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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Atomtransporte

Nachfrage (Aktualisierung) zu BT-Dts 19/1766; vom Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit (BfE), Bundesamt für Strahlenschutz (BfS), Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) und Eisenbahn-Bundesamt elektronisch erfasste Transporte (genehmigungs- oder anzeigepflichtige innerdeutsche sowie grenzüberschreitende Verbringungen von Kernbrenn- und Ausgangsstoffen, radioaktiven Abfällen und Reststoffen), Fehlen der Daten des BAFA im Zeitraum 30. April 2014 bis 31. Dezember 2014<br /> (insgesamt 5 Einzelfragen)

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit

Datum

18.10.2018

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/451325.09.2018

Atomtransporte

der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl, Matthias Gastel, Stefan Gelbhaar, Oliver Krischer, Christian Kühn (Tübingen), Stephan Kühn (Dresden), Renate Künast, Steffi Lemke, Dr. Julia Verlinden, Daniela Wagner und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Die Bundestagsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN stellte zu Atomtransporten innerhalb Deutschlands sowie entsprechenden Importen, Exporten und Transitverkehr bereits mehrere Kleine Anfragen, zuletzt im Frühjahr 2018, siehe Bundestagsdrucksache 19/1267. Die Anfragen zielten darauf ab, für Transparenz und Nachvollziehbarkeit zu sorgen bei den Atomtransporten, von denen Deutschland betroffen ist. Zum Zweck der Nachvollziehbarkeit wurde deshalb immer gebeten, nicht nur die neueren Transporte seit der letzten Anfrage anzugeben, sondern möglichst alle seit Beginn der elektronischen Erfassung der jeweiligen Bundesbehörden, um interessierten Leserinnen und Lesern ein umständliches Arbeiten mit mehreren Bundestagsdrucksachen zu ersparen und stattdessen in einer einzigen Drucksache einen jeweils aktuellen Gesamtüberblick zu schaffen.

Dementsprechend enthält die Antwort der Bundesregierung auf Bundestagsdrucksache 19/1766 umfassende Tabellen. Allerdings gibt es hinsichtlich des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) zwischen den Tabellen, die auf den Bundestagsdrucksachen 19/1766 und 18/5360 enthalten sind, insofern eine Lücke, als die Ein- und Ausfuhrdaten des BAFA für den Zeitraum 30. April 2014 bis 31. Dezember 2014 fehlen.

Damit Interessierte bezüglich der von den betreffenden Bundesbehörden erfassten Transporte wie gehabt nicht mit mehreren Bundestagsdrucksachen arbeiten müssen, bitten die Fragestellerinnen und Fragesteller bezüglich der Fragen 1, 2 und 5 abermals um einen jeweils vollständigen Überblick über alle bei diesen Bundesbehörden elektronisch erfassten Transporten seit Beginn der Erfassung. Die Fragen 3 und 4 werden hilfsweise gestellt.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen5

1

Welche genehmigungs- oder anzeigepflichtigen innerdeutschen sowie grenzüberschreitenden Verbringungen von Kernbrenn- und Ausgangsstoffen, radioaktiven Abfällen und Reststoffen etc. gab es laut der elektronischen Erfassung des Bundesamts für kerntechnische Entsorgungssicherheit (BfE) seit deren Beginn bzw. seit Beginn der elektronischen Erfassung des zuvor zuständigen Bundesamts für Strahlenschutz, von dem die betreffende Zuständigkeit auf das BfE nach dessen Gründung übergegangen ist, bis dato (bitte tabellarische Übersicht wie auf Bundestagsdrucksache 18/5360 mit analoger Angabe aller dort gegebenen Transportaspekte erstellen)?

2

Welche genehmigungs- oder anzeigepflichtigen grenzüberschreitenden Verbringungen von Kernbrenn- und Ausgangsstoffen, radioaktiven Abfällen und Reststoffen etc. gab es laut der elektronischen Erfassung des BAFA seit deren Beginn – hilfsweise seit 1. Januar 2014 – bis dato (bitte tabellarische Übersicht mit allen Transportaspekten, wie die auf Nachfrage der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl beim Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit – BMU – vom BMU am 9. Mai 2018 an sie übermittelten, erstellen)?

3

Welche genehmigungs- oder anzeigepflichtigen grenzüberschreitenden Verbringungen von Kernbrenn- und Ausgangsstoffen, radioaktiven Abfällen und Reststoffen etc. gab es laut der elektronischen Erfassung des BAFA seit deren Beginn bis 31. Dezember 2014 (die Frage ist hilfsweise zur vorstehenden gedacht; bitte ähnliche tabellarische Übersicht mit Transportaspekten wie auf Bundestagsdrucksache 18/5360 erstellen)?

4

Aus welchen Gründen endeten die auf Bundestagsdrucksache 18/5360 vom Juni 2015 enthaltenen BAFA-Tabellen mit Angaben zu grenzüberschreitenden Verbringungen von Kernbrenn- und Ausgangsstoffen bis Ende April 2014, und aus welchen Gründen war es bei der Beantwortung der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/1267 dem BAFA nur möglich, mit Angaben zu grenzüberschreitenden Verbringungen von Kernbrenn- und Ausgangsstoffen ab dem 1. Januar 2015 zu beginnen?

Welche BAFA-Daten zu betreffenden grenzüberschreitenden Verbringungen für den Zeitraum 30. April 2014 bis 31. Dezember 2014 existieren elektronisch (ggf. bitte hilfsweise angeben)?

5

Welche genehmigungs- oder anzeigepflichtigen innerdeutschen sowie grenzüberschreitenden Verbringungen von Kernbrenn- und Ausgangsstoffen, radioaktiven Abfällen und Reststoffen etc. gab es laut der elektronischen Erfassung des Eisenbahnbundesamts seit deren Beginn bis dato (bitte vollständige tabellarische Übersicht aller Schienentransporte seit Beginn der elektronischen Erfassung erstellen)?

Berlin, den 21. September 2018

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

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