Folgen des Brexit für Deutschland und Europa: Digitale Agenda
der Abgeordneten Manuel Höferlin, Frank Sitta, Grigorios Aggelidis, Renata Alt, Nicole Bauer, Jens Beeck, Nicola Beer, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Mario Brandenburg (Südpfalz), Karlheinz Busen, Christian Dürr, Hartmut Ebbing, Dr. Marcus Faber, Daniel Föst, Otto Fricke, Thomas Hacker, Katrin Helling-Plahr, Markus Herbrand, Torsten Herbst, Katja Hessel, Dr. Christoph Hoffmann, Reinhard Houben, Ulla Ihnen, OIaf in der Beek, Gyde Jensen, Dr. Christian Jung, Thomas L. Kemmerich, Karsten Klein, Daniela Kluckert, Pascal Kober, Dr. Lukas Köhler, Wolfgang Kubicki, Konstantin Kuhle, Alexander Kulitz, Ulrich Lechte, Oliver Luksic, Christoph Meyer, Alexander Müller, Roman Müller-Böhm, Dr. Martin Neumann, Hagen Reinhold, Bernd Reuther, Dr. h. c. Thomas Sattelberger, Christian Sauter, Frank Schäffler, Dr. Wieland Schinnenburg, Matthias Seestern-Pauly, Judith Skudelny, Bettina Stark-Watzinger, Dr. Marie-Agnes Strack-Zimmermann, Benjamin Strasser, Katja Suding, Linda Teuteberg, Michael Theurer, Dr. Andrew Ullmann, Gerald Ullrich, Johannes Vogel (Olpe), Sandra Weeser, Katharina Willkomm und der Fraktion der FDP
Vorbemerkung
Am 23. Juni 2016 stimmten 51,9 Prozent der britischen Wähler im sogenannten Brexit-Referendum für den Austritt des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union (Brexit). Dieser Tag markiert eine historische Zäsur in der Geschichte der europäischen Integration, für die es keine Präzedenzfälle gibt.
In der Folge teilte das Vereinigte Königreich dem Europäischen Rat am 29. März 2017 mit, dass es gemäß Artikel 50 des Vertrags über die Europäische Union aus der EU auszutreten beabsichtigt. Damit begann eine Frist von zwei Jahren, die am 29. März 2019 mit dem Austritt des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union enden wird.
Gegenwärtig laufen die Verhandlungen zwischen dem Vereinigten Königreich und der Europäischen Union über die Bedingungen des Austritts sowie die zukünftigen Beziehungen. Unabhängig davon, wie die Verhandlungen ausgehen, wird deren Ergebnis das Leben von Millionen Menschen über viele Jahre prägen.
Die europäische Integration hat Europa Frieden und Wohlstand gebracht und zu einem bislang beispiellosen Grad an Zusammenarbeit und Verflechtung der EU-Mitgliedstaaten geführt. Ob auf Reisen, beim Schüleraustausch, im Geschäftsleben oder in Wissenschaft und Forschung, zahlreiche Bürger, Unternehmen, staatliche wie nichtstaatliche Institutionen auf beiden Seiten des Ärmelkanals profitieren täglich von den Erleichterungen, welche der europäische Integrationsprozess gebracht hat.
Die Entscheidung des Vereinigten Königreichs, die Europäische Union zu verlassen, konfrontiert all diese Akteure mit erheblichen Unsicherheiten. So fürchten zahlreiche EU-Bürger, die sich im Rahmen der Arbeitnehmerfreizügigkeit entschieden haben, ein Leben in Großbritannien aufzubauen, nun um ihre sicher geglaubten Rechte. Mittelständische Betriebe müssen damit rechnen, dass neue Handelshemmnisse entstehen und sehen ihre langfristigen Planungen dadurch erschwert, dass sie keine Klarheit über die zukünftige Anwendbarkeit von EU-Recht haben. Hochseefischer sind in ihrer Existenz bedroht, weil das bestehende System der Fangquoten teilweise außer Kraft gesetzt werden wird. Universitäten und Bildungseinrichtungen können derzeit nicht abschätzen, ob die grenzüberschreitende Forschung weiterhin im selben Maße möglich sein wird und ob Bildungsabschlüsse auch in Zukunft gegenseitige Anerkennung erfahren werden. Die Luftverkehrsindustrie benötigt zur reibungslosen Fortsetzung des Flugbetriebs ein neues Luftverkehrsabkommen, da der Sektor von den Regularien der Welthandelsorganisation (WTO) ausgenommen ist. Nicht zuletzt müssen sich auch staatliche Institutionen und Behörden auf erhebliche Veränderungen einstellen.
In den am 29. April 2017 vom Europäischen Rat verabschiedeten Leitlinien zu den Brexit-Verhandlungen wurden nationale Behörden, Unternehmen und andere Akteure aufgefordert, alle notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, um sich auf die Folgen des Austritts des Vereinigten Königreichs vorzubereiten.
Diese Vorbereitungen werden dadurch erschwert, dass es nach wie vor keine Sicherheit über das zu erwartende Austrittsszenario gibt. Ob „cliff-edge Brexit“, „hard Brexit“, ein Freihandelsabkommen nach dem Vorbild des Umfassenden Wirtschafts- und Handelsabkommens CETA oder gar ein Verbleib Großbritanniens im Binnenmarkt und der Zollunion, jedes dieser Szenarien hätte völlig andere Konsequenzen für die Betroffenen. Knapp sechs Monate vor dem Austritt Großbritanniens aus der Europäischen Union und knapp zweieinhalb Jahre vor dem zu erwartenden Ende der Übergangsphase gibt es mehr Fragen als Antworten.
Zugleich stocken die Verhandlungen und die Wahrscheinlichkeit für ein No-Deal-Szenario, das unweigerlich zu großen Verwerfungen würde, steigt unaufhörlich.
Die Fragesteller sind der Auffassung, dass unsere Bürgerinnen und Bürger ein Recht darauf haben, Antworten auf diese drängenden Fragen zu bekommen. Sie müssen sich darauf verlassen können, dass ihre Interessen im Zuge der Brexit-Verhandlungen gewahrt bleiben. Und sie haben Anspruch darauf, dass die Bundesregierung sich auch auf einen ungeordneten Brexit vorbereitet, ihnen Rechenschaft über den Stand dieser Vorbereitungen leistet und sie in ihren eigenen Vorbereitungen unterstützt.
Obwohl die Fragesteller bereits am 27. April 2018 eine umfassende Große Anfrage an die Bundesregierung richteten, um Antworten auf diese Fragen zu bekommen, steht eine Reaktion der Bundesregierung weiterhin aus und ist mit der Frist 31. Mai 2019 versehen worden. Die Antwort der Bundesregierung müsste dadurch erst zwei Monate nach einem erfolgten Brexit dem Deutschen Bundestag und den Bürgerinnen und Bürgern vorliegen. Auch hat der Deutsche Bundestag als zentraler Ort der politischen Debatte in Deutschland sich noch nicht in ausreichendem Maße mit den Folgen des Brexit beschäftigt. Währenddessen bereitet die britische Regierung sich öffentlichkeitswirksam auf den ungeordneten Austritt vor, publiziert „technische Hinweise“ an Bürgerinnen und Bürger sowie zahlreiche Branchen und Sektoren der Wirtschaft und des öffentlichen Lebens, um für alle Eventualitäten gewappnet zu sein. Auf eine entsprechende Reaktion der Bundesregierung wartet man bisher vergeblich. Ziel dieser Kleinen Anfrage ist, mehr über den aktuellen Stand der Vorbereitungen der Bundesregierung zu erfahren und endlich eine öffentliche Debatte über die Folgen des Austrittes für Deutschland zu ermöglichen.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen12
Steht die Einbeziehung des Vereinigten Königreichs in den Digital Single Market framework zur Verhandlung?
Wenn ja, warum?
Wenn nein, warum nicht?
Inwieweit wäre nach Ansicht der Bundesregierung bei Einbeziehung des Vereinigten Königreichs in den Digital Single Market framework die Anwendung des Unionsrechts für den Schutz personenbezogener Daten, insbesondere die ePrivacy-Richtlinie (2002/58/EG) und die Cookie-Richtlinie (2009/136/EG), verhandelbar?
Inwieweit steht die Einbeziehung des Vereinigten Königreichs in den Teil des Digital Single Market framework, der auf Grundlage der EU-Cybersecurity-Strategie aus dem Jahr 2013 ausgearbeitet wurde, und wird (insbesondere der „single cybersecurity market“ und NIS-Richtlinie), zur Verhandlung?
Umfasst die zukünftige Partnerschaft der EU mit dem Vereinigten Königreich in den Bereichen der Bekämpfung des Terrorismus und der internationalen Kriminalität sowie der Sicherheits-, Verteidigungs- und Außenpolitik auch die Zusammenarbeit mit einer möglichen zukünftigen European Union Cybersecurity Agency, aufbauend auf der Agency for Network and Information Security (ENISA) der EU?
Wenn ja, warum?
Wenn nein, warum nicht?
Welche technologischen Potenziale sieht die Bundesregierung in den Bereichen Grenzkontrollen, Datenhoheit und Cloud-Computing sowie Datensharing?
Werden Technologien „made in Germany“ verwendet?
Mit welchen Maßnahmen will die Bundesregierung sicherstellen, dass personenbezogene Daten von deutschen Staatsbürgern, die von gewerblichen und sonstigen Körperschaften des britischen Rechts verarbeitet und gespeichert werden, auch nach dem EU-Austritt Großbritanniens entsprechend geschützt werden?
Bedeutet die in Nummer 14 der am 23. März 2018 vom Europäischen Rat (Artikel 50) angenommenen Richtlinien formulierte Absicht, dass für personenbezogene Daten die EU-Adäquatheitsregeln gelten sollten, dass eine umfassende Angemessenheitsprüfung gemäß des Verfahrens nach Artikel 45 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) mit einer ergebnisoffenen Prüfung von der EU-Kommission durchgeführt wird?
Wenn nein, warum nicht?
Welche rechtlichen Regelungen des Vereinigten Königreiches sollen in eine solche Angemessenheitsprüfung nach Ansicht der Bundesregierung mit einbezogen werden, wenn die EU-Regelungen zum Schutz personenbezogener Daten keine weitere Anwendung im Vereinigten Königreich finden?
Welche Haltung vertritt die Bundesregierung in den weiteren Verhandlungen in Bezug auf die in den Artikeln 66 und 67 des Draft Withdrawal Agreement aufgeworfene Frage der fortgesetzten Anwendung des Unionsrechts für den Schutz personenbezogener Daten in bestimmten Fallkonstellationen?
Sollten aus Sicht der Bundesregierung weitere Fallkonstellationen hinzutreten?
Wenn ja, warum?
Wenn nein, warum nicht?
Wenn jetzt schon der Wille und ein erster Rahmen für eine polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit nach dem Brexit feststehen, inwiefern ist die Anwendung der jeweiligen Vorschriften der DSGVO (EU) 2016/679 und der Datenschutz-Richtlinie für Polizei und Justiz (EU) 2016/680 nach Ansicht der Bundesregierung überhaupt verhandelbar?
Arbeitet die Bundesregierung an einem ganzheitlichen Sicherheitsansatz, der es den beteiligten Akteuren auf internationaler Ebene (z. B. Interpol) rechtlich und technisch ermöglicht, Daten zu sammeln, zu speichern und auszuwerten, um Cyberattacken abzuwehren, die Großbritannien als Drittland mit einbezieht?
Welche Technologie möchte sie dabei nutzen?
Wie weit ist die Arbeit an einer Community of Interest (COI), die auf einer Mikrosegmentierung basiert und die Vorteile von Netzwerk-Virtualisierung und IPsec (Internet Protocol Security) verwendet?
Inwieweit ist nach Ansicht der Bundesregierung aufgrund der Formulierung „es sollen Regeln betreffend Daten getroffen werden“ in Nummer 14 der am 23. März 2018 vom Europäischen Rat (Artikel 50) angenommenen Richtlinien zu erwarten, dass neben Regelungen zur Anwendbarkeit der Unionsvorschriften für den Schutz personenbezogener Daten auch Regelungen für einen weitergehenden Datenverkehr zwischen EU und Vereinigtem Königreich getroffen werden?
Inwieweit wird die Bundesregierung im Sinne einer wirksamen Informationssicherheit darauf hinwirken, dass auf EU-Ebene interne Prozesse entwickelt werden, um sicherzustellen, dass das Vereinigte Königreich nach dem Brexit keinen Zugriff auf gemeinsame EU-Datenbanken mehr erhält und Dokumente und Informationen, die dem Geheimschutz unterliegen, der Kontrolle des Vereinigten Königreichs entzogen werden?