Aktuelle Finanzlage der Bundesagentur für Arbeit
der Abgeordneten Jan Feser, René Springer, Peter Bohnhof, Kerstin Przygodda, Lukas Rehm, Thomas Stephan und der Fraktion der AfD
Vorbemerkung
Auf Basis der aktuellen Berichte und des Finanzberichts der Bundesagentur für Arbeit (BA) steht die Behörde vor massiven finanziellen Herausforderungen. Während die bisherige Haushaltsplanung der Bundesregierung noch von einem Defizit von knapp vier Milliarden Euro für das laufende Jahr ausging, rechnet die BA angesichts der angespannten Wirtschaftslage und deutlich höherer Ausgaben für das Arbeitslosengeld inzwischen mit einem Fehlbetrag von bis zu acht Milliarden Euro. Diese negative Entwicklung dürfte sich auch in den kommenden Jahren fortsetzen. Für das Jahr 2026 prognostiziert die BA ein Defizit von über acht Milliarden Euro, wodurch der Gesamtschuldenstand inklusive der Liquiditätshilfen des Bundes auf knapp zehn Milliarden Euro ansteigen könnte. Bis zum Jahr 2030 könnten sich diese Hilfen sogar auf rund 23 Mrd. Euro summieren (www.handelsblatt.com/politik/deutschland/arbeitsmarkt-bundesagentur-fuer-arbeit-steuert-auf-milliardendefizit-zu/100230142.html).
Der aktuelle Haushalt der BA stützt sich auf die Herbstprognose der Bundesregierung, die für das kommende Jahr von einem Wirtschaftswachstum von 1,3 Prozent und einer jahresdurchschnittlichen Arbeitslosenzahl von 2,90 Millionen ausgeht. Durch kurzfristige und aktive Arbeitsförderung sollen Arbeitslose schneller wieder in Beschäftigung integriert werden, während gleichzeitig Investitionen in Qualifizierungen und die Unterstützung von Unternehmen bei der Fachkräftesicherung im Fokus stehen.
Aus dem Verwaltungsrat der BA kommen derweil deutliche Forderungen an die Politik. Die Bundesregierung müsse die passenden Rahmenbedingungen für nachhaltiges Wachstum und eine Stabilisierung des Haushalts schaffen, damit die Krise nicht einseitig zu Lasten der Versicherten gehe. Zudem wird eine strukturelle Entlastung der Arbeitslosenversicherung gefordert. Die Bundesregierung müsse aufhören, der BA versicherungsfremde Aufgaben aufzubürden, und bestehende versicherungsfremde Leistungen konsequent und transparent aus Steuermitteln statt aus dem Beitragshaushalt finanzieren (www.arbeitsagentur.de/presse/2025-46-ba-haushalt-2026).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen13
Wie hoch ist der voraussichtliche kumulierte Schuldenstand der BA gegenüber dem Bund zum Ende der Jahre 2026, 2027 sowie im Ausblick bis 2030 (bitte für jedes Jahr einzeln aufschlüsseln)?
Welches jahresbezogene Defizit erwartet die BA für die Jahre 2027 bis 2030 jeweils, und auf welcher Projektionsgrundlage beruhen diese Werte (bitte für jedes Jahr einzeln aufschlüsseln)?
Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt.
In welchem Umfang ist der erwartete Anstieg der Arbeitslosigkeit dem Bereich der Arbeitslosenversicherung (ALG‑I) zuzurechnen, und wie wirkt sich dies auf den Beitragshaushalt aus?
Wie hoch sind die für das Jahr 2026 veranschlagten Ausgaben für das Arbeitslosengeld I, und welchen Anteil am Gesamtetat der BA machen sie aus?
Wie hat sich die Rücklage der BA in den Jahren 2024 bis 2026 entwickelt, und in welchem Umfang ist sie zur Defizitdeckung herangezogen worden (bitte für jedes Jahr einzeln aufschlüsseln)?
In welcher Höhe sind Bundesdarlehen zur Deckung der Defizite 2025 und 2026 vorgesehen, und welche Rückzahlungsmodalitäten gelten hierfür?
Welche zusätzlichen Finanzierungskosten entstehen der BA dadurch, dass Mittel für Auszahlungen im Auftrag von Bund und Ländern nicht stets im Monat der Fälligkeit bereitgestellt werden?
Welche Evaluationen wurden zu welchen Mittelverwendungen mit welchem Ergebnis durchgeführt (Verschwendung von Steuergeldern in ineffiziente Maßnahmen)?
Welche Verfahren bestehen, um die zeitliche Differenz zwischen Auszahlungsverpflichtungen der BA und der Mittelbereitstellung durch Bund und Länder auszugleichen?
Welche Optionen zur Stabilisierung des BA-Haushalts werden derzeit gegebenenfalls geprüft, und mit welchem Einsparpotenzial werden sie jeweils bewertet?
Welche finanziellen Auswirkungen hätte eine Verkürzung der Bezugsdauer des Arbeitslosengeldes I (etwa von 24 auf 18 oder 12 Monate), und welche Verlagerungseffekte in die Grundsicherung wären damit verbunden?
Welche Erwägungen liegen einer möglichen Einrichtung eines Sondervermögens zur Schließung der Finanzierungslücke der BA gegebenenfalls zugrunde, und wie würde sich ein solches Instrument zur regulären Darlehensfinanzierung verhalten?
Welche Maßnahmen unternimmt das BMAS derzeit gegebenenfalls, um zu prüfen, welche sachfremden Leistungen, wie beispielsweise das Transferkurzarbeitergeld aus den Mitteln der Bundesagentur für Arbeit finanziert werden, und inwieweit diese Leistungen zur Senkung der ausgewiesenen Arbeitslosenzahlen beitragen?