Alternative Möglichkeiten zum Pflanzenschutz im Zuckerrübenanbau
der Abgeordneten Stephan Protschka, Verena Hartmann, Enrico Komning und der Fraktion der AfD
Vorbemerkung
Am 27. April 2018 wurde der Einsatz der drei Neonicotinoide Clothianidin, Thiamethoxam und Imidacloprid im Freiland von den EU-Mitgliedstaaten im ständigen EU-Ausschuss für Pflanzen, Tiere, Lebens- und Futtermittel verboten (vgl. ec.europa.eu/germany/news/20180427-eu-einsatz-bienenschaedliche-insektizideim-freien-verbieten_de). Dieses Verbot, das auch von Deutschland unterstützt wurde, wird gegen Ende des Jahres 2018 in Kraft treten. Das Verbot dieser erwiesenermaßen für Bestäuber schädlichen Wirkstoffe stellt eine große Chance für die Artenvielfalt und eine bienenfreundlichere Landwirtschaft dar (vgl. Woodcock et al., 2017, Country-specific effects of neonicotinoid pesticides on honey bees and wild bees, Science 356, S. 1393 – 1395; Tsvetkov et al., 2017, Chronic exposure to neonicotinoids reduces honey bee health near corn crops, Science 30, S. 1395 – 1397).
Dennoch wird der Zuckerrübenanbau aus Sicht der Fragesteller durch das Verbot vor eine große Herausforderung gestellt. Mit dem Einsatzverbot der Neonicotinoide müssen die Zuckerrübenbauern künftig ohne eine insektizide Saatgutbeizung gegen saugende und beißende Schädlinge auskommen, was nach Ansicht der Fragesteller mit großer Sicherheit zu schwerwiegenden ökologischen und ökonomischen Folgen führen wird. Bislang gab es eine Ausnahmeregelung für Zuckerrüben, was sich v. a. mit den spezifischen Produktionsbedingungen begründete („nicht bienenattraktiv“). Denn beim Anbau von Zuckerrüben gibt es keine Blühphase in der Vegetationsperiode. Sie ist also keine Nahrungsquelle für Bestäuber, und die Guttation hat bei Zuckerrüben auch keine Bedeutung für Bienen (vgl. www.lv-wli.de/files/pdf/Fachbereiche/Bienenweide/Infos%20Risikobewertung%20EFSA.pdf). Derzeit steht als einzige Alternative für den Einsatz der drei Neonicotinoid-Wirkstoffe eine kostenintensive Flächenapplikation von Pflanzenschutzmitteln zur Verfügung, wenn die gleiche Anbauintensität erhalten bleiben soll (vgl. www.cibe-europe.eu/img/user/Neonicotinoid%20-%20Press%20Release%20Austrian%20beet%20growers%20-%20DE.pdf).
Die Konsequenzen, die sich daraus für die Artenvielfalt ergeben, lassen sich nicht abschätzen. Abgesehen davon wird eine effektive Kontrolle der Larven von Käfern der Spezies Agriotes obscurus und Atomaria linearis durch den Wegfall der Neonicotinoide künftig schwieriger werden, so lange keine alternativen Bekämpfungsmethoden zur Verfügung stehen. Gleiches gilt für Blattläuse der Spezies Mycus persicae und Aphis fabae (vgl. Hauer et al., 2017, Neonicotinoids in sugar beet cultivation in Central and Northern Europe: Efficacy and environmental impact of neonicotinoid seed treatments and alternative measures, Crop Protection 93, S. 132-142).
Mit dem Wegfall der Möglichkeit der Saatgutbeizung mittels Neonicotinoiden ist außerdem vermehrt mit virösen Vergilbungen (Veet Yellows Virus – BYV; Beet Mild Yellowing Virus – BMYV) in den Zuckerrübenbeständen zu rechnen (vgl. Qi & Dewar, 2004, Decision making in controlling virus yellows of sugar beet in the UK, Pest Management Science 60 (7), S. 727 – 732; vgl. www.fwi.co.uk/arable/crop-management/disease-management/neonic-seed-treatment-ban-meanssugar-beet).
Aus ökonomischer Perspektive werden die notwendigen Pflanzenschutzmittelmengen für die Flächenapplikation, deren geringere Wirksamkeit, sowie die sich daraus ergebenden zusätzlichen Feldüberfahrten die Wirtschaftlichkeit des Zuckerrübenanbaus in Deutschland stark in Frage stellen (vgl. www.topagrar.com/news/Acker-Agrarwetter-Ackernews-Neonicotinoid-Verbot-gefaehrdet-Ruebenanbau-9169865.html).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen9
Wie bewertet die Bundesregierung nunmehr die ökonomische Zukunft des Zuckerrübenanbaus in Deutschland?
Welche Alternativen zum Einsatz der Saatgutbeizung mit den Wirkstoffen Clothianidin, Thiamethoxam und Imidacloprid von Zuckerrüben sind der Bundesregierung bekannt, und wie ist deren Wirkungsgrad zu beurteilen?
Sind die landwirtschaftlichen Beratungsstellen in den Ländern nach Auffassung der Bundesregierung ausreichend auf eine Beratung der Landwirte zu Alternativen der Saatgutbeizung mit Neonicotinoiden, v. a. auch zum Resistenzmanagement, eingestellt bzw. aufgestellt?
Wenn nein, inwiefern plant die Bundesregierung einen Ausbau derselben zu fördern?
Wie bewertet die Bundesregierung die ökologischen Folgen (insbesondere für die Biodiversität), die sich durch die künftig zu erwartende notwendige Flächenapplikation von Pflanzenschutzmitteln als Alternative zur Saatgutbeizung mit Neonicotinoiden im Zuckerrübenanbau ergeben?
Wie positioniert sich die Bundesregierung hinsichtlich der Wiederzulassung der gentechnisch veränderten Zuckerrübe H7-1 durch die EU-Kommission?
Welche Schritte beabsichtigt die Bundesregierung hinsichtlich der Entwicklung von Ersatzprodukten von Clothianidin, Thiamethoxam und Imidacloprid zu unternehmen?
Welche Informationen liegen der Bundesregierung hinsichtlich künftiger Probleme beim Resistenzmanagement bei Zuckerrüben durch den Wegfall von Clothianidin, Thiamethoxam und Imidacloprid vor?
Welche Schritte plant die Bundesregierung hinsichtlich der Entwicklung von Veränderungen im Anbausystem von Zuckerrüben (inklusive der Frage nach adäquaten Fruchtfolgen und der konsequenten Anwendung und Weiterentwicklung des integrierten Pflanzenschutzes) zu unternehmen?
Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus dem Verbot von Clothianidin, Thiamethoxam und Imidacloprid für die zukünftige Entwicklung des deutschen Zuckerrübenanbaus und der deutschen Zuckerproduktion?