[Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat
vom 13. November 2018 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Deutscher Bundestag Drucksache 19/5794
19. Wahlperiode 15.11.2018
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Christian Kühn (Tübingen),
Britta Haßelmann, Stefan Schmidt, weiterer Abgeordneter und der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 19/5327 –
Regierungskommission „Nachhaltige Baulandmobilisierung und Bodenpolitik“ der
Bundesregierung
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
„Die Tatsache, daß der Grund und Boden unvermehrbar und unentbehrlich ist,
verbietet es, seine Nutzung dem unübersehbaren Spiel der freien Kräfte und dem
Belieben des Einzelnen vollständig zu überlassen; eine gerechte Rechts- und
Gesellschaftsordnung zwingt vielmehr dazu, die Interessen der Allgemeinheit
beim Boden in weit stärkerem Maße zur Geltung zu bringen als bei anderen
Vermögensgütern (BVerfG, 12. Januar 1967 – 1 BvR 169/63).“
„Für eine ‚Nachhaltige Baulandmobilisierung und Bodenpolitik‘ werden wir eine
Enquete-Kommission einsetzen.“ Das hat die schwarz-rote Koalition im
Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD im März 2018 versprochen.
Schlussendlich ist aus der Enquete-Kommission, an welcher der Deutsche Bundestag
und die von der Bevölkerung gewählten Vertreterinnen und Vertreter hätten
beteiligt werden können, eine einfache Regierungskommission geworden.
Bundestagsabgeordnete aller Fraktionen sind unerwünscht. Auch öffentliche
Informationen über die Arbeitsgrundlagen und Teilnehmerinnen und Teilnehmer sind
spärlich. Nach der Pressemitteilung des Bundesministeriums des Innern, für Bau
und Heimat sollen die Ergebnisse im Sommer 2019 vorliegen (
www.bmi.bund.
de/SharedDocs/pressemitteilungen/DE/2018/09/baulandkommission.html).
Bereits seit Anfang 2017 liegen umfassende zivilgesellschaftliche und
fachwissenschaftliche Vorschläge für eine bessere Bodenpolitik vor, welche das Ziel
haben die Bodenpreisexplosion zu stoppen und Kommunen in ihren
Handlungsoptionen zu stärken, z. B. der „Münchener Aufruf für eine andere
Bodenpolitik“ und die „Bodenpolitische Agenda 2020-2030“ des Deutschen Instituts
für Urbanistik.
1. Aus welchen Gründen wurde von der Bundesregierung entschieden, die
gewählten Vertreterinnen und Vertreter im Deutschen Bundestag aller
Fraktionen nicht an der Kommission zu beteiligen?
Es handelt sich um eine Regierungskommission. Die Regierungsfraktionen sind
beteiligt.
2. Auf welche Weise soll gewährleistet werden, dass die Kommissionsarbeit
für die Öffentlichkeit transparent und dem Parlament inklusive aller
Fraktionen regelmäßig zugänglich sowie eine Mitwirkung ermöglicht wird?
Die Darstellung der Kommissionsarbeit und Ergebnisse werden über Berichte,
Pressemitteilungen, im Internet, eine abschließende Fachkonferenz sowie den
Newsletter im Bündnis für bezahlbares Wohnen und Bauen an eine breite
politische und fachliche Öffentlichkeit kommuniziert. Die Berichterstattung im
Parlament erfolgt auf übliche Weise.
3. Welche konkreten Zielvorstellungen hat die Kommission für „Nachhaltige
Baulandmobilisierung und Bodenpolitik“?
4. Welches inhaltliche Konzept verfolgt die Bundesregierung in der
Kommission, um diese Ziele zu erreichen?
5. Welchen inhaltlichen Arbeitsauftrag soll die Kommission erfüllen, und
welche Themenschwerpunkte setzt sie sich?
Aufgrund ihres Sachzusammenhangs werden die Fragen 3 bis 5 gemeinsam
beantwortet.
Die Expertenkommission „Nachhaltige Baulandmobilisierung und Bodenpolitik“
wurde im September 2018 beim Bundesministerium des Innern, für Bau und
Heimat eingerichtet, um in Umsetzung der Koalitionsvereinbarung konkrete
Handlungsempfehlungen zur beschleunigten Bereitstellung von Bauland zu
entwickeln. Die Kommission setzt auf den Empfehlungen der AG Aktive
Liegenschaftspolitik im Bündnis für bezahlbares Wohnen und Bauen auf und wird den
Fokus auf die Rahmenbedingungen setzen, die Auswirkungen auf die
Grundstücksverfügbarkeit haben.
Zu den Themenschwerpunkten wird auf die Antwort zu Frage 26 verwiesen.
6. Wer sind die Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Kommission für
„Nachhaltige Baulandmobilisierung und Bodenpolitik“, und wie viele Frauen
gehören der Kommission an?
Teilnehmerinnen und Teilnehmer sind Vertreter/innen der Regierungsfraktionen,
Bundesressorts, Länder- und Kommunalvertreter/innen sowie Experten/innen,
Vertreter von wohnwirtschaftlichen Verbänden und des Deutschen Mieterbundes.
Der Kommission gehören 14 Frauen an.
7. Inwiefern wird gewährleistet, dass die Vielfältigkeit aller an Grundstücken
interessierten Akteure in der Kommissionsarbeit vertreten ist?
In der Baulandkommission sind alle relevanten Akteursgruppen ausgewogen
repräsentiert.
8. Inwiefern wird gewährleistet, dass die Interessen der Allgemeinheit beim
Boden eine stärkere Geltung erhält?
9. Nach welchen Kriterien wurden die Teilnehmerinnen und Teilnehmer
ausgewählt?
Die Fragen 8 und 9 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Neben Bund, Ländern, und Kommunen sind Akteure aus verschiedenen
Akteursgruppen in der Kommission vertreten, die über eine hohe Expertise in den Fragen
der Baulandmobilisierung und Bodenpolitik verfügen.
10. Ist in die Arbeit der Kommission das Deutsche Institut für Urbanistik
eingebunden?
a) Wenn ja, wie?
b) Wenn nein, warum nicht?
Ja. Das Deutsche Institut für Urbanistik (Difu) wird durch den Stellvertretenden
wissenschaftlichen Direktor und Institutsleiter vertreten.
11. Ist in die Arbeit der Kommission die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
einbezogen?
a) Wenn ja, wie?
b) Wenn nein, warum nicht?
Ja, die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben wird themenbezogen eingebunden.
12. Werden Abgeordnete des Deutschen Bundestages an der Kommissionsarbeit
beteiligt, und wenn ja, wer, und aus welchen Gründen?
Mitglieder der Kommission sind die Abgeordneten Emmi Zeulner, Kai Wegner
und Claudia Tausend als Vertreter/innen der Regierungsfraktionen. Damit sind
Vertreter der Ausschüsse für Bau, Wohnen, Stadtentwicklung und Kommunen,
Umwelt und Verkehr sowie Angelegenheiten der Europäischen Union
eingebunden.
13. Welche Vertreterinnen und Vertreter welcher Bundesministerien sind in der
Baulandkommission, und warum?
Eingebunden sind neben dem Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat
(BMI) das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit
(BMU) auf Staatssekretärsebene, die Abteilungsleitung I des
Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWI), die Abteilungsleitung 4 des
Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) und die Referatsleitungen
IV C 7 und L B 1 des Bundesministeriums für Finanzen (BMF).
14. Welche Vertreterinnen und Vertreter welcher Landesministerien sind in der
Baulandkommission, und warum?
Die Länder haben folgende Vertreter/innen benannt:
̶ Dr. Dorothee Stapelfeldt, Senatorin, Freie und Hansestadt Hamburg, Behörde
für Stadtentwicklung und Wohnen (Stellvertretende Vorsitzende der
Kommission)
̶ Ministerin Ina Scharrenbach, Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und
Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen
̶ Ministerin Kathrin Schneider, Ministerium für Infrastruktur und
Landesplanung des Landes Brandenburg.
̶ Ilse Aigner, damalige Staatsministerin für Wohnen, Bau und Verkehr des
Landes Bayern
̶ Kristina Herbst, Staatssekretärin, Ministerium für Inneres, ländliche Räume
und Integration des Landes Schleswig-Holstein
̶ Stefanie Nöthel, Abteilungsleiterin, Niedersächsisches Ministerium für
Soziales, Gesundheit und Gleichstellung
15. Welche Vertreterinnen und Vertreter der Wohnungswirtschaft sind in der
Baulandkommission, und warum?
Eingebunden sind folgende Vertreter von Verbänden des Wohnwirtschaftlichen
Rates im Bündnis für bezahlbares Wohnen und Bauen und anderer Verbände, die
Erfahrungen in der Stadtentwicklung und Baulandbereitstellung mitbringen:
̶ Herr Axel Gedaschko, Präsident GdW Bundesverband deutscher Wohnungs-
und Immobilienunternehmen e. V.
̶ Herr Dr. Andreas Mattner, Präsident ZIA Zentraler Immobilien Ausschuss
e. V.
̶ Herr Frank Vierkötter, Vizepräsident BFW Bundesverband Freier Immobilien-
und Wohnungsunternehmen e. V.
̶ Herr Jürgen Michael Schick, Präsident Immobilienverband IVD
Bundesverband
̶ Herr Dr. Kai H. Warnecke, Präsident Haus & Grund Deutschland
̶ Herr Eckhard Horwedel, Die Stadtentwickler Bundesverband, Sprecher des
Vorstands.
16. Welche Vertreterinnen und Vertreter der Mietervereinigungen sind in der
Baulandkommission, und wenn keine dabei sind, warum wurden sie nicht
hinzugezogen?
Der Präsident des Deutschen Mieterbundes e. V., Herr Dr. Franz-Georg Rips, ist
Mitglied der Kommission.
17. Welche Vertreterinnen und Vertreter der Zivilgesellschaft (bspw.
Münchener Botenratschlag, Stiftung Trias, Mietshäusersyndikat) und der lokalen
Mieterinitiativen sind in der Baulandkommission, und wenn keine dabei
sind, warum nicht?
Der Münchner Ratschlag wird themenbezogen eingebunden. Vorschläge und
Positionen anderer zivilgesellschaftlicher Initiativen fließen über ihre
Positionspapiere in die Arbeit ein.
18. Welche Vertreterinnen und Vertreter der Sozialverbände, Gewerkschaften
und des Verbraucherschutzes sind in der Baulandkommission, und wenn
keine dabei sind, warum wurden sie nicht einbezogen?
Es wurden gezielt Experten mit Kenntnissen und Handlungsmöglichkeiten in der
Baulandbereitstellung, Baulandmobilisierung und nachhaltigen Bodenpolitik
eingebunden. Weitere Experten mit spezifischen Fachkenntnissen werden
themenbezogen eingebunden.
19. Welche Vertreterinnen und Vertreter der Architekten, planenden Berufe und
Baukultur sind in der Baulandkommission, und wenn keine dabei sind,
warum wurden sie nicht einbezogen?
Die Bundesarchitektenkammer wirkt in der Kommission mit.
20. Welche Vertreterinnen und Vertreter der Kommunen sind in der
Baulandkommission, und wenn keine dabei sind, warum nicht?
Folgende Kommunalvertreter wirken in der Kommission mit:
̶ Markus Lewe, Oberbürgermeister der Stadt Münster, Präsident Deutscher
Städtetag
̶ Dr. Uwe Brandl, Präsident Deutscher Städte- und Gemeindebund
̶ Reinhard Sager, Präsident Deutscher Landkreistag
Zusätzliche kommunale Experten werden themenbezogen eingebunden.
21. Welche Vertreterinnen und Vertreter der Regionen sind in der
Baulandkommission, und wenn keine dabei sind, warum nicht?
Ländervertreter/innen und der Deutsche Landkreistag sind als regionale Vertreter
eingebunden.
22. Welche Vertreterinnen und Vertreter der Wissenschaft sind in der
Baulandkommission?
Folgende Vertreter/innen der Wissenschaft sind als ständige Mitglieder berufen:
̶ Prof. Dr.-Ing. Silke Weidner, BTU Brandenburgische Technische Universität
Cottbus, Lehrstuhlleiterin Stadtmanagement, Geschäftsführerin urban
management systems GmbH Leipzig
̶ Prof. Dr. Olaf Reidt, Fachanwalt für Verwaltungsrecht, Redeker Sellner Dahs
̶ Prof. Dr. Wolfgang Maennig, Universität Hamburg, Professor für Wirtschaft
̶ Prof. Dr. Dirk Löhr, Hochschule Trier, Umwelt-Campus Birkenfeld, Professor
für Steuerlehre und Ökologische Ökonomik
23. Welche Vertreterinnen und Vertreter von Finanzinstitutionen und Banken
sind in der Baulandkommission?
Vertreter/innen von Finanzinstitutionen und Banken werden ggf. themenbezogen
eingebunden.
24. Werden weitere Sachverständige oder Interessenvertreter für die
Kommission beauftragt bzw. angehört?
Wenn ja, werden deren Namen und Beiträge veröffentlicht?
Ja.
25. Müssen die Teilnehmerinnen und Teilnehmer sowie weitere externe
Beteiligte mögliche Interessenkonflikte offenlegen?
In der Kommission wird offen diskutiert, eine gesonderte Offenlegungspflicht
besteht nicht.
26. Wie ist die Kommission strukturiert (bitte Arbeitsgruppen mit
Themenschwerpunkten sowie Teilnehmerinnen und Teilnehmern auflisten)?
Die Kommission tagt unter Vorsitz des Parlamentarischen Staatssekretärs beim
Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat, Marco Wanderwitz.
Es sind insgesamt sechs eintägige Sitzungen vorgesehen. Nach der
konstituierenden Sitzung folgen vier themenspezifische Sitzungen zur Vertiefung von
Einzelthemen. Im Rahmen der Abschlusssitzung am 24. Juni 2019 werden die Inhalte
des Abschlussberichts abgestimmt. Arbeitsgruppen sind bislang nicht
eingerichtet.
04.09.2018 Konstituierende Sitzung
16.11.2018 Möglichkeiten der Änderung des BauGB zur Verbesserung und
Beschleunigung der Baulandmobilisierung
23.01.2019 Aktive, nachhaltige Bodenpolitik und Mobilisierungspotenziale
25.03.2019 Verbesserung der Rahmenbedingungen für eine nachhaltige
Baulandpolitik
15.05.2019 Förder- und Anreizinstrumente zur Flächenmobilisierung
24.06.2019 Abschließende Sitzung
Sofern Vertiefungsbedarf für Einzelaspekte besteht, werden diese in folgenden
Formaten bearbeitet:
̶ Fachbeiträge von Mitgliedern der Kommission und weiteren, auch externen
Experten
̶ Expertisen zu spezifischen Fragestellungen und Lösungsansätzen.
Die Teilnehmer sind den Antworten zu den Fragen 6, 10 bis 23 zu entnehmen.
Zusätzlich werden themenbezogen Experten eingebunden.
Parallel wird ein Fachdialog Erbbaurecht durchgeführt, um mögliche Beiträge des
Erbbaurechts zur Bereitstellung von Wohnbauland für den bezahlbaren
Wohnungsbau auszuloten. Die Ergebnisse fließen im Frühjahr in die
Baulandkommission ein.
27. Wie ist der Zeitplan für die Erarbeitung der Ergebnisse?
Die Ergebnisse sollen im Sommer 2019 vorliegen.
28. Wann tagt die Kommission und an welchen Orten?
Auf die Antwort zu Frage 26 wird verwiesen. Tagungsort ist Berlin.
29. Welche Themenschwerpunkte sind für die einzelnen Sitzungen geplant?
Auf die Antwort zu Frage 26 wird verwiesen.
30. Wie viel Steuermittel werden für die Kommissionsarbeit eingeplant?
Für die Kommissionarbeit sind rund 420 000 Euro eingeplant.
31. Plant die Bundesregierung noch vor Abschluss der Expertenkommission
eine Baugesetzbuchnovelle, und wenn ja, wann, und mit welchen Inhalten?
32. Inwieweit sieht die Bundesregierung angesichts einer nachhaltigen
Baulandmobilisierungs- und Bodenpolitik die Notwendigkeit einer
Baugesetzbuchnovelle?
Die Fragen 31 und 32 werden wegen ihres sachlichen Zusammenhangs
gemeinsam beantwortet.
Der Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD sieht vor, dass die
Kommunen bei der Aktivierung von Bauland und zur Sicherung bezahlbaren Wohnens
unterstützt werden sollen. Hierzu strebt die Bundesregierung weitere
Verbesserungen im Bauplanungsrecht an. Die Expertenkommission wird sich daher auch
mit dem Bauplanungsrecht befassen. Es ist beabsichtigt, aufbauend auf den
Kommissionsergebnissen einen Gesetzentwurf für eine Novellierung des
Bauplanungsrechts vorzulegen.
33. Inwiefern wird die Thematik der Neuaufstellung der Grundsteuer C in der
Kommission erarbeitet oder wird die Kommission daran beteiligt?
Wenn ja,
a) welche Sachverständigen werden zur Erarbeitung eines neuen Gesetzes
zur Grundsteuer C involviert,
b) welchen Zeitplan hat die Bundesregierung für die Erarbeitung eines
Gesetzentwurfs zur Grundsteuer C, und
c) inwieweit wird der Deutsche Bundestag, die Bundesländer, sowie die
Kommunen über die Fortschritte der Erarbeitung eines Gesetzentwurfs
zur Grundsteuer C informiert?
Die Kommission hat das Ziel, konkrete Handlungsempfehlungen für mehr und
zügige Baulandbereitstellung und für strategische Bodenpolitik zu erarbeiten.
(vgl. auch die Antworten zu den Fragen 5 und 26). In der Sitzung am 16.
November 2018 werden Möglichkeiten der Änderung des BauGB zur Verbesserung und
Beschleunigung der Baulandmobilisierung beraten. Die genauen
Tagesordnungen für die folgenden Sitzungen stehen noch nicht fest. Diese Tagesordnungen
werden auch von aktuellen Gegebenheiten abhängen, wie z. B. dem jeweils
aktuellen Sachstand bei der Reform der Grundsteuer, auf der auch die Grundsteuer C
basieren würde.
34. Wird es eine Verknüpfung der Kommission „Nachhaltige
Baulandmobilisierung und Bodenpolitik“ zur Kommission „Gleichwertige
Lebensverhältnisse“ geben, und wenn ja, inwiefern?
Ergebnisse der Baulandkommission werden auch in die Arbeit der Kommission
„Gleichwertige Lebensverhältnisse“ eingespeist.
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