Abschiebungen, Rücküberstellungen und freiwillige Ausreisen seit 2013
der Abgeordneten Linda Teuteberg, Stephan Thomae, Christine Aschenberg-Dugnus, Jens Beeck, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Mario Brandenburg (Südpfalz), Britta Katharina Dassler, Hartmut Ebbing, Dr. Marcus Faber, Daniel Föst, Katrin Helling-Plahr, Torsten Herbst, Dr. Gero Clemens Hocker, Manuel Höferlin, Reinhard Houben, Thomas L. Kemmerich, Ulrich Lechte, Oliver Luksic, Till Mansmann, Dr. Martin Neumann, Dr. Stefan Ruppert, Christian Sauter, Dr. Wieland Schinnenburg, Bettina Stark-Watzinger, Nicole Westig, Katharina Willkomm und der Fraktion der FDP
Vorbemerkung
In den vergangenen Jahren hat Deutschland eine hohe Zuwanderung von Migranten erlebt, die in der Bundesrepublik Deutschland Asyl beantragt haben. Neben der Bewältigung der unmittelbaren Auswirkungen des Zuzugs hunderttausender Menschen und der Integration anerkannter Flüchtlinge brachte diese Entwicklung auch die Herausforderung mit sich, in bisher nicht gekanntem Umfang die Abschiebung oder freiwillige Ausreise abgelehnter Asylbewerber oder die Rücküberstellung von Asylbewerbern innerhalb des Dublin-Systems zu organisieren.
Nicht zuletzt verschiedene parlamentarische Anfragen (z. B. Bundestagsdrucksachen 19/3150 und 19/921) haben immer wieder gezeigt, dass es hierbei offenbar zu größeren Vollzugsdefiziten gekommen ist. Allerdings fehlt bis dato eine Gesamtschau der Entwicklung über einen längeren Zeitraum vor allem mit Blick auf Personen, die nach 2013 in Deutschland Asyl beantragt haben, die eine Bewertung erlauben würde, inwieweit das Zusammenwirken der verschiedenen Instrumente zu einer effektiven Steuerung der Migration beiträgt und die Gesamtzahl der Personen, die sich als abgelehnte Asylbewerber in Deutschland aufhalten, wirksam reduziert und in welchem Umfang Verbesserungen erforderlich sind oder bereits umgesetzt wurden.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen28
Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung aktuell die Zahl bzw. der Anteil der Personen, gemessen an der Zahl der Menschen, die seit 2013 in Deutschland einen Antrag auf Asyl gestellt haben, die (jeweils nach Jahr des Antrags auf Asyl, bitte alle Angaben in absoluten und relativen Zahlen, insgesamt sowie einzeln für die Herkunftsländer Afghanistan, Albanien, Algerien, Bosnien und Herzegowina, Eritrea, Georgien, Irak, Iran, Kosovo, Mazedonien, Marokko, Montenegro, Nigeria, Pakistan, Russische Föderation, Serbien, Somalia, Syrien, Tunesien, Türkei auflisten) sich noch in Deutschland mit einer Aufenthaltsgestattung aufhalten, politisches Asyl nach Artikel 16a des Grundgesetzes erhalten haben und sich noch in Deutschland aufhalten, als Flüchtlinge nach der Genfer Flüchtlingskonvention (GFK) bzw. § 3 des Asylgesetzes (AsylG) anerkannt wurden und sich noch in Deutschland aufhalten, als subsidiär Schutzberechtigte anerkannt wurden und sich noch in Deutschland aufhalten, mit einem Abschiebungsverbot belegt worden sind, die einen Ablehnungsbescheid erhalten haben, aber noch nicht vollziehbar ausreisepflichtig sind und sich noch in Deutschland aufhalten, vollziehbar ausreisepflichtig sind, aber eine Duldung erhalten haben und sich noch in Deutschland aufhalten, vollziehbar ausreisepflichtig sind, aber sich noch ohne Duldung in Deutschland aufhalten, aus Deutschland abgeschoben wurden, im Rahmen der Dublin-Verordnung in einen anderen Mitgliedstaat der EU überstellt wurden, und in wie vielen Fällen wurde von deutscher Seite ein Antrag auf Übernahme gestellt, erfolgte eine Ablehnung durch den Mitgliedstaat oder wurde eine Überführung infolge eines Selbsteintritts oder anderer faktischer Hindernisse nicht vollzogen, mit finanzieller Förderung Deutschland freiwillig verlassen haben bzw. ohne finanzielle Förderung Deutschland freiwillig verlassen haben bzw. sich nicht mehr in Deutschland aufhalten?
Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung seit 2013 jeweils jährlich die Zahl der Personen, die (jeweils nach Jahren, bitte insgesamt sowie einzeln für die Herkunftsländer Afghanistan, Albanien, Algerien, Bosnien und Herzegowina, Eritrea, Georgien, Irak, Iran, Kosovo, Mazedonien, Marokko, Montenegro, Nigeria, Pakistan, Russische Föderation, Serbien, Somalia, Syrien, Tunesien, Türkei auflisten) im weitesten Sinne einen asylrechtlichen Status besaßen (Asylantragsteller, anerkannter Asylbewerber, GFK-Flüchtling oder subsidiär Schutzberechtigter, geduldete oder nicht geduldete vollziehbar Ausreisepflichtige etc.)?, in Deutschland einen Antrag auf Asyl gestellt haben, sich in Deutschland mit einer Aufenthaltsgestattung aufhielten, politisches Asyl nach Artikel 16a des Grundgesetzes genossen, als Flüchtlinge nach der Genfer Flüchtlingskonvention (GFK) bzw. § 3 AsylG anerkannt waren, als subsidiär Schutzberechtigte anerkannt waren, sich mit einem Abschiebungsverbot in Deutschland aufhielten, einen Ablehnungsbescheid erhalten hatten, aber noch nicht vollziehbar ausreisepflichtig waren, vollziehbar ausreisepflichtig waren, aber eine Duldung erhalten hatten, vollziehbar ausreisepflichtig waren, aber sich noch ohne Duldung in Deutschland aufhielten, aus Deutschland abgeschoben wurden, im Rahmen der Dublin-Verordnung in einen anderen Mitgliedstaat der EU überstellt wurden, mit finanzieller Förderung Deutschland freiwillig verließen bzw. ohne finanzielle Förderung Deutschland freiwillig verließen bzw. sich nicht mehr in Deutschland aufhielten?
Wie viele der Personen, die seit 2013 aus Deutschland abgeschoben wurden, im Rahmen des Dublin-Systems in andere EU-Staaten überstellt wurden, mit finanzieller Förderung Deutschland verlassen oder ohne finanzielle Förderung Deutschland verlassen haben bzw. nicht mehr als aufhältig verzeichnet waren, sind nach Kenntnis der Bundesregierung zu einem späteren Zeitpunkt wieder nach Deutschland eingereist oder haben erneut einen Antrag auf Asyl gestellt (bitte jeweils insgesamt sowie einzeln für die Herkunftsländer Afghanistan, Albanien, Algerien, Bosnien und Herzegowina, Eritrea, Georgien, Irak, Iran, Kosovo, Mazedonien, Marokko, Montenegro, Nigeria, Pakistan, Russische Föderation, Serbien, Somalia, Syrien, Tunesien, Türkei auflisten)?
Wie viele Personen, gegen die eine Wiedereinreisesperre erlassen worden war, sind nach Kenntnis der Bundesregierung seit 2013 in die Bundesrepublik Deutschland eingereist oder haben (erneut) einen Antrag auf Asyl gestellt, und wie viele Personen, gegen die eine Wiedereinreisesperre erlassen worden war, sind in diesem Zeitraum aus- oder zurückgewiesen worden (bitte nach Gründen der Wiedereinreisesperre, nach Jahren sowie gesondert für den Zeitraum seit dem 18. Juni 2018 auflisten)?
Wie viele Abschiebungen ausreisepflichtiger Personen aus Drittstaaten bzw. abgelehnter Asylbewerber wurden nach Kenntnis der Bundesregierung seit 2013 jährlich jeweils vollzogen, und wie viele Abschiebungen mussten jeweils aus welchen Gründen abgebrochen werden (z. B. da die betreffende Person nicht anzutreffen war oder wegen Widerstandshandlungen des Betroffenen, medizinischer Bedenken, der Weigerung der Fluggesellschaft oder der Flugzeugführer den Transport durchzuführen) oder scheiterten an der Weigerung des jeweiligen Herkunfts- bzw. Ziellandes, die betroffene Person aufzunehmen (jeweils nach Jahren, bitte insgesamt sowie nach Bundesländern sowie einzeln für die Herkunftsländer Afghanistan, Albanien, Algerien, Bosnien und Herzegowina, Eritrea, Georgien, Irak, Iran, Kosovo, Mazedonien, Marokko, Montenegro, Nigeria, Pakistan, Russische Föderation, Serbien, Somalia, Syrien, Tunesien, Türkei auflisten)?
Wie viele Klagen und wie viele Berufungen oder Anträge auf Berufungszulassung etc. waren nach Kenntnis der Bundesregierung seit 2013 jeweils zum 31. Dezember eines Jahres bzw. zum letztmöglichen Stichtag 2018 an Gerichten in den einzelnen Bundesländern anhängig, und wie viele Fällen wurden dort in den jeweiligen Jahren jeweils mit welchem Ergebnis in welcher durchschnittlichen Verfahrensdauer entschieden (Widerruf, kein Widerruf, sonstige Verfahrenserledigungen etc.)?
Wie viele Personen, die sich gegenwärtig in Deutschland aufhalten, werden länger als sechs Monate, länger als ein Jahr, länger als zwei Jahre, länger als drei Jahre, länger als fünf Jahre ohne Duldung als vollziehbar ausreisepflichtig geführt?
Wie viele Übernahmeersuchen, Zustimmungen bzw. Überstellungen gab es seit 2013 im Rahmen des Dublin-Systems von bzw. an die Bundesrepublik Deutschland (bitte in absoluten Zahlen und relativ zur Zahl der gestellten Übernahmeersuchen, jeweils insgesamt sowie für die einzelnen Mitgliedstaaten auflisten), und in wie vielen Fällen kam es durch Selbsteintritte oder faktische Überstellungshindernisse auf deutscher Seite zur Einleitung eines nationalen Verfahrens (bitte alle Angaben jährlich sowie für die einzelnen Mitgliedstaaten auflisten)?
Was sind aus Sicht der Bundesregierung die wesentlichen Hemmnisse für eine effektivere Durchführung von Rücküberstellungen innerhalb des Dublin-Systems, und welche Maßnahmen verfolgt sie, um einerseits die Rahmenbedingungen für eine effektivere Durchführung durch deutsche Behörden im bestehenden System zu verbessern und andererseits Verbesserungen bei der Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems zu erreichen, und welche Maßnahmen wurden in der Vergangenheit umgesetzt, um entsprechende Verbesserungen zu erreichen, und welche Wirkungen wurden damit erzielt?
Was sind aus Sicht der Bundesregierung die wesentlichen Hemmnisse für eine effektivere Durchführung von Abschiebungen in Drittstaaten, und welche Maßnahmen verfolgt sie, um einerseits die Rahmenbedingungen für eine effektivere Durchführung durch deutsche Behörden zu verbessern und andererseits Verbesserungen bei der Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems die eine schnellere und einfachere Abschiebung in Drittstaaten erlauben würden zu erreichen, und welche Maßnahmen wurden in der Vergangenheit umgesetzt, um entsprechende Verbesserungen zu erreichen, und welche Wirkungen wurden damit erzielt?
Wie hat sich seit 2013 die Zahl der Stellen (Vollzeitäquivalente) entwickelt, die im Bundesamt für Migration und Flüchtlinge mit der Vorbereitung und Durchführung von Abschiebungen und mit der Vorbereitung und Durchführung von Rücküberstellung aus Deutschland in andere Mitgliedstaaten beschäftigt sind?
In welcher Höhe hat das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat von 2013 bis heute zusätzliche Stellen für das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge zur Vorbereitung und Durchführung von Abschiebungen für die einzelnen Jahre beantragt, und in welchem Umfang wurde diese Anforderung durch den jeweiligen Haushaltsentwurf berücksichtigt bzw. durch den Haushaltsgesetzgeber bewilligt?
Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Zahl der Stellen (bitte möglichst nach Dienstgraden und in Vollzeitäquivalenten angeben) in den Ausländerbehörden seit 2013 entwickelt, die mit der Vorbereitung und Durchführung von Rücküberstellungen und Abschiebungen beschäftigt sind (bitte nach Bundesländern aufschlüsseln), wie hat sich insgesamt die Zahl der Dienststellen von Ausländerbehörden in den Bundesländern entwickelt, und welche Kennzahlen liegen der Bundesregierung zur Tätigkeit der einzelnen Dienststellen vor?
Wie hat sich seit 2013 die Zahl der Stellen (bitte nach Dienstgraden und Vollzeitäquivalenten aufschlüsseln) entwickelt, die bei der Bundespolizei mit der Durchführung von Abschiebungen und mit der Durchführung von Rücküberstellung aus Deutschland in andere Mitgliedstaaten beschäftigt sind, und wie viele Bundespolizisten standen seit 2013 jeweils zur Verfügung, die die erforderliche Qualifikation zur Überführung von Abschiebungen oder Rücküberstellungen besaßen, und wie viele haben in den jeweiligen Jahren die dafür erforderlichen Weiterbildungen absolviert?
In welcher Höhe hat das Bundesinnenministerium von 2013 bis heute zusätzliche Stellen für die Bundespolizei sowie Mittel für die Weiterbildung von Bundespolizisten zur Vorbereitung und Durchführung von Abschiebungen und Rücküberstellungen für die einzelnen Jahre beantragt, und in welchem Umfang wurde diese Anforderung durch den jeweiligen Haushaltsentwurf berücksichtigt bzw. durch den Haushaltsgesetzgeber bewilligt?
Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Zahl der Stellen (bitte möglichst nach Dienstgraden und in Vollzeitäquivalenten angeben) in den Polizeibehörden der Länder seit 2013 entwickelt, die mit der Vorbereitung und Durchführung von Rücküberstellungen und Abschiebungen beschäftigt sind (bitte nach Bundesländern aufschlüsseln), und wo sieht die Bundesregierung an dieser Stelle in den einzelnen Ländern besondere Defizite in der personellen oder materiellen Ausstattung?
Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Zahl der Stellen (bitte möglichst nach Dienstgraden und in Vollzeitäquivalenten angeben) in der Verwaltungsgerichtsbarkeit seit 2013 entwickelt, die mit asylrechtlichen Verfahren befasst sind (bitte nach Bundesländern aufschlüsseln)?
Welche Behörden und wie viele Dienststellen sind nach Kenntnis der Bundesregierung in Deutschland mit der Abschiebung, Rücküberstellung oder freiwilligen Ausreise von abgelehnten Asylbewerbern befasst, und welche Kommunikationswege haben der Bund bzw. die Länder bereitgestellt oder werden derzeit entwickelt, um eine reibungslose (digitale) Kommunikation zwischen den einzelnen Behörden und Dienststellen zu ermöglichen?
Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Zahl der Plätze in Aufnahmezentren in Deutschland seit 2013 entwickelt, und wie hat sich Auslastung der vorgenannten Einrichtungen und die durchschnittliche Aufenthaltsdauer nach Kenntnis Bundesregierung entwickelt (bitte jährlich nach Möglichkeit zum Stichtag 31. Dezember, jeweils insgesamt und für die einzelnen Bundesländer auflisten)?
Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Zahl der Plätze in Abschiebehafteinrichtungen in Deutschland seit 2013 entwickelt, und wie hat sich die Auslastung der vorgenannten Einrichtungen und die durchschnittliche Aufenthaltsdauer nach Kenntnis der Bundesregierung entwickelt (bitte jährlich nach Möglichkeit zum Stichtag 31. Dezember, jeweils insgesamt und für die einzelnen Bundesländer auflisten)?
Wie hoch war nach Kenntnis der Bundesregierung die Zahl ausreisepflichtiger Personen, deren Abschiebung nicht vollzogen werden konnte, weil sie nicht anzutreffen waren, in den einzelnen Bundesländern seit 2013 (bitte jährlich auflisten)?
Wie viele Personen haben seit 2013 eine finanziell geförderte Rückreise in ihr Herkunftsland angetreten, wie hoch waren dabei die Gesamtkosten der Förderung sowie die durchschnittliche Förderung pro Person, und in welcher Weise wurden die Förder- und Anreizsysteme in diesem Zeitraum weiterentwickelt?
In wie vielen Fällen hat das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge seit 2013 Informationen zu Asylantragstellern an die Sicherheitsbehörden, insbesondere jeweils an das Bundesamt für Verfassungsschutz, Bundeskriminalamt oder Bundespolizei übermittelt, oder an die Generalbundesanwaltschaft oder Staatsanwaltschaften der Länder übermittelt (bitte jeweils jährlich sowie einzeln für die genannten Behörden, ggf. nach Ländern und, soweit möglich, Gründen für die Informationsübermittlung aufschlüsseln)?
Wie oft wurde nach Kenntnis der Bundesregierung die Generalbundesanwaltschaft seit 2013 von anderen Behörden davon in Kenntnis gesetzt, dass eine Person, die sich in der Bundesrepublik Deutschland aufhält, in dem Verdacht steht, im Ausland eine Straftat begangen zu haben, oder dass sie im Ausland wegen einer solchen Tat zu einer Freiheitsstrafe verurteilt worden ist, die sie noch zu verbüßen hat, und in wie vielen Fällen wurden solche Hinweise der Generalbundesanwaltschaft durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge mitgeteilt?
Wie hat sich seit 2013 jeweils jährlich die Zahl der Personen entwickelt, die als Gefährder oder „relevante Personen“ eingestuft waren, die sich nach ihrem Eintrag im Ausländerzentralregister bzw. sonstigen der Bundesregierung bekannten Information sich in Deutschland mit einer Aufenthaltsgestattung aufhielten, politisches Asyl nach Artikel 16a des Grundgesetzes genossen, als Flüchtlinge nach der Genfer Flüchtlingskonvention (GFK) bzw. § 3 AsylG anerkannt waren, als subsidiär Schutzberechtigte anerkannt waren, sich mit einem Abschiebungsverbot in Deutschland aufhielten, einen Ablehnungsbescheid erhalten hatten, aber noch nicht vollziehbar ausreisepflichtig waren, vollziehbar ausreisepflichtig waren, aber eine Duldung erhalten hatten, vollziehbar ausreisepflichtig waren, aber sich noch ohne Duldung in Deutschland aufhielten, aus Deutschland abgeschoben wurden (bitte gesondert mit Angabe der Abschiebeanordnungen und durchgeführten Abschiebungen nach § 58a des Aufenthaltsgesetzes – AufenthG – nach Jahren und Bundesländern), im Rahmen der Dublin-Verordnung in einen anderen Mitgliedstaat der EU überstellt wurden, mit finanzieller Förderung Deutschland freiwillig verließen bzw. ohne finanzielle Förderung Deutschland freiwillig verließen bzw. sich nicht mehr in Deutschland aufhielten?
Wie viele der aktuell als Gefährder oder „relevante Personen“ eingestuften Personen sind nach ihrem Eintrag im Ausländerzentralregister bzw. sonstigen der Bundesregierung bekannten Information seit dem Jahr 2013 in Deutschland eingereist bzw. haben seit dem Jahr 2013 einen Antrag auf Asyl gestellt, und wie ist der aktuelle Aufenthaltsstatus dieses Personenkreises (bitte nach Jahr der Einreise bzw. Asylantragstellung auflisten)?
Wie oft, in welchen Fällen und mit jeweils welchen konkreten Anweisungen hat die Bundesregierung seit 2013 von ihrem Weisungsrecht nach § 74 Absatz 2 AufenthG Gebrauch gemacht?
Wie oft, in welchen Fällen, mit welcher konkreten Begründung und welchem Ergebnis hat die Bundesregierung seit 2013 von der Möglichkeit nach § 58a Absatz 2 AufenthG Gebrauch gemacht, bei besonderem Interesse des Bundes die Übernahme der Zuständigkeit zu erklären?