Europäischen Union erhalten hat und bevor sie den finalen Plan bis zum 31. Dezember 2019 einreicht, und wie sieht der Zeitplan dafür aus?

12

Was für ein Konsultationsverfahren plant die Bundesregierung bei den in der Governance-Verordnung vorgesehenen Fortschrittsberichten (alle zwei Jahre ab dem Jahr 2023) und bei der Aktualisierung (im Jahr 2024) des integrierten nationalen Energie- und Klimaplans?

13

Sieht die Bundesregierung die zweijährige Berichtspflicht ab 2021 beim integrierten nationalen Energie- und Klimaplan als angemessen an (bitte begründen)?

14

Welche Ressorts sind an der Erstellung des integrierten nationalen Energie- und Klimaplans beteiligt?

Berlin, den 5. September 2018

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

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