Überprüfung von Asylentscheidungen
der Abgeordneten René Springer, Lars Herrmann, Dr. Christian Wirth und der Fraktion der AfD
Vorbemerkung
„Mehr als 99 Prozent der BAMF-Entscheidungen ohne Beanstandung“, so titelt die „ZEIT ONLINE“ am 20. August 2018 einen Bericht über die Prüfung von Asylentscheidungen im Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) im ersten Halbjahr 2018. Nach den Erkenntnissen von „ZEIT ONLINE“, die sich auf eine Anfrage der Abgeordneten Ulla Jelpke beim Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat beruft, seien im ersten Halbjahr 2018 43 000 Prüfverfahren abgeschlossen worden. Dabei hätten nur 0,7 Prozent (307) Prüfverfahren dazu geführt, dass Geflüchteten der bereits gewährte Schutzstatus wieder entzogen wurde. In dem Bericht heißt es weiter, dass 33 213 Identitätsdokumente von den Ausländerbehörden dem BAMF „nachträglich“ zur Überprüfung übersandt wurden. In 211 Fällen seien Fälschungen entdeckt worden und 219 Dokumente befänden sich noch in Prüfung. „ZEIT ONLINE“ zitiert die Abgeordnete Ulla Jelpke so, dass die geringe Zahl von widerrufenen bzw. zurückgenommenen Entscheidungen sowie entdeckten Dokumentenfälschungen ein Beleg dafür sei, dass es beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge keine Sicherheitsmängel gebe bzw. gegeben habe (www.zeit.de/gesellschaft/2018-08/bundesamt-fuer-migration-und-fluechtlinge-bleiberecht-asylentscheidungen-ueberpruefung).
Eine Pflicht zur Mitwirkung – wie im Asylverfahren – besteht für die Betroffenen im Rahmen des Widerrufs- bzw. Rücknahmeverfahrens nicht. Eine Mitwirkungspflicht soll nach Vorstellung der Bundesregierung zukünftig im Gesetz verankert werden (www.bmi.bund.de/SharedDocs/downloads/DE/gesetztestexte/gesetztesentwuerfe/entwurf-aenderung-asylgesetz.pdf?__blob=publicationFile &v=1; Bundesratsdrucksache 381/18).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen13
Wie viele Prüfverfahren (Vorprüfung zur Klärung der Frage, ob ein Widerrufs-bzw. Rücknahmeverfahren eingeleitet wird) wurden in den Jahren 2014 bis 2018 (für 2018 zum Stichtag 31. Juli) abgeschlossen (bitte nach Jahren getrennt aufführen und zwischen Regelüberprüfungen bzw. vorgezogenen Regelüberprüfungen unterscheiden)?
In wie vielen Prüfverfahren der Jahre 2014 bis 2018 (bitte nach Jahren getrennt aufführen, für 2018 zum Stichtag 31. Juli) lagen nach Prüfung des Sachverhalts die Voraussetzungen für die Einleitung eines Aufhebungsverfahrens (Widerruf bzw. Rücknahme) vor?
Was waren in den Jahren 2014 bis 2018 (bitte nach Jahren getrennt aufführen, für 2018 zum Stichtag 31. Juli) jeweils die Gründe für die Einleitung eines Aufhebungsverfahrens (Widerruf bzw. Rücknahme)?
Wie lange dauert durchschnittlich ein Aufhebungsverfahren (Widerruf bzw. Rücknahme) bis zur Rechts- bzw. Bestandskraft?
Wie viele Aufhebungsverfahren wurden in den Jahren 2014 bis 2018 – mit welchem Ergebnis – rechts- bzw. bestandskräftig beendet (bitte nach Jahren getrennt angeben, für 2018 zum Stichtag 31. Juli)?
Wie viele Asylentscheidungen der Jahre 2014 bis 2018 (für 2018 zum Stichtag 31. Juli) wurden auf Basis des schriftlichen (vereinfachten) Verfahrens nach § 24 Absatz 1 des Asylgesetzes (AsylG) getroffen, d. h. ohne persönliche Anhörung entsprechend § 25 AsylG der Asylantragsteller (bitte nach Jahren getrennt angeben, für 2018 zum Stichtag 31. Juli)?
Wie viele Asylentscheidungen im Sinne der Frage 6 wurden in den Jahren 2014 bis 2018 (für 2018 zum Stichtag 31. Juli) getroffen, ohne dass von den Asylantragstellern einer Überprüfung zugängliche Identitätspapiere (z. B. Reisepass oder Personalausweis) im Original vorgelegt wurden?
Wie viele Asylentscheidungen im Sinne der Frage 6 wurden in den Jahren 2014 bis 2018 (für 2018 zum Stichtag 31. Juli) getroffen, in denen einer Überprüfung zugängliche Identitätspapiere (z. B. Reisepass oder Personalausweis) im Original vorgelegt, aber das Ergebnis der physikalisch-technischen Untersuchung (PTU) vor Zustellung des Bescheides nicht abgewartet wurde (bitte nach Jahren getrennt angeben)?
In wie vielen Fällen im Sinne der Frage 8 wurden im Rahmen der PTU Hinweise auf Manipulationen bzw. (Total-)Fälschungen festgestellt?
Wie viele Mitarbeiter (bitte Angaben in VZÄ – Vollzeitäquivalenten) waren in den Jahren 2015 bis 2018 (bitte nach Jahren getrennt angeben; 2018: bis zum Stichtag 31. August) im BAMF in der urkundenfachlichen Prüfung eingesetzt?
Wie wurden die mit der Urkundenprüfung im BAMF beauftragten Mitarbeiter für diesen Auftrag qualifiziert bzw. geschult (bitte Qualifizierungs- bzw. Schulungsmaßnahmen nach Dauer und Inhalt benennen)?
Wie viele Strafanzeigen wurden durch das BAMF in den Jahren 2015 bis 2018 (bitte nach Jahren getrennt angeben; 2018: bis zum Stichtag 31. August) wegen § 267 des Strafgesetzbuchs (StGB – Urkundenfälschung) und § 281 StGB (Missbrauch von Ausweispapieren) nach der PTU gestellt?
Welche Möglichkeiten zur Einleitung bzw. Durchführung eines Aufhebungsverfahrens (Widerruf bzw. Rücknahme) bestehen nach Ansicht der Bundesregierung hinsichtlich positiver Asylentscheidungen, die ohne Vorlage einer Dokumentenprüfung zugänglicher Identitätspapiere sowie persönlicher Anhörung getroffen wurden und bei denen auf Sicht der nächsten Jahre nicht von einer erheblichen und dauerhaften Änderung der Verhältnisse im Herkunftsland – die u. a. eine individuelle Prüfung des Sachverhalts voraussetzen würde – ausgegangen werden kann?