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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Konsolidierung und Ertüchtigung bestehender Leerrohrinfrastruktur zur Beschleunigung des Breitbandausbaus

(insgesamt 9 Einzelfragen)

Fraktion

FDP

Ressort

Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur

Datum

09.11.2018

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/531829.10.2018

Konsolidierung und Ertüchtigung bestehender Leerrohrinfrastruktur zur Beschleunigung des Breitbandausbaus

der Abgeordneten Hagen Reinhold, Frank Sitta, Renata Alt, Nicole Bauer, Jens Beeck, Nicola Beer, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Mario Brandenburg (Südpfalz), Britta Katharina Dassler, Bijan Djir-Sarai, Dr. Marcus Faber, Daniel Föst, Otto Fricke, Thomas Hacker, Markus Herbrand, Torsten Herbst, Katja Hessel, Manuel Höferlin, Dr. Christoph Hoffmann, Reinhard Houben, Olaf in der Beek, Dr. Christian Jung, Thomas L. Kemmerich, Pascal Kober, Carina Konrad, Ulrich Lechte, Oliver Luksic, Till Mansmann, Alexander Müller, Dr. Wieland Schinnenburg, Matthias Seestern-Pauly, Judith Skudelny, Bettina Stark-Watzinger, Dr. Marie-Agnes Strack-Zimmermann, Benjamin Strasser, Michael Theurer, Stephan Thomae, Nicole Westig und der Fraktion der FDP

Vorbemerkung

Der Ausbau deutschlandweiter Glasfasernetze geht weiterhin nur schleppend voran. Ein Grund ist der hohe technische und finanzielle Aufwand, der mit den Tiefbauarbeiten bei der Verlegung von Leerrohren einhergeht. Ist ein solches Leerrohr einmal im Boden platziert, lassen sich jederzeit und mit geringem Aufwand Glasfaserkabel in dieses Rohr einblasen. Die Nutzung eines bestehenden Leerrohres zur Verlegung von Glasfaserleitungen bietet daher einen signifikanten Kostenvorteil.

Das Bundesautobahnnetz verfügt nachweislich über ein die Autobahnen begleitendes Leerrohrnetz, um alle nach § 1 Absatz 4 Nummer 3 bis 4 des Bundesfernstraßengesetzes zum Bundesautobahnnetz gehörigen verkehrstechnische Anlagen betreiben zu können (BAB-Fernmeldenetz). Die Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes (WSV) verfügt ebenfalls über ein weitreichendes Kommunikationsnetz, um den Betrieb der bundeseigenen Schifffahrtsanlagen und Einrichtungen im Sinne des § 1 Absatz 2 Satz 2 des Wasserstraßengesetzes sicherstellen zu können.

Der Bund will zukünftig die vollständige Verwaltung der deutschen Autobahnen durch eine Infrastrukturgesellschaft realisieren. Neben den Wasserstraßen der WSV verfügt die Bundesrepublik Deutschland mit dem Bundesautobahnnetz damit über zwei deutschlandweite Infrastrukturnetze, die den Personen- und Warenverkehr sicherstellen. Die sie begleitende Leerrohrinfrastruktur könnte womöglich herangezogen werden, um den schleppenden Glasfaserausbau deutlich zu beschleunigen, indem bereits bestehende Infrastruktur konsolidiert und ertüchtigt wird. Hierzu ist es notwendig einen Überblick über bestehende Netzwerk- und Leerrohrinfrastrukturen im Eigentum des Bundes zu gewinnen.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen9

1

Aus welchen Quellen bezieht die Bundesregierung ihre Kenntnisse zum aktuellen Stand des Glasfaserausbaus? Ist die Bundesregierung der Ansicht, dass sie sich aufgrund der konsultierten Quellen einen umfassenden Überblick über den derzeitigen Bestand an Glasfaserinfrastruktur verschaffen kann?

2

Wie schätzt die Bundesregierung die Vollständigkeit des durch die Bundesnetzagentur als zentrale Informationsstelle des Bundes herausgegebenen Infrastrukturatlasses in Bezug auf die Darstellung bestehender Glasfaserinfrastruktur ein?

3

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung zum aktuellen Zustand (Wartungsstand, Nutzung, Durchgängigkeit, Dimensionierung) der Glasfaser- und Leerrohrinfrastruktur des BAB-Fernmeldenetzes?

4

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung zum aktuellen Zustand (Wartungsstand, Nutzung, Durchgängigkeit, Dimensionierung) der Kommunikationsnetze der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes? Verfügt diese ebenfalls über eine mit dem BAB-Fernmeldenetz vergleichbare Leerrohrinfrastruktur?

5

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über eine mit dem BAB-Fernmeldenetz und den Kommunikationsnetzen des WSV vergleichbare Glasfaser- und Leerrohrinfrastruktur der Deutschen Bahn?

6

Ist eine der in den Fragen 3 bis 5 thematisierten Glasfaser- und Leerrohrinfrastrukturen ein Bestandteil der aktuellen Planungen des Bundes, neue Datennetze aufzubauen und bestehende auszubauen?

a) Wenn ja, welche Pläne sind dies, und wie sehen diese Pläne aus (bitte auflisten)? Welcher Fortschritt ist in deren Umsetzung aktuell vorzuweisen?

b) Wenn nein, sieht die Bundesregierung die Möglichkeit als gegeben, diese Glasfaser- und Lehrrohrinfrastruktur so zu konsolidieren und zu ertüchtigen, dass sie beim Ausbau der bestehenden Datennetze und dem Aufbau neuer Datennetze eingebunden werden können?

c) Mit welchen Einsparpotenzialen, bezogen auf die erwartenden Gesamtkosten des Netzausbaus, rechnet die Bundesregierung durch die Realisierung von a. bzw. b.?

7

Wird mit der Übertragung des deutschen Autobahnnetzes an die geplante Infrastrukturgesellschaft auch die dazugehörige Glasfaser- und Leerrohrinfrastruktur an die Infrastrukturgesellschaft übertragen? Wenn nein, wer erhält diese Infrastruktur?

8

Welche Pläne hat die Bundesregierung für die zukünftige Nutzung dieser Infrastruktur (bitte auflisten)?

a) Ist eine mögliche zukünftige Mitnutzung der Infrastruktur durch private Netzbetreiber bei der Dimensionierung der Infrastruktur in den Planungen berücksichtigt worden?

b) Wenn nein, warum nicht?

9

Gibt es Planungen beziehungsweise Unternehmungen der Bundesregierung, die Verwaltungsnetze der Länder, Kreise und kreisfreien Städte durch eine zusammenhängende Glasfaserinfrastruktur zu verbinden? Wenn ja, welche (bitte auflisten)?

a) Ist eine mögliche zukünftige Mitnutzung der Infrastruktur durch private Netzbetreiber bei der Dimensionierung der Infrastruktur in den Planungen berücksichtigt worden?

b) Wenn nein, warum nicht?

Berlin, den 17. Oktober 2018

Christian Lindner und Fraktion

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