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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Unterhaltsvorschuss - Rückgriffsaktivitäten

Fraktion

FDP

Ressort

Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

Datum

19.10.2018

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/474204.10.2018

Unterhaltsvorschuss – Rückgriffsaktivitäten

der Abgeordneten Daniel Föst, Katja Suding, Grigorios Aggelidis, Nicole Bauer, Christine Aschenberg-Dugnus, Jens Beeck, Nicola Beer, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Mario Brandenburg (Südpfalz), Britta Katharina Dassler, Hartmut Ebbing, Dr. Marcus Faber, Thomas Hacker, Katrin Helling-Plahr, Katja Hessel, Reinhard Houben, Ulrich Lechte, Oliver Luksic, Dr. Martin Neumann, Hagen Reinhold, Dr. Stefan Ruppert, Christian Sauter, Dr. Wieland Schinnenburg, Judith Skudelny, Bettina Stark-Watzinger, Stephan Thomae, Nicole Westig und der Fraktion der FDP

Vorbemerkung

In der Kabinettssitzung vom 22. August 2018 stellte die Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Dr. Franziska Giffey ein Jahr nach der Reform des Unterhaltsvorschussgesetzes in einem Bericht die aktuellen Zahlen zum Unterhaltsvorschuss sowie weitere Vorgehensweisen zu den Rückgriffsaktivitäten vor.

Durch die Reform des Unterhaltsvorschusses stieg die Zahl der berechtigten Kinder von 414 000 auf fast 714 000 Ende März 2018 (www.bundesregierung.de/ Content/DE/Artikel/2018/08/2018-08-22-bericht-unterhaltsvorschuss.html). Für den Haushaltsplan 2019 sind im Einzelplan 17 218 Mio. Euro für den Unterhaltsvorschuss veranschlagt (Anlage zur Bundestagsdrucksache 19/3400, Einzelplan 17). Dabei handelt es sich um 40 Prozent des Gesamtvolumens. Den anderen Teil von 60 Prozent müssen Länder und Kommunen übernehmen.

Laut den Angaben des Berichts hat der Staat im vergangenen Jahr rund 1,1 Mrd. Euro für den Unterhaltsvorschuss gezahlt. Davon konnten nur rund 209 Mio. Euro wieder zurückgeführt werden: Die Rückgriffsquote liegt bei unter 20 Prozent. Nach Erkenntnissen des Bundesrechnungshofs sind „häufig organisatorische Gründe und vor allem fehlendes oder nicht ausreichend qualifiziertes Personal ursächlich dafür, dass keine ausreichenden Rückgriffsbemühungen stattfinden“ (Bericht der Bundesregierung über die Wirkungen der Reform des Unterhaltsvorschussgesetzes ein Jahr nach dem Inkrafttreten zum 1. Juli 2017, S. 14).

Laut dem Bericht prüft das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) gemeinsam mit den Ländern „die Möglichkeiten, Verbesserungen im Unterhaltsvorschuss-Vollzug zu erreichen, durch Personal (notwendige Quantität und Qualifikation), Ausübung und Ausgestaltung der Aufsicht über den Vollzug und Schaffung eines Forderungsmanagements inklusive IT-Sicherheit und Mittelbewirtschaftung“ (Bericht der Bundesregierung über die Wirkungen der Reform des Unterhaltsvorschussgesetzes ein Jahr nach dem Inkrafttreten zum 1. Juli 2017, S. 22).

Des Weiteren erwähnte die Bundesministerin Dr. Franziska Giffey, dass Bund und Länder gemeinsame Standards entwickeln würden, um mehr säumige Unterhaltspflichtige zur Zahlung zu bewegen. Auch auf unkonventionelle Methoden wie Fahrverbote für Unterhaltssäumige wolle man zurückgreifen (www.bundesregierung. de/Content/DE/Artikel/2018/08/2018-08-22-bericht-unterhaltsvorschuss.html).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen22

1

Wie weit ist der Prozess der Entwicklung der gemeinsamen Standards bereits fortgeschritten?

2

Wann rechnet das Bundesministerium mit dem Abschluss dieses Prozesses?

3

Werden diese Standards mit dem Fortschrittsbericht des BMFSFJ an den Rechnungsprüfungsausschuss des Deutschen Bundestages zum 1. Oktober 2018 (Bericht der Bundesregierung über die Wirkungen der Reform des Unterhaltsvorschussgesetzes ein Jahr nach dem Inkrafttreten zum 1. Juli 2017, S. 4) veröffentlicht?

4

Zu welchem Zeitpunkt ist mit der Umsetzung der konkreten Maßnahmen zur Verbesserung des Rückgriffs zu rechnen (bitte Monat und Jahr angeben)?

5

Welche Maßnahmen umfassen die gemeinsamen Standards?

6

Welche unkonventionellen Maßnahmen, wie das genannte Fahrverbot zum Rückgriff, sind für den Maßnahmenkatalog geplant?

7

Auf welcher rechtlichen Grundlage will die Bundesregierung ein etwaiges Fahrverbot für Unterhaltssäumige etablieren?

8

Wer soll laut Planung der Bundesregierung mit der Umsetzung und Kontrolle eines solchen Fahrverbots betraut werden?

9

Welche weiteren unkonventionellen bzw. konventionellen Maßnahmen plant die Bundesregierung, um die Rückgriffsquote zu verbessern?

10

Welche Best-Practice-Modelle gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung aus Ländern bzw. Kommunen, die eine durchschnittlich höhere Rückgriffsquote aufweisen (bitte nach Ländern bzw. Kommunen, Zahlen und Methode, unter Angabe von prozentualen und absoluten Zahlen aufschlüsseln)?

11

Wie steht die Bundesregierung zur Zusammenarbeit der Behörden mit privaten Dienstleistungsunternehmen bei der Einziehung von Forderungen?

12

Ist der Bundesregierung bekannt, dass der Hessische Datenschutzbeauftragte der Zusammenarbeit der hessischen Kommunen mit externen Dienstleistern als Verwaltungshelfern im Forderungsmanagement ausdrücklich zugestimmt hat (Hessischer Landtag, Drucksache 18/2027)?

13

Wie beurteilt die Bundesregierung den Einsatz von externen Verwaltungshelfern im Forderungsmanagement, insbesondere mit Blick auf die Feststellung des Bundesrechnungshofs, dass fehlendes oder nicht ausreichend qualifiziertes Personal ursächlich ist für nicht ausreichende Rückgriffsbemühungen der Behörden?

14

Welche Höhe (bitte in Prozent und absoluten Zahlen angeben) hält die Bundesregierung für eine realistische Rückgriffsquote?

15

Wann rechnet die Bundesregierung mit einer abschließenden bzw. belastbaren Fallzahl der unterhaltsberechtigten Kinder, die nicht mehr nur als Zwischenstand betrachtet werden muss (Bericht der Bundesregierung über die Wirkungen der Reform des Unterhaltsvorschussgesetzes ein Jahr nach dem Inkrafttreten zum 1. Juli 2017, S. 10)?

16

Wie weit ist nach Kenntnis der Bundesregierung die Prüfung der Einrichtung von zentralisierten Einheiten bei den Finanzverwaltungen oder anderen Behörden in der Verwaltungsverantwortung von Ländern und Kommunen bereits fortgeschritten (Bericht der Bundesregierung über die Wirkungen der Reform des Unterhaltsvorschussgesetzes ein Jahr nach dem Inkrafttreten zum 1. Juli 2017, S. 19)?

17

Wann rechnet die Bundesregierung mit einer abschließenden Bewertung der Einrichtung von zentralen Stellen zur Organisation des Verwaltungsvollzugs?

18

Befürwortet die Bundesregierung die Zusammenarbeit dieser zentralen Stellen mit externen Dienstleistern als Verwaltungshelfer?

19

Wie verteilen sich die im Bericht genannten 1,1 Mrd. Euro (Bericht der Bundesregierung über die Wirkungen der Reform des Unterhaltsvorschussgesetzes ein Jahr nach dem Inkrafttreten zum 1. Juli 2017, S. 13) für den Unterhaltszuschuss auf Bund, Länder und Kommunen (bitte nach Bund, Ländern und Kommunen aufschlüsseln)?

20

Welche Mittel und in welcher Höhe entfallen nach Kenntnis der Bundesregierung auf Verwaltungskosten zur a) Antragsbearbeitung und b) Rückgriffseinholung (bitte nach Ländern und Kommunen aufschlüsseln)?

21

Welche Mittel werden nach Kenntnis der Bundesregierung zusätzlich zu den 718 Mio. Euro im Haushaltsplan für das Jahr 2019 jeweils von den Ländern und Kommunen bereitgestellt (bitte nach Ländern und Kommunen aufschlüsseln)?

22

In welcher Höhe avisiert die Bundesregierung die Mittel für den Unterhaltsvorschuss im Haushalt 2020?

Berlin, den 26. September 2018

Christian Lindner und Fraktion

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