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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Neue Approbationsordnung für Zahnärzte

(insgesamt 8 Einzelfragen)

Fraktion

FDP

Ressort

Bundesministerium für Gesundheit

Datum

07.11.2018

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/518022.10.2018

Neue Approbationsordnung für Zahnärzte

der Abgeordneten Dr. Wieland Schinnenburg, Michael Theurer, Grigorios Aggelidis, Renata Alt, Nicole Bauer, Jens Beeck, Nicola Beer, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Mario Brandenburg (Südpfalz), Britta Katharina Dassler, Dr. Marcus Faber, Daniel Föst, Otto Fricke, Katrin Helling-Plahr, Markus Herbrand, Dr. Christoph Hoffmann, Reinhard Houben, Olaf in der Beek, Carina Konrad, Ulrich Lechte, Alexander Müller, Hagen Reinhold, Matthias Seestern-Pauly, Frank Sitta, Benjamin Strasser, Katja Suding, Stephan Thomae und der Fraktion der FDP

Vorbemerkung

Die aktuell gültige Fassung der Approbationsordnung für Zahnärzte (ZÄPrO) stammt in ihrer Grundlage aus dem Jahr 1955, an der nur wenige Änderungen vorgenommen wurden. Nicht nur die wissenschaftlichen Erkenntnisse, die Techniken und damit die zu vermittelnden Befähigungen haben sich seitdem dramatisch weiterentwickelt, auch die Lernkonzepte sind heute andere als sechs Jahre nach Gründung der Bundesrepublik Deutschland. Die ZÄPrO spiegelt weder den wissenschaftlich-technischen Fortschritt noch die Präventionsorientierung der modernen, den ganzen Menschen in den Blick nehmenden Zahnheilkunde wider.

Bereits in der vergangenen Legislaturperiode hätte eine vollständige Novellierung der Approbationsordnung umgesetzt werden sollen. Nach jahrelangen Vorarbeiten wurde vom Bundesministerium für Gesundheit eine Neufassung unter Beteiligung der Vertreter der zuständigen Ressorts der Bundesländer sowie der Körperschaften und Verbände aus dem betroffenen Rechtskreis entworfen. Nach Kenntnisnahme durch das Bundeskabinett am 2. August 2017 wurde der Verordnungsentwurf dem Bundesrat zur abschließenden Beratung zugeleitet. Zu einer Befassung im Plenum des Bundesrates und einer Verabschiedung des Vorhabens ist es seitdem jedoch nicht gekommen. Der Bundesrat nahm am 3. November 2017 das Thema Approbationsordnung von der Tagesordnung, nachdem es keine Einigkeit der Bundesratsausschüsse über eine Beschlussempfehlung gab (vgl. www.bundesrat.de/SharedDocs/TO/961/erl/16.pdf?__blob=publicationFile&v=1). Seitdem hat es zum Thema Approbationsordnung keine Fortschritte mehr gegeben.

Die Regierungsparteien haben im Koalitionsvertrag vereinbart, die Novellierung der Approbationsordnung für Zahnärzte „zügig abschließen“ zu wollen (Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD – 19. Legislaturperiode, Seite 100 f, www.bundesregierung.de/Content/DE/_Anlagen/2018/03/2018-03-14-koalitionsvertrag.pdf;jsessionid=65BFF992F53CE8F93D1A838A31FE4014.s6t1?__blob= publicationFile&v=6). Seit Verabschiedung des Koalitionsvertrages sind nun gut sieben Monate vergangen, ohne dass die Approbationsordnung bislang in Kraft getreten ist.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen8

1

Was hat die Bundesregierung seit Verabschiedung des Koalitionsvertrags zwischen CDU, CSU und SPD wann unternommen, um die neue Approbationsordnung für Zahnärzte voranzubringen?

2

Welche Probleme bestehen aus Sicht der Bundesregierung aktuell, die eine Verabschiedung verzögern, und mit welchen Maßnahmen gedenkt die Bundesregierung, diese Probleme wann und in welcher Form anzugehen?

3

Wann rechnet die Bundesregierung mit einer Verabschiedung der neuen Approbationsordnung für Zahnärzte?

4

Liegen von Seiten der Bundesregierung belastbare Kostenrechnungen zu den Ausgabenfolgenschätzungen und zum Curricularnormwert vor?

a) Wenn ja, wann wurden bzw. werden sie den parlamentarischen Gremien im Deutschen Bundestag und im Bundesrat vorgelegt?

b) Welchen Inhalt haben diese Kostenrechnungen und Berechnungen zu Curricularnormwerten?

c) Wenn diese Berechnungen und Einschätzungen nicht vorliegen, wann sollen sie fertiggestellt und vorgelegt werden?

5

Mit welchen Kosten rechnet die Bundesregierung für Bund, Länder und ggf. andere Beteiligte, wenn die neue Approbationsordnung für Zahnärzte umgesetzt wird, und wer soll diese mit welchem Anteil tragen?

6

Welche Folgen hat es, dass die im Entwurf der Approbationsordnung vorgesehenen Regelungen zu Durchführung und Inhalt der Kenntnis- und Eignungsprüfung ausländischer Berufsabschlüsse noch nicht in Kraft gesetzt sind?

a) Wie soll im Fall einer Ablehnung bzw. weiteren Nichtbefassung durch den Bundesrat mit den im Entwurf enthaltenen Regelungen nach § 3 Absatz 2a des Gesetzes über die Ausübung der Zahnheilkunde (ZHG) zu Durchführung und Inhalt der Eignungsprüfung nach § 2 Absatz 2 ZHG und der Kenntnisprüfung nach § 2 Absatz 3 ZHG sowie zu Erteilung und Verlängerung der Berufserlaubnis nach § 13 ZHG umgangen werden?

b) Ist es für diesen Fall beabsichtigt, diese Regelungen in die jetzige Approbationsordnung Zahnärzte zu übernehmen?

c) Gibt es Punkte in diesen Regelungen, die noch strittig sind?

7

Welchen Nutzen wird eine gemeinsame zahnmedizinisch-humanmedizinische Vorklinik aus Sicht der Bundesregierung für die Studierenden haben?

8

Wie werden aus Sicht der Bundesregierung approbierte Ärzte bzw. Zahnärzte durch die neue Approbationsordnung für Zahnärzte betroffen sein, welche sich für eine Weiterbildung zum Fachzahnarzt für Oralchirurgie bzw. zum Facharzt für Mund-Kiefer-Gesichtschirurgie entscheiden?

Berlin, den 10. Oktober 2018

Christian Lindner und Fraktion

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