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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Leistungsmissbrauch im Zweiten Buch Sozialgesetzbuch II

Fraktion

FDP

Ressort

Bundesministerium für Arbeit und Soziales

Datum

30.10.2018

Aktualisiert

22.02.2023

Deutscher BundestagDrucksache 19/464928.09.2018

Leistungsmissbrauch im Zweiten Buch Sozialgesetzbuch II

der Abgeordneten Pascal Kober, Michael Theurer, Renata Alt, Christine Aschenberg-Dugnus, Jens Beeck, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Mario Brandenburg (Südpfalz), Britta Katharina Dassler, Hartmut Ebbing, Dr. Marcus Faber, Daniel Föst, Katrin Helling-Plahr, Katja Hessel, Reinhard Houben, Thomas L. Kemmerich, Alexander Kulitz, Ulrich Lechte, Oliver Luksic, Till Mansmann, Dr. Martin Neumann, Dr. Stefan Ruppert, Christian Sauter, Dr. Wieland Schinnenburg, Judith Skudelny, Bettina Stark-Watzinger, Linda Teuteberg, Stephan Thomae, Nicole Westig und der Fraktion der FDP

Vorbemerkung

§ 14 Absatz 4 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch SGB II und § 7 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) verpflichtet die Jobcenter bei der Leistungsgewährung, die Grundsätze der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit zu beachten, denn eine missbräuchliche Aneignung von Leistungen der Grundsicherung schadet allen und insbesondere den Schwächsten. Sozialbetrug – sei es durch Hinterziehung von Beitrags- oder Steuerzahlungen, sei es durch das unrechtmäßige Beziehen von Leistungen – ist Diebstahl an den Armen. Wo Mittel des Sozialstaates vorenthalten, missbräuchlich verwendet oder durch Nachlässigkeit verloren gehen, fehlen sie am Ende den Bedürftigen.

In den letzten Monaten mehren sich die Hinweise darauf, dass Leistungsmissbrauch zunehmend auch systematisch begangen und durch kriminelle Organisationen ausgeübt wird. Darauf weist auch die Bundesagentur für Arbeit hin (siehe www.focus.de/finanzen/news/arbeitslosengeld/organisierte-kriminalitaetmillionenschaden-ba-entdeckt-massenhaftem-sozialbetrug-in-jobcentern_id_ 5922700.html oder www.waz.de/staedte/duisburg/sozialbetrug-mit-luxusautos- ermittlungen-in-duisburg-laufen-id215257537.html).

Sozialbetrug untergräbt das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in die Handlungsfähigkeit unseres Staates. Leistungsmissbrauch darf daher nicht nur im Laufe von vereinzelten Kontrollaktionen festgestellt werden. Vielmehr muss die Bekämpfung von Leistungsmissbrauch systematisiert erfolgen, bisherige Verfahren verbessert und neue Verfahren entwickelt werden. Ausgangspunkt staatlichen Handelns sollte immer eine klare Datenlage bilden.

Dem geht diese Kleine Anfrage nach.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen27

1

Wie viele Missbrauchsfälle von Grundsicherungsleistungen nach dem Zweiten und Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB II und SGB XII) gab es in den letzten zehn Jahren (bitte Daten sowohl für gemeinsame Einrichtungen als auch zugelassene kommunale Träger aufführen)?

2

Welcher finanzielle Schaden entstand durch diese Missbrauchsfälle in den Jobcentern in den letzten zehn Jahren (bitte Daten sowohl für gemeinsame Einrichtungen als auch zugelassene kommunale Träger aufführen)?

3

Wie hoch ist die Missbrauchsquote im Bereich des SGB II und SGB XII (bitte die Entwicklung der letzten zehn Jahre aufführen)?

4

Auf welche Tatbestände bezog sich der erfasste Leistungsmissbrauch in den letzten zehn Jahren?

5

Wie verteilen sich die Missbrauchsfälle der letzten zehn Jahre auf die einzelnen Jobcenter (bitte Daten sowohl für die gemeinsamen Einrichtungen als auch zugelassene kommunale Träger aufführen)?

6

In wie vielen Fällen handelte es sich um Missbrauchsfälle aufgrund organisierter Kriminalität?

Welcher finanzielle Schaden ist dadurch den Jobcentern entstanden?

7

Welche Erledigungsart wurde bei den erfassten Fällen verzeichnet (bitte die Entwicklung der letzten zehn Jahre aufführen)?

8

An welche Behörden wurden wie viele Fälle aufgrund eines Straftatverdachts abgegeben (bitte die Entwicklung der letzten zehn Jahre aufführen)?

9

In wie vielen Fällen hat sich ein Straftatverdacht bestätigt?

Welchen Ausgang hatten die jeweiligen Verfahren?

10

Wie werden die Jobcenter über die Entwicklung und den Ausgang der an andere Behörden abgegebenen Fälle in Kenntnis gesetzt?

11

In wie vielen Fällen und in welcher Höhe wurde ein Missbrauch anhand von Datenabgleich nach § 52 SGB II zwischen den Behörden aufgedeckt (bitte die Entwicklung in den letzten zehn Jahren aufführen, sowohl für gemeinsame Einrichtungen als auch zugelassene kommunale Träger)?

12

Welche Behörden beteiligen sich am Datenabgleich nach § 52 SGB II?

13

Welcher Datenabgleich wird mit dem Bundeszentralamt für Steuern bzw. den örtlichen Finanzämtern durchgeführt?

Welche Daten werden hierbei bei Selbstständigen und welche bei Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern abgeglichen?

14

Wie und durch welche Behörden wird der Arbeitnehmerstatus der Leistungsbezieherinnen und Leistungsbezieher überprüft?

15

Wie und durch welche Behörden werden die den Jobcentern eingereichten Arbeitsverträge überprüft?

16

Wie und durch welche Behörden wird die Rechtmäßigkeit einer beim Jobcenter angegebenen selbstständigen Tätigkeit geprüft?

17

Wie werden durch die Jobcenter die von den Kundinnen und Kunden vorgelegten schriftlichen Übersetzungen auf ihre Echtheit geprüft?

18

Wie und durch welche Behörden werden die den Jobcentern eingereichten Mietverträge überprüft?

19

Wie wird verfahren, wenn eine Meldeadresse beim Jobcenter von überdurchschnittlich vielen Personen angegeben wird?

20

Wie wird durch das Jobcenter überprüft, ob in der angegebenen Wohnung gegebenenfalls noch weitere Personen wohnen?

21

Welche Möglichkeiten zur Aufdeckung solcher Fälle hat der Außendienst bzw. Hausbesuchsdienst der Jobcenter?

22

Wie viele Überprüfungen durch den Außendienst bzw. Hausbesuchsdienst wurden in den letzten zehn Jahren durchgeführt (bitte Daten sowohl für gemeinsame Einrichtungen als auch zugelassene kommunale Träger auflisten)?

23

Wie viele sog. Kontrollaktionen wurden von den Jobcentern bisher mit welchen Ergebnissen durchgeführt (wie beispielsweise am 26. April 2018 in Duisburg, Gelsenkirchen, Essen und Hagen)?

24

Welche Fortbildungen absolvieren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Jobcenter, um rechtzeitig einen Leistungsmissbrauch und organisierten Leistungsmissbrauch zu erkennen?

25

Wie viele Volljuristinnen und Volljuristen (oder Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit vergleichbarer Qualifikation) bearbeiten in den Stellen für Ordnungswidrigkeiten in den Jobcentern die Missbrauchsverdachtsfälle (bitte nach einzelnen Jobcentern auflisten)?

26

Wurden Forderungen aus der Arbeit und dem Bericht des parlamentarischen Untersuchungsausschusses Sozialbetrugsverdacht der Bremischen Bürgerschaft umgesetzt?

Wenn ja, welche?

27

Konnte durch die Umsetzung der Forderungen eine Verbesserung erzielt werden?

Wenn ja, welche?

Berlin, den 26. September 2018

Christian Lindner und Fraktion

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