Gesetz zur Änderung soldatenbeteiligungs- und personalvertretungsrechtlicher Vorschriften
der Abgeordneten Rüdiger Lucassen, Jan Ralf Nolte, Gerold Otten, Berengar Elsner von Gronow, Jens Kestner, Peter Felser, Dietmar Friedhoff, Christoph Neumann, Martin Hess, Martin Hohmann und der Fraktion der AfD
Vorbemerkung
Am 2. September 2016 trat das vom Deutschen Bundestag beschlossene Gesetz zur Änderung soldatenbeteiligungs- und personalvertretungsrechtlicher Vorschriften in Kraft (www.dbwv.de/mitgliedschaft-service/fuer-alle/beteiligungsrechte/aktuellesaus-dem-fachbereich/beitrag/news/gesetz-zur-aenderung-soldatenbeteiligungsund-personalvertretungsrechtlicher-vorschriften-in-kraft/). Im Juli 2017 titelte der Deutsche Bundeswehrverband, dass das Gesetz noch immer keinen Weg in die Zentrale Dienstvorschrift (ZDv) 1472-1 „Soldatische Beteiligung in der Bundeswehr“ gefunden habe (www.dbwv.de/mitgliedschaft-service/fuer-alle/beteiligungsrechte/aktuelles-aus-dem-fachbereich/beitrag/news/das-gesetz-ist-da-die-umsetzungwurde-eingebremst/). Seitdem sind weitere 14 Monate vergangen, ohne dass die ZDv den gesetzlichen Vorgaben entsprechend angepasst wurde.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen3
Wann wird das beschlossene Gesetz in die in der Vorbemerkung der Fragesteller genannte Vorschrift überführt?
Welche Gründe standen einer Überführung in die in der Vorbemerkung der Fragesteller genannte Vorschrift bisher entgegen?
Wie viele Beschwerden sind seit dem Beschluss des Gesetzes wegen der nicht vollzogenen Überführung in die ZDv beim Bundesministerium der Verteidigung eingegangen (bitte als Gesamtsumme angeben)?