Volltext (unformatiert)
[Deutscher Bundestag Drucksache 16/2910
16. Wahlperiode 11. 10. 2006 Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Markus Löning, Jens Ackermann,
Dr. Karl Addicks, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP
– Drucksache 16/2693 –
Gebrauch der deutschen Sprache in den Institutionen der
Europäischen Union
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Deutsch ist die meistgesprochene Muttersprache in der Europäischen Union.
Fast 100 Millionen Unionsbürgerinnen und -bürger sind Deutsch-
Muttersprachler. Neben Englisch, das weltweit und in Europa die wichtigste
Verkehrssprache ist, bleibt Deutsch die zweitwichtigste Fremdsprache der Europäer.
Deutsch nimmt zudem in den neuen osteuropäischen Mitgliedstaaten der
Europäischen Union eine wichtige Brückenfunktion ein. Dennoch bleibt der
Gebrauch des Deutschen in den europäischen Institutionen leider unterentwickelt.
Zwar ist Deutsch beispielsweise offizielle Arbeitssprache in der Europäischen
Kommission, aber nur sehr wenige EU-Dokumente werden in Deutsch
verfasst. Außerdem besteht nach wie vor leider die Tendenz, dass selbst
Schlüsseldokumente der Europäischen Union zum Zeitpunkt ihres Erscheinens nicht auf
Deutsch, wohl aber auf Englisch und Französisch vorliegen. Es ist ein Gebot
der Transparenz und unabdingbar für die demokratische Kontrolle von
Kommission und Ministerrat durch die Parlamente und die Zivilgesellschaft, dass
sich dies ändert. Auch die deutsche Wirtschaft und die deutschen
Verhandlungsführer mit und in den EU-Institutionen erleiden Nachteile, wenn sie nicht
auf der Basis in Deutsch abgefasster oder rechtzeitig ins Deutsche übersetzter
Dokumenten arbeiten können. Es muss ein europapolitisches Kernanliegen der
Bundesregierung sein, den Gebrauch des Deutschen in den Mitgliedstaaten der
Europäischen Union zu fördern und in den Institutionen der Europäischen
Union zumindest keine Statusverschlechterungen zulasten des Deutschen
hinzunehmen.
1. Wie bewertet die Bundesregierung die Tatsache, dass wichtige, von den
EU-Institutionen verfasste Schriftstücke zum Zeitpunkt ihres Erscheinens
nicht in deutscher Sprache vorliegen, obwohl Deutsch Arbeitssprache in
den wichtigsten EU-Institutionen ist? Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Auswärtigen Amts vom
9. Oktober 2006 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Drucksache 16/2910 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. WahlperiodeDeutsch ist eine von derzeit 20 gleichberechtigten Amts- und Arbeitssprachen
der EU. Dies bedeutet, dass für alle Rechtstexte, den amtlichen Außenverkehr
der EU-Institutionen, das Amtsblatt und andere offizielle Dokumente ein
Vollsprachenregime gilt und dass daher diese Dokumente alle auch in deutscher
Sprache vorgelegt werden müssen. In der weit überwiegenden Zahl der Fälle
wird die Vorschrift, dass die Dokumente in Deutsch vorzulegen sind, auch
eingehalten.
In Einzelfällen ist es allerdings zu einer nicht vollständigen Übersetzung
wichtiger Dokumente ins Deutsche gekommen. In der Regel geht es hierbei um die
Frage der Übersetzung von Dokumentanhängen. Die Bundesregierung vertritt
die Auffassung, dass wichtige Dokumente vollständig ins Deutsche übersetzt
werden müssen.
2. Was unternimmt die Bundesregierung dagegen?
Die Bundesregierung setzt sich aktiv und regelmäßig dafür ein, dass die
Stellung der deutschen Sprache in den Institutionen der EU ihrer Bedeutung
entsprechend berücksichtigt wird.
Sofern eine nicht vollständige Übersetzung von offiziellen Dokumenten ins
Deutsche vorliegt, mahnt die Bundesregierung eine solche Übersetzung bei den
Europäischen Institutionen nachträglich an. Darüber hinaus wird die
Bundesregierung zum Teil auch im Vorfeld des Erscheinens von Dokumenten tätig, um
eine vollständige und fristgerechte Übersetzung dieser Dokumente ins
Deutsche sicherzustellen.
So wurden im Mai und September dieses Jahres die Fortschrittsberichte zu den
Beitrittskandidaten Rumänien und Bulgarien seitens der Kommission in
deutscher Sprache vorgelegt, nachdem der Bundestag und die Bundesregierung in
dieser Angelegenheit interveniert hatten. Die Bundesregierung arbeitet auf
diesem Gebiet auch mit dem Bundesrat eng zusammen; die Kommission entsprach
z. B. dem Petitum der Bundesregierung vom April 2006, eine zuvor seitens des
Bundesrats übermittelte Aufstellung von EU-Dokumenten vollständig ins
Deutsche übersetzen zu lassen.
3. Wenn die Bundesregierung dagegen politisch vorgeht, sich aber
offensichtlich noch nicht durchsetzen konnte, welche Gründe gibt es hierfür aus Sicht
der Bundesregierung?
Das Eintreten der Bundesregierung für die Verwendung der deutschen Sprache
in den Institutionen der EU hat dazu geführt, dass sie ihre Forderungen in
diesem Bereich weitgehend durchsetzen konnte.
Die Einzelfälle, in denen es nicht zu einer vollständigen Übersetzung offizieller
Dokumente zu dem Zeitpunkt ihres Erscheinens kam, sind weit überwiegend
auf die unterschiedliche Bewertung von Bundesregierung und Kommission
hinsichtlich der politischen Bedeutung der zugehörigen Dokumentanhänge
zurückzuführen. Nach Intervention der Bundesregierung wurden nachträgliche
Übersetzungen der Dokumentanhänge seitens der Kommission vorgenommen.
Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 2 verwiesen.
Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 3 – Drucksache 16/29104. Wie viel Prozent des Schriftguts der Europäischen Kommission, des
Ratssekretariats, des Europäischen Gerichtshofes und der anderen EU-
Institutionen werden derzeit in deutscher Sprache verfasst?
Wie haben sich die Zahlen in den letzten Jahren entwickelt?
Gesicherte Erkenntnisse zu Daten, welche offizielle Dokumente den Sprachen
zuordnen, in denen sie ursprünglich verfasst wurden, sind nicht verfügbar.
5. Wie viel Prozent des Schriftguts der Europäischen Kommission, des
Ratssekretariats, des Europäischen Gerichtshofes und der anderen EU-
Institutionen liegen zum Zeitpunkt der Veröffentlichung in Deutsch vor?
Wie haben sich die Zahlen in den letzten Jahren entwickelt?
Das Vollsprachenregime für alle Rechtstexte, den amtlichen Außenverkehr der
EU-Institutionen, das Amtsblatt und andere offizielle Dokumente führt dazu,
dass grundsätzlich eine Veröffentlichung der Dokumente in allen derzeit 20
Amtssprachen geschieht.
Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen.
6. Wie viele Dolmetscher und Übersetzer für Deutsch arbeiten derzeit in den
Sprachendiensten der EU-Institutionen?
Der für Rat, Kommission, Ausschuss der Regionen, Wirtschafts- und
Sozialausschuss, Europäische Investitionsbank sowie Agenturen und Ämter in den
Mitgliedstaaten gemeinsame Dolmetscherdienst der Kommission (SCIC)
beschäftigt für die Dolmetschung ins Deutsche 55 fest angestellte Dolmetscher.
Darüber hinaus verfügt er – für alle Sprachen – über einen gemeinsamen Pool
von 268 freiberuflichen Dolmetschern.
Das Europäische Parlament verfügt für Deutsch über einen festen Stab von 27
Dolmetschern, greift aber zusätzlich regelmäßig auf freiberufliche Dolmetscher
aus o. g. gemeinsamen Pool zurück.
Jedes Organ verfügt über eigene Übersetzungsdienste. Der Dienst des Rates
verfügt für Deutsch über einen Stab von 57 Übersetzern, der der Kommission
über 135 Personen.
7. Sind aus Sicht der Bundesregierung die Sprachendienste der EU-
Institutionen ausreichend mit Dolmetschern und Übersetzern für Deutsch besetzt?
Nach Auffassung der Bundesregierung sind die bestehenden Kapazitäten für
Dolmetschung und Übersetzung, auch im Verhältnis zu anderen Sprachen,
ausreichend.
8. Wie hoch sind die Kosten, die für die Deutsch-Dolmetschung bzw. -
Übersetzung in den EU-Institutionen jährlich anfallen?
Der Bundesregierung liegen gesicherte Informationen über Kosten, sofern sie
nach Sprachen aufgeschlüsselt sind, nicht vor. Das Jahresbudget des
gemeinsamen Dolmetscherdienstes der Kommission (SCIC) beläuft sich auf ca. 120
Mio. Euro.
Die jährlichen Vollkosten der Übersetzung in alle Sprachen von Europäischem
Parlament, Rat und Kommission beliefen sich dem Sonderbericht des Europäi-
Drucksache 16/2910 – 4 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiodeschen Rechnungshofes Nr. 9/2006 zufolge vor der Erweiterung auf rund 414
Mio. Euro pro Jahr, wovon auf die Kommission 215 Mio. Euro, das
Europäische Parlament 99 Mio. Euro und den Rat 100 Mio. Euro entfielen. Die
jährlichen Vollkosten nach der Erweiterung belaufen sich auf 511 Mio. Euro pro
Jahr, wovon auf die Kommission 257 Mio. Euro, das Europäische Parlament
128 Mio. Euro und den Rat 126 Mio. Euro entfallen.
9. Werden diese Kosten aus dem Haushalt der Europäischen Gemeinschaft
allein bestritten, oder werden direkt oder indirekt aus dem Bundeshaushalt
Sonderzahlungen dafür geleistet?
Wie hoch sind ggf. diese Sonderzahlungen?
Seit Mai 2004 wird in vielen den Rat der Europäischen Union vorbereitenden
Gruppen das „Marktmodell“ verwendet. Die Mitgliedstaaten müssen sich
oberhalb eines gewissen Sockelbetrages an den Kosten, welche aus der
Dolmetschung ihrer Sprache entstehen, durch nationale Sonderzahlungen beteiligen.
Diese Kosten aus der Anwendung des Marktmodells beliefen sich für den
Bundeshaushalt (Einzelplan 05) im Jahr 2004 auf 715 000 Euro, im Jahr 2005
auf 808 000 Euro. Im Übrigen erfolgt die Finanzierung aus dem
Gemeinschaftshaushalt.
10. Hat die Bundesregierung gemäß der schriftlichen Intervention des
Präsidenten des Deutschen Bundestages gegenüber dem Bundesminister des
Auswärtigen (zuletzt am 14. März 2006) dafür Sorge getragen und
entsprechende Zusicherungen von der Europäischen Kommission
bekommen, dass die für den 26. September 2006 erwarteten Fortschrittsberichte
der Europäischen Kommission zu Bulgarien und Rumänien sowie die für
diesen Herbst erwarteten Fortschrittsberichte zur Türkei und zu Kroatien
sowie zu den Westbalkanstaaten zum Zeitpunkt ihres Erscheinens auf
Deutsch vorliegen?
Im Hinblick auf die Fortschrittsberichte zu Rumänien und Bulgarien hat sich
die Bundesregierung im März dieses Jahres schriftlich an die Europäische
Kommission gewandt und die vollständige Übersetzung der Berichte ins
Deutsche angemahnt. Diesem Petitum wurde seitens der Kommission entsprochen;
die Fortschrittsberichte zu den beiden Ländern lagen sowohl im Mai als auch
im September 2006 vollständig in deutscher Sprache vor.
Die Fortschrittsberichte zu Kroatien, der Türkei und den Ländern des
Westbalkans liegen bisher nicht vor. Die Bundesregierung hat im Einklang mit dem
Bundestag der Kommission gegenüber deutlich gemacht, dass sie eine
vollständige und rechtzeitige Übersetzung ins Deutsche erwartet.
11. Mit welchen Maßnahmen fördert die Bundesregierung die Verwendung
von Deutsch als Arbeitssprache in der Europäischen Kommission, im
Europäischen Gerichtshof und im Ratssekretariat vor dem Hintergrund,
dass die EU-Beamten immer noch Deutsch als Fremdsprache sehr viel
weniger sprechen und verstehen als Englisch und Französisch?
Seit 1993 führt das Goethe-Institut im Auftrag des Auswärtigen Amtes in
Deutschland Deutschintensivkurse für höhere Beamte aus EU-Mitglieds- und
Kandidatenländern sowie höhere Bedienstete von EU-Institutionen durch.
Dieses Programm wurde 2005 durch fachsprachliche Deutschkurse zu einzelnen
EU-Politikbereichen sowie jährlich einen Sonderkurs für höhere Beamte mit
EU-bezogener Tätigkeit aus südosteuropäischen Staaten, der Ukraine und
Moldau ausgebaut.
Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 5 – Drucksache 16/2910Darüber hinaus werden an den Goethe-Instituten in den Hauptstädten der
meisten EU-Mitgliedstaaten sowie einiger Nachbarstaaten der EU vom Auswärtigen
Amt geförderte Deutschkurse für Ministerialbeamte angeboten. Zahlreiche
frühere Teilnehmer dieser Kurse arbeiten heute in EU-Institutionen oder sind als
Vertreter ihrer Länder in EU-Gremien tätig.
Im Ergebnis einer Ausschreibung der EU-Kommission gibt das Goethe-Institut
Brüssel seit 2005 allgemeinsprachliche sowie Spezial- und
Individualdeutschkurse bei den EU-Institutionen. Unabhängig davon nimmt eine große Anzahl
von EU-Bediensteten und EU-Lobbyisten an den regulären Deutschkursen des
Instituts selbst teil.
12. Welche Erfolge zeigen diese Maßnahmen?
Wie entwickeln sich die Teilnehmerzahlen an den Deutschkursen, die das
Goethe-Institut in Brüssel den Bediensteten der EU-Institutionen anbietet?
Wie werden die Sprachintensivkurse angenommen, die das Goethe-
Institut in Deutschland für EU-Bedienstete anbietet?
Nach Angaben des Goethe-Instituts Brüssel hat sich die Zahl der Teilnehmer an
den Grund- und Mittelstufenkursen in den EU-Institutionen in den letzten
Jahren deutlich erhöht. Die Teilnehmerzahlen der seit 2004 angebotenen
Spezialkurse für Juristen und Dolmetscher/Übersetzer sind in etwa konstant.
Die in den EU-Mitgliedstaaten angebotenen Ministerialsprachkurse des Goethe-
Instituts finden fast durchweg an der Kapazitätsgrenze statt, wobei vor allem in
den neuen Mitgliedstaaten von einem erheblichen Nachfrageüberhang
ausgegangen wird. Zu den in Deutschland stattfindenden Intensivkursen berichten
die Botschaften und Goethe-Institute aus den neuen EU-Mitgliedstaaten, dass
sie ungeachtet der hohen Anforderungen an die Deutschvorkenntnisse der
Bewerber z. T. nur zurückhaltend Werbung machen, um die Enttäuschung einer zu
großen Anzahl abgelehnter Bewerber zu vermeiden.
13. Wie viele EU-Beamte haben in den letzten fünf Jahren an diesen
Sprachkursen teilgenommen, und welche Dienstgrade waren vertreten?
Der Bundesregierung liegen keine Daten vor, die eine Zuordnung von
Deutschkursteilnehmern am Goethe-Institut Brüssel in den Jahren vor 2005 zu EU-
Institutionen zulassen.
Laut Angaben des Goethe-Instituts haben in den Jahren 2005 und 2006 bislang
2 099 EU-Bedienstete an den allgemeinsprachlichen und Spezialkursen des
Goethe-Instituts Brüssel bei den EU-Institutionen teilgenommen (Mehrfach-
Teilnahmen sind möglich). Unter den Kursteilnehmern waren alle Laufbahnen
vertreten. Weitere 30 hochrangige Angehörige der EU-Kommission (darunter
4 Kommissare) und 3 MdEP nahmen an Individualkursen teil.
Die Zahl der darüber hinaus selbstständig an Kursen vom Goethe-Institut
Brüssel teilnehmenden EU-Bediensteten ist nicht feststellbar.
An den in Deutschland stattfindenden Intensivkursen, die als gemischte Kurse
mit Ministerialbeamten aus EU-Mitglieds- und Beitrittsländern durchgeführt
wurden, haben seit 2001 133 EU-Bedienstete (vgl. Tabelle) teilgenommen.
Zahlreiche weitere Teilnehmer der Kurse, insbesondere aus den neuen EU-
Mitgliedstaaten, sind mittlerweile für EU-Institutionen tätig.
Drucksache 16/2910 – 6 – Deutscher Bundestag – 16. WahlperiodeIn Deutschland stattfindende Intensivkurse des Goethe-Institutes:
14. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung darüber vor, aus welchen
Motiven EU-Bedienstete die Angebote annehmen, Deutsch zu lernen oder
sich in Deutsch fortzubilden?
Die Bundesregierung verfügt über keine gesicherten Erkenntnisse über die
Motive von EU-Bediensteten, Deutsch zu lernen. Allerdings zeigt die Resonanz
auf die vom Goethe-Institut Brüssel angebotenen Kurse, dass eine besonders
starke Motivation zum Deutschlernen vor allem bei jenen Bediensteten gege-
Jahr Teilnehmer
2001 9
2002 26
2003 29
2004 23
2005 22
2006 24
Gesamt: 133
Institutionelle Zugehörigkeit der
Teilnehmer, soweit angegeben
66 Kommission
27 Rat
25 EP (1 MdEP)
9 EuGH
3 EWSA
1 Rechnungshof
Rang der Teilnehmer,
soweit angegeben
62 Referenten
12 Abteilungsleiter
12 Juristen
12 Sprachjuristen
5 Referatsleiter
2 stellv. Abteilungsleiter
2 Sachbearbeiter
Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 7 – Drucksache 16/2910ben ist, die entweder deutschsprachige Vorgesetzte haben oder in ihrer
täglichen Arbeit mit Deutsch in Berührung kommen bzw. es für informelle
Kontakte benötigen.
Eine zusätzliche Nachfrage nach Deutschkursen hat die 2004 verabschiedete
neue Laufbahnordnung der EU-Kommission hervorgerufen, die vorsieht, dass
neu eingestellte Mitarbeiter vor der definitiven Verbeamtung und als
Voraussetzung für die interne Karriere fähig sein müssen „in einer dritten Sprache“
(neben ihrer Muttersprache und i. d. R. Englisch) zu arbeiten.
15. Deckt das Angebot an Deutschkursen die Nachfrage aus den EU-
Institutionen?
Das Angebot an Deutschkursen für Angehörige der EU-Institutionen in Brüssel
ist ausreichend. Nicht ausreichend hingegen sind die Mittel für
Werbemaßnahmen und für die Nachbetreuung früherer Teilnehmer von Deutschkursen.
Ein erkennbarer Nachfrageüberhang besteht bei den fachsprachlichen
Intensivkursen in Deutschland.
16. Werden diese Sprachkurse allein aus dem Bundeshaushalt finanziert, oder
beteiligen sich die EU-Institutionen oder die deutsche Wirtschaft an den
Kosten?
Falls ja, mit welchen Summen?
Die im Auftrag der EU-Kommission durchgeführten Kurse vom Goethe-Institut
Brüssel bei den EU-Institutionen werden aus EU-Mitteln finanziert.
Die übrigen in der Antwort zu Frage 11 genannten Maßnahmen werden zum
weit überwiegenden Teil aus dem Bundeshaushalt (Einzelplan 05) finanziert.
Die in Deutschland durchgeführten Intensivsprachkurse werden teilweise von
gastgebenden Bundesländern organisatorisch und durch Sachleistungen, in
Einzelfällen auch finanziell unterstützt. Erstmals wurde in diesem Jahr auch ein
Kurs mit Unterstützung der Gemeinnützigen Hertie-Stiftung durchgeführt.
Deutsche Unternehmen haben die Durchführung der Kurse in der
Vergangenheit wiederholt inhaltlich (Vorträge, Unternehmensbesichtigungen) unterstützt.
Eine Finanzierung der Sprachkurse oder von Sprachkursstipendien durch
Wirtschaftsunternehmen ist mit Blick auf die Zielgruppe der Kurse (höhere Beamte
mit entsprechender fachlicher Zuständigkeit) nicht vorgesehen.
17. Wie hoch sind die Mittel, die aus dem Bundeshaushalt (Einzelplan 05) für
diese Maßnahmen bereitgestellt werden?
Wie haben sich die Ausgaben seit dem Jahr 2000 entwickelt, und wie ist
der Mittelansatz für das Haushaltsjahr 2007?
Die Mittel für Sondersprachkurse für EU-Bedienstete und Beamte aus EU-
Mitglieds- und Beitrittsländern werden erst seit 2002 gesondert im Bundeshaushalt
ausgewiesen (Kapitel 05 04 Titel 687 16 BA 9). Davor erfolgte die Förderung
projektabhängig aus Mitteln der allgemeinen Spracharbeit des Goethe-Instituts
(Kapitel 05 04 Titel 687 16 BA 1).
Die Aufstockung in den Jahren 2005 und 2006 erfolgte mit Blick auf die
deutsche EU-Ratspräsidentschaft im ersten Halbjahr 2007. Mit den zusätzlichen
Mitteln wurden die Einführung fachsprachlicher Intensivkurse in Deutschland,
VIP-Intensivkurse für EU-Kommissare, MdEP und politische Entscheidungs-
Drucksache 16/2910 – 8 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiodeträger aus EU-Mitgliedsländern sowie der Auf- bzw. Ausbau von
Ministerialsprachkursen in mehreren europäischen Hauptstädten finanziert.
18. Trifft die Aussage, die die Bundesregierung in der Antwort vom 7.
Februar 2002 auf die Große Anfrage zur Zukunft der deutschen Sprache der
Fraktionen von SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
(Bundestagsdrucksache 14/8203) zur Beantwortung der Frage 4 gegeben hat, „es ist
gegenwärtig gewährleistet, dass (…) bei allen informellen Ratstreffen auf
Ministerebene grundsätzlich eine Deutsch-Dolmetschung zur Verfügung
gestellt wird“ nach wie vor zu?
Falls nein, welche Schritte unternimmt die Bundesregierung oder hat die
Bundesregierung bei der jeweiligen Ratspräsidentschaft unternommen,
um die Deutsch-Dolmetschung bei informellen Ministerratstreffen
durchzusetzen?
Die Aussage trifft nach wie vor zu; auf „informellen Ministertreffen“ hat sich je
nach Ratsformation ein unterschiedliches Sprachenregime entwickelt (keine
Dolmetschung aller Sprachen), wobei Deutschdolmetschung überall angeboten
wird.
19. Gilt für Vorlagen an das Kommissionskollegium nach wie vor die Deutsch
einschließende Dreisprachenpraxis?
Falls nein, welche Schritte hat die Bundesregierung seit dem Jahr 2002
unternommen oder unternimmt die Bundesregierung, um die
Dreisprachenpraxis zu gewährleisten?
Die Dreisprachenpraxis (EN/FR/DE) innerhalb der Kommission für Vorlagen
an das Kommissionskollegium ist nach den Erkenntnissen der Bundesregierung
nach wie vor gültig.
20. Hat sich das Marktmodell für die Dolmetschung in den Ratsgremien
durchgesetzt, das die Bundesregierung in der Antwort vom 15. Januar
2003 auf die Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU
(Bundestagsdrucksache 15/330) vorgestellt hat und mit dem die Bundesregierung
„auch in der erweiterten Union die Stellung der deutschen Sprache
festigen und gleichzeitig die Effizienz, Transparenz und Legitimität der
Institutionen stärken sowie die Sprachenvielfalt und den kulturellen Rahmen
der Union fördern“ will?
Das Marktmodell sieht nach der damaligen Auskunft der
Bundesregierung für die Ratsarbeitsgruppen vor, dass „jeder Mitgliedstaat auf eigene
Kosten Dolmetschung verlangen kann“. Ist das von der Bundesregierung
Haushaltsjahr Haushaltsansatz
(Euro)
2002 (Ist) 398 000
2003 (Ist) 398 000
2004 (Ist) 442 000
2005 (Ist) 553 000
2006 (Soll) 704 000
2007 (Soll) 704 000
Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 9 – Drucksache 16/2910erklärte Ziel erreicht worden, „eine Standardsprachenauswahl (zu
erreichen), bei der in jedem Fall aktive und passive Deutschdolmetschung
gewährleistet wird“?
Das Marktmodell, welches die Stellung der deutschen Sprache festigt und
zugleich eine pragmatische Lösung der Sprachenfrage auf europäischer Ebene
darstellt, wird in den Ratsgremien in erheblichem Umfang angewandt. In heute
95 den Rat vorbereitenden Gruppen wird das Marktmodell erfolgreich
verwendet, in weiteren 20 Gruppen herrscht ein aus dem Ratsbudget gezahltes
Vollsprachenregime; die übrigen zz. 48 Gruppen tagen ohne Verdolmetschung.
Wenn zudem eine neue den Rat vorbereitende Gruppe eingerichtet wird, so fällt
diese automatisch in die Kategorie des Marktmodells.
Eine Standardsprachenauswahl ist nicht gegeben; dies ist jedoch für die
Stellung der deutschen Sprache ohne negative Auswirkungen: Deutschland hat sich
in allen betreffenden Arbeitsgruppen aus grundsätzlichen sprachpolitischen
Erwägungen für die Verdolmetschung des Deutschen entschieden.
21. Wie hoch sind die Kosten, die dem Bundeshaushalt aus der Anwendung
des Marktmodells entstanden sind?
Auf die Antwort zu Frage 9 wird verwiesen.
22. Konnte die 2002/2003 angesichts der bevorstehenden Aufnahme EU-
Erweiterung angestrebte Einigung auf eine Reform des Sprachenregimes in
den Ratsgremien erreicht werden?
Falls ja, ist seither der Aufwand für Dolmetschung gesunken?
Falls ja, hat Deutsch eine Statusverschlechterung erlitten?
Falls nein, welches sind die Gründe für das Scheitern der damaligen
Reformbemühungen?
Falls nein, gibt es neue Reformpläne, und wie sind ggf. deren Aussichten
auf Durchsetzung?
Die Reform des Sprachenregimes in den Ratsgremien wurde unmittelbar im
Zuge der letzten Erweiterungsrunde im Mai 2004 durch die Einführung des
Marktmodells umgesetzt. Das Marktmodell hat im Vergleich zum Zeitraum vor
der Erweiterung zu einer Senkung des national zu leistenden Beitrags für
Dolmetschung und zu einer Festigung der Stellung der deutschen Sprache geführt.
Der aus dem Marktmodell resultierende nationale Beitrag liegt wesentlich unter
dem Beitrag, welcher im Falle einer Weiterführung des Volldolmetschung-
Regimes aller Amtssprachen nach der Erweiterung um 10 neue Mitgliedstaaten
und einer ausschließlichen Finanzierung aus dem Gemeinschaftshaushalt zu
leisten gewesen wäre.
Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 21 verwiesen.
Drucksache 16/2910 – 10 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode23. Wie bewertet die Bundesregierung die Sprachpolitiken Österreichs und
Luxemburgs, in denen Deutsch Amtssprache ist, und die Sprachpolitik
Belgiens und Italiens, wo in Landesteilen Deutsch Amtssprache ist?
Erhält die Bundesregierung von diesen Partnerländern Unterstützung für
ihr Anliegen, den Gebrauch von Deutsch in den EU-Institutionen zu
festigen und zu fördern?
Wenn ja, welche gemeinsamen Demarchen oder Fördermaßnahmen
werden oder wurden unternommen?
Österreich hat die politischen Bemühungen der Bundesregierung zur Stärkung
von Deutsch in den EU-Institutionen bislang teilweise unterstützt.
Sprachpolitische Maßnahmen der Regierungen Luxemburgs, Belgiens oder Italiens
zugunsten von Deutsch in den EU-Institutionen sind der Bundesregierung nicht
bekannt.
24. Teilt die Bundesregierung die Einschätzung, dass sich Englisch
insbesondere zulasten des Französischen immer mehr zur lingua franca in den
Europäischen Institutionen entwickelt?
Falls ja, wie bewertet die Bundesregierung diese Tendenz?
Hinsichtlich Übersetzungen führt das Vollsprachenregime für alle Rechtstexte,
den amtlichen Außenverkehr der EU-Institutionen, das Amtsblatt und andere
offizielle Dokumente dazu, dass eine Veröffentlichung der Dokumente in allen
derzeit 20 Amtssprachen geschieht.
In Bezug auf die Dolmetschung werden in den Sitzungen des Europäischen
Rats und des Rats der Europäischen Union (auf politischer Ebene) alle
Sprachen gedolmetscht. Auf „informellen Ministertreffen“ hat sich je nach
Ratsformation ein unterschiedliches Sprachenregime entwickelt, wobei
Deutschdolmetschung überall angeboten wird.
Auf Arbeitsebene im Rat der Europäischen Union übersteigt die Anzahl der
Ratsarbeitsgruppen, in denen das Vollsprachenregime oder das Marktmodell
verwendet wird, die Anzahl der Gruppen ohne Dolmetschung bei weitem. Im
Ausschuss der Ständigen Vertreter herrscht hinsichtlich der Dolmetschung ein
Dreisprachenregime (EN/FR/DE). Die gleiche Dreisprachenpraxis
(„Verfahrenssprachen“) findet auch in der Europäischen Kommission Anwendung.
Dies zeigt deutlich, dass in den EU-Institutionen ein Mehrsprachenregime gilt
und dass die Verwendung des Deutschen in den EU-Gremien weit überwiegend
möglich ist. Gleichwohl wird in den Ratsarbeitsgruppen ohne Dolmetschung
mehr Englisch als Französisch gesprochen. Hinsichtlich der Verwendung der
deutschen Sprache ist die Bundesregierung der Auffassung, dass sich die
Situation nicht verschlechtert hat und dass durch die Einführung des Marktmodells
die Stellung der deutschen Sprache gefestigt werden konnte.
25. Hat es weitere gemeinsame deutsch-französische Initiativen seit dem
gemeinsamen Schreiben vom 2. Juli 2001 des Bundesministers des
Auswärtigen, Joseph Fischer, und des französischen Außenministers, Hubert
Védrine, an den Präsidenten der Europäischen Kommission, Romano
Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 11 – Drucksache 16/2910Prodi, zur Förderung des Gebrauchs von Deutsch (und Französisch) in
den EU-Institutionen gegeben?
Wenn ja, welche Initiativen sind dies, und was hatten sie zum Ziel?
Falls nein, warum wurde die gemeinsame deutsch-französische
Sprachpolitik nicht fortgesetzt?
Aus Sicht der Bundesregierung gibt es in diesem Bereich durchaus
gleichgerichtete Interessen, da sowohl Deutschland als auch Frankreich ein englisches
Einsprachenregime in den EU-Institutionen ablehnen. Seit Juli 2001 haben
beide Länder immer wieder gemeinsame oder auch gleichgerichtete Initiativen
mit dem Ziel ergriffen, eine stärkere Verwendung des Deutschen und
Französischen in den EU-Institutionen zu erreichen; als Beispiele hierfür kann die
Einführung des Marktmodells 2004 und auch das Einfordern der vollständigen
Übersetzung der diesjährigen Fortschrittsberichte der Kommission ins
Deutsche und Französische genannt werden.
26. Würde es die Bundesregierung begrüßen, wenn Englisch alleinige
Arbeitssprache in den EU-Institutionen würde, es also die unterschiedlichen
Sprachregimes in den Gremien des Ministerrates ersetzen würde?
Englisch als alleinige Arbeitssprache in den EU-Institutionen ist mit der
kulturellen Vielfalt Europas und den Geboten der Transparenz und der
demokratischen Kontrolle durch Parlament und Zivilgesellschaft nicht vereinbar.
Insbesondere in den Ratsgremien ist das Marktmodell eine sinnvolle Lösung, um
gegebenen sprachlichen Umfeldbedingungen gerecht zu werden und
gleichzeitig die Stellung der deutschen Sprache effizient zu festigen.
Zudem stünde ein solches Einsprachenregime in Widerspruch mit den
Plädoyers der Kommission, z. B. in der Kommissionsmitteilung zur
Mehrsprachigkeit von November 2005.
27. Gibt es entsprechende Initiativen dafür in der Europäischen Union?
Falls ja, werden diese Initiativen von der Bundesregierung unterstützt?
Der Bundesregierung sind solche Initiativen nicht bekannt.
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