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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Konsequenzen aus verweigerten Akkreditierungen beim G20-Gipfel in Hamburg

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Presse- und Informationsamt der Bundesregierung

Datum

21.11.2018

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/519022.10.2018

Konsequenzen aus verweigerten Akkreditierungen beim G20-Gipfel in Hamburg

der Abgeordneten Dr. Konstantin von Notz, Tabea Rößner, Dr. Irene Mihalic, Margit Stumpp, Luise Amtsberg, Canan Bayram, Britta Haßelmann, Katja Keul, Monika Lazar, Filiz Polat, Dr. Manuela Rottmann und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Der G20-Gipfel 2017 in Hamburg wurde von Ausschreitungen mit vielen Hunderten Verletzten bei Einsatzkräften der Polizei, Rettungskräften und Demonstranten sowie massiven Sachbeschädigungen und anderen schweren Straftaten begleitet. Die rund um den Gipfel überwiegend friedlichen Ausübungen des zu gewährleistenden Versammlungsgrundrechts wurden durch diese Gewalt erheblich beeinträchtigt und in Misskredit gebracht. Eine eigene grundrechtliche Dimension des von einer aus dem Ruder gelaufenen Sicherheitslage überschatteten Gipfels stellte die rückwirkende Entziehung von Presseakkreditierungen bei 32 Journalistinnen und Journalisten vor dem Hintergrund einer „Neubewertung der Sicherheitslage“ durch das Bundeskriminalamt (BKA) dar. Dieses übermittelte der Hamburger Polizei eine Liste mit 82 Personen, darunter 32 Medienvertreter. Die Liste wurde vom BKA später wieder zurückgezogen, da bereits ihre Erstellung nicht rechtskonform war. In einigen Fällen musste das Bundeskriminalamt gravierende Fehler in der Richtigkeit der ihnen zur Verfügung stehenden Daten einräumen, die zu den fehlerhaften Entscheidungen geführt hatten. Bei zahlreichen Fällen blieb insbesondere aufgrund laufender gerichtlicher Verfahren zunächst offen, ob den Verweigerungen der Akkreditierung rechtmäßige Entscheidungen zugrunde lagen. Zum Gesamtvorgang hat der Deutsche Bundestag frühzeitig und mit Blick auf das hohe Gut der Pressefreiheit versucht aufzuklären, um insbesondere mit dem ihm zur Verfügung stehenden Mitteln exekutiven Behinderungen der Ausübung des Presserechts entgegenzuwirken (vgl. u. a. Bundestagsdrucksache 18/13535, aufzufinden unter https://dipbt.bundestag.de/doc/ btd/18/135/1813535.pdf).

Eine Reihe von Antworten der Bundesregierung sowie insbesondere die den Akkreditierungsentziehungen vorausliegenden informationellen Prozesse der Sicherheitsbehörden werfen nach Ansicht der Fragesteller allerdings weiterhin die Frage auf, ob die festgestellten Defizite vollständig abgestellt wurden und ob ausreichende Vorkehrungen getroffen sind, um erneute gravierende Eingriffe in die Pressefreiheit und in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung zu verhindern.

Wir fragen daher die Bundesregierung:

Fragen39

1

Wo innerhalb des Bundespresseamtes ist der sog. Akkreditierungsbeauftragte des Bundespresseamtes (BPA) angesiedelt?

1

Liegt dazu ein Erlass vor, und wenn ja, welchen Inhalts?

1

Ist dieser Beauftragte in Ausübung seiner Tätigkeit unabhängig, und wenn ja, in welcher Hinsicht?

1

In welchem konkreten Umfang ist der Beauftragte mit Fragen der Wahrung des Presserechts bei Akkreditierungen beschäftigt, und welche Tätigkeit übt er ansonsten aufgrund welcher Qualifikation aus?

1

Welche Bedeutung wird den Ergebnissen seiner Tätigkeit zugemessen (unverbindliche Empfehlungen oder bindende Entscheidung)?

1

Welche Stelle trifft die rechtlich verbindliche Entscheidung über eine mögliche Verweigerung der Akkreditierung aus Sicherheitsgründen (BPA oder BKA)?

1

Verfügt der Beauftragte über eine vollständige Sicherheitsfreigabe für sämtliche Informationen aus den beteiligten Sicherheitsbehörden des Bundes und der Länder und der Polizei bzw. kann er etwaige weitere Erkundigungen bei diesen einholen?

1

Bewertet der Beauftragte diese Angaben mit und/oder erhält er eigene qualitative Bewertungen dieser Behörden zu betroffenen Journalisten?

1

Wie lautet seine Bilanz seit Aufnahme seiner Tätigkeit (bitte u. a. Datum der Aufnahme der Tätigkeit, Anzahl der Vorgänge, konkrete Veranstaltungen, Anzahl der Versagungen – aufgrund der Hinweise welcher Behörden, insbesondere der Sicherheitsbehörden – nennen)?

1

Sind regelmäßige Veröffentlichungen zu den Ergebnissen der Tätigkeit des Beauftragten geplant?

2

Welche weiteren Bundesministerien nehmen unabhängig vom Bundespresseamt eigenständig Akkreditierungen sowie Versagensentscheidungen vor, und welchen Verfahrensregeln folgen diese, und auf welche Daten und Informationen der Sicherheitsbehörden greifen diese zurück?

3

Auf wie viele Ersuchen türkischer Behörden zur Übermittlung von personenbezogenen Daten haben Stellen des Bundes in den zurückliegenden fünf Jahren, auf welcher Rechtsgrundlage und aufgrund welcher Weisungslage zu den jeweiligen Übermittlungsvorschriften, positiv reagiert und tatsächlich Daten übermittelt, und erfolgte dabei jeweils auch eine Überprüfung, ob es sich möglicherweise um Journalisten handelte?

4

Liegen seit dem Zwischenbericht der Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) vom 21. Februar 2018 (www.tagesschau.de/inland/g20-polizeidaten-101.html) weitere Ergebnisse der Prüfung der BfDI vor, etwa mit Blick auf die von der BfDI erbetenen Überprüfungen der Erkenntnisse der Landespolizeibehörden und Landesämter für Verfassungsschutz (LfV) durch die zuständigen Landesdatenschutzbehörden?

5

Ist der Bundesregierung bekannt, wie viele der Landesdatenschutzbehörden hinsichtlich der von den Landesämtern für Verfassungsschutz oder Landespolizeistellen vorgenommenen Einmeldungen inzwischen Prüfungen der Aktenrückhalte hierzu vorgenommen haben, und wenn ja, mit welchem Ergebnis?

6

Welche konkreten Schritte hat die Bundesregierung bis heute im Rahmen ihrer Verantwortung für das Akkreditierungsverfahren insgesamt sowie für die Zentralstellenfunktion des Bundeskriminalamts im Speziellen veranlasst, um die, bezüglich der gesetzlich gebotenen Richtigkeit der Daten bzw. die Qualität der Einmeldungen in INPOL durch Landesbehörden zutage getretenen und in mehreren Tätigkeitsberichten von Datenschutzbeauftragten wiederholt dargelegten Probleme (www.baden-wuerttemberg.datenschutz.de/ g-20-bericht-des-lfdi-baden-wuerttemberg-es-besteht-handlungsbedarf; www.heise.de/newsticker/meldung/G20-Akkreditierungsentzug-Datenschutzaufsicht-sieht-rechtswidriges-Verhalten-der-Polizei-3926033.html), zu beheben (so etwa überlange Speicherdauer von eingemeldeten Daten, Einmeldungen unterhalb der Relevanzschwelle, Nichteinmeldung von justiziellen bzw. staatsanwaltlichen, für die weitere Speicherentscheidung relevanten Entscheidungen, Verwechslungen aufgrund von Namensähnlichkeiten oder fehlerhafter Eingabe)?

7

Welche konkreten Vorschläge hat die Bundesregierung zur Behebung von möglichen Fehlerquellen und zur Verbesserung der Richtigkeit der Daten angesichts der mangelhaften Überprüfbarkeit der INPOL-Einmeldungen aufgrund der Vielfalt der je für sich zuständigen einmeldenden Behörden und unter Berücksichtigung föderaler Zuständigkeiten der datenschutzrechtlichen Aufsicht gemacht bzw. plant sie zu machen?

8

Wie lautet die Antwort der Bundesregierung auf die konkrete Mahnung der BfDI in dem von ihr vorgelegten Zwischenbericht (www.tagesschau.de/inland/g20-polizeidaten-101.html), es solle in den polizeilichen Datenbeständen stärker erkennbar werden, wie valide die gespeicherten Vorwürfe gegen die betroffenen Personen tatsächlich sind?

9

Liegen der Bundesregierung zwischenzeitlich weitere Ergebnisse zu den von den Betroffenen anhängig gemachten Gerichtsverfahren vor, und wenn ja, welche (bitte im Einzelnen und soweit geboten unter Wahrung des Persönlichkeitsrechts entsprechend aufbereitet auflisten)?

10

Wie lange werden die millionenfachen Datenbestände von INPOL noch nach den überkommenen Rahmenbedingungen vorgehalten, bevor die durch das Programm „Polizei 2020“ (www.bka.de/SharedDocs/Downloads/DE/Unsere Aufgaben/Ermittlungsunterstuetzung/Polizei2020/whitePapersPolizei2020.pdf; jsessionid=6146B69912D102AE2A30F16E6E405669.live0601?__blob= publicationFile&v=2) geplanten Veränderungen der Speicher- und Abrufstruktur realisiert werden?

11

Wie ist aus Sicht der Bundesregierung der derzeitige Umsetzungsstand bezüglich der „Saarbrücker Agenda“ (www.saarland.de/SID-549F3C37-4A4 CADCA/15670.htm?p=218683.xml), auf die sich die Innenminister des Bundes und der Länder am 30. November 2016 im Rahmen ihrer Herbstkonferenz verständigt haben, und die das Ziel verfolgt, die Informationsarchitektur der deutschen Polizei als Teil der inneren Sicherheit zu verbessern, sowie des zur Umsetzung der Agenda geschaffenen Programms „Polizei 2020“, mit dem das Informationswesen der Polizeien des Bundes und der Länder vereinheitlicht und harmonisiert werden soll?

12

Ist man aus Sicht der Bundesregierung dem formulierten Ziel, eine gemeinsame, moderne und einheitliche Informationsarchitektur für die Polizeien des Bundes und der Länder aufzubauen, um zu gewährleisten, dass Polizistinnen und Polizisten jederzeit und überall Zugriff auf die Informationen haben, die sie benötigen, um ihre Aufgaben zu erfüllen (www.heise.de/newsticker/meldung/ Polizei-2020-Datenzugriff-jederzeit-und-ueberall-3918494.html), näher gekommen?

Falls ja, welche konkreten Schritte wurden bereits umgesetzt?

Falls nicht, welche Gründe gibt es für die bisherige Nichtumsetzung aus Sicht der Bundesregierung?

13

Ist man dem zweiten formulierten Ziel einer verbesserten digitalen, medienbruchfreien Vernetzung der Polizeien des Bundes und der Länder mit ihren nationalen und internationalen Partnern (www.saarland.de/SID-549F3C37- 4A4CADCA/15670.htm?p=218683.xml) nach Ansicht der Bundesregierung bereits näher gekommen?

Falls ja, welche konkreten Schritte wurden bereits umgesetzt?

Falls nicht, welche Gründe gibt es hierfür aus Sicht der Bundesregierung?

14

Welche IT-Systeme wurden nach der notwendigen Novellierung des Bundeskriminalamtsgesetzes (BKAG) nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom April 2016 (www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/ Entscheidungen/DE/2016/04/rs20160420_1bvr096609.html) bislang bereits konsolidiert und welche einheitlichen Verfahren entwickelt, um das Informationswesen der Polizeien des Bundes und der Länder zu vereinheitlichen und zu harmonisieren und den Zugriff von allen Polizeien nach den gleichen Standards möglich zu machen?

15

Wie ist aus Sicht der Bundesregierung der Umsetzungsstand bezüglich des geplanten einheitlichen Verbundsystems mit zentraler Datenhaltung im BKA, die das Ziel verfolgt, die Ressourcen von Bund und Ländern zu bündeln und das BKA in seiner Zentralstellenfunktion zu stärken (www.bmi. bund.de/SharedDocs/downloads/DE/veroeffentlichungen/2018/polizei-2020- white-paper.pdf?__blob=publicationFile&v=1)?

16

Zu wie vielen der 32 Entziehungen der Akkreditierung lagen Informationen der Berliner Landespolizei vor?

16

Wie viele dieser Informationen stammten nach Kenntnis der Bundesregierung aus dem Berliner IT-Informationssystem?

16

Welche Relevanz entfalteten diese Hinweise bzw. Informationen im Hinblick auf die Entziehungsentscheidung des BKA konkret?

17

Für wie wahrscheinlich hält die Bundesregierung es, dass die im Rahmen von Manipulationen des Berliner Polizeiinformationssystems zu Tage getretenen Missbrauchsmöglichkeiten (www.heise.de/tp/features/Fall-Amri- Manipulationen-durch-die-Polizei-ziehen-immer-weitere-Kreise-3764109. html?seite=all) auch im Rahmen der von Bundesstellen zu bearbeitenden Akkreditierungsfälle zum Tragen kommen konnten, und gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung vergleichbare problematische Systeme in anderen Bundesländern?

18

Teilt die Bundesregierung die Ansicht, dass es äußerst problematisch ist, dass bestehende Datenbanken des BKA, die teils durch Daten aus den Ländern gespeist werden, die nach heutigem Kenntnisstand nicht den geltenden, rechtlichen Anforderungen entsprechen (www.tagesschau.de/inland/g20-polizeidaten- 101.html), und was tut die Bundesregierung, um diesen Umstand schnellstmöglich abzustellen?

19

Müsste es nach Ansicht der Bundesregierung nicht vor der Einrichtung eines einheitlichen Verbundsystems mit zentraler Datenhaltung im Bundeskriminalamt, sowohl aus Gründen des Datenschutzes, aber auch und gerade angesichts des formulierten Ziels einer Verbesserung der Datenqualität, vorerst dringliche, auch rechtlich gebotene Aufgabe sein, die Defizite bezüglich bestehender Datenbanken schnellstmöglich abzustellen – auch, um die Effektivität der Polizeiarbeit zu erhöhen?

20

Wie werden die zentral von Bundesstellen oder im Verbundsystem geführten Dateien vor fehlerhaften oder manipulierten Datensätzen geschützt?

21

Auf welche Argumente stützt sich die Aussage der Bundesregierung konkret, das datenschutzrechtliche Aufsichtssystem nach § 12 BKAG habe sich bewährt (siehe Bundestagsdrucksache 19/1105, Antwort zu Frage 26)?

22

Teilt die Bundesregierung die Auffassung, wonach das Fehlen eines eigenen Speicherfeldes für Freisprüche oder Einstellungen einen erheblichen strukturellen Mangel des bisherigen INPOL-Systems darstellt, und wenn ja, weshalb veranlasst sie nicht umgehend die Behebung dieses Mangels?

23

Teilt die Bundesregierung die Auffassung der BfDI (www.taz.de/!5442831/), wonach die Frage des Ausgangs eines Strafverfahrens auch dann für Speicherungen im Rahmen der sog. Negativprognose zu berücksichtigen ist, wenn der oder die Beschuldigte nicht nur wegen erwiesener Unschuld freigesprochen bzw. das Verfahren aus diesem Grunde eingestellt wurde, und wenn nein, warum nicht?

24

Bestehen weitere, durch die Bundespolizei veranlasste Speicherungen allein wegen der Einreise aus einem Krisengebiet mit Schutzwesten und Verbandmaterial (www.furios-campus.de/2018/07/07/portraet-fotograf-willi- effenbergerhamburg-g20-akkreditierung/), und wenn ja, wurden diese seit dem G20-Treffen auf ihre Erforderlichkeit überprüft?

25

Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass das Vorgangsbearbeitungssystem zweckgebunden zum Zweck der Vorgangsverwaltung betrieben wird und nicht der Nutzung als Informationspool für Akkreditierungsverfahren dienen darf, und wenn nein, warum nicht?

26

In wie vielen Fällen der insgesamt 16 aufgrund von Angaben des Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV) veranlassten Verweigerungen der Akkreditierung von Journalisten hat das BKA die Qualität der Rückmeldungen beim BfV beanstandet?

27

In wie vielen dieser Fälle hat das BKA daraufhin vom BfV beweiskräftige, gerichtsfeste Aussagen erhalten?

28

Hat es bis heute einen erneuten Anlauf gegeben, um zu einem sowohl für BKA als auch BfV akzeptablen Kriterienkatalog zu kommen, unter welchen Voraussetzungen für die Akkreditierungsentscheidung relevante Erkenntnisse vorliegen, und wenn nein, wird zumindest weiter darauf hingearbeitet?

Berlin, den 9. Oktober 2018

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

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