Reduktion der Lebensmittelverschwendung in Deutschland
der Abgeordneten Stephan Protschka, Verena Hartmann, Enrico Komning und der Fraktion der AfD
Vorbemerkung
Jährlich landet etwa ein Drittel aller weltweit produzierten Lebensmittel (etwa 1,3 Milliarden Tonnen) auf dem Müll (www.fao.org/docrep/018/i3347e/i3347e. pdf).
Alleine in Deutschland werden jährlich etwa 6,7 Millionen Tonnen Lebensmittel von den Haushalten weggeworfen, was rund 82 Kilogramm Lebensmittel pro Jahr und Person bedeutet (www.bzfe.de/lebensmittelverschwendung-1868. html).
Da die Produktionsflächen und -kapazitäten weltweit begrenzt sind, die Weltbevölkerung aber stetig anwächst, wurde im September 2015 von den Vereinten Nationen (UN) die Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung verabschiedet, in der verschiedene Nachhaltigkeitsziele festgelegt wurden und zu deren Umsetzung sich die Bundesregierung verpflichtet sieht.
Demnach sollen bis 2030 die Pro-Kopf-Lebensmittelabfälle (vermeidbare und teilweise vermeidbare Lebensmittelabfälle) halbiert werden. Zusätzlich wird eine Reduktion der Lebensmittelverluste entlang der Produktions- und Lieferkette (inkl. Nachernteverluste) angestrebt (www.un.org/ga/search/view_doc.asp?symbol=E/2017/66&referer=/english/& Lang=E, SDG 12.3).
Die Erreichung dieser Ziele wird von der Bundesregierung als gesamtgesellschaftliche Aufgabe angesehen, an der sich alle Akteure entlang der Lebensmittelwertschöpfungskette beteiligen sollen (Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – auf Bundestagsdrucksache 18/12631).
In einer Entschließung des Bundesrates vom 31. März 2017 wurde die Bundesregierung dazu aufgefordert, eine gesetzliche Initiative zur Verringerung der Lebensmittelverluste zu erarbeiten (Entschließung des Bundesrates – Lebensmittelverluste in Deutschland verringern, Drucksache 180/17).
Dazu wurden noch weitere konkrete Forderungen gestellt, die der Reduzierung der Lebensmittelabfälle in Deutschland dienen sollen.
Als Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gab die Bundesregierung an, dass sie zu der Entschließung des Bundesrates vom 31. März 2017 Stellung nehmen werde, wenn die Meinungsbildung innerhalb der Bundesregierung dazu abgeschlossen worden sei.
Vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) werde bereits ein Strategieprozess zur Entwicklung einer Handlungs- und Forschungsagenda zur Reduzierung von Lebensmittelverlusten entlang der Wertschöpfungskette durchgeführt, in den die fachlich betroffenen Ressorts, die Bundesländer und die Akteure entlang der Wertschöpfungskette eingebunden seien.
Erst nach diesem Strategieprozess sei eine Entscheidung darüber möglich, ob und inwiefern gesetzliche Initiativen zur Verringerung der Lebensmittelverluste notwendig seien (Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Bundestagsdrucksache 18/12631).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen12
Inwieweit ist die Meinungsbildung der Bundesregierung zu der Entschließung des Bundesrates vom 31. März 2017 abgeschlossen, und erachtet die Bundesregierung die Erarbeitung einer gesetzlichen Initiative zur Verringerung der Lebensmittelverluste als notwendig?
Wie ist der aktuelle Erarbeitungsstand des Strategieprozesses zur Entwicklung einer Handlungs- und Forschungsagenda zur Reduktion von Lebensmittelverlusten entlang der Wertschöpfungskette, an dem die fachlich betroffenen Ressorts, die Bundesländer und die Akteure entlang der Wertschöpfungskette beteiligt sind, und welche Schlüsse zieht die Bundesregierung daraus?
Was ist der Stand der Ankündigung der Bundesregierung, eine einschlägige, gemeinsame Handlungsstrategie zu erarbeiten, die auf Grundlage des Webportals des Johann Heinrich von Thünen-Instituts – Bundesforschungsinstitut für Ländliche Räume, Wald und Fischerei im Jahr 2016 und im Rahmen des Verbundes der G20 – Agricultural Chief Scientists und weiterer internationaler Organisationen entwickelt werden sollte (siehe Bundestagsdrucksache 18/12631)?
Wie ist nach Kenntnis der Bundesregierung der aktuelle Stand der Diskussion bezüglich einer EU-weiten, rechtlich verbindlichen Erfassung von Lebensmittelabfällen und -verlusten (im Rahmen einer vereinheitlichten Erfassungsmethode), und wie positioniert sich die Bundesregierung diesbezüglich?
Wie bewertet die Bundesregierung den Bericht des Umweltbundesamtes „Entwicklung von Instrumenten zur Vermeidung von Lebensmittelabfällen“ (siehe BMU Texte 85/2016)?
Welche Konsequenzen zieht sie daraus?
Inwiefern betrachtet die Bundesregierung die Einführung eines Schulfaches zur Ernährungslehre bzw. -bildung als zielführend für die Reduktion von vermeidbaren und teilweise vermeidbaren Lebensmittelabfällen, und sind Schritte in diese Richtung geplant?
Wenn ja, welche?
Wie bewertet die Bundesregierung den Einfluss des Mindesthaltbarkeitsdatums (MHD) auf die Entsorgung von Lebensmitteln?
Welche Ergebnisse liegen bislang für die Definition eines Verbrauchsverfallsdatums (VVD), sowie für die Forschungsfrage nach der Ausnahme von Lebensmitteln von der Mindesthaltbarkeitsdauer (MHD) vor, wozu das Max Rubner-Institut (MRI) beauftragt worden ist?
Welche Schlüsse zieht die Bundesregierung aus diesen Ergebnissen?
Plant die Bundesregierung, weitere Aufklärungskampagnen bezüglich des Mindesthaltbarkeitsdatums bzw. des Verfallsdatums von Lebensmitteln?
Wenn ja, wie soll die konkrete Umsetzung aussehen, und wie hoch werden die finanziellen Mittel dafür sein?
Wie positioniert sich die Bundesregierung zur Entwicklung intelligenter Verpackungen, die Informationen zur Qualität eines beinhalteten Lebensmittels liefern?
Inwiefern sind Fördermittel hierfür geplant?
Was ist Stand der Ankündigung der Bundesregierung, erarbeitete Leitfäden und andere Dokumente für eine abfallvermeidende „Gute Fachliche Praxis“ auf einer gemeinsamen Internetplattform des Bundes und der Länder den Akteuren der Lebensmittelwertschöpfungskette zugänglich zu machen?
Liegen der Bundesregierung Ergebnisse des EU-Diskussionsprozesses zum Thema Reduktion von Lebensmittelverschwendung im Zusammenhang mit Datumsangaben vor (siehe Bundestagsdrucksache 18/12631)?