Breitbandförderung und Vectoring
der Abgeordneten Matthias Büttner, Andreas Mrosek, Frank Pasemann, Martin Reichardt und der Fraktion der AfD
Vorbemerkung
Im Jahr 2015 ist das Bundesförderprogramm „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ gestartet. Im März 2018 hat der Chef des Bundeskanzleramtes Dr. Helge Braun eine neue Förderstrategie angekündigt, man werde zukünftig nicht mehr auf Vectoring setzen. „Wir fördern in Zukunft nur noch Glasfaser. Die Sorge, dass wir Kupferkabel fördern, dass wir Vectoring finanzieren mit staatlichen Mitteln – das tun wir nicht“ (www.zdf.de/nachrichten/heute/groko-gibt-breitband-ziel-von-dobrindt-auf-100.html). In dem Zusammenhang ist es nach Ansicht der Fragesteller von Bedeutung für den Bürger zu erfahren, wie stark auf Vectoring durch das Bundesförderprogramm für den Breitbandausbau gesetzt wurde und, da laut Bundesregierung die meisten Mittel noch nicht ausgezahlt sind und voraussichtlich bis Ende 2021 ausgezahlt werden, welche neuen oder noch in Bau befindlichen Förderprojekte Vectoring enthalten.
Im gleichen Interview hat Kanzleramtschef Dr. Helge Braun verlauten lassen: „Auf alter Technologiebasis weiterzuarbeiten, das halten wir nicht für richtig“. In diesem Bezug ist es nach Ansicht der Fragesteller weiterhin von Interesse, wie das Super-Vectoring der Telekom von der Bundesregierung gesehen wird (www.golem.de/news/bilanzpressekonferenz-telekom-bestaetigt-super-vectoring-fuer-dieses-jahr-1802-132923.html).
Teil des Bundesförderprogrammes Breitbandausbau ist es, eine flächendeckende Verfügbarkeit breitbandiger Netze mit einer Geschwindigkeit von mindestens 50 Mbit/s bis zum Jahr 2018 zu erreichen. Die Verordnung zur Förderung der Transparenz auf dem Telekommunikationsmarkt (TKTransparenzV) besagt, dass Anbieter eines öffentlich zugänglichen Telekommunikationsdienstes ein Produktinformationsblatt bereitstellen müssen, auf dem die „die minimale, die normalerweise zur Verfügung stehende und die maximale Datenübertragungsrate“ angegeben ist (§ 1 Absatz 2 Nummer 5). Aus Sicht der Fragesteller besteht seitens der Bürger ein Interesse zu erfahren, wie diese Pflichtangaben in Relation zu den Förderzielen stehen.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen15
Teilt die Bundesregierung die vom Chef des Bundeskanzleramtes Dr. Helge Braun getätigte Aussage, dass Vectoring in dieser Legislaturperiode nicht mehr gefördert wird?
Falls Frage 1 mit ja beantwortet wird, gilt dies auch für Super-Vectoring (ebenfalls Kupferkabel)?
Ab wann wurde „alte Technologiebasis“ nicht mehr gefördert (bitte getrennt nach Technik – Vectoring, Super-Vectoring, FTTH: Fibre to the Home, FTTB: Fibre to the Basement, FTTC: Fibre to the Curb, Koaxialkabel – das Fördernde angeben)?
Wird in Zukunft nur noch Glasfaser gefördert?
Welche Breitbandtechnik wird in den Infrastrukturaufrufen angewendet, die im Rahmen des Bundesförderprogramms Breitbandausbau bewilligt wurden (bitte nach Breitbandtechnik – FTTH, FTTB, FTTC, Vectoring, Koaxialkabel – getrennt auflisten und beim jeweiligen Projekt ebenfalls die Fördersumme angeben und ob es sich um ein Betreibermodell oder ein Wirtschaftslückenmodell handelt)?
Bezieht sich die Zahl „mind. 50 Mbit/s“ des Förderprogrammes auf die minimale, die normalerweise zur Verfügung stehende oder auf die maximale Datenübertragungsrate (nach § 1 Absatz 2 Nummer 5 TKTransparenzV)?
Wie viele Endbenutzeranschlüsse einer Region müssen die Regel „mind. 50 Mbit/s“ erreichen, damit in dieser Region das Ziel mind. 50 Mbit/s als erreicht gilt?
Wie – und durch welches Messverfahren – wurden bislang diese geförderten und zur Abnahme bereitgestellten Datenübertragungsraten gemessen und vor der Rechnungsstellung schriftlich durch Unterschrift abgenommen? Sind Abnahmeprotokolle mit den vertraglich vereinbarten Qualitätsmerkmalen wie Netzneutralität, Download-Bandbreite, Upload-Bandbreite, Paketlaufzeit, Verfügbarkeit und Einwahlzeiten, Sprachqualität wie MOS-Wert vorhanden und können diese eingesehen werden?
Wenn Frage 8 mit ja beantwortet wird,
a) wie hoch war ungefähr der prozentuale Anteil der nachzubessernden Anschlüsse,
b) wurde ein Stresstest durchgeführt, indem z. B. bei mehreren Nutzeranschlüssen im Fördergebiet die volle Bandbreite gleichzeitig abgerufen wurde, und
c) wenn ein anderes Verfahren wie der BNA-Breitbandtest (www.bundesnetzagentur.de/DE/Sachgebiete/Telekommunikation/Verbraucher/Breitbandmessung/Breitbandmessung-node.html) hierzu benutzt wurde, was war der Grund hierfür?
Wenn Frage 8 mit nein beantwortet wird,
a) würde aus Sicht der Bundesregierung durch das in Frage 8 genannte Vorgehen sichergestellt werden, dass somit ein geförderter Breitbandausbau von kontinuierlichen mindestens 50 Mbit/s stattfindet?
b) Falls Frage 10a mit ja beantwortet wird, warum wird es dann nicht angewandt?
c) Falls Frage 10a mit nein beantwortet wird, was wurde konkret eingeleitet, um ein ausreichend gutes Verfahren zu etablieren?
Welche Antragsteller haben ihre Förderprojekte abgebrochen (bitte getrennt mit Grund des Abbruchs – falls der Grund unbekannt ist, bitte angeben, ob eine Nachfrage nach dem Grund stattgefunden hat – und in einer weiteren Spalte auflisten, ob in diesem Gebiet ein „vorher nicht absehbarer Netzausbau“ nach Beginn des Förderprojektes stattgefunden hat)?
Welche Projekte sind vollständig baulich abgeschlossen, und bei welchen Projekten gab es bereits Teilinbetriebnahmen (bitte nach Betreibermodell, Wirtschaftlichkeitslückenförderung und mit Angabe der verwendeten Technik – FTTH, FTTB, FTTC, Vectoring, Koaxialkabel – getrennt auflisten)?
Welche Techniken kommen bei den nach Nummer 3.2 der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ geförderten Projekten zur Anwendung (bitte summiert nach offener Grabenbauweise, Trenchingverfahren, Horizontal-Spülbohrverfahren, Pressbohrung – Erdraketentechnik, Pflugtechnik auflisten)?
Welche Techniken kommen bei den nach Nummer 3.1 der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ Wirtschaftlichkeitslückenförderung geförderten Projekten zur Anwendung (bitte summiert nach offener Grabenbauweise, Trenchingverfahren, Horizontal-Spülbohrverfahren, Pressbohrung – Erdraketentechnik, Pflugtechnik auflisten)?
Welche Projekte, die nach Nummer 3.3 der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ Beratungsleistungen enthalten haben, haben später Bewilligung einer Projektförderung nach 3.1 oder 3.2 erhalten (bitte getrennt nach Förderung nach 3.1 oder 3.2 beantragt und erhalten, Förderung nach 3.1 oder 3.2 beantragt und nicht erhalten und Förderung nach 3.1 oder 3.2 nicht beantragt, aufschlüsseln und ebenfalls bei jedem Projekt die Fördersumme der Förderung nach 3.3 und getrennt die Folgeförderungssumme auflisten)?