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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Integrationskurse und berufsbezogene Deutschsprachförderung (Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/4155)

Fraktion

AfD

Ressort

Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat

Datum

14.11.2018

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/533429.10.2018

Integrationskurse und berufsbezogene Deutschsprachförderung (Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/4155)

der Abgeordneten René Springer, Dr. Christian Wirth, Uwe Witt, Jörg Schneider, Martin Hess und der Fraktion der AfD

Vorbemerkung

Die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache 19/4155 hat weitere Fragen aufgeworfen.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen19

1

Ist „absolviert“ in der Antwort zu Frage 2 auf Bundestagsdrucksache 19/4155 so zu verstehen, dass alle Teilnehmenden (für 2017: 256 375 und 2018 bis zum Stichtag 31. Juli: 155 613) eine Bescheinigung über die ordnungsgemäße Teilnahme entsprechend § 14 Absatz 6 der Integrationskursverordnung (IntV) erhalten haben beziehungsweise auf Verlangen erhalten hätten, und wenn nein, wie viele Personen betrifft das, und was waren die Gründe?

2

Wie viele Personen hätten an den Kursen nach der IntV in den Jahren 2017 und 2018 (bis zum Stichtag 31. Juli) teilnehmen müssen?

3

Wie viele Personen haben den Integrationskurs in den Jahren 2017 und 2018 (bis zum Stichtag 31. Juli) aus selbst zu vertretenden Gründen entsprechend § 44 Absatz 3 des Aufenthaltsgesetzes abgebrochen (bitte nach Gründen auflisten)?

4

Wie viele Fälle sind der Bundesregierung bekannt, in denen die Ausländerbehörden Personen nach den Fragen 1 und 3 a) mit Mitteln des Verwaltungszwangs zur Erfüllung ihrer Teilnahmeverpflichtung angehalten haben, und b) in wie vielen Fällen wurden voraussichtliche Kostenbeiträge durch Gebührenbescheid erhoben?

5

Was passiert mit den Personen, die den Integrationskurs entsprechend Frage 1 nicht ordnungsgemäß abgeschlossen haben?

6

Wie viele der in der Antwort zu Frage 4 auf Bundestagsdrucksache 19/4155 erwähnten Teilnehmenden (116 348 für 2017 und 78 238 für 2018 bis zum Stichtag 31. Juli) haben die Wiederholung von maximal 300 Stunden nicht erfolgreich absolviert?

7

Wie viele Personen im Sinne von Frage 6 wurden in den Jahren 2017 und 2018 (bis zum Stichtag 31. Juli) für die Spezialmodule nach § 13 Absatz 1 Nummer 3 und 4 in Verbindung mit § 13 Absatz 2 der Verordnung über die berufsbezogene Deutschsprachförderung (DeuFöV) zugelassen, und wie viele haben nach der Absolvierung dieser Module das Sprachniveau A2 beziehungsweise B1 erreicht (bitte aufteilen)?

8

Für wie viele Personen wurden insgesamt im Jahr 2017 und 2018 (bis zum Stichtag 31. Juli) Spezialmodule nach § 13 Absatz 1 Nummer 3 und 4 in Verbindung mit § 13 Absatz 2 DeuFöV ausgerichtet, und wie viele haben nach der Absolvierung dieses Moduls das Sprachniveau A2 beziehungsweise B1 erreicht?

9

Welche Rechtsfolge trifft Teilnehmende, die auch nach Teilnahme am Spezialmodul nach § 13 Absatz 1 Nummer 3 und 4 in Verbindung mit § 13 Absatz 2 DeuFöV nicht das Sprachniveau A2 oder B1 erreichen?

10

Wie viele Personen haben in den Jahren 2017 und 2018 (bis zum Stichtag 31. Juli) an Integrationskursen für spezielle Zielgruppen nach § 13 Absatz 1 Nummer 1 bis 4 IntV teilgenommen (bitte entsprechend der Zielgruppen aufgliedern), und war diese Anzahl von Personen in den Zahlen der Antworten zu den Fragen 1 bis 4 auf Bundestagsdrucksache 19/4155 enthalten?

11

Aus welchem Grund sind die nach der Antwort zu Frage 2 auf Bundestagsdrucksache 19/4155 zum Abfragestichtag 17. August 2018 ermittelten Daten nicht mit der konsolidierten Integrationsgeschäftsstatistik vergleichbar (bitte begründen)?

12

Aus welchem Grund sind die nach der Antwort zu Frage 3 auf Bundestagsdrucksache 19/4155 zum Abfragestichtag 17. August 2018 ermittelten Daten nicht mit der konsolidierten Integrationsgeschäftsstatistik vergleichbar (bitte begründen)?

13

Aus welchem Grund sind die nach der Antwort zu Frage 4 auf Bundestagsdrucksache 19/4155 zum Abfragestichtag 17. August 2018 ermittelten Daten nicht mit der konsolidierten Integrationsgeschäftsstatistik vergleichbar (bitte begründen)?

14

Wie viele Strafanzeigen sind der Bundesregierung (Bezug: Antwort zu Frage 7b auf Bundestagsdrucksache 19/4155) bekannt, die nicht durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) initiiert wurden (bitte für die Jahre 2016, 2017 und 2018 und nach Straftatbeständen – bis zum Stichtag 31. Juli 2018 – aufschlüsseln, auf die Antworten zu den Schriftlichen Fragen 31 bis 34 auf Bundestagsdrucksache 19/1634 wird hingewiesen)?

15

Liegen bezüglich der Antwort zu Frage 11 auf Bundestagsdrucksache 19/4155 zwischenzeitlich Daten vor, und wenn nein, wann wird es diese geben?

16

Wie hoch ist der monetäre Schaden, der sich aus den Beanstandungen im Rahmen der Prüfungen von Integrationskursen (Bezug: Antwort zu Frage 7 auf Bundestagsdrucksache 19/4155) beziehungsweise festgestellten Verstößen gegen die Abrechnungsrichtlinie der DeuFöV entsprechend der Antwort zu Frage 15 auf Bundestagsdrucksache 19/4155 errechnen lässt (bitte ausführlich erläutern und nach IntV und DeuFöV aufteilen)?

17

Welchen Aufenthaltsstatus haben bzw. hatten die in den Jahren 2017 und 2018 (bis zum Stichtag 31. Juli) an den Kursen nach IntV und DeuFöV Teilnehmenden (bitte nach Jahr, IntV bzw. DeuFöV und Aufenthaltsstatus aufteilen)?

18

Wie erklärt die Bundesregierung, dass es bei Vor-Ort-Kontrollen im Jahr 2018 (bis zum Stichtag 31. Juli) 2 118 Beanstandungen (ca. 45 Prozent mehr als im Gesamtjahr 2016) gegeben hat, obwohl die Vor-Ort-Kontrollen im Jahr 2018 (bis zum Stichtag 31. Juli) im Vergleich zu 2016 nur um ca. 30 Prozent gestiegen sind (Bezug: Antwort zu Frage 7 auf Bundestagsdrucksache 19/4155)?

19

Wie erklärt die Bundesregierung, dass in den Jahren 2017 und 2018 (Bezug: Antwort zu den Fragen 14 und 15 auf Bundestagsdrucksache 19/4155) im Rahmen von 98 Kurs- und 22 Verwaltungsprüfungen bei insgesamt 51 Kursprüfungen (über 50 Prozent der in 2017/2018 geprüften Kurse) Verstöße gegen die Abrechnungsrichtlinie der DeuFöV festgestellt wurden, obwohl der überwiegende Teil der Berufssprachkursträger identisch mit denen des vorherigen ESF-BAMF-Programms sind (vgl. Antwort zu Frage 14 auf Bundestagsdrucksache 19/4155), und welche Schlussfolgerungen sind danach hinsichtlich der Zuverlässigkeit der Kursträger sowie der Durchführung von Kursen in dem zurückliegenden ESF-BAMF-Programm zu ziehen?

Berlin, den 24. Oktober 2018

Dr. Alice Weidel, Dr. Alexander Gauland und Fraktion

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