Strukturwandel in den Braunkohleregionen
der Abgeordneten Oliver Krischer, Annalena Baerbock, Lisa Badum, Dr. Bettina Hoffmann, Sylvia Kotting-Uhl, Matthias Gastel, Christian Kühn (Tübingen), Steffi Lemke, Ingrid Nestle, Dr. Julia Verlinden, und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Deutschland kann nicht Klimaschutzland sein und Kohleland bleiben. Mit der Verpflichtung auf das Pariser Klimaschutzabkommen und zur Erreichung seiner selbst gesteckten Klimaschutzziele muss Deutschland nach Auffassung der Fragesteller schnellstmöglich den Kohleausstieg einleiten.
Für die Kohleregionen ist der Ausstieg eine Zäsur. Einerseits müssen nicht mehr ganze Dörfer umgesiedelt und ganze Landstriche abgebaggert werden, andererseits wird es neben den damit verbundenen Chancen die Herausforderung geben, eine tragfähige wirtschaftliche Basis ohne Kohle zu schaffen.
Für einen geordneten und sozialverträglichen Strukturwandel in den Kohleregionen braucht es jetzt eine breite Diskussion, gute Ideen und zielgenaue Förderprogramme auch auf der Bundesebene. Es muss rasch gelingen, den Menschen in den betroffenen Regionen eine reale und tragfähige Perspektive für die Zeit nach der Kohlenutzung aufzuzeigen. Dieser muss sich die Bundesregierung nach Auffassung der Fragesteller endlich annehmen.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen31
Welche Mittel sind im Rahmen bestehender (Förder-)Programme in den letzten fünf Jahren in die Braunkohlereviere geflossen (bitte nach Regionen und Jahr aufschlüsseln)?
Mit welchem Mittelabfluss ist in diesen Programmen innerhalb der nächsten zehn Jahre zu rechnen?
Welche Bundeseinrichtungen sind für die Abwicklung dieser Fördermittel verantwortlich, und inwieweit gibt es dabei bereits eine Koordination?
Wie ist derzeit die Verzahnung der Fördermittelvergabe durch das Bundesmodellvorhaben „Unternehmen Revier“ mit der bestehenden Regionalförderung durch die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GWR) wie auch die Innovations- und Technologieförderung des Bundes organisiert?
Welche konkreten Projekte und Vorhaben werden derzeit mit den Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GWR) gefördert?
Wie wird dabei der Aufbau länder- und landkreisübergreifender Arbeitsstrukturen in den Regionen gefördert?
Inwiefern ist eine Verstärkung bestehender Förderprogramme in den vier Braunkohlerevieren rechtlich möglich und ggf. unter welchen Voraussetzungen?
Wie hat sich das im Mitteldeutschen Revier, dem Rheinischen Revier und dem Lausitzer Revier verbleibende Steueraufkommen aus Braunkohlenbergbau und Braunkohlenverstromung (ohne indirekte Effekte) nach Kenntnis der Bundesregierung in den letzten 20 Jahren entwickelt?
Wie viele Arbeitsplätze sind in den einzelnen Regionen nach Kenntnis der Bundesregierung noch direkt von der Braunkohlenutzung abhängig, und wie hat sich diese Zahl seit dem Jahr 2000 verändert (bitte nach Region aufschlüsseln)?
Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Anteil der Braunkohlearbeitsplätze an der Gesamtzahl von Erwerbstätigen in der jeweiligen Region, und wie hat sich dieser Anteil seit dem Jahr 2000 verändert?
Liegen der Bundesregierung Untersuchungen zum Aufbau einer Infrastruktur zur Erzeugung von Synthesegasen aus Ökostrom („Power-to-X“) vor, und welche Schlüsse zieht sie hieraus für die künftige Rolle dieses Sektors für die betroffenen Regionen?
Identifiziert die Bundesregierung bereits heute vor Ort bestehende regionale Strukturen von Wissenschaft, (Digital-)Wirtschaft, Industrie oder Dienstleistungen, an die man beim Strukturwandel sinnvollerweise anknüpfen kann?
Wenn ja, welche sind das konkret, und welche in den Regionen vorhandenen Branchen stehen dabei aus Sicht der Bundesregierung im Fokus?
Ist es rechtlich möglich, dass der Bund zur Unterstützung des Strukturwandels der Braunkohleregionen finanzschwachen Kommunen (Haushaltssicherungskonzepte) Hilfen gewährt, die als Eigenanteil in den bestehenden Förderprogrammen genutzt werden können?
Falls nein, welche Rechtsgrundlage müsste dazu geändert werden?
Welche arbeitsmarktpolitischen Instrumente (analog zum Auslaufen des deutschen Steinkohlenbergbaus) stehen zur Abfederung von Anpassungsmaßnahmen im Bereich der Beschäftigten zur Verfügung?
Welche Erfahrungen liegen der Bundesregierung für vom Strukturwandel betroffene Regionen vor, und welche Schlüsse zieht sie daraus im Hinblick auf Erfolgsfaktoren für den anstehenden Strukturwandel in den Braunkohlerevieren?
Welche Infrastrukturmaßnahmen des Bundes (einschließlich der digitalen Infrastruktur) sind bereits jetzt in den nächsten zehn Jahren in den Revieren geplant?
Welche Bundesbehörden sowie andere Bundeseinrichtungen sollen nach aktuellem Stand in den nächsten Jahren neu geschaffen, erweitert oder verlagert werden, und welche davon könnten in den Braunkohlereviere angesiedelt werden, und falls ja, wo?
Welche Landesbehörden sowie andere Einrichtungen der Länder sollen nach Kenntnis der Bundesregierung nach aktuellem Stand in den nächsten Jahren neu geschaffen, erweitert oder verlagert werden, und welche davon sollen nach Kenntnis der Bundesregierung in den Braunkohlerevieren angesiedelt werden, und falls ja, wo?
Beabsichtigt die Bundesregierung bei der Versteigerung der 5G-Frequenzen sicherzustellen, dass die Braunkohlereviere eine hohe Abdeckung erhalten?
Wenn ja durch welche Maßnahmen bzw. Vorgaben, und wenn nein, warum nicht?
Geht die Bundesregierung davon aus, dass der flächendeckende Ausbau des „schnellen Internets“ bis 2025 auch in den Braunkohleregionen realisiert wird, und falls nein, warum nicht bzw. bis wann?
Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, den Ausbau von Verkehrsprojekten, etwa der zweigleisige Ausbau der Bahnstrecke Cottbus–Berlin oder den Ausbau bzw. die Elektrifizierung der Strecken Cottbus–Zittau und Cottbus–Forst–Polen zu beschleunigen, und wird sie von diesen Gebrauch machen?
Wie bewertet die Bundesregierung die Wirkung von Innovationszentren bei der Ansiedlung von Firmen, und welche Fördermöglichkeiten können für die Schaffung solcher Zentren genutzt werden?
Will die Bundesregierung dafür Sorge tragen, dass über die Landesregierung und Unternehmen hinaus auch Kommunen und die Zivilgesellschaft vor Ort bei der Entwicklung von Projekten sowie der Entscheidung über die Realisierung und Förderung beteiligt werden?
Wenn ja, durch welche Maßnahmen bzw. Einrichtungen soll dies erreicht werden?
Wird die Bundesregierung hierbei auf die derzeit bestehenden Einrichtungen und Strukturen zurückgreifen, oder plant sie darüber hinaus, entsprechend der Empfehlungen des WBGU (Wissenschaftlicher Beirat der Bundesregierung Globale Umweltveränderungen – www.wbgu.de/fileadmin/user_upload/wbgu.de/templates/dateien/veroeffentlichungen/politikpapiere/pp2018-pp9/wbgu_politikpapier_9.pdf) an sie auch eine professionelle europäische Agentur mit voranzubringen, die interessierten Regionen in der EU und darüber hinaus sachkundige Beratung für die kurz- und langfristige Prozessgestaltung bietet?
Wie verhält sich die Bundesregierung zur Empfehlung des WBGU an sie, die Kooperation von Wissenschaft und Wirtschaft in „Dekarbonisierungsregionen“ nach Vorbild des Rahmenprogramms „Forschung für nachhaltige Entwicklung“ (FONA) des Bundesministeriums für Bildung und Forschung oder auch bezogen auf Förderwettbewerbe für regionale Konsortien in den Bereichen Clusterentwicklung oder Lernende Regionen gezielt zu fördern (vgl. www.wbgu.de/fileadmin/user_upload/wbgu.de/templates/dateien/veroeffentlichungen/politikpapiere/pp2018-pp9/wbgu_politikpapier_9.pdf)?
Gibt es innerhalb der Bundesregierung Planungen, wie langfristig funktionsfähige Strukturen zur Fördermittelvergabe geschaffen werden, die auch der zeitlichen Perspektive angemessen sind, und die der Strukturwandel erfordert?
Welche Gremien, die den Strukturwandel planen sollen, wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in den einzelnen Braunkohleregionen bereits gebildet, und wie ist deren Zusammensetzung?
Gibt es im Hinblick darauf bereits Überlegungen für ein übergeordnetes Kontrollgremium zur Fördermittelvergabe, das auch langfristig der kontinuierlichen Abstimmung und dem Interessensausgleich zwischen den Revieren dienen kann?
Nach welchem Schlüssel sollen die im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD genannten zusätzlichen Mittel in Höhe von 1,5 Mrd. Euro für den Strukturwandel zwischen den Revieren in welchen Jahren aufgeteilt werden?
Soll die Aufschlüsselung wie in der Förderrichtlinie des Modellvorhabens „Unternehmen Revier“ (Rheinisches Revier 25 Prozent; Lausitzer Revier 40 Prozent; Mitteldeutsches Revier 20 Prozent, Helmstedter Revier 10 Prozent, 5 Prozent verbleiben beim Bund) erfolgen?
Von welchem Zeitraum geht die Bundesregierung für die erfolgreiche Bewältigung des Strukturwandels aus, und wie hoch schätzt sie den Fördermittelbedarf insgesamt ein?
Wird die Förderung allein über die bestehenden Programme abgewickelt werden, oder sieht die Bundesregierung auch Bedarf an neuen, speziell auf die Braunkohleregionen zugeschnittenen Programmen?