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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Verbreitung von Rap-Songs mit Hass-Texten wie beim Chemnitzer Musikkonzert "Wir sind mehr" im öffentlich-rechtlichen Rundfunk

Hass-Botschaften in Texten der Band K.I.Z., Beantragung der Indizierung gemäß Jugendschutzgesetz, Verbreitung durch den öffentlich-rechtlichen Rundfunk, Maßnahmen der 3sat-Redaktion im Vorfeld der beabsichtigten Liveübertragung des K.I.Z.-Konzerts und anschließende Berichterstattung<br /> (insgesamt 6 Einzelfragen)

Fraktion

AfD

Ressort

Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

Datum

29.10.2018

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/497512.10.2018

Verbreitung von Rap-Songs mit Hass-Texten wie beim Chemnitzer Musikkonzert „Wir sind mehr“ im öffentlich-rechtlichen Rundfunk

der Abgeordneten Dr. Bernd Baumann, Dr. Gottfried Curio, Jochen Haug, Lars Herrmann, Martin Hess, Dr. Christian Wirth, Beatrix von Storch, Dr. Marc Jongen, Martin Erwin Renner, Dr. Götz Frömming, Thomas Ehrhorn und der Fraktion der AfD

Vorbemerkung

Am Abend des 3. September 2018 fand in Chemnitz unter dem Titel „Wir sind mehr“ ein von der Band Kraftklub organisiertes Musikkonzert statt.

Nach einem Bericht der „BILD-Zeitung“ vom 5. September 2018 unter dem Titel „27 Minuten Hass auf Veranstaltung gegen Hass“ wurden im Rahmen dieses Konzertes vor den 65 000 Besuchern auch Songs der Band K.I.Z mit Hass-Texten gespielt (www.bild.de/bild-plus/politik/inland/politik-inland/beim-chemnitzkonzert-27-minuten-hass-auf-veranstaltung-gegen-hass-57067082).

Bei dem von 18:35 Uhr bis 19:05 Uhr dauernden Auftritt der Band K.I.Z wurden laut Videoaufzeichnung (www.youtube.com/watch?v=T5zhHhkMosQ, ab 01:38:00) nachfolgend genannte Songs gespielt, welche die zitierten Hass-Texte enthielten:

  • Urlaub fürs Gehirn: „[…] Ich geh ein‘ Busfahrer klatschen, um meinen Frust abzulassen. […] Ich schleich‘ mich ein bei den Sarrazins, sechs Uhr, alles pennt noch Selbstmordattentat […]“
  • Ein Affe und ein Pferd: „Ich mach Mousse aus deiner Fresse Boom verrecke Wenn ich den Polenböller in deine Kapuze stecke Die halbe Schule war querschnittsgelähmt von mei’n Nackenklatschern Meine Hausaufgaben mussten irgendwelche deutschen Spasten machen […] Ich ramm die Messerklinge in die Journalistenfresse […] Trete Deiner Frau in den Bauch, fresse die Fehlgeburt […] Ist eine Frau nicht nackt, dann beschmeiss ich sie mit Scheine Macht sie sich dann nackt, dann beschmeiss ich sie mit Steine […] Eva Herman sieht mich, denkt sich, was’n Deutscher Und ich gebe ihr von hinten, wie ein Staffelläufer Fick sie grün und blau, wie mein kunterbuntes Haus Nicht alles was man oben reinsteckt kommt unten wieder raus […] Tret so lange auf dein Kopf bis vier und drei acht machen Die Missgeburt vom Jugendamt wird sich eine Kugel fangen […] In der Schule hatte ich eine eins im Tiere quäl’n […]“
  • Boom Boom Boom: „[…] Boom Boom Boom Boom Ich bring euch alle um Bring euch alle um, bring euch alle um […] Und Promis treten für die Truppen in Afghanistan auf Wo sind bloß die Terroristen, wenn man sie grade mal braucht? […] K.I.Z. Selbstmordattentäter Ich sprenge eure Demo und es regnet Hackepeter. […]“
  • Hurra die Welt geht unter: „[…] Wir wärmen uns an einer brennenden Deutschlandfahne […] Wenn nicht mit Rap, dann mit der Pumpgun […] Der Kamin geht aus, wirf’ mal noch ’ne Bibel rein […]“

Dieses „Wir sind mehr“-Konzert sollte am 3. September 2018 live auf dem öffentlich-rechtlichen Sender „3sat“ übertragen werden (www.prisma.de/news/Konzert-in-Chemnitz-Live-Stream-bei-YouTube-3sat-berichtet-live-in-der-Kulturzeit,19697439). Nach einer Ablehnung der Liveübertragung durch den Veranstalter berichtete „3sat“ mit der Sendung „Kulturzeit Extra“ live von dem Konzert in Chemnitz (www.3sat.de/page/?source=/kulturzeit/themen/197994/index.html). Eine kritische Auseinandersetzung mit Hass-Texten in Rap-Songs erfolgte in der Sendung nicht.

In der Ausgabe BPJM-Aktuell 3/2018 der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien werden die „roten Linien“ dargestellt, deren Überschreiten zu einer Indizierung eines Rap-Songs führt (BPJM-Aktuell, 3/2018, S. 5 f.). Darin wird festgestellt, dass die „rote Linie“ zur Indizierung im konkreten Einzelfall dann überschritten wird, wenn die beanstandeten Texte einen kriminellen Lebensstil propagieren, ohne dass eine kritische Auseinandersetzung erfolgt. Zudem wird darin die Ansicht des 12er-Gremiums wiedergegeben, wonach die permanente Verrohung der Sprache (sog. Verbalgewalt) geeignet ist, Hemmschwellen zu realer Gewalt und Empathieempfinden bei den Rezipienten zu vermindern.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen6

1

Teilt die Bundesregierung die Ansicht der Fragesteller, dass es sich bei den in ihrer Vorbemerkung zitierten Textauszügen aus Rap-Songs der Band K.I.Z um Hass-Botschaften handelt?

2

Sieht die Bundesregierung die zitierten Rap-Songs mit Hass-Botschaften der Band K.I.Z als jugendgefährdend im Sinne des Jugendschutzgesetzes an, und wird sie, falls ja, daher durch das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend als antragsberechtigter Stelle die Indizierung der in der Vorbemerkung der Fragesteller genannten Rap-Songs der Band K.I.Z gemäß Jugendschutzgesetz beantragen?

3

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die bisherige Verbreitung von Hass-Botschaften mit den in der Vorbemerkung der Fragesteller genannten Rap-Songs der Band K.I.Z. durch den öffentlich-rechtlichen Rundfunk (Fernsehen, Radio, Internet)?

4

Hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Sendeleitung von 3sat in Person des Programmdirektors des „ZDF“, Norbert Himmler, oder die zuständige Redaktion im Vorfeld der beabsichtigten Liveübertragung des Konzertes durch geeignete Maßnahmen sichergestellt, dass im Zuge der Ausstrahlung des Konzertes keine Verbreitung von Hass-Botschaften erfolgt?

5

Ist die geplante Liveübertragung und die in Bezug auf Hass-Texte in Rap-Songs unkritische Berichterstattung über das „Wir sind mehr“-Konzert in Chemnitz durch den öffentlich-rechtlichen Sender „3sat“ nach Ansicht der Bundesregierung mit dem Staatsvertrag über den Schutz der Menschenwürde und den Jugendschutz in Rundfunk und Telemedien (JMStV, www.ard- werbung.de/fileadmin/user_upload/media-perspektiven/Dokumentation/ Jugendmedienschutz-Staatsvertrag_in_Kraft_seit_1-10-2016.pdf) vereinbar, insbesondere

a) mit § 4 Absatz 1 Nummer 3 JMStV, wonach Angebote unzulässig sind, wenn sie zum Hass gegen Teile der Bevölkerung aufstacheln, zu Gewalt- und Willkürmaßnahmen gegen sie auffordern oder die Menschenwürde anderer dadurch angreifen, dass Teile der Bevölkerung oder eine vorbezeichnete Gruppe beschimpft, böswillig verächtlich gemacht oder verleumdet werden,

b) mit § 4 Absatz 1 Nummer 5 JMStV, wonach Angebote unzulässig sind, wenn sie grausame oder sonst unmenschliche Gewalttätigkeiten gegen Menschen in einer Art schildern, die eine Verherrlichung oder Verharmlosung solcher Gewalttätigkeiten ausdrückt oder die das Grausame oder Unmenschliche des Vorgangs in einer die Menschenwürde verletzenden Weise darstellt,

c) mit § 4 Absatz 1 Nummer 6 JMStV, wonach Angebote unzulässig sind, wenn sie als Anleitung zu einer in § 126 Absatz 1 StGB genannten rechtswidrigen Tat dienen?

6

Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung bereits durchgeführt, und welche Maßnahmen plant sie durchzuführen, um negative Auswirkungen jugendgefährdender Rap-Songs zu verhindern?

Berlin, den 9. Oktober 2018

Dr. Alice Weidel, Dr. Alexander Gauland und Fraktion

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