Gebrauch der deutschen Sprache in den Institutionen der Europäischen Union
der Abgeordneten Markus Löning, Jens Ackermann, Dr. Karl Addicks, Christian Ahrendt, Daniel Bahr (Münster), Uwe Barth, Rainer Brüderle, Angelika Brunkhorst, Ernst Burgbacher, Patrick Döring, Mechthild Dyckmans, Jörg van Essen, Ulrike Flach, Horst Friedrich (Bayreuth), Dr. Edmund Peter Geisen, Hans-Michael Goldmann, Miriam Gruß, Joachim Günther (Plauen), Heinz-Peter Haustein, Birgit Homburger, Dr. Werner Hoyer, Michael Kauch, Hellmut Königshaus, Dr. Heinrich L. Kolb, Gudrun Kopp, Heinz Lanfermann, Sibylle Laurischk, Harald Leibrecht, Michael Link (Heilbronn), Horst Meierhofer, Patrick Meinhardt, Jan Mücke, Burkhardt Müller-Sönksen, Dirk Niebel, Hans-Joachim Otto (Frankfurt), Detlef Parr, Cornelia Pieper, Gisela Piltz, Jörg Rohde, Frank Schäffler, Marina Schuster, Dr. Max Stadler, Dr. Rainer Stinner, Florian Toncar, Dr. Claudia Winterstein, Dr. Volker Wissing, Hartfrid Wolff (Rems-Murr), Martin Zeil, Dr. Guido Westerwelle und der Fraktion der FDP
Vorbemerkung
Deutsch ist die meistgesprochene Muttersprache in der Europäischen Union. Fast 100 Millionen Unionsbürgerinnen und -bürger sind Deutsch- Muttersprachler. Neben Englisch, das weltweit und in Europa die wichtigste Verkehrssprache ist, bleibt Deutsch die zweitwichtigste Fremdsprache der Europäer. Deutsch nimmt zudem in den neuen osteuropäischen Mitgliedstaaten der Europäischen Union eine wichtige Brückenfunktion ein. Dennoch bleibt der Gebrauch des Deutschen in den europäischen Institutionen leider unterentwickelt. Zwar ist Deutsch beispielsweise offizielle Arbeitssprache in der Europäischen Kommission, aber nur sehr wenige EU-Dokumente werden in Deutsch verfasst. Außerdem besteht nach wie vor leider die Tendenz, dass selbst Schlüsseldokumente der Europäischen Union zum Zeitpunkt ihres Erscheinens nicht auf Deutsch, wohl aber auf Englisch und Französisch vorliegen. Es ist ein Gebot der Transparenz und unabdingbar für die demokratische Kontrolle von Kommission und Ministerrat durch die Parlamente und die Zivilgesellschaft, dass sich dies ändert. Auch die deutsche Wirtschaft und die deutschen Verhandlungsführer mit und in den EU-Institutionen erleiden Nachteile, wenn sie nicht auf der Basis in Deutsch verfasster oder rechtzeitig ins Deutsche übersetzter Dokumenten arbeiten können. Es muss ein europapolitischen Kernanliegen der Bundesregierung sein, den Gebrauch des Deutschen in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union zu fördern und in den Institutionen der Europäischen Union zumindest keine Statusverschlechterungen zulasten des Deutschen hinzunehmen.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen27
Wie bewertet die Bundesregierung die Tatsache, dass wichtige, von den EU- Institutionen verfasste Schriftstücke zum Zeitpunkt ihres Erscheinens nicht in deutscher Sprache vorliegen, obwohl Deutsch Arbeitssprache in den wichtigsten EU-Institutionen ist?
Was unternimmt die Bundesregierung dagegen?
Wenn die Bundesregierung dagegen politisch vorgeht, sich aber offensichtlich noch nicht durchsetzen konnte, welche Gründe gibt es hierfür aus Sicht der Bundesregierung?
Wie viel Prozent des Schriftguts der Europäischen Kommission, des Ratssekretariats, des Europäischen Gerichtshofes und der anderen EU- Institutionen werden derzeit in deutscher Sprache verfasst? Wie haben sich die Zahlen in den letzten Jahren entwickelt?
Wie viel Prozent des Schriftguts der Europäischen Kommission, des Ratssekretariats, des Europäischen Gerichtshofes und der anderen EU- Institutionen liegen zum Zeitpunkt der Veröffentlichung in Deutsch vor? Wie haben sich die Zahlen in den letzten Jahren entwickelt?
Wie viele Dolmetscher und Übersetzer für Deutsch arbeiten derzeit in den Sprachendiensten der EU-Institutionen?
Sind aus Sicht der Bundesregierung die Sprachendienste der EU- Institutionen ausreichend mit Dolmetschern und Übersetzern für Deutsch besetzt?
Wie hoch sind die Kosten, die für die Deutsch-Dolmetschung bzw. - Übersetzung in den EU-Institutionen jährlich anfallen?
Werden diese Kosten aus dem Haushalt der Europäischen Gemeinschaft allein bestritten, oder werden direkt oder indirekt aus dem Bundeshaushalt Sonderzahlungen dafür geleistet? Wie hoch sind ggf. diese Sonderzahlungen?
Hat die Bundesregierung gemäß der schriftlichen Intervention des Präsidenten des Deutschen Bundestages gegenüber dem Bundesminister des Auswärtigen (zuletzt am 14. März 2006) dafür Sorge getragen und entsprechende Zusicherungen von der Europäischen Kommission bekommen, dass die für den 26. September 2006 erwarteten Fortschrittsberichte der Europäischen Kommission zu Bulgarien und Rumänien sowie die für diesen Herbst erwarteten Fortschrittsberichte zur Türkei und zu Kroatien sowie zu den Westbalkanstaaten zum Zeitpunkt ihres Erscheinens auf Deutsch vorliegen?
Mit welchen Maßnahmen fördert die Bundesregierung die Verwendung von Deutsch als Arbeitssprache in der Europäischen Kommission, im Europäischen Gerichtshof und im Ratssekretariat vor dem Hintergrund, dass die EU-Beamten immer noch Deutsch als Fremdsprache sehr viel weniger sprechen und verstehen als Englisch und Französisch?
Welche Erfolge zeigen diese Maßnahmen? Wie entwickeln sich die Teilnehmerzahlen an den Deutschkursen, die das Goethe-Institut in Brüssel den Bediensteten der EU-Institutionen anbietet? Wie werden die Sprachintensivkurse angenommen, die das Goethe-Institut in Deutschland für EU-Bedienstete anbietet?
Wie viele EU-Beamte haben in den letzten fünf Jahren an diesen Sprachkursen teilgenommen, und welche Dienstgrade waren vertreten?
Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung darüber vor, aus welchen Motiven EU-Bedienstete die Angebote annehmen, Deutsch zu lernen oder sich in Deutsch fortzubilden?
Deckt das Angebot an Deutschkursen die Nachfrage aus den EU- Institutionen?
Werden diese Sprachkurse allein aus dem Bundeshaushalt finanziert, oder beteiligen sich die EU-Institutionen oder die deutsche Wirtschaft an den Kosten? Falls ja, mit welchen Summen?
Wie hoch sind die Mittel, die aus dem Bundeshaushalt (Einzelplan 05) für diese Maßnahmen bereitgestellt werden? Wie haben sich die Ausgaben seit dem Jahr 2000 entwickelt, und wie ist der Mittelansatz für das Haushaltsjahr 2007?
Trifft die Aussage, die die Bundesregierung in der Antwort vom 7. Februar 2002 auf die Große Anfrage zur Zukunft der deutschen Sprache der Fraktionen von SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (Bundestagsdrucksache 14/8203) zur Beantwortung der Frage 4 gegeben hat, „es ist gegenwärtig gewährleistet, dass (…) bei allen informellen Ratstreffen auf Ministerebene grundsätzlich eine Deutsch-Dolmetschung zur Verfügung gestellt wird“ nach wie vor zu? Falls nein, welche Schritte unternimmt die Bundesregierung oder hat die Bundesregierung bei der jeweiligen Ratspräsidentschaft unternommen, um die Deutsch-Dolmetschung bei informellen Ministerratstreffen durchzusetzen?
Gilt für Vorlagen an das Kollegium nach wie vor die Deutsch einschließende Dreisprachenpraxis? Falls nein, welche Schritte hat die Bundesregierung seit dem Jahr 2002 unternommen oder unternimmt die Bundesregierung, um die Dreisprachenpraxis zu gewährleisten?
Hat sich das Marktmodell für die Dolmetschung in den Ratsgremien durchgesetzt, das die Bundesregierung in der Antwort vom 15. Januar 2003 auf die Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU (Bundestagsdrucksache 15/330) vorgestellt hat und mit dem die Bundesregierung „auch in der erweiterten Union die Stellung der deutschen Sprache festigen und gleichzeitig die Effizienz, Transparenz und Legitimität der Institutionen stärken sowie die Sprachenvielfalt und den kulturellen Rahmen der Union fördern“ will? Das Marktmodell sieht nach der damaligen Auskunft der Bundesregierung für die Ratsarbeitsgruppen vor, dass „jeder Mitgliedstaat auf eigene Kosten Dolmetschung verlangen kann“. Ist das von der Bundesregierung erklärte Ziel erreicht worden, „eine Standardsprachenauswahl (zu erreichen), bei der in jedem Fall aktive und passive Deutschdolmetschung gewährleistet wird“?
Wie hoch sind die Kosten, die dem Bundeshaushalt aus der Anwendung des Marktmodells entstanden sind?
Konnte die 2002/2003 angesichts der bevorstehenden Aufnahme EU- Erweiterung angestrebte Einigung auf eine Reform des Sprachenregimes in den Ratsgremien erreicht werden? Falls ja, ist seither der Aufwand für Dolmetschung gesunken? Falls ja, hat Deutsch eine Statusverschlechterung erlitten? Falls nein, welches sind die Gründe für das Scheitern der damaligen Reformbemühungen? Falls nein, gibt es neue Reformpläne, und wie sind ggf. deren Aussichten auf Durchsetzung?
Wie bewertet die Bundesregierung die Sprachpolitiken Österreichs und Luxemburgs, in denen Deutsch Amtssprache ist, und die Sprachpolitik Belgiens und Italiens, wo in Landesteilen Deutsch Amtssprache ist? Erhält die Bundesregierung von diesen Partnerländern Unterstützung für ihr Anliegen, den Gebrauch von Deutsch in den EU-Institutionen zu festigen und zu fördern? Wenn ja, welche gemeinsamen Demarchen oder Fördermaßnahmen werden oder wurden unternommen?
Teilt die Bundesregierung die Einschätzung, dass sich Englisch insbesondere zulasten des Französischen immer mehr zur lingua franca in den Europäischen Institutionen entwickelt? Falls ja, wie bewertet die Bundesregierung diese Tendenz?
Hat es weitere gemeinsame deutsch-französische Initiativen seit dem gemeinsamen Schreiben vom 2. Juli 2001 des Bundesministers des Auswärtigen, Joseph Fischer, und des französischen Außenministers, Hubert Védrine, an den Präsidenten der Europäischen Kommission, Romano Prodi, zur Förderung des Gebrauchs von Deutsch (und Französisch) in den EU-Institutionen gegeben? Wenn ja, welche Initiativen sind dies, und was hatten sie zum Ziel? Falls nein, warum wurde die gemeinsame deutsch-französische Sprachpolitik nicht fortgesetzt?
Würde es die Bundesregierung begrüßen, wenn Englisch alleinige Arbeitssprache in den EU-Institutionen würde, es also die unterschiedlichen Sprachregimes in den Gremien des Ministerrates ersetzen würde?
Gibt es entsprechende Initiativen dafür in der Europäischen Union? Falls ja, werden diese Initiativen von der Bundesregierung unterstützt?