Ergebnisse des Wohngipfels – Investive Impulse
der Abgeordneten Daniel Föst, Frank Sitta, Grigorios Aggelidis, Renata Alt, Nicole Bauer, Nicola Beer, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Britta Katharina Dassler, Dr. Marcus Faber, Katja Hessel, Reinhard Houben, Ulla Ihnen, Olaf in der Beek, Gyde Jensen, Dr. Christian Jung, Karsten Klein, Dr. Marcel Klinge, Daniela Kluckert, Pascal Kober, Ulrich Lechte, Oliver Luksic, Alexander Müller, Bernd Reuther, Dr. Stefan Ruppert, Dr. h. c. Thomas Sattelberger, Jimmy Schulz, Dr. Marie-Agnes Strack-Zimmermann, Manfred Todtenhausen, Dr. Andrew Ullmann, Gerald Ullrich, Sandra Weeser, Katharina Willkomm und der Fraktion der FDP
Vorbemerkung
Am 21. September 2018 fand im Bundeskanzleramt der Wohngipfel unter Beteiligung der relevanten Ressorts der Bundesregierung, der Verbände der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft sowie von Mieterverbänden und Gewerkschaften statt. In dem Ergebnispapier „Gemeinsame Wohnraumoffensive von Bund, Länder und Gemeinden“ (www.bundesregierung.de/Content/DE/Artikel/2018/09/ 2018-09-21-eckpunkte-wohngipfel.pdf?__blob=publicationFile&v=4) sind diverse Maßnahmen zur Forcierung des Wohnungsbaus in den Rubriken „Investive Impulse für den Wohnungsbau“, „Bezahlbarkeit des Wohnens sichern“ sowie „Baukostensenkung und Fachkräftesicherung“ benannt.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen34
Steht die Bundesregierung bereits in Gesprächen mit den Bundesländern über die konkrete Ausgestaltung der Verwaltungsvereinbarungen zur sozialen Wohnraumförderung?
Wie viele Treffen zwischen Bund und Ländern zur Ausgestaltung der Verwaltungsvereinbarungen haben bereits stattgefunden?
Wann und wo haben diese Treffen jeweils stattgefunden, und welche Vertreter (bitte Namen und Funktion angeben) haben daran teilgenommen?
Bis wann rechnet die Bundesregierung mit der Verabschiedung der Verwaltungsvereinbarungen?
Hat die Bundesregierung konkrete Zusagen der Länder über die Fortführung bzw. Verstetigung der Länderprogramme zur sozialen Wohnraumförderung?
Wie will die Bundesregierung verhindern, dass die Investitionen der Länder in die soziale Wohnraumförderung infolge der erhöhten Mittelbereitstellung durch den Bund zurückgehen?
Wie viele Wohnungen werden nach Auffassung der Bundesregierung durch die Erhöhung der Mittel um 500 Mio. Euro für die soziale Wohnraumförderung 2019 zusätzlich gebaut?
Ist eine Kontrolle der Mittelverwendung durch den Bundesrechnungshof vorgesehen?
Wenn ja, in welcher Form?
Inwiefern können die Kommunen – wie im Ergebnispapier des Wohngipfels benannt – die Bildung von Wohneigentum flankieren?
Welche konkreten Maßnahmen hält die Bundesregierung hierfür für erforderlich?
Wie groß beziffert die Bundesregierung den Bedarf von zusätzlichem Wohnraum für Bundesbedienstete?
Wie viele Wohnungen für Bundesbedienstete will die Bundesregierung in den Jahren 2019, 2020 und 2021 neu errichten lassen (bitte nach Jahr aufschlüsseln)?
Mit welchen Ausgaben für den Neubau von Wohnungen für Bundesbedienstete rechnet die Bundesregierung für die Jahre 2019, 2020 und 2021 (bitte nach Jahr aufschlüsseln)?
Wie viele Belegungsbindungen für Bundesbedienstete will die Bundesregierung in den Jahren 2019, 2020 und 2021 erwerben (bitte nach Jahr aufschlüsseln)?
Mit welchen Ausgaben für den Erwerb von Belegungsbindungen für Bundesbedienstete rechnet die Bundesregierung für die Jahre 2019, 2020 und 2021 (bitte nach Jahr aufschlüsseln)?
Mit welchen konkreten Maßnahmen will die Bundesregierung private Unternehmen bei der Errichtung oder dem Erwerb von betriebseigenen Wohnungen unterstützen?
Bis wann will die Bundesregierung die Einkommensgrenzen der Wohnungsbauprämie an die allgemeine Einkommens- und Preisentwicklung anpassen und den Prämiensatz erhöhen?
In welchem Umfang will die Bundesregierung den Prämiensatz der Wohnungsbauprämie erhöhen?
Plant die Bundesregierung eine einmalige Anpassung der Wohnungsbauprämie an die allgemeine Einkommens- und Preisentwicklung?
Falls nein, in welchen Zeitabständen soll die Anpassung erfolgen?
Wie hoch sind die voraussichtlichen Mehrausgaben, die mit der Anpassung der Einkommensgrenzen der Wohnungsbauprämie an die allgemeine Einkommens- und Preisentwicklung und der Erhöhung des Prämiensatzes einhergehen?
Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass die aktuellen energetischen Anforderungen für Gebäude, die laut dem Ergebnispapier für Neubau und Bestand fortgelten soll, dem Niedrigstenergiestandard der Europäischen Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (Richtlinie 2010/31/EU) entsprechen?
Wann will die Bundesregierung den Entwurf für das Gebäudeenergiegesetz (GEG) im Kabinett verabschieden?
Welche Bedingungen müssen für einen Ausbau der Programme zur energetischen Gebäudesanierung, welche laut dem Ergebnispapier des Wohngipfels (S. 4) „gegebenenfalls“ ausgebaut werden sollen, erfüllt sein, und welche konkreten Veränderungen an den Programmen plant die Bundesregierung?
Waren Vertreter des Bundeministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit in die Vorbereitung des Wohngipfels eingebunden?
Wenn ja, welche Positionen hat das Bundesministerium hinsichtlich der Energieeffizienz und des Klimaschutzes im Gebäudesektor vertreten?
Bis wann will die Bundesregierung im Bereich des Mieterstroms steuerliche Risiken für Wohnungsgenossenschaften beseitigen?
Um welche steuerlichen Risiken handelt es sich dabei konkret, und welche dieser Risiken sind auch für andere Eigentümer relevant?
Aus welchen Gründen wird für diese Eigentümer keine Änderung angestrebt?
Hält die Bundesregierung die Verstetigung der Mittel für das KfW-Programm „Altersgerecht Umbauen“ für ausreichend?
Wenn ja, warum?
Wenn nein, aus welchen Gründen verzichtet die Bundesregierung auf eine Anpassung der Mittel?
Wann hat die Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur Reform des Wohneigentumsrechts ihre Arbeit aufgenommen?
Wie viele Treffen der Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur Reform des Wohneigentumsrechts haben seither stattgefunden?
Wann und wo haben diese Treffen jeweils stattgefunden, und welche Vertreter (bitte Namen und Funktion angeben) haben daran teilgenommen?
Hat die Arbeit der Bund-Länder-Arbeitsgruppe bereits Ergebnisse oder Zwischenergebnisse erbracht, und wenn ja, wie sehen diese aus?
Beschränkt sich die Arbeit der Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur Reform des Wohneigentumsrechts ausschließlich auf die Erleichterung von baulichen Maßnahmen?
Wenn ja, aus welchen Gründen werden andere Herausforderungen des Wohneigentumsrechts von dieser Bund-Länder-Arbeitsgruppe nicht bearbeitet?
Welche konkreten Maßnahmen plant die Bundesregierung, um mit der Städtebauförderung Akzente bei der Revitalisierung von Stadt- und Ortskernen und Quartieren zu setzen sowie die Umnutzung von innerörtlichen Brachflächen zu flankieren?
Wie will die Bundesregierung im Rahmen der Städtebauförderung Voraussetzungen schaffen, um die Flächenreaktivierung besser zu fördern?
Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass zusätzliche Städtebauförderprogramme zur Erfüllung dieser Aufgaben nötig sind?