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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Auswirkungen der Handwerksnovelle 2004

(insgesamt 36 Einzelfragen)

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium für Wirtschaft und Energie

Datum

28.11.2018

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/530426.10.2018

Auswirkungen der Handwerksnovelle 2004

der Abgeordneten Claudia Müller, Anja Hajduk, Kerstin Andreae, Beate Walter-Rosenheimer, Beate Müller-Gemmeke, Markus Kurth, Markus Tressel, Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn, Dieter Janecek, Dr. Manuela Rottmann, Katharina Dröge, Sven-Christian Kindler, Corinna Rüffer, Stefan Schmidt, Kai Gehring, Margit Stumpp, Beate Walter-Rosenheimer und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Das Handwerk ist in unserem alltäglichen Leben überall präsent und unverzichtbar. Es ist dabei einer der wichtigsten Wirtschaftsfaktoren in Deutschland. 12,4 Prozent aller Erwerbstätigen sind im Handwerk beschäftigt, also ca. 5,49 Millionen Menschen. Rund 365 000 Lehrlinge werden hier ausgebildet, was 27,6 Prozent aller Auszubildenden in Deutschland ausmacht. Vor 14 Jahren nahm der Gesetzgeber mit der Novelle der Handwerksordnung die umfangreichsten Änderungen an der Handwerksordnung seit ihrem Bestehen vor und veränderte damit grundlegend den rechtlichen Rahmen für das Handwerk. Mit der Novelle wurde der sogenannte Meistervorbehalt eingeschränkt, der grundsätzlich das Bestehen der Meisterprüfung für den selbständigen Betrieb eines Handwerks voraussetzt. So gab es nach 2004 statt vorher 94 zulassungspflichtigen Gewerken nur noch 41 Gewerke mit Meistervorbehalt (Anlage A der Handwerksordnung – HwO). Gebäudereinigung oder Maßschneiderei gehörten ab 2004 zu den 53 zulassungsfreien Gewerken (Anlage B1 der HwO). 54 handwerksähnliche Gewerbe wie u. a. Bodenlegerin und Bodenleger oder Kosmetikerin und Kosmetiker blieben hingegen unverändert zulassungsfrei (Anlage B2 der HwO). Wer im Handwerk einen Meisterbrief erworben hat, darf auch Lehrlinge ausbilden, denn ein Ausbildungseignungsverordnungs-Schein nach der Ausbildereignungsverordnung (AEVO) ist Teil der Meisterausbildung. In den zulassungsfreien Gewerken reicht eine bestandene Ausbildereignungsprüfung. Für zulassungspflichtige Gewerke besteht seit 1962 eine auf 216 Kalendermonate, also 18 Arbeitsjahre begrenzte, gesetzliche Rentenversicherungspflicht. Mit der Novelle 2004 entfiel für die 53 Gewerke zusammen mit dem Meistervorbehalt die Versicherungspflicht. In der Studie „Alterssicherung im Handwerk“ von 2018 warnen die Autoren Klaus Müller und Anita Thonipara unter anderem auch deshalb vor einer nicht ausreichenden Alterssicherung im Handwerk, insbesondere bei Selbstständigen, und plädieren für eine generelle Pflichtversicherung.

In ihrem Koalitionsvertrag 2018 kündigten CDU, CSU und SPD an „den Meisterbrief [zu] erhalten und [zu] verteidigen sowie [zu] prüfen, wie wir ihn für einzelne Berufsbilder EU-konform einführen können.“ Vor dem Hintergrund, dass es bislang von Seiten keiner Bundesregierung eine umfassende Evaluierung der Handwerksnovelle 2004 gab, fragen wir die Bundesregierung:

Wirtschaftliche Kennzahlen

Wir fragen die Bundesregierung:

Ausbildung im Handwerk

Löhne und Einkommen

Soziale Absicherung

Pläne und weitere Kenntnisse der Bundesregierung

Fragen36

1

Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Anzahl der Betriebe und der Betriebsgrößen im Handwerk von 1990 bis 2018 entwickelt (bitte nach Branchen und Jahren, sowie ob der Anlage A, Anlage B1 oder B2 der Handwerksordnung zugehörig aufschlüsseln)?

2

Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Beschäftigungszahlen der Handwerksbetriebe von 1990 bis 2018 entwickelt (bitte nach Branchen und Jahren, sowie ob der Anlage A, Anlage B1 oder B2 der Handwerksordnung zugehörig aufschlüsseln)?

3

Welchen Einfluss hatte nach Ansicht der Bundesregierung die Handwerksrechtsnovelle 2004 auf diese Entwicklung?

4

Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Zahl der Ein- und Austragungen in die Handwerksrolle von 1990 bis 2018 bei den zulassungspflichtigen und zulassungsfreien Handwerken entwickelt (bitte nach Branchen und Jahren, sowie ob der Anlage A, Anlage B1 oder B2 der Handwerksordnung zugehörig aufschlüsseln)?

5

Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Zahl der Existenzgründungen und der Insolvenzen im Handwerk von 1990 bis 2018 entwickelt (bitte nach Jahren, Neuerrichtungen, Betriebsübernahmen und Insolvenzen, sowie ob der Anlage A, Anlage B1 oder B2 der Handwerksordnung zugehörig aufschlüsseln)?

6

Wie viele Ausnahmebewilligungen nach der Altgesellenregelung § 7b des Gesetzes zur Ordnung des Handwerks (HwO) gab es nach Kenntnis der Bundesregierung seit Einführung dieser Ausnahmeregelung bis 2018 (bitte nach Jahr, Handwerkskammer und Branche aufschlüsseln)?

7

Wie viele Ausnahmebewilligungen nach § 8 HwO gab es nach Kenntnis der Bundesregierung 1990 bis 2018 (bitte nach Jahr, Handwerkskammer und Branche aufschlüsseln)?

8

Wie viele Ausnahmebewilligungen für Personen aus dem EU-Ausland gab es nach Kenntnis der Bundesregierung nach § 9 Absatz 1 HwO von 1994 bis 2018 (bitte nach Jahr, Handwerkskammer und Branche aufschlüsseln)?

9

Wie viele sogenannte Ich-AGs wurden nach Kenntnis der Bundesregierung zwischen 2004 und 2006 im Handwerk gegründet (bitte nach Branchen und Jahren, sowie ob der Anlage A, Anlage B1 oder B2 der Handwerksordnung zugehörig aufschlüsseln)?

10

Hat die Bundesregierung Kenntnis davon, wie viele der in Frage 9 genannten Ich-AGs seitdem wieder abgemeldet wurden oder insolvent gingen (bitte nach Branchen und Jahren, sowie ob der Anlage A, Anlage B1 oder B2 der Handwerksordnung zugehörig aufschlüsseln)?

11

Wie viele Personen erhielten nach Kenntnis der Bundesregierung zwischen 2006 und 2011 einen Gründungszuschuss für eine Gründung im Handwerk (bitte nach Branchen und Jahren, sowie ob der Anlage A, Anlage B1 oder B2 der Handwerksordnung zugehörig aufschlüsseln)?

12

Welchen Einfluss hatte nach Ansicht der Bundesregierung die Handwerksrechtsnovelle 2004 und andere Faktoren (z. B. die sogenannte Ich-AG, die bis 2006 gewährt wurde) auf diese in Frage 5 erfragte Entwicklung?

13

Besteht nach Ansicht der Bundesregierung in einzelnen Branchen des Handwerks ein Mangel an Fachkräften und Betrieben (bitte nach Branchen und Jahren, sowie ob der Anlage A, Anlage B1 oder B2 der Handwerksordnung zugehörig aufschlüsseln)?

14

Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Zahl der bestandenen Gesellen- und Meisterprüfungen im Handwerk 1990 bis 2018 entwickelt (bitte nach Branchen und Jahren, sowie ob der Anlage A, Anlage B1 und B2 der Handwerksordnung zugehörig, aufschlüsseln)?

15

Wie hat sich die Inanspruchnahme der Aufstiegsfortbildungsförderung (Meister-BaföG) bei den zulassungsfreien und bei den zulassungspflichtigen Handwerken entwickelt (bitte nach Jahren seit Beginn der Einführung des Meister-BaföG, sowie ob der Anlage A, B1 oder B2 der Handwerksordnung zugehörig, aufschlüsseln)?

16

Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Ausbildungszahlen der Handwerksbetriebe von 1990 bis 2018 entwickelt (bitte nach Branchen und Jahren, sowie ob der Anlage A, Anlage B1 oder B2 der Handwerksordnung zugehörig, aufschlüsseln)?

17

Welchen Einfluss hat nach Kenntnis der Bundesregierung die Betriebsgröße auf die Bereitstellung von Ausbildungsplätzen, und welche Maßnahmen plant oder prüft die Bundesregierung, um die Ausbildungsneigung von KMU (kleinen und mittleren Unternehmen) zu erhöhen und das Ausbilden attraktiver zu gestalten?

18

Welche Folgen hatte die Aussetzung der Ausbildereignungsprüfung in den Jahren 2003 bis 2009 in den B1-Gewerken auf die Ausbildungszahlen im Handwerk, und welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung daraus?

Hat die Bundesregierung Kenntnis über Auswirkungen auf die Qualität der Ausbildung?

19

Welchen Anteil an den Ausbildungsplätzen stellen nach Kenntnis der Bundesregierung die nach den Ausnahmeregelungen § 9 Absatz 1 HwO für Personen aus dem EU-Ausland und nach § 7b HwO für Altgesellinnen und Altgesellen des Gesetzes zur Ordnung des Handwerks zugelassenen Handwerksbetriebe?

20

Welche Bundesländer gewähren nach Kenntnis der Bundesregierung sogenannte Meisterprämien in welcher Höhe?

21

Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung seit 2004 die Löhne und Einkommen

a) in den 41 Handwerksberufen (Anlage A der HwO), in denen es den Meistervorbehalt gibt,

b) in den 53 Handwerksberufen, in denen mit der Novelle 2004 der Meistervorbehalt weggefallen ist, und

c) in den handwerksähnlichen Gewerben (Anlage B2 der HwO)

entwickelt?

22

Wie viele Innungsverbände haben nach Kenntnis der Bundesregierung in wie vielen Berufsgruppen im Sinne von § 54 Absatz 3 Nummer 1 HwO Tarifverträge abgeschlossen, und in welchem Vergütungsspektrum bewegen sich die Tariflöhne?

23

Wie viele Handwerksinnungen haben nach Kenntnis der Bundesregierung in wie vielen Berufsgruppen im Sinne von § 54 Absatz 3 Nummer 1 HwO Tarifverträge abgeschlossen, und in welchem Vergütungsspektrum bewegen sich diese?

24

Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung das soziale Sicherungsniveau hinsichtlich der Altersvorsorge (bitte zwischen gesetzlicher und privater Altersvorsorge differenzieren)

a) in den 41 Handwerksberufen (Anlage A der HwO), in denen es den Meistervorbehalt gibt,

b) in den 53 Handwerksberufen, in denen mit der Novelle 2004 der Meistervorbehalt weggefallen ist, und

c) in den handwerksähnlichen Gewerben (Anlage B2 der HwO)

entwickelt?

25

Wie viele Innungsverbände sowie Handwerksinnungen haben nach Kenntnis der Bundesregierung für ihre Mitglieder und deren Angehörige Unterstützungskassen für Fälle der Krankheit, des Todes, der Arbeitsunfähigkeit oder sonstiger Bedürftigkeit (§ 54 Absatz 3 Nummer 2 HwO) errichtet?

26

Wie viele Beitragszahlende und wie viele Anspruchsberechtigte fallen nach Kenntnis der Bundesregierung in den Geltungsbereich der Unterstützungskassen bzw. der Innungsverbände sowie der Handwerksinnungen?

27

Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung das Finanzvolumen der Unterstützungskassen im Handwerk von 2004 bis heute pro Jahr entwickelt, und wie lassen sich die Volumina auf die 41 Handwerksberufe (Anlage A der HwO) mit Meistervorbehalt und die 53 Berufe aufteilen, in denen 2004 der Meistervorbehalt weggefallen ist (bitte nach Funktionen differenzieren)?

28

Wie viele selbständige Handwerkerinnen und Handwerker mit einem zulassungspflichtigen Unternehmen (Anlage A der HwO) zahlen nach Kenntnis der Bundesregierung nach Ablauf der Pflichtversicherungszeit von 18 Jahren weiterhin in die gesetzliche Rentenversicherung ein, und wie hat sich dies seit dem Jahr 2000 entwickelt?

29

Wie viele selbständige Handwerkerinnen und Handwerker ohne zulassungspflichtiges Unternehmen (Anlage B1 oder B2 der HwO) zahlen nach Kenntnis der Bundesregierung freiwillig in die gesetzliche Rentenversicherung ein, und wie hat sich dies seit dem Jahr 2000 entwickelt?

30

Wie viele ehemals selbstständige Handwerkerinnen und Handwerker beziehen nach Kenntnis der Bundesregierung heute die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (bitte nach Branchen, sowie ob der Anlage A, Anlage B1 oder B2 der Handwerksordnung zugehörig differenzieren)?

31

Plant die Bundesregierung, eine Evaluierung der Handwerksnovelle von 2004 durchzuführen?

Wenn ja, wann?

Wenn nein, warum nicht?

32

Plant die Bundesregierung, wie im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD angekündigt, die Prüfung einer EU-konformen Einführung des Meisterbriefes für einzelne Berufsbilder, und wenn ja, welche, und warum?

33

Hätte nach Ansicht der Bundesregierung die Wiedereinführung des Meistervorbehaltes Auswirkungen auf den Fachkräftemangel?

34

Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, um dem Fachkräftemangel im Handwerk entgegenzuwirken?

35

Hat die Bundesregierung Kenntnis von Auswirkungen der Handwerksnovelle 2004 auf die Qualität der Arbeit in den seit 2004 zulassungsfrei gestellten Gewerken, und falls ja, worauf beruhen diese Kenntnisse (bitte nach Branchen aufschlüsseln)?

36

Basierend auf welchen Studien hat die Bundesregierung diese Fragen beantwortet (bitte nach Fragen aufschlüsseln)?

Berlin, den 16. Oktober 2018

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

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