Ergebnisse des Wohngipfels – Bezahlbarkeit des Wohnens
der Abgeordneten Daniel Föst, Frank Sitta, Grigorios Aggelidis, Renata Alt, Nicole Bauer, Nicola Beer, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Britta Katharina Dassler, Dr. Marcus Faber, Katja Hessel, Reinhard Houben, Ulla Ihnen, Olaf in der Beek, Gyde Jensen, Dr. Christian Jung, Karsten Klein, Dr. Marcel Klinge, Daniela Kluckert, Pascal Kober, Ulrich Lechte, Oliver Luksic, Alexander Müller, Dr. Stefan Ruppert, Dr. h. c. Thomas Sattelberger, Dr. Marie-Agnes Strack-Zimmermann, Manfred Todtenhausen, Dr. Andrew Ullmann, Gerald Ullrich, Katharina Willkomm und der Fraktion der FDP
Vorbemerkung
Am 21. September fand im Bundeskanzleramt der Wohngipfel unter Beteiligung der relevanten Ressorts der Bundesregierung, der Verbände der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft sowie von Mieterverbänden und Gewerkschaften statt. In dem Ergebnispapier „Gemeinsame Wohnraumoffensive von Bund, Länder und Gemeinden“ (www.bundesregierung.de/Content/DE/Artikel/2018/09/2018-09-21-eckpunkte-wohngipfel.pdf?__blob=publicationFile&v=4) sind diverse Maßnahmen zur Forcierung des Wohnungsbaus in den Rubriken „Investive Impulse für den Wohnungsbau“, „Bezahlbarkeit des Wohnens sichern“ sowie „Baukostensenkung und Fachkräftesicherung“ benannt.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen39
Bis wann will die Bundesregierung gesetzliche Mindestanforderungen für qualifizierte Mietspiegel einführen?
Durch welche konkreten Maßnahmen will die Bundesregierung einfache Mietspiegel stärken?
Ab wann soll der Betrachtungszeitraum für die ortsübliche Vergleichsmiete verlängert werden?
Entsteht nach Auffassung der Bundesregierung mit der Verlängerung des Betrachtungszeitraums für die Kommunen eine Pflicht zur entsprechenden Aktualisierung bestehender Mietspiegel?
Welche Effekte erhofft sich die Bundesregierung aus der Verlängerung des Betrachtungszeitraums?
Wie will die Bundesregierung sicherstellen, dass der Mietspiegel die ortsübliche Vergleichsmiete beziehungsweise Marktmiete widerspiegelt und nicht zu einem politisch motivierten Eingriff in die Mietpreisbildung am Wohnungsmarkt führt?
Plant die Bundesregierung mit der Wohngeldreform 2020 eine einmalige oder eine dauerhafte Stärkung des Wohngelds?
Mit welchen Mehrausgaben rechnet die Bundesregierung durch die Ausweitung des Leistungsniveaus und der Reichweite des Wohngelds 2020 und 2021?
Welche zusätzlichen Erkenntnisse erhofft sich die Bundesregierung durch die Einsetzung der Expertenkommission „Nachhaltige Baulandmobilisierung“, die noch nicht durch die AG Aktive Liegenschaftspolitik im „Bündnis für bezahlbares Wohnen und Bauen“ entwickelt worden sind?
Wie soll die wohnungspolitische Ergänzung in § 1 des Baugesetzbuchs (BauGB) aussehen, um das damit verbundene Ziel der Stärkung der Gemeinden bei der Erstellung von Bauleitplänen zu erreichen? Welche konkreten Effekte erhofft sich die Bundesregierung durch diese Ergänzung?
Welche Effekte auf die schnellere Bereitstellung von Bauland und zur Sicherung bezahlbaren Wohnens erhofft sich die Bundesregierung durch die Einführung eines weiteren neuen Bebauungsplantypus, der sich sektoral mit der Schaffung von Wohnraum auch mit Mitteln der sozialen Wohnraumförderung beschäftigt und über § 34 BauGB hinaus stadtentwicklungspolitische Ziele erfüllen soll? Um welche über § 34 BauGB hinausgehenden stadtentwicklungspolitischen Ziele soll es sich dabei handeln?
Welche Genehmigungserleichterungen für Wohnungsbauvorhaben im Bebauungsplangebiet (§ 31 BauGB) und im Außenbereich sieht die Bundesregierung konkret vor?
Welchen Mehrwert verspricht sich die Bundesregierung von den informellen städtebaulichen Rahmenplänen zur Innenentwicklung?
Schließt die Bundesregierung die Einführung einer Innenentwicklungsmaßnahme aus und präferiert sie stattdessen – wie beim Wohngipfel vereinbart – die Ausübung bestehender Instrumente?
Bis wann sollen die in den Fragen 10 bis 14 genannten Änderungen eingeführt werden?
Wie und bis wann will die Bundesregierung die Baunutzungsverordnung dahingehend flexibilisieren, die bauleitplanerische Ausweisungsmöglichkeit für den Dachgeschossausbau zu vereinfachen?
Wann wird die Bundesregierung den Gesetzentwurf zur Verbesserung des Bauplanungsrechts vorlegen?
Welche Konflikte sieht die Bundesregierung zwischen dem aktuellen Bauplanungsrecht und den aktuellen immissionsschutzrechtlichen Vorschriften, die zu Nutzungskonflikten geführt haben beziehungsweise eine Nutzungsmischung erschweren? Durch welche konkreten Änderungen sollen diese Konflikte abgebaut werden?
Wird die Bundesregierung das Flächenmonitoring zur Verbesserung der Transparenz über Wohnbauflächenpotenziale finanziell unterstützen, und wenn nein, weshalb nicht?
Mit welchen Mindereinnahmen rechnet die Bundesregierung in den Jahren 2019, 2020 und 2021 durch die verbilligte Abgabe von BImA-Liegenschaften (BImA = Bundesanstalt für Immobilienaufgaben), aufgeschlüsselt nach einzelnen Jahren?
Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass zur Einhaltung der Maßnahme, „öffentliche Grundstücke in der Regel auf der Grundlage der Konzeptausschreibung für den Wohnungsbau“ (Ergebnispapier, S. 8) zu vergeben, eine Änderung der Bundeshaushaltsordnung notwendig ist? Falls ja, bis wann will die Bundesregierung einen Gesetzentwurf zur Änderung der Bundeshaushaltsordnung in den Deutschen Bundestag einbringen?
Ab wann will die Bundesregierung die Abgabe von BImA-Liegenschaften per Erbbaurecht ermöglichen?
Ist eine Reduzierung der von den Erbbaurechtsnehmern zu zahlenden Erbbauzinsen vorgesehen? Wenn ja, wie soll diese Reduzierung ausgestaltet werden, und welche Einnahmeverluste entstehen dadurch für den Bundeshaushalt?
Plant die Bundesregierung, die Vergabe von BImA-Liegenschaften per Erbbaurecht auch an private Unternehmen und Genossenschaften zu ermöglichen, und falls nein, weshalb nicht?
Plant die Bundesregierung die Vergabe von BImA-Liegenschaften per Erbbaurecht ausschließlich zum Zweck des sozialen Wohnungsbaus?
In welcher Höhe will die Bundesregierung den Ländern und Kommunen Mittel zur Investitionsberatung zur Gründung kommunaler Wohnungsbaugesellschaften bereitstellen?
Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass kommunale Wohnungsbaugesellschaften einer speziellen Förderung des Bundes bedürfen und damit im Wettbewerb mit freien Wohnungsbaugenossenschaften und anderen Akteuren am Wohnungsmarkt eine Sonderstellung einnehmen? Wie begründet die Bundesregierung ihre Auffassung?
Aus welchen Gründen plant die Bundesregierung die Reduzierung der Möglichkeit, Mietwohnungen in Eigentumswohnungen umzuwandeln?
Welche konkreten Umwandlungstatbestände will die Bundesregierung reduzieren, und bis wann sollen die jeweiligen Maßnahmen umgesetzt werden?
Ist nach Auffassung der Bundesregierung die Reduzierung der Möglichkeit, Mietwohnungen in Eigentumswohnungen umzuwandeln, ein unverhältnismäßiger Eingriff in verfassungsrechtlich geschützte Eigentumsrechte?
Welche Einzelfälle sollen nach Auffassung der Bundesregierung bei der Umwandlung von Mietwohnungen in Eigentumswohnungen weiterhin möglich sein?
Teilt die Bundesregierung die Einschätzung, dass in der Folge der Reduzierung der Möglichkeit, Mietwohnungen in Eigentumswohnungen umzuwandeln, eine verstärkte Konzentration von Mietwohnungen bei Wohnungsunternehmen stattfinden wird, da der Verkauf an private Einzelinteressenten kaum mehr möglich wird?
Wie will die Bundesregierung die Maklerkosten für den Erwerb von selbstgenutztem Wohnraum senken?
Hat die Bundesregierung die Einführung des Bestellerprinzips beim Immobilienerwerb beschlossen, wie von der Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz im Anschluss an den Wohngipfel auf dem Twitter-Kanal des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz (https://twitter.com/BMJV_Bund/status/1043121680867110913) angekündigt?
Falls die Bundesregierung die Einführung des Bestellerprinzips beim Immobilienerwerb nicht beschlossen hat, wie positioniert sich die Bundesregierung zu dieser Behauptung der Bundesministerin auf dem offiziellen Twitter-Kanal des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz?
Aus welchem Grund hat die im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD vereinbarte Prüfung eines Freibetrags bei der Grunderwerbsteuer keinen Eingang in die Beschlüsse des Wohngipfels gefunden?
Plant die Bundesregierung, weiterhin die Einführung eines Freibetrags bei der Grunderwerbsteuer zu prüfen?
Wann, durch wen und unter wessen Federführung soll diese Prüfung durchgeführt werden?
Wurde bezüglich eines Freibetrages bei der Grunderwerbsteuer schon Kontakt mit den Ländern aufgenommen, und wenn ja, was waren die Ergebnisse?