Niedriglöhne in der Bundesrepublik Deutschland
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Susanne Ferschl, Matthias W. Birkwald, Sylvia Gabelmann, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung der Fragesteller
Außer durch Arbeitslosigkeit und Unterbeschäftigung geraten viele Menschen in Deutschland durch niedrige Löhne in soziale Not und werden von gesellschaftlicher Teilhabe ausgeschlossen. Soziale Not und Abstiegsängste wiederum werden zunehmend auch als mitursächlich für die gestiegene politische Radikalisierung, Hass auf Ausländer und Flüchtlinge angesehen (vgl. Thomas Fricke, Sinkende Wählergunst, Absturzrisiko macht Bürger wütend, in: SPIEGEL ONLINE vom 31. August 2018, www.spiegel.de/wirtschaft/rente-und-grossekoalition-waehler-brauchen-mehr-sicherheit-statt-geld-a-1225774.html). Erst am 12. September 2018 hat das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) im Rahmen einer Studie auf Umfragebasis festgestellt, dass eine überwältigende Mehrheit der Befragten untere Arbeitseinkommen als zu niedrig wahrnimmt. Das DIW stellt fest: „Sollen die Menschen in Deutschland das Gefühl bekommen, dass es gerechter zugeht, sind die niedrigen Arbeitseinkommen auf jeden Fall ein prioritäres Handlungsfeld“ (vgl. DIW, Niedrige Löhne empfindet die große Mehrheit als ungerecht, Pressemitteilung vom 12. September 2018, www.diw.de/de/diw_01.c.597905.de/themen_nachrichten/niedrige_loehne_empfindet_die_grosse_mehrheit_als_ungerecht.html).
Eine wichtige Größe, um festzustellen, wie sich der Niedriglohnsektor, dessen Bedeutung laut Bundesagentur für Arbeit „seit 1999 merklich zugenommen hat“, in Deutschland entwickelt, ist die so genannte Niedriglohnschwelle (Bundesagentur für Arbeit, Bericht der Statistik der BA, November 2010, Beschäftigungsstatistik. Sozialversicherungspflichtige Bruttoarbeitsentgelte, https://statistik.arbeitsagentur.de/Statischer-Content/Grundlagen/Methodenberichte/Beschaeftigungsstatistik/Generische-Publikationen/Entgeltstatistik.pdf). Als Geringverdiener gilt laut Bundesagentur für Arbeit, „wer als sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigter weniger als 2/3 des Medianentgelts aller sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigten erzielt (Niedriglohnschwelle)“ (ebenda, S. 24). Der Medianverdienst ist jener Bruttoverdienst, welcher die Arbeitnehmer in zwei gleich große Gruppen einteilt. Die eine Hälfte verdient weniger und die andere Hälfte mehr als den Medianverdienst. Während die Verdienststrukturerhebung des Statistischen Bundesamts nur alle vier Jahre Auskunft über die Niedriglohnschwelle gibt, ermöglicht die Entgeltstatistik der Bundesagentur für Arbeit jährlich zum Stichtag 31. Dezember die Berechnung einer Niedriglohnschwelle.
Vorbemerkung der Bundesregierung:
Für die Beantwortung der nachfolgenden Fragen wird das Merkmal „Entgelt“ aus der Beschäftigungsstatistik der Bundesagentur für Arbeit (BA) herangezogen. Auswertungen liegen bis zum Jahr 2017 vor. Das im Rahmen der Beschäftigungsstatistik abgebildete sozialversicherungspflichtige Bruttoarbeitsentgelt (kurz: Arbeitsentgelt) umfasst alle laufenden oder einmaligen Einnahmen aus der Hauptbeschäftigung bis zur sogenannten Beitragsbemessungsgrenze in der Rentenversicherung. Auswertungen zu den Entgelten werden jeweils nur für Beschäftigte am 31. Dezember eines Jahres durchgeführt. Die Angaben über das sozialversicherungspflichtige Bruttoarbeitsentgelt beziehen sich immer auf einen spezifischen Beschäftigungszeitraum, der das gesamte Kalenderjahr, im Extremfall aber auch nur einen Tag umfassen kann. Um vergleichbare Angaben zu erhalten, werden die Entgeltangaben deshalb auf einen einheitlichen Zeitraum normiert. Ergebnisse zu den Bruttomonatsentgelten liegen klassiert in 50-Euro-Schritten vor. Aus den klassierten Daten kann approximativ der Median ermittelt werden. Die Auswertungen sind auf solche sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigte beschränkt, die nicht in einem Ausbildungsverhältnis stehen und für die keine (gesetzlichen) Sonderregelungen gelten (Kurzbezeichnung: sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigte der Kerngruppe). Auf diese Weise können Vergleiche durchgeführt werden, die in ihrer Aussagekraft nicht durch Unterschiede in der Ausgestaltung der Beschäftigungsverhältnisse beeinflusst sind.
Die Beschäftigungsstatistik der BA basiert auf dem gemeinsamen Meldeverfahren zur Sozialversicherung. In Folge der Modernisierung des Meldeverfahrens war die Unterscheidung der Beschäftigten nach Vollzeit- und Teilzeittätigkeit für Stichtage nach dem 31. Dezember 2010 für eine Übergangszeit nicht sinnvoll möglich. Es lagen sowohl Meldungen mit den bisherigen Angaben zur Arbeitszeit als auch Meldungen mit den neuen Angaben zur Arbeitszeit vor. Mit der Umstellung haben die Arbeitgeber die Arbeitszeitzuordnung in einem erheblichen Maße überprüft und nicht selten korrigiert, wodurch der Anteil der Teilzeitbeschäftigten deutlich gestiegen ist. Zudem kam es in der Einführungsphase zu einem nicht zu vernachlässigenden Anteil an Meldungen der Arbeitgeber ohne Angaben. Ab dem Stichtag 31. Dezember 2012 liegen fast ausschließlich Meldungen nach den neuen Erhebungsinhalten vor. Für die Übergangszeit wurden die Angaben zur Arbeitszeit mittels einer qualifizierten Verfahren geschätzt. Dadurch kann über das Entgelt von Vollzeitbeschäftigten der Kerngruppe auf Basis der neuen Erhebungsinhalte ab dem Jahr 2011 berichtet werden. Im Jahr 2014 gab es eine Revision in der Beschäftigungsstatistik, die Auswirkungen auf die Zeitreihenvergleiche hat (siehe Methodenbericht der Statistik der BA, Beschäftigungsstatistik, Revision 2014, Nürnberg März 2015).
Da Entgelte sinnvollerweise nur für Vollzeitbeschäftigte der Kerngruppe berechnet werden, hat die Anteilsverschiebung von Vollzeit zu Teilzeit direkte Auswirkungen auf die Entgeltauswertungen in der Beschäftigungsstatistik. Auf die Entgeltverteilung von Vollzeitbeschäftigten der Kerngruppe wirken sich dabei vor allem diejenigen unter den Aktualisierungsfällen aus, die als vermeintlich Vollzeitbeschäftigte im unteren Entgeltbereich in der Statistik berücksichtigt wurden, tatsächlich aber Teilzeitbeschäftigte waren. Durch die Klärung der Arbeitszeitformen bei diesen Beschäftigten verschiebt sich die Entgeltverteilung der Vollzeitbeschäftigten der Kerngruppe nach rechts und der Median der Entgelte steigt folglich an.
Fragen und Antworten18
Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Anzahl sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigter (ohne Auszubildende) seit 1999 bis heute entwickelt (bitte Anzahl und jährliche Zuwachsrate und bitte differenziert nach Bund, nach Ost- und Westdeutschland, nach Ländern, nach Kreisen und nach kreisfreien Städten, nach soziodemographischen Merkmalen: insgesamt, Männer, Frauen, unter 25 Jahren, 25 bis unter 50 Jahren, 50 Jahre und älter, nach beruflicher Qualifikation, nach Berufsbereichen, nach Wirtschaftsabschnitten: WZ 2008; und bitte zum Vergleich die Werte seit 1999 jeweils zum Stichtag 31. Dezember ausweisen bzw. für die Ausweisung nach Wirtschaftsabschnitten nach WZ 2008 seit Beginn der Veröffentlichung der zugrundeliegenden Statistik angeben)?
Zum Stichtag des 31. Dezember 2017 gab es in Deutschland 21,95 Millionen sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigte (ohne Auszubildende), das waren 1,8 Prozent mehr als im Vorjahr. Ende Dezember 1999 lag die Zahl bei 21,61 Millionen sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigten (ohne Auszubildende). Informationen zur beruflichen Qualifikation können nach dem neuen Tätigkeitsschlüssel ab dem 31. Dezember 2012 ausgewiesen werden. Bis zum 31. Dezember 2010 liegen Informationen zur beruflichen Qualifikation nach den bisherigen Erhebungsinhalten vor. Aufgrund der Umstellung im Erhebungsverfahren ist für das Jahr 2011 keine Berichterstattung zur beruflichen Qualifikation möglich. Informationen nach Berufen, d. h. nach der Klassifikation der Berufe 2010 (KldB 2010), sind grundsätzlich erst ab dem Stichtag des 31. Dezember 2012 möglich. Abweichend von der Fragestellung wurden nicht die Berufsbereiche, sondern Berufssegmente ausgewertet. Der Grund für diese Vorgehensweise liegt darin, dass die Berufssegmente - viel mehr als die Berufsbereiche der Klassifikation der Berufe 2010 (KldB 2010) - eine nach der ausgeübten Tätigkeit inhaltlich zusammengehörende Aggregation darstellt und dadurch die Aussagekraft deutlich erhöht wird. Informationen nach Wirtschaftsabschnitten nach der Wirtschaftsklassifikation WZ 2008 liegen ab Dezember 2007 vor.
Eine Zeitreihe (soweit verfügbar) mit den gewünschten Merkmalen kann den beigefügten Tabellen 1 bis 4 entnommen werden.*
Wo liegt nach Kenntnis der Bundesregierung der aktuelle Median der monatlichen Bruttoarbeitsentgelte von sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigten (ohne Auszubildende) in Euro in Deutschland (bitte zum Vergleich auch die Werte seit 1999 jeweils zum Stichtag 31. Dezember ausweisen)?
Das Medianentgelt der Vollzeitbeschäftigten der Kerngruppe mit Angaben zum Entgelt lag zum Stichtag 31. Dezember 2017 in Deutschland bei 3 209 Euro. Im Jahr 1999 lag das Medianentgelt bei 2 326 Euro. Allerdings ist die Vergleichbarkeit (vgl. Vorbemerkung der Bundesregierung) mit den Jahren vor 2011 eingeschränkt. Eine Zeitreihe kann Tabelle 5 entnommen werden.*
Wo liegt nach Kenntnis der Bundesregierung der aktuelle Median der monatlichen Bruttoarbeitsentgelte von sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigten (ohne Auszubildende) in Euro in Westdeutschland (bitte zum Vergleich auch die Werte seit 1999 jeweils zum Stichtag 31. Dezember ausweisen)?
Das Medianentgelt der Vollzeitbeschäftigten der Kerngruppe mit Angaben zum Entgelt lag zum Stichtag 31. Dezember 2017 in Westdeutschland bei 3 339 Euro. Im Jahr 1999 lag das Medianentgelt bei 2 447 Euro. Allerdings ist die Vergleichbarkeit (vgl. Vorbemerkung der Bundesregierung) mit den Jahren vor 2011 eingeschränkt. Eine Zeitreihe kann Tabelle 6 entnommen werden.*
Wo liegt nach Kenntnis der Bundesregierung der aktuelle Median der monatlichen Bruttoarbeitsentgelte von sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigten (ohne Auszubildende) in Euro in Ostdeutschland (bitte zum Vergleich auch die Werte seit 1999 jeweils zum Stichtag 31. Dezember ausweisen)?
Das Medianentgelt der Vollzeitbeschäftigten der Kerngruppe mit Angaben zum Entgelt lag zum Stichtag 31. Dezember 2017 in Ostdeutschland bei 2 600 Euro. Im Jahr 1999 lag das Medianentgelt bei 1 812 Euro. Allerdings ist die Vergleichbarkeit (vgl. Vorbemerkung der Bundesregierung) mit den Jahren vor 2011 eingeschränkt. Eine Zeitreihe kann Tabelle 7 entnommen werden.*
Wo liegt nach Kenntnis der Bundesregierung der aktuelle Median der monatlichen Bruttoarbeitsentgelte von sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigten (ohne Auszubildende) in Euro in den Kreisen und kreisfreien Städten (bitte zum Vergleich auch die Werte seit 1999 jeweils zum Stichtag 31. Dezember ausweisen)?
Die Informationen zu den Medianentgelten nach Kreisen und kreisfreien Städten können Tabelle 8 entnommen werden.*
Wo liegt nach Kenntnis der Bundesregierung der aktuelle Median der monatlichen Bruttoarbeitsentgelte von sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigten (ohne Auszubildende) in Euro differenziert nach soziodemographischen Merkmalen (bitte differenzieren nach: insgesamt, Männer, Frauen, unter 25 Jahren, 25 bis unter 50 Jahren, 50 Jahre und älter, bitte zum Vergleich auch die Werte seit 1999 jeweils zum Stichtag 31. Dezember ausweisen)?
Das Medianentgelt der Vollzeitbeschäftigten der Kerngruppe mit Angaben zum Entgelt lag zum Stichtag 31. Dezember 2017 in Deutschland bei 3 209 Euro. Für Frauen lag das Medianentgelt bei 2 920 Euro und für Männer bei 3 372 Euro. Nach Altersgruppen lag das Medianentgelt für Beschäftigte unter 25 Jahre bei 2 325 Euro, für Beschäftigte zwischen 25 bis unter 50 Jahren bei 3 191 Euro und für Beschäftigte ab 50 Jahren bei 3 476 Euro.
Eine Zeitreihe kann Tabelle 9 entnommen werden.*
Wo liegt nach Kenntnis der Bundesregierung der aktuelle Median der monatlichen Bruttoarbeitsentgelte von sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigten (ohne Auszubildende) in Euro differenziert nach beruflicher Qualifikation (bitte zum Vergleich auch die Werte seit 1999 jeweils zum Stichtag 31. Dezember ausweisen)?
Das Medianentgelt der Vollzeitbeschäftigten der Kerngruppe mit Angaben zum Entgelt lag zum Stichtag 31. Dezember 2017 in Deutschland bei 3 209 Euro. Nach beruflicher Qualifikation lag das Medianentgelt für Beschäftigte ohne abgeschlossener Berufsausbildung bei 2 425 Euro, für Beschäftigte mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung bei 3 096 Euro und für Beschäftigte mit einer akademischen Ausbildung bei 5 013 Euro.
Eine Zeitreihe kann Tabelle 10 entnommen werden.* Die Vergleichbarkeit (vgl. Vorbemerkung der Bundesregierung) mit den Jahren vor 2012 ist jedoch eingeschränkt.
Wo liegt nach Kenntnis der Bundesregierung der aktuelle Median der monatlichen Bruttoarbeitsentgelte von sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigten (ohne Auszubildende) in Euro differenziert nach Berufsbereichen (bitte zum Vergleich auch die Werte seit 1999 jeweils zum Stichtag 31. Dezember ausweisen)?
Die Informationen zu den Medianentgelten nach Berufssegmenten können Tabelle 11 entnommen werden.*
Wo liegt nach Kenntnis der Bundesregierung der aktuelle Median der monatlichen Bruttoarbeitsentgelte von sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigten (ohne Auszubildende) in Euro differenziert nach Wirtschaftsabschnitten (WZ 2008 – bitte zum Vergleich auch die Werte seit Beginn der Veröffentlichung der zugrundeliegenden Statistik ausweisen)?
Die Informationen zu den Entgelten nach Wirtschaftsabschnitten können Tabelle 12 entnommen werden.* Auswertungen nach der Wirtschaftszweigklassifikation WZ 2008 sind ab dem Stichtag 31. Dezember 2007 möglich.
Wo liegt nach Kenntnis der Bundesregierung die aktuelle Niedriglohnschwelle der monatlichen Bruttoarbeitsentgelte für sozialversicherungspflichtige Vollzeitbeschäftigte (ohne Auszubildende) in Euro (bitte – wie in Frage 1 bis 9 erbeten – differenziert nach Bund, nach Ost- und Westdeutschland, nach Ländern, nach Kreisen und nach kreisfreien Städten, nach soziodemographischen Merkmalen: insgesamt, Männer, Frauen, unter 25 Jahren, 25 bis unter 50 Jahren, 50 Jahre und älter, nach beruflicher Qualifikation, nach Berufsbereichen, nach Wirtschaftsabschnitten: WZ 2008; und bitte zum Vergleich die Werte seit 1999 jeweils zum Stichtag 31. Dezember ausweisen bzw. für die Ausweisung nach Wirtschaftsabschnitten nach WZ 2008 seit Beginn der Veröffentlichung der zugrundeliegenden Statistik angeben)?
Die Schwelle des unteren Entgeltbereichs wird bei der Auswertung der Arbeitsentgelte in Anlehnung an die Definition der OECD bei zwei Drittel des Medianentgelts aller sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigten der Kerngruppe festgelegt. Für Deutschland berechnet sich für das Jahr 2017 eine Schwelle des unteren Entgeltbereichs von 2 139 Euro. Rund 4,17 Millionen bzw. 19,8 Prozent der sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigten der Kerngruppe mit Angaben zum Einkommen verdienten ein Einkommen, das unter dieser Schwelle liegt. Aufgrund der unterschiedlichen Arbeitsmarktlage berechnet die Statistik der BA für Westdeutschland (2 226 Euro) und Ostdeutschland (1 733 Euro) eine separate Schwelle des unteren Entgeltbereichs. Eine Zeitreihe kann der Tabelle entnommen werden. Für die Merkmale Geschlecht, Alter, berufliche Qualifikation, Berufe und Wirtschaftszweige sowie für eine Gliederung nach Ländern und Kreisen ist der Ausweis einer separaten Schwelle des unteren Entgeltbereichs nicht sachgerecht. Sinnvoll ist lediglich eine Differenzierung nach diesen Merkmalen bei der Frage, wie viele Personen ein Entgelt unter bzw. oberhalb dieser Schwelle haben (vgl. Antwort zu Frage 11).
Wie viele Beschäftigte erhalten nach Kenntnis der Bundesregierung ein Einkommen, das unter der jeweiligen Niedriglohnschwelle liegt (bitte – wie in Frage 1 bis 9 erbeten – differenziert nach Bund, nach Ost- und Westdeutschland, nach Ländern, nach Kreisen und nach kreisfreien Städten, nach soziodemographischen Merkmalen: insgesamt, Männer, Frauen, unter 25 Jahren, 25 bis unter 50 Jahren, 50 Jahre und älter, nach beruflicher Qualifikation, nach Berufsbereichen, nach Wirtschaftsabschnitten: WZ 2008; und bitte zum Vergleich die Werte seit 1999 jeweils zum Stichtag 31. Dezember ausweisen bzw. für die Ausweisung nach Wirtschaftsabschnitten nach WZ 2008 seit Beginn der Veröffentlichung der zugrundeliegenden Statistik angeben)?
Zum Stichtag des 31. Dezember 2017 erzielten 4,17 Millionen oder 19,8 Prozent der Vollzeitbeschäftigten der Kerngruppe ein Entgelt unterhalb der bundeseinheitlichen Schwelle des unteren Entgeltbereichs. Eine Differenzierung nach den gewünschten Merkmalen kann den Tabellen 13 bis 20 entnommen werden.* Aus Darstellungsgründen wurde hier davon hängehen, zusätzlich Daten zum unteren Entgeltbereich auf Basis von separaten Schwellenwerten für West- und Ostdeutschlandauszuweisen. Dies ist bei der Interpretation der regionalen Ergebnisse zu berücksichtigen.
Um wie viel Euro und um wie viel Prozent hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung gemessen am Median das mittlere sozialversicherungspflichtige Bruttomonatsentgelt der sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigten (ohne Auszubildende) seit 1999 erhöht, und um wie viel Prozent ist seit 1999 jeweils der Verbraucherpreisindex insgesamt, der Verbraucherpreisindex für Wohnungsmieten und der Verbraucherpreisindex für Nahrungsmittel gestiegen (bitte, wenn möglich, nach Bund, nach Ost- und Westdeutschland und nach Ländern, Kreisen und kreisfreien Städten differenzieren)?
Das Medianentgelt lag zum Stichtag 31. Dezember 2017 bei 3.209 Euro, im Vergleich zu 2.326 Euro im Jahr 1999. Damit hat sich das Entgelt in diesem Zeitraum um 883 Euro oder 38 Prozent erhöht. Eine Differenzierung nach West- und Ostdeutschland, Ländern und Kreisen kann Tabelle 21 entnommen werden.*
Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes ist der Verbraucherpreisindex (VPI) im Zeitraum von 1999 bis 2017 in Deutschland um 29,3 Prozent gestiegen. In den Tabellen 22 bis 27 sind die Indizes (Verbraucherpreisindex, Verbraucherpreisindex „Nettokaltmiete“, Verbraucherpreisindex „Nahrungsmittel“) für Deutschland, das frühere Bundesgebiet einschließlich Berlin, die Neuen Länder und die Bundesländer aufgeführt. Die Indizes VPI „Nettokaltmiete“ und VPI „Nahrungsmittel“ liegen erst ab dem Jahr 2005 vor. Der VPI „Nahrungsmittel“ liegt nicht auf Ebene der Bundesländer vor. Auf Ebene der Kreise und kreisfreien Städte sind keine VPI-Daten vorhanden.*
Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Anzahl ausschließlich geringfügig Beschäftigter seit 1999 bis heute entwickelt (bitte Anzahl und jährliche Zuwachsrate und bitte differenziert nach Bund, nach Ost- und Westdeutschland, nach Ländern, nach Kreisen und nach kreisfreien Städten, nach soziodemographischen Merkmalen: insgesamt, Männer, Frauen, unter 25 Jahren, 25 bis unter 50 Jahren, 50 Jahre und älter, nach beruflicher Qualifikation, nach Berufsbereichen, nach Wirtschaftsabschnitten: WZ 2008; und bitte zum Vergleich die Werte seit 1999 jeweils zum Stichtag 31. Dezember ausweisen bzw. für die Ausweisung nach Wirtschaftsabschnitten nach WZ 2008 seit Beginn der Veröffentlichung der zugrundeliegenden Statistik angeben)?
Zum Stichtag des 31. Dezember 2017 gab es in Deutschland 4,86 Millionen ausschließlich geringfügig Beschäftigte, das waren 1,6 Prozent weniger als im Vorjahr. Ende Dezember 2000 (für Dezember 1999 liegen keine Daten vor) lag die Zahl bei 4,51 Millionen. Informationen nach Berufen, d. h. nach der Klassifikation der Berufe 2010 (KldB 2010), sind grundsätzlich erst ab dem Stichtag des 31. Dezember 2012 möglich.
Eine Zeitreihe (soweit verfügbar) mit den gewünschten Merkmalen kann den Tabellen 28 bis 31 entnommen werden.* Informationen nach Wirtschaftsabschnitten nach der Wirtschaftsklassifikation WZ 2008 liegen ab Dezember 2007 vor.
Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Anzahl im Nebenjob geringfügig Beschäftigter seit 1999 bis heute entwickelt (bitte Anzahl und jährliche Zuwachsrate und bitte differenziert nach Bund, nach Ost- und Westdeutschland, nach Ländern, nach Kreisen und nach kreisfreien Städten, nach soziodemographischen Merkmalen: insgesamt, Männer, Frauen, unter 25 Jahren, 25 bis unter 50 Jahren, 50 Jahre und älter, nach beruflicher Qualifikation, nach Berufsbereichen, nach Wirtschaftsabschnitten: WZ 2008; und bitte zum Vergleich die Werte seit 1999 jeweils zum Stichtag 31. Dezember ausweisen bzw. für die Ausweisung nach Wirtschaftsabschnitten nach WZ 2008 seit Beginn der Veröffentlichung der zugrundeliegenden Statistik angeben)?
Zum Stichtag des 31. Dezember 2017 gab es in Deutschland 2,80 Millionen im Nebenjob geringfügig Beschäftigte, das waren 4,6 Prozent mehr als im Vorjahr. Ende Dezember 2003 (vorher liegen keine Daten vor) lag die Zahl bei 1,23 Millionen. Informationen nach Berufen, d. h. nach der Klassifikation der Berufe 2010 (KldB 2010), sind grundsätzlich erst ab dem Stichtag des 31. Dezember 2012 möglich.
Eine Zeitreihe (soweit verfügbar) mit den gewünschten Merkmalen kann den Tabellen zu den Fragen 32 bis 35 entnommen werden.* Informationen nach Wirtschaftsabschnitten nach der Wirtschaftsklassifikation WZ 2008 liegen ab Dezember 2007 vor.
Wo liegt nach Kenntnis der Bundesregierung gemessen am Median das mittlere monatliche Entgelt von ausschließlich geringfügig entlohnt Beschäftigten in Euro (bitte – wie in Frage 1 bis 9 erbeten – differenziert nach Bund, nach Ost- und Westdeutschland, nach Ländern, nach Kreisen und nach kreisfreien Städten, nach soziodemographischen Merkmalen: insgesamt, Männer, Frauen, unter 25 Jahren, 25 bis unter 50 Jahren, 50 Jahre und älter, nach beruflicher Qualifikation, nach Berufsbereichen, nach Wirtschaftsabschnitten: WZ 2008; und bitte zum Vergleich die Werte seit 1999 jeweils zum Stichtag 31. Dezember ausweisen bzw. für die Ausweisung nach Wirtschaftsabschnitten nach WZ 2008 seit Beginn der Veröffentlichung der zugrundeliegenden Statistik angeben)?
Die Darstellungen zu Entgelten sind auf sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigte der Kerngruppe eingeschränkt. Durch diese Eingrenzung können Vergleiche durchgeführt werden, die in ihrer Aussagekraft nicht durch unterschiedliche gesetzliche Regelungen oder durch unterschiedliche Anteile von Teilzeitbeschäftigten oder geringfügig Beschäftigten beeinträchtigt sind. Eine Auswertung für geringfügig Beschäftigte wird daher nicht vorgenommen.
Wo liegt nach Kenntnis der Bundesregierung gemessen am Median das mittlere monatliche Entgelt von im Nebenjob geringfügig entlohnt Beschäftigten in Euro (bitte – wie in Frage 1 bis 9 erbeten – differenziert nach Bund, nach Ost- und Westdeutschland, nach Ländern, nach Kreisen und nach kreisfreien Städten, nach soziodemographischen Merkmalen: insgesamt, Männer, Frauen, unter 25 Jahren, 25 bis unter 50 Jahren, 50 Jahre und älter, nach beruflicher Qualifikation, nach Berufsbereichen, nach Wirtschaftsabschnitten: WZ 2008; und bitte zum Vergleich die Werte seit 1999 jeweils zum Stichtag 31. Dezember ausweisen bzw. für die Ausweisung nach Wirtschaftsabschnitten nach WZ 2008 seit Beginn der Veröffentlichung der zugrundeliegenden Statistik angeben)?
Die Darstellungen zu Entgelten sind auf sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigte der Kerngruppe eingeschränkt. Durch diese Eingrenzung können Vergleiche durchgeführt werden, die in ihrer Aussagekraft nicht durch unterschiedliche gesetzliche Regelungen oder durch unterschiedliche Anteile von Teilzeitbeschäftigten oder geringfügig Beschäftigten beeinträchtigt sind. Eine Auswertung für geringfügig Beschäftigte wird daher nicht vorgenommen.
Um wie viel Euro und um wie viel Prozent hat sich gemessen am Median das mittlere monatliche Entgelt von ausschließlich geringfügig entlohnt Beschäftigten seit 1999 erhöht (bitte, wenn möglich, nach Bund, nach Ost- und Westdeutschland und nach Ländern differenzieren)?
Die Fragen 15 bis 18 werden gemeinsam beantwortet.
Die Darstellungen zu Entgelten sind auf sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigte der Kerngruppe eingeschränkt. Durch diese Eingrenzung können Vergleiche durchgeführt werden, die in ihrer Aussagekraft nicht durch unterschiedliche gesetzliche Regelungen oder durch unterschiedliche Anteile von Teilzeitbeschäftigten oder geringfügig Beschäftigten beeinträchtigt sind. Eine Auswertung für geringfügig Beschäftigte wird daher nicht vorgenommen.
Um wie viel Euro und um wie viel Prozent hat sich gemessen am Median das mittlere monatliche Entgelt von im Nebenjob geringfügig entlohnt Beschäftigten seit 1999 erhöht (bitte, wenn möglich, nach Bund, nach Ost- und Westdeutschland und nach Ländern differenzieren)?
Die Fragen 15 bis 18 werden gemeinsam beantwortet.
Die Darstellungen zu Entgelten sind auf sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigte der Kerngruppe eingeschränkt. Durch diese Eingrenzung können Vergleiche durchgeführt werden, die in ihrer Aussagekraft nicht durch unterschiedliche gesetzliche Regelungen oder durch unterschiedliche Anteile von Teilzeitbeschäftigten oder geringfügig Beschäftigten beeinträchtigt sind. Eine Auswertung für geringfügig Beschäftigte wird daher nicht vorgenommen.