Korruptionsvorfälle im Rahmen der deutschen Entwicklungszusammenarbeit mit der Republik Sambia
der Abgeordneten Dietmar Friedhoff, Markus Frohnmaier, Ulrich Oehme und der Fraktion der AfD
Vorbemerkung
Im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit mit der Republik Sambia in den Jahren 2016 bis 2018 hat die Bundesrepublik Deutschland staatliche Mittel in Höhe von 97,5 Mio. Euro aufgewendet (www.bmz.de/de/laender_regionen/ subsahara/sambia/index.html).
Kürzlich haben mehrere europäische Länder ihre Entwicklungsleistungen zugunsten der Republik Sambia eingefroren, darunter das Vereinigte Königreich, Irland und Schweden. Anlass hierfür war das spurlose Verschwinden von Hilfeleistungen des Vereinigten Königreiches in Höhe von 4,3 Mio. US-Dollar, welche dem sog. Social Cash Transfer Programme zugutekommen sollte. Auch die schwedische Entwicklungsbehörde Sida teilte mit, dass auffällige Unregelmäßigkeiten bei der Verwendung von Entwicklungsleistungen vorliegen (www.bbc. com/news/world-africa-45560404; www.sida.se/Svenska/aktuellt-och-press/nyheter/ 2018/september-2018/sida-fryser-stod-efter-misstankt-korruption-i-zambia/).
Laut einem aktuellen Artikel der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“ gewährt die Bundesrepublik Deutschland weiterhin Entwicklungsleistungen zugunsten der Republik Sambia (www.faz.net/aktuell/wirtschaft/gegen-korruption-afrika-helfen- mit-weniger-entwicklungshilfe-15804777.html).
Der Bundesminister für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung Dr. Gerd Müller äußerte hingegen auf der 15. Sitzung des Ausschusses für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung am 26. September 2018, dass die Leistungen im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit mit der Republik Sambia aufgrund des oben genannten Vorfalls einstweilig eingestellt worden seien.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen16
Welche konkrete Länderstrategie verfolgt die Bundesregierung im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit mit der Republik Sambia? Welche Schwerpunkte werden hierbei von der Bundesregierung gesetzt?
Welche Projekte und Maßnahmen wurden in den letzten zehn Jahren durch die Bundesregierung im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit, mit der Republik Sambia gefördert oder in Auftrag gegeben (bitte vollständig und abschließend nach Jahr der Bewilligung in folgender Reihenfolge aufschlüsseln: Bundesministerium, Haushaltskapitel und Titel, Projekttitel, Durchführer bzw. Förderungsempfänger bzw. Unternehmen, Projektlaufzeit, Sektorenbereich i. S. v. Förderbereich, Ausgaben bzw. Kosten und Einnahmen des jeweiligen Projekts, Auszahlungsmodalität – Gesamtsumme als Vorschuss oder gestaffelt –, konkrete Zielsetzung mit ausführlicher Beschreibung der konkreten Maßnahmen und deren Wirkungsweise zur Erreichung des Förderziels, ODA-Anrechenbarkeit – ja/nein – ODA = Official Development Assistance)?
Wurden die Leistungen der Bundesregierung im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit mit der Republik Sambia tatsächlich einstweilig eingestellt (Stand: 28. September 2018)?
Wann erging der Beschluss der Bundesregierung, die o. g. Leistungen einzustellen (bitte auf den Tag genau angeben)?
Welches Ressort und welche Stelle innerhalb des Ressorts sind für die Einstellung von Leistungen im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit zuständig?
Wurden Vertreter der sambischen Regierung zu den Vorfällen angehört, bevor der Beschluss gefasst wurde?
Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung zu den aktuellen Korruptionsverdachtsfällen vor?
Wann erhielt die Bundesregierung Kenntnis von den aktuellen Vorfällen (bitte auf den Tag genau angeben)?
Durch welche konkreten Vorgänge hat die Bundesregierung hiervon Kenntnis erlangt?
Sind auch deutsche Entwicklungsleistungen von den aktuellen Korruptionsverdachtsfällen betroffen? Wenn ja, welche Leistungen sind dies konkret?
Sind der Bundesregierung weitere, ältere Fälle von Korruptionsverdacht im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit mit der Republik Sambia, insbesondere im Zusammenhang mit deutschen Leistungen, bekannt? Wenn ja, welche konkret?
Wie beurteilt die Bundesregierung das Risiko, dass staatliche Entwicklungsleistungen im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit mit der Republik Sambia bedingt durch Korruption veruntreut, unterschlagen oder abbetrogen werden?
Welche Maßnahmen unternimmt die Bundesregierung, um den ordnungsgemäßen Mitteleinsatz im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit mit der Republik Sambia sicherzustellen?
Werden oder wurden seitens der Bundesregierung juristische Schritte im Nehmerland eingeleitet, um zweckwidrig verwendete Entwicklungsleistungen zurückzuverlangen?
Welche Entwicklungsleistungen der Bundesregierung wurden der Republik Sambia für die Jahre 2018, 2019, 2020 und 2021 zugesagt?
Unter welchen Umständen erwägt die Bundesregierung, die Einstellung der Leistungen an die Republik Sambia wieder aufzuheben?