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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Gescheitertes Flüchtlingsabkommen mit Italien und die Folgen für die europäische Lösung der Flüchtlingskrise

Fraktion

AfD

Ressort

Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat

Datum

03.12.2018

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/533229.10.2018

Gescheitertes Flüchtlingsabkommen mit Italien und die Folgen für die europäische Lösung der Flüchtlingskrise

der Abgeordneten Petr Bystron, Dr. Harald Weyel, Jörn König, Enrico Komning, Ulrich Oehme, Uwe Schulz, Thomas Seitz, Dr. Lothar Maier, Joana Cotar, Andreas Mrosek, Dr. Christian Wirth, Dietmar Friedhoff, Peter Boehringer, Frank Pasemann, Matthias Büttner, Udo Theodor Hemmelgarn, Martin Hess, Dr. Roland Hartwig, Tobias Matthias Peterka, Jörg Schneider und der Fraktion der AfD

Vorbemerkung

Mitte Juni 2018 sicherte die Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel dem Bundesminister des Innern, für Bau und Heimat Horst Seehofer zu, in spätestens zwei Wochen – also Ende Juni – eine „europäische Lösung“ der Flüchtlingskrise vorzulegen. Vorausgegangen war diesem Versprechen der damalige Asylstreit zwischen CSU und CDU und die Ankündigung des Bundesinnenministers, gegebenenfalls gegen den Willen der Bundeskanzlerin die Zurückweisung von Migranten an der deutschen Grenze anzuordnen. Auch jetzt – vier Monate später – ist keine solche „europäische Lösung“ in Sicht (www.welt.de/politik/deutschland/plus181903012/ Migration-Von-Angela-Merkels-europaeischer-Loesung-fehlt-jede-Spur.html).

Vor dem Gipfel der EU-Staats- und Regierungschefs in Brüssel am 17. Oktober 2018 erklärte die Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel in einer Regierungserklärung, dass die EU auch bei diesem Gipfel keine gemeinsame Position zur Migrationspolitik finden und die „faire Umverteilung“ von Migranten ein „ungelöstes Thema“ bleiben werde (www.bundeskanzlerin.de/bkin-de/aktuelles/ regierungserklaerung-von-bundeskanzlerin-merkel-1539574).

Weiter erklärte die Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel nach dem EU- Ratstreffen, dass sie dem Lösungsvorschlag des österreichischen Bundeskanzlers Sebastian Kurz ablehnend gegenüberstehe. Kurz hatte angeregt, statt einer zwangsweisen Umverteilung von Migranten in Europa, über ein Konzept „verpflichtender Solidarität“ nachzudenken. Dieses Modell würde EU- Mitgliedstaaten nicht mehr zur Aufnahme von Migranten zwingen, sondern jedem Land freistellen, wie es sich an der Lösung der Asylkrise beteiligen will (finanziell, organisatorisch, personell, polizeilich etc.; www.welt.de/politik/deutschland/ article182318606/Kurswechsel-in-EU-Asylpolitik-Merkel-stellt-sich-gegen- Vorschlag-von-Sebastian-Kurz.html).

Das EU-Mitgliedsland Italien ist auf Grund seiner geographischen Lage als Mittelmeerstaat besonders stark von der unkontrollierten Migration aus Nordafrika betroffen (www.welt.de/politik/ausland/article177733806/Neue-EU-Migrations statistik-Die-meisten-Asylsuchenden-kommen-nach-Deutschland.html). Dabei ist die Lage in Italien mit der Zahl ankommender Migranten in Deutschland eng verknüpft, da viele nach Deutschland ein- oder weitergereiste Migranten zuvor bereits in Italien Erstaufnahme gefunden beziehungsweise Asylanträge gestellt haben.

Aus dem Jahresbericht der in Malta ansässigen European Asylum Support Agency (EASO) geht hervor, dass Deutschland und Italien immer noch die beiden Spitzenreiter im Bereich der Asylanträge sind. 2017 wurden 222 560 Asylanträge in Deutschland und 128 850 Asylanträge in Italien gestellt (www.welt. de/politik/ausland/article177733806/Neue-EU-Migrationsstatistik-Die-meisten- Asylsuchenden-kommen-nach-Deutschland.html).

In den vergangenen Jahren nahm Italien eine große Zahl von Flüchtlingen auf, die mit Booten über das Mittelmeer nach Europa kamen. Insgesamt trafen im vergangenen Jahr 2017 rund 600 000 Migranten in den italienischen Häfen ein. Seit Italiens Innenminister Matteo Salvini privaten Rettungsschiffen die Einfahrt in italienische Häfen verwehrt, sinkt die Zahl der ankommenden Migranten kontinuierlich. Laut Migrationsforschern des Mailänder Instituts ISMU wurden in den ersten drei Monaten des Jahres 2018 rund 23 000 Asylanträge von Italien geprüft, von denen 61 Prozent abgelehnt wurden. Nur 1 500 erkannte der italienische Staat als Flüchtlinge im Sinne der geltenden Konvention an (www.handelsblatt.com/ politik/international/asylpolitik-italiens-regierung-verschaerft-umgang- mitmigranten/23107816.html?ticket=ST-89590-cg3jFkSHUzbLwdyZJ2wf-ap2).

Erst Ende September 2018 hatten die Nichtregierungsorganisationen (NGO) SOS Meditérranée und Ärzte ohne Grenzen mit ihrem Schiff Aquarius 2 erneut rund 58 Migranten vor der libyschen Küste aufgenommen und nach mehreren Tagen auf See eine Verteilung der Migranten auf mehrere europäische Länder – Portugal, Spanien, Deutschland und Frankreich – erzwungen. Italien hatte sich strikt geweigert, weitere Migranten in Italien aufzunehmen. Erst im Juni hatte die Aquarius mit rund 630 Migranten an Bord eine ähnliche, lebensbedrohliche Situation provoziert, um europäische Länder zur Aufnahme von Migranten zu bewegen. Nach mehreren Tagen durfte das Schiff im Hafen von Valencia anlegen. Innenminister Salvini kritisierte das Vorgehen der Besatzung der Aquarius und der dahinterstehenden Vereine mit Sitz in Deutschland und warf den NGOs vor, nicht mit der libyschen Küstenwache kooperiert zu haben. „Für diese Herren (der NGO) bleiben die italienischen Häfen geschlossen“, so Salvini. Er kritisierte auch, dass die Aktivisten der selbsternannten Seenotrettung eigenmächtig handeln und die libyschen Behörden behindern, die eigentlich die Rettungseinsätze selbst übernehmen müssen. Die libysche Küstenwache sollte die Migranten zurück in den libyschen Hafen bringen, was von den NGOs immer wieder verhindert werde. Innenminister Salvini erklärte, dass die Präsenz der Aquarius einer der Gründe sei, warum Schlepper immer weiter Migranten in Schlauchbooten aufs Meer schicken (www.noz.de/deutschland-welt/politik/artikel/1534610/ rettungsschiff-nimmt-erneut-fluechtlinge-auf-salvini-veraergert).

Schon Ende Juli 2018 berichtete die Wochenzeitung „DIE ZEIT“, dass die Staatsanwaltschaft im sizilianischen Trapani Ermittlungen gegen mehr als 20 Helfer von Seenotrettervereinen wegen des Verdachts der Unterstützung illegaler Migration nach Italien aufgenommen habe. Betroffen von den Ermittlungen seien Mitglieder der Organisationen Ärzte ohne Grenzen und Save the Children. Zehn der Beschuldigten hätten zur Besatzung des deutschen Rettungsschiffes Iuventa des Berliner Vereins „Jugend Rettet“ gehört, hieß es weiter. Das Schiff Iuventa war bereits im vergangenen Sommer von italienischen Behörden beschlagnahmt worden. Zuvor hatte das Schiff bei Hilfseinsätzen im Mittelmeer Flüchtlinge aufgenommen. Die Ermittler in Trapani verdächtigen die Retter laut Nachrichtenmagazin „DER SPIEGEL“, mit libyschen Schleusern zusammengearbeitet zu haben (www.zeit.de/politik/ausland/2018-07/illegale-migration-italien- seenotrettungngos-unterstuetzung-verdacht; www.dw.com/de/ermittlungen-der- italienischenjustiz-gegen-seenotretter/a-44862254).

Aktuell liegt das NGO-Schiff Aquarius im Hafen von Marseille vor Anker. Auf Druck der italienischen Regierung wurde dem Schiff, das unter der Flagge Panamas fuhr, mittlerweile die Lizenz entzogen. Die Betreiber des Schiffes fordern derzeit die Bundesregierung auf, sich für die neuerliche Ausstattung mit einer Flagge einzusetzen, damit die Organisation ihre „Seenotrettung“ fortsetzen kann (www.welt.de/politik/ausland/article181803708/Hilferuf-von-der-Aquarius- Deutsche-Regierung-muss-sich-fuer-neue-Flagge-einsetzen.html).

Bundesinnenminister Horst Seehofer zeigte sich Mitte September 2018 zuversichtlich, dass Deutschland und Italien – ähnlich wie mit Griechenland und Spanien – ein gemeinsames Rücknahmeabkommen für Migranten abschließen werden. „Das Abkommen mit Italien ist auch abgeschlossen. Es fehlen jetzt nur noch die zwei Unterschriften von dem italienischen Kollegen und von mir“, erklärte Bundesminister Seehofer am 13. September 2018 im Deutschen Bundestag (www.tagesschau.de/inland/ruecknahmeabkommen-101~_origin-789d2c23- dfc5-4695-9976-41a5e1e6c142.html).

Tatsächlich hat der italienische Innenminister seine Unterschrift unter das deutsch-italienische Flüchtlingsabkommen bislang verweigert. „Ich bleibe dabei: Ich unterschreibe nichts, solange sich Deutschland taub stellt und nicht auf alle unsere Forderungen eingeht. Stückchenweise unterzeichne ich keine Verträge“, so Salvini (www.zeit.de/politik/ausland/2018-09/italien- deutschlandfluechtlingsabkommen-asylpolitik-matteo-salvini).

Ähnliche Fälle, in denen die Bundesregierung den erfolgreichen Abschluss eines Rückführungsabkommens verkündete und später von den Vertragspartnern korrigiert wurde, gab es bereits Ende Juni 2018 beziehungsweise Anfang Juli 2018, als die Regierungen der EU-Mitgliedstaaten Ungarn und Polen den Abschluss entsprechender Abkommen mit Deutschland dementierten (www.zeit.de/politik/ ausland/2018-07/asylstreit-ruecknahme- abkommen-migration-polen-angelamerkel-union).

Italien will die Überarbeitung der Dublin-Regelung und eine Neuordnung der EU-Marinemission Sophia im Mittelmeer. Beim Dublin-System will Italien erreichen, dass es eine automatische Verteilung von Migranten in der EU gibt. Bislang müssen sie in dem Land ihr Asylverfahren durchlaufen, in dem sie zuerst den Boden der EU betreten haben. Bei Sophia dringt das Land darauf, dass nicht alle aufgegriffenen Flüchtlinge nach Italien gebracht werden (www.n-tv.de/ politik/Salvini-will-Abschiebefluege-blockieren-article20658885.html).

Für den Fall, dass Sophia-Schiffe auch weiter Migranten nach Italien bringen, die aus Seenot gerettet wurden, hat Rom mit der Sperrung der italienischen Häfen gedroht (www.sueddeutsche.de/politik/verteilung-von-fluechtlingen- salviniknuepft-abkommen-mit-seehofer-an-bedingungen-1.4130812).

Am Sonntag, dem 7. Oktober 2018 erklärte Innenminister Salvini als Reaktion auf Medienberichte über geplante Sammelabschiebungen von abgelehnten Asylbewerben aus Bayern nach Italien: „Wenn jemand, in Berlin oder Brüssel, vorhat, Dutzende von Migranten mit nicht-autorisierten Charterflügen abzuladen, sollte er wissen, dass kein Flughafen verfügbar ist und sein wird. Wir schließen die Flughäfen, wie wir bereits die Häfen geschlossen haben“ (www.zeit.de/news/ 2018-10/07/wenn-bayern-mehr-abschiebt-will-italien-flughaefen-schliessen- 181007-99-270344).

Der italienische Innenstaatssekretär Nicola Molteni erklärte zu den Bestrebungen Deutschlands, die Zahl der Rückführungen nach Italien erhöhen zu wollen, dass es dazu ein bilaterales Abkommen brauche. „Und das gibt es im Moment nicht“, so Staatssekretär Molteni.

Das italienische Innenministerium hat die aktuell diskutierten Pläne aus Bayern, mehr Migranten nach Italien abzuschieben, als Wahlkampf-Rhetorik bezeichnet. „Am Wochenende wird in Bayern gewählt, und die Erwähnung eines Charters lässt einen daran glauben, dass 40 000 Menschen innerhalb weniger Monate zurückgebracht werden könnten“, so der Staatssekretär im römischen Innenministerium, Nicola Molteni, im Gespräch mit der Zeitung „Il Messaggero“ (www. handelsblatt.com/politik/international/fluechtlinge-italien-bezeichnet- bayrischeabschiebe-plaene-als-wahlkampf/23160470.html).

Am Rande eines G6-Treffens zum Thema Migration und Terrorismus in Lyon am 9. Oktober 2018 gab Innenminister Salvini bekannt, dass seine Regierung derzeit an der Eröffnung humanitärer Korridore arbeite. Über diese sollen Dutzende Frauen und Kinder auf der Flucht vor Krieg sicher per Flugzeug nach Italien gelangen. Wörtlich erklärte Salvini dazu: „Ich rechne damit, dass ich bis Ende Oktober die ersten Frauen und Kinder auf dem Flughafen Rom-Fiumicino empfangen werde. Es handelt sich um Menschen, die aus Kriegsgebieten kommen und die Hilfe verdienen“ (www.krone.at/1785867).

Ende September 2018 verabschiedete die Regierung Italiens ein Dekret (Salvini- Dekret), das eine Reihe neuer Maßnahmen in der Sicherheits- und Migrationspolitik vorsieht. Asylverfahren sollen demnach zukünftig leichter abgebrochen werden können, wenn der Antragsteller als „sozial gefährlich“ gilt, oder wenn eine erstinstanzliche Verurteilung wegen einer Straftat wie Diebstahl oder Drogenhandel vorliegt. Statt der bisherigen 90 Tage soll es nun möglich sein, abgelehnte Asylbewerber für bis zu 180 Tage in Abschiebegewahrsam zu nehmen. Eine weitere, sicherheitspolitische Neuerung ist die Aberkennung der italienischen Staatsbürgerschaft für Terroristen (www.tagesschau.de/ausland/italien-migration-101. html).

Am 13. Oktober 2018 kritisierte der österreichische Bundeskanzler Sebastian Kurz in einem Interview mit der „Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung“ die Arbeit privater Seenotretter im Mittelmeer erneut scharf. Besonders die Nichtregierungsorganisationen Ärzte ohne Grenzen und SOS Méditerranée mit ihrem Flüchtlingsschiff Aquarius 2 würden „klare Ziele der 28 Staats- und Regierungschefs in Europa konterkarieren“. Statt sich lediglich auf die Rettung von Menschen zu beschränken, versuchen diese Organisationen „gemeinsam mit den Schleppern, Menschen nach Mitteleuropa zu bringen“, so Bundeskanzler Sebastian Kurz weiter. Er hob außerdem hervor, dass Schiffe wie die Aquarius 2 „ständig versuchen, […] in die libysche Seenotrettungszone beziehungsweise in ihre Nähe zu fahren, um der libyschen Küstenwache zuvorzukommen.“ Das sei, so Bundeskanzler Sebastian Kurz, „eine absurde Situation“. Er erklärte dazu: „Wenn nicht europäische Schiffe retten, sondern libysche oder ägyptische, stellen sich komplexe Rechtsfragen gar nicht erst“ (www.faz.net/aktuell/politik/ausland/ oesterreichs-kanzler-kurz-greift-private-seenotretter-an-15836490.html).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen42

1

Wie stellt sich die Bundesregierung im Lichte der aktuellen politischen Entwicklungen ihre „europäische Lösung“ der Asylkrise konkret vor, und wie will sie zur Umsetzung beitragen?

1

Welche Fortschritte wurden seit Mitte Juni 2018 hinsichtlich einer solchen „europäischen Lösung“ gemacht?

1

Welche Hindernisse stehen der „europäischen Lösung“ aus Sicht der Bundesregierung noch entgegen?

1

Welche europäischen Mitgliedstaaten haben ihre Unterstützung für eine solche „europäische Lösung“ verbindlich zugesagt oder ihren Willen zur Unterstützung erklärt, welche haben ihren Widerstand signalisiert?

1

Für wie wahrscheinlich hält die Bundesregierung eine zeitnahe Verständigung der EU-Mitgliedstaaten auf eine „europäische Lösung“?

1

Welche Folgen hätte aus Sicht der Bundesregierung ein Nichtzustandekommen einer solchen „europäischen Lösung“?

2

Aus welchen Gründen hat die Bundesregierung den österreichischen Vorschlag „verpflichtender Solidarität“ abgelehnt (bitte begründen)?

2

Weshalb fand diese einseitige Ablehnung durch die Bundesregierung ohne vorherige Parlamentsdebatte statt?

2

Wie hat die Regierung Österreichs auf die Haltung der Bundesregierung reagiert?

2

Wird die Bundesregierung auf ihrer Vorstellung von „fairer Umverteilung“ beharren oder versucht sie weiterhin, einen Kompromiss mit unseren europäischen Partnern – besonders Österreich, Ungarn, Polen und Italien – zu finden?

2

Welche politischen und diplomatischen Konsequenzen hat nach Einschätzung der Bundesregierung das Festhalten an der deutschen Linie „fairer Umverteilung“, nachdem nun offensichtlich geworden ist, dass diese Lösung nicht zustande kommen wird und keine Unterstützer findet?

2

Wird es aus Sicht der Bundesregierung nicht zunehmend wahrscheinlich, dass eine „europäische Lösung“ gegen den Willen Deutschlands realisiert werden wird?

3

Wie viele Migranten wurden nach Kenntnis der Bundesregierung durch private Seenotrettungsorganisationen, Vereine, Nichtregierungsorganisationen u. Ä. aus dem Mittelmeer geborgen und in der Folge auf europäische Mitgliedstaaten verteilt (bitte Zahl der Migranten, Herkunfts- und Zielland chronologisch auflisten)?

4

Wie viele Migranten sind nach Kenntnis der Bundesregierung seit 2015 beim Versuch, das Mittelmeer zu überqueren, ertrunken bzw. gelten als vermisst (bitte chronologisch nach Monaten aufschlüsseln und die Quelle der jeweiligen Information nennen)?

5

Wann hat die Bundesregierung Kenntnis davon erhalten, dass die italienische Regierung nicht gewillt ist, einem Rücknahmeabkommen mit Deutschland unter den gegebenen Bedingungen zuzustimmen (www.zeit.de/politik/ ausland/2018-09/italien-deutschland-fluechtlingsabkommen- asylpolitikmatteo-salvini)?

6

Warum hat die Bundesregierung bis dato keine öffentliche Erklärung zum gescheiterten Abkommen mit Italien abgegeben?

7

Hat die Bundesregierung bereits auf die Kritik des italienischen Innenministers reagiert und ggf. eine Neuverhandlung des Rückführungsabkommens in Aussicht gestellt?

8

Wie steht die Bundesregierung zu den Vorschlägen des italienischen Innenministers, eine Neuverhandlung der Dublin-Regeln, eine Neuordnung der EU-Marinemission Sophia sowie einen neuen Umgang mit Schiffen zu verabreden, die Flüchtlinge aus dem Mittelmeer aufnehmen (bitte für alle drei Punkte ausführlich begründen)?

8

Hat die Bundesregierung bereits Verhandlungen über diese Punkte mit der Regierung Italiens angeboten oder aufgenommen?

8

Hält die Bundesregierung eine zeitnahe Einigung über diese Streitfragen mit der italienischen Regierung für realisierbar? Wenn nicht, wie wird die Bundesregierung damit umgehen?

8

Wie beurteilt die Bundesregierung die möglichen politischen und diplomatischen Folgen eines Scheiterns der Verhandlungen über ein Rückführungsabkommen mit Italien?

9

Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung seit 2015 ergriffen, um Italien beim Schutz seiner Grenzen, Küsten und Seewege zu unterstützen und die illegale Migration über das Mittelmeer einzudämmen? Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung – auch in Kooperation mit anderen Staaten – bislang ergriffen, um gezielt die Arbeit von Schleppern und Schleusern auf dem Mittelmeer zu erschweren, zu verfolgen oder zu ahnden?

10

Wie viele Verfahren wegen Verstößen bzw. Verdacht auf Verstöße gegen das deutsche Einwanderungsgesetz hat die Bundesregierung seit 2015 gegen Personen oder Organisationen eingeleitet, und wie viele dieser Verfahren führten bisher zu Verurteilungen, wie viele zu Freisprüchen?

11

Wird sich die Bundesregierung vor dem Hintergrund der Kritik Österreichs und Italiens an den geltenden Dublin-Regeln für eine Neuregelung des Modells zur Verteilung von Migranten in Europa einsetzen?

12

Was spricht aus Sicht der Bundesregierung dagegen, abgelehnte Asylbewerber aus afrikanischen Ländern, die sich temporär in Deutschland aufhalten, direkt in ihre Heimatländer zurückzubringen, statt sie zurück in die europäischen Länder zu bringen, in denen sie das erste Mal europäischen Boden betreten haben?

13

Mit welchen Staaten hat die Bundesregierung bislang Rückführungsabkommen für Asylbewerber und Migranten geschlossen, und wie sind die Konditionen dieser Abkommen?

13

Hat die Bundesregierung bereits Rücknahmeabkommen mit den nordafrikanischen Staaten Algerien, Tunesien, Libyen und Ägypten ausgehandelt? Wenn nein, warum nicht?

13

Hat die Bundesregierung mittlerweile bindende Rückführungsabkommen mit Polen und Ungarn ausgehandelt? Wenn nein, warum nicht?

13

Wie gedenkt die Bundesregierung die Asylbewerberzahlen bzw. Einwanderungszahlen nach Deutschland zu senken, wenn sie in ihren Rückführungsabkommen (Bsp. Türkei) für jeden abgelehnten Asylbewerber aus Deutschland einen legalen Einwanderer aus dem jeweiligen Vertragsstaat aufnimmt?

14

Teilt die Bundesregierung die Kritik der italienischen und der österreichischen Regierung an der Arbeit sogenannter Seenotretter (wenn ja, bitte begründen)? Wenn nein, warum nicht?

15

Hat die Bundesregierung die italienischen Behörden bei ihren Ermittlungen gegen Aktivisten der Seenotretter – vor allem gegen jene, die ihren Sitz in Deutschland haben – unterstützt oder ihre Unterstützung angeboten? Wenn ja, in welcher Weise? Wenn nein, warum nicht?

16

Welche Schlüsse zieht die Bundesregierung aus der Tatsache, dass das Vorgehen der italienischen Regierung gegen private Seenotretter im Mittelmeer zu einer deutlichen Senkung der Zahl ankommender Migranten und zu einem deutlichen Rückgang der im Mittelmeer ertrunkenen Menschen beigetragen hat?

17

Wie bewertet die Bundesregierung die Vorwürfe des italienischen Innenministers Matteo Salvini gegen die Besatzung des Schiffes Aquarius und die Vereine SOS Méditerranée und Ärzte ohne Grenzen, Anweisungen der libyschen Küstenwache ignoriert und damit Menschen bewusst in Gefahr gebracht zu haben (www.noz.de/deutschland-welt/politik/artikel/1534610/ rettungsschiff-nimmt-erneut-fluechtlinge-auf-salvini-veraergert)?

18

Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass geltendes Recht Seenotrettern verbietet, aus Seenot gerettete Menschen zurück in die nächstgelegenen Häfen Nordafrikas zu bringen? Wenn ja, bitte begründen?

19

Hat die Bundesregierung mit der Besatzung des Schiffes Aquarius, den Aktivisten von SOS Méditerranée, Ärzte ohne Grenzen oder anderen deutschen Seenotrettervereinen Kontakt aufgenommen oder haben Gespräche mit Mitgliedern dieser Organisationen stattgefunden? Wenn ja, was waren Inhalt und Ergebnis der Gespräche?

20

Wird die Bundesregierung dem Wunsch der Besatzung des Schiffes Aquarius 2 entsprechen und das Schiff mit einer neuen Flagge ausstatten (bitte in jedem Fall begründen)?

21

Hat die Bundesregierung die Vereine SOS Méditerranée und Ärzte ohne Grenzen seit 2015 finanziell, personell oder auf sonstige Art unterstützt?

22

Wie reagiert die Bundesregierung auf die Ankündigung des italienischen Innenministers, ggf. die italienischen Flughäfen und Seehäfen für deutsche Abschiebeflüge bzw. Abschiebeschiffe sperren zu lassen, und wie wird sich die Bundesregierung in diesem Fall verhalten?

23

Wie steht die Bundesregierung zu den Plänen des italienischen Innenministeriums, humanitäre Korridore einzurichten, über die wirklich Schutzbedürftige, Frauen und Kinder per Flugzeug einreisen sollen (www.krone.at/178 5867)?

23

Wäre dieses Modell aus Sicht der Bundesregierung auch für Deutschland erstrebenswert?

23

Wie ließen sich aus Sicht der Bundesregierung solche humanitären Korridore mit direkten Flügen ausgewählter Schutzbedürftiger aus Krisenregionen umsetzen?

24

Wie beurteilt die Bundesregierung die im sogenannten Salvini-Dekret vorgelegten Maßnahmen zur Verschärfung des Asylrechts in Italien (bitte Maßnahmen des Dekrets einzeln bewerten)? Welche Maßnahmen hält die Bundesregierung für überlegenswert, welche nicht (bitte begründen)?

Berlin, den 22. Oktober 2018

Dr. Alice Weidel, Dr. Alexander Gauland und Fraktion

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