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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Open Educational Resources im Digitalpakt Schule

Maßnahmen zur Verbreitung freier Lehr- und Lernmaterialien (Open Educational Resources) gemäß dem Eckpunktepapier Digitalpakt Schule, Förderung aus Mitteln des Digitalpaktes, Schulung von Lehrkräften, Qualitätssicherung, Schulclouds<br /> (insgesamt 9 Einzelfragen)

Fraktion

FDP

Ressort

Bundesministerium für Bildung und Forschung

Datum

10.10.2018

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/447524.09.2018

Open Educational Resources im Digitalpakt Schule

der Abgeordneten Katja Suding, Nicola Beer, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Mario Brandenburg (Südpfalz), Britta Katharina Dassler, Dr. h. c. Thomas Sattelberger, Grigorios Aggelidis, Jens Beeck, Thomas Hacker, Katrin Helling-Plahr, Markus Herbrand, Torsten Herbst, Katja Hessel, Manuel Höferlin, Ulla Ihnen, Olaf in der Beek, Carina Konrad, Alexander Kulitz, Ulrich Lechte, Till Mansmann, Alexander Müller, Stephan Thomae, Dr. Florian Toncar und der Fraktion der FDP

Vorbemerkung

Freien Lehr- und Lernmaterialien, Open Educational Resources (OER), werden von Experten ein hohes Potenzial für die Verbesserung der Bildungsqualität und den Zugang zu Wissen zugesprochen. Im Eckpunktepapier Digitalpakt Schule von Bund und Ländern vom 1. Juni 2017 werden Open Educational Resources an zwei Stellen genannt (www.cio.m-v.de/static/CIO/Inhalte/Kooperatives%20E-Government/Digitale_Schule/Dokumente/170530_Ergebnis_Eckpunkte_St-AG_230517.pdf). Es nennt „Maßnahmen zur Verbreitung von Open Educational Resources“ als flankierende Maßnahmen zum Digitalpakt Schule, ohne diese zu konkretisieren. Zudem nennt das Papier die „Entwicklung und Anwendung von Qualitätssicherungsprozessen für digitale Bildungsmedien (insb. OER)“ als Aufgabe, an der die Länder begleitend zum Digitalpakt arbeiten. Darüber hinaus geht das Papier auf Schulclouds ein, wobei jedoch offen bleibt, wo die Abgrenzung der Schulclouds verläuft und ob ggf. Open Educational Resources als Teil von Schulclouds gefördert werden können.

Die Bundesministerin für Bildung und Forschung, Anja Karliczek, hat mehrfach betont, dass das Eckpunktepapier vom 1. Juni 2017 für die Bundesregierung die Grundlage für einen Digitalpakt mit den Ländern darstellt (www.kmk.org/presse/pressearchiv/mitteilung/kultusministerkonferenz-und-bundesministerin-vereinbaren-zusammenarbeit-1.html).

Im Jahr 2016 hat die Bundesregierung den Digitalpakt angekündigt, jedoch bislang nicht mit den Ländern abgeschlossen. Nach Auskunft der Bundesregierung soll der Digitalpakt Ende 2018 unterzeichnet werden (Antwort der Bundesregierung zu Frage 3 der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/2347).

Die Koalitionspartner CDU, CSU und SPD haben in ihrem Koalitionsvertrag als Ziel festgelegt, dass in dieser Legislatur lediglich ein Volumen von 3,5 Mrd. Euro investiert werden soll statt der in Aussicht gestellten 5 Mrd. Euro. Mit dem Entwurf eines Gesetzes zur Errichtung des Sondervermögens „Digitale Infrastruktur“, dem so genannten Digitalfonds, beabsichtigt die Bundesregierung, vorerst 720 Mio. Euro für den Digitalpakt Schule zur Verfügung zu stellen.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen9

1

Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung als flankierende „Maßnahmen zur Verbreitung von Open Educational Resources“ seit dem 1. Juni 2017 getroffen, die im Eckpunktepapier Digitalpakt Schule von Bund und Ländern vom 1. Juni 2017 genannt werden?

2

Welche flankierenden „Maßnahmen zur Verbreitung von Open Educational Resources“, die im Eckpunktepapier Digitalpakt Schule von Bund und Ländern vom 1. Juni 2017 genannt werden, plant die Bundesregierung für die Zukunft?

Wie ist der Zeitplan?

3

Inwiefern kann die Erstellung von Open Educational Resources nach den Planungen von Bund und Ländern durch Mittel aus dem Digitalpakt Schule gefördert werden?

4

Inwiefern kann die Nutzung von Open Educational Resources in der Schule nach den Planungen von Bund und Ländern durch Mittel aus dem Digitalpakt Schule gefördert werden?

5

Inwiefern kann die Schulung von Lehrkräften zu Open Educational Resources nach den Planungen von Bund und Ländern durch Mittel aus dem Digitalpakt Schule gefördert werden?

6

Mit welchen Maßnahmen unterstützt die Bundesregierung die Entwicklung und Anwendung von Qualitätssicherungsprozessen für Open Educational Resources?

7

Inwiefern umfasst die im Eckpunktepapier Digitalpakt Schule von Bund und Ländern vom 1. Juni 2017 genannte Förderung von Schulclouds Open Educational Resources als Inhalte von Schulclouds?

8

Wie hoch schätzt die Bundesregierung den Anteil der Fördergelder aus dem Digitalpakt Schule ein, die in die Erstellung und Nutzung von Open Educational Resources sowie die Schulung von Lehrkräften für Open Educational Resources investiert werden?

9

Welche Auswirkungen hat der Digitalpakt Schule für die Weiterentwicklung von Open Educational Resources in Deutschland aus Sicht der Bundesregierung?

Berlin, den 11. September 2018

Christian Lindner und Fraktion

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