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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Fachkräftesicherung durch Zuwanderung

Fraktion

AfD

Ressort

Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat

Datum

10.10.2018

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/450625.09.2018

Fachkräftesicherung durch Zuwanderung

der Abgeordneten Martin Sichert, Matthias Büttner, Joana Cotar, Markus Frohnmaier, Waldemar Herdt, Johannes Huber, Jens Kestner, Norbert Kleinwächter, Jörn König, Enrico Komning, Frank Magnitz, Dr. Birgit Malsack-Winkemann, Andreas Mrosek, Hansjörg Müller, Ulrich Oehme, Frank Pasemann, Jürgen Pohl, Jörg Schneider, Thomas Seitz, René Springer, Dr. Christian Wirth und der Fraktion der AfD

Vorbemerkung

Die Bundesregierung verabschiedete im Jahr 2011 ihr „Ziele und Maßnahmenpaket Fachkräftesicherung“. Das Konzept sah u. a. Handlungsbedarf im Bereich der Integration und qualifizierter Zuwanderung vor. Insbesondere sah man damals die Notwendigkeit der verbesserten Feststellung und Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen, die „Steigerung der Attraktivität Deutschlands für Hochqualifizierte“, den Abbau der bürokratischen Hindernisse für ebendiese, die Verbesserung der Rahmenbedingungen für Niederlassungs- und Aufenthaltserlaubnisse usw. Der Fortschrittsbericht aus dem Jahr 2017 bescheinigte „markant positive Entwicklungen bei der qualifizierten Zuwanderung“. Den Löwenanteil dazu leistete, laut Bericht, die uneingeschränkte Arbeitnehmerfreizügigkeit für die EU-Mitgliedstaaten (sog. EU-Osterweiterung vom Mai 2004) – demnach habe sich der Wanderungssaldo vom Jahr 2011 auf das Jahr 2013 erheblich gesteigert (430 000 gegenüber 280 000). Auch die Einführung der „Blauen Karte EU“ wird besonders hervorgehoben – laut Bericht wurden im Jahr 2015 knapp 7 000 „Blaue Karten EU“ für Regelberufe und gut 7 500 „Blaue Karten EU“ für Mangelberufe erteilt. Der Bericht nannte auch die 5 200 drittstaatsangehörige Absolventinnen und Absolventen der deutschen Hochschulen, die die Möglichkeit ihres Aufenthaltstitel zur Arbeitsplatzsuche nach Abschluss des Studiums nutzten – wobei der Bericht darin keine nennenswerte Steigerung gegenüber dem Jahr 2011 bescheinigte – und die gut 20 000 Verfahren im Jahr 2015 auf Anerkennung im Ausland erworbener beruflicher Abschlüsse. Einhergehend mit diesen Zahlen stellte die Bundesregierung in dem Bericht fest, dass „für die Fachkräftesicherung der nahen Zukunft die Integration der Schutzsuchenden mit Bleibeperspektive in den Arbeitsmarkt eine der zentralen Aufgaben“ sei (Seite 66). Letztendlich konstatiert der Bericht, dass „trotz der erzielten Fortschritte auf den Sicherungspfaden des Fachkräftekonzepts vom Jahr 2011 die Engpasslagen am deutschen Arbeitsmarkt im Jahr 2016 noch nicht abgenommen haben“ insbesondere in Gesundheits- und Pflegeberufen sowie in den technischen Berufen, in denen sowohl akademische wie auch nicht akademische Fachkräfte, laut Bericht, knapp sind.

Im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD von 2018 wird ein Fachkräfteeinwanderungsgesetz als Mittel genannt, um „den steigenden Bedarf an Fachkräften durch Erwerbsmigration neu und transparent zu regeln“. Die Orientierung dazu sollen die „volkswirtschaftlichen Erfordernisse als auch Qualifikation, Alter, Sprache, Nachweis eines konkreten Arbeitsplatzes und Sicherung des Lebensunterhalts“ stellen und so den „den Zuzug qualifizierter Arbeitskräfte nach Deutschland ordnen und steuern“ und „spürbar die Attraktivität von illegaler und ungesteuerter Einwanderung“ beeinflussen. Am 15. August 2018 hat der Bundesminister des Innern, für Bau und Heimat dazu die „Eckpunkte zum kohärenten Ansatz Fachkräfteeinwanderung aus Drittstaaten“ vorgestellt, die sozusagen das Fundament des sogenannten Fachkräfteeinwanderungsgesetzes darstellen sollen. Darin heißt es u. a., man will auf die „Vorrangprüfung verzichten“, die „Beschränkung auf Engpassberufe“ aufheben, den Aufenthalt von qualifizierten Fachkräften und Hochschulabsolventen zur Suche eines Arbeitsplatzes „weiter öffnen“ sowie „Potenziale der Personen mit Fluchthintergrund, die eine Beschäftigung ausüben dürfen, für unseren Arbeitsmarkt nutzen“.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen10

1

Wie viele der „Blaue Karte“-Träger sind bisher nach Deutschland gekommen und haben eine Tätigkeit aufgenommen? Wie viele der Träger der „Blauen Karte“ sind jeweils ausgewandert (bitte in einer Tabelle nach Monat und Jahr auflisten und nach Bildungsabschluss, Alter, Herkunftsland und Tätigkeitsfeld trennen)? Hat die Bundesregierung dazu Ursachenforschung in Auftrag gegeben? Wenn ja, was waren die Ergebnisse?

2

Wie viele drittstaatsangehörige Absolventinnen und Absolventen der deutschen Hochschulen, die die Möglichkeit ihres Aufenthaltstitels zur Arbeitsplatzsuche nach Abschluss des Studiums genutzt haben, sind bisher in Deutschland geblieben und haben eine Tätigkeit aufgenommen? Wie viele jener, die diese Option wählten, sind jeweils im Jahr ausgewandert (bitte in Tabellenform nach Monat und Jahr und nach Bildungsabschluss, Alter, Herkunftsland und Tätigkeitsfeld auflisten)? Hat die Bundesregierung dazu Ursachenforschung in Auftrag gegeben? Wenn ja, was waren die Ergebnisse?

3

Wie viele EU-Ausländer sind in den Jahren nach Deutschland zugewandert und haben hier eine Tätigkeit aufgenommen (bitte in Tabellenform nach Monat und Jahr und nach Bildungsabschluss, Alter, Herkunftsland und Tätigkeitsfeld auflisten)? Wie viele dieser EU-Ausländer sind jeweils im Jahr ausgewandert? Hat die Bundesregierung dazu Ursachenforschung in Auftrag gegeben? Wenn ja, was waren die Ergebnisse?

4

Wie viele Verfahren zur Anerkennung im Ausland erworbener beruflicher Abschlüsse gab es seit dem Jahr 2005 (bitte in Tabellenform nach Jahr, Art des Abschlusses, Herkunftsland der Abschlüsse auflisten)? Wie hoch war die Anerkennungsquote in jedem Jahr?

5

Beabsichtigt die Bundesregierung die Schaffung eines Kontingents in Bezug auf die Zuwanderung von Fachkräften? Wenn ja, in welcher Größenordnung und für welche Berufsgruppen bzw. nach welchen Kriterien? Wenn nein, wieso nicht?

6

Falls die Frage 5 mit Nein beantwortet wurde, wie will die Bundesregierung die Zuwanderung steuern? Welche Ziele setzt sich die Bundesregierung diesbezüglich, um dem „Fachkräftemangel“ durch Zuwanderung entgegenzuwirken (bitte angestrebte Zahlen pro Jahr oder Ähnliches angeben)?

7

Wie will die Bundesregierung die inländischen Arbeitnehmer vor der Konkurrenz aus dem Ausland schützen, wenn es keine Vorrangprüfung bzw. Engpassberufe mehr geben soll (Punkt 1, Unterpunkt 1 und 2 des Eckpunktepapiers vom 15. August 2018; auch in Verbindung mit der Frage 5 und 6)?

8

Was versteht die Bundesregierung unter dem Passus „Potenziale der Personen mit Fluchthintergrund, die eine Beschäftigung ausüben dürfen, für unseren Arbeitsmarkt zu nutzen“? Da eine Ähnliche Formulierung auch in dem Fortschrittsbericht von 2017 zu entnehmen ist – darin heißt es, „Die Integration von Ausländerinnen und Ausländern mit einer Aufenthaltsperspektive in Ausbildung und Arbeitsmarkt ist eine zentrale Aufgabe der nahen Zukunft und ihr Gelingen entscheidend für den sozialen Zusammenhalt“ (Fortschrittsbericht 2017, Kapitel 5.4, Absatz 1; ähnlich auch Absatz 4) –, ist damit das sogenannte „Spurwechsel-Model“ gemeint?

9

Was genau ist mit dem Passus gemeint, dass sich die Einwanderung an „volkswirtschaftlichen Erfordernissen als auch Qualifikation, Alter, Sprache, Nachweis eines konkreten Arbeitsplatzes und Sicherung des Lebensunterhalts“ orientieren sollen? Wie beabsichtigt die Bundesregierung, diese Kriterien zu bewerten? Beabsichtigt die Bundesregierung das Einführen eines Punktesystems?

10

Was versteht die Bundesregierung unter dem Passus „den Anerkennungszuschuss werden wir ausweiten“ (in der Aufzählung unter Punkt 2 des Eckpunktepapiers vom 15. August 2018)?

Berlin, den 14. September 2018

Dr. Alice Weidel, Dr. Alexander Gauland und Fraktion

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