Aktivitäten und Strukturen der neonazistischen „Hammerskins“ in Deutschland
der Abgeordneten Martina Renner, Dr. André Hahn, Gökay Akbulut, Sevim Dağdelen, Ulla Jelpke, Amira Mohamed Ali, Niema Movassat, Kersten Steinke, Friedrich Straetmanns, Dr. Kirsten Tackmann der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Am 27. August 2018 kam es in Chemnitz zu einem Aufmarsch, an dem auch mehrere tausend Rechtsextremisten, Neonazis sowie Hooligans teilnahmen und bei dem zahlreiche Straf- und Gewalttaten begangen wurden. Unter den Teilnehmern hätten sich laut einem Pressebericht Anhänger der sogenannten „Hammerskins“ befunden, beispielsweise David H., der sich seit Jahren in der Neonaziszene um Netzwerke der „Hammerskin Nation“ (HSN) bewegen soll, und dem im Jahr 2000 in Deutschland verbotenen Neonazinetzwerk „Blood & Honour“ (B&H) zugerechnet wird (vgl. www.antifainfoblatt.de/artikel/rassistischemobilisierungen-chemnitz-eine-einordnung, Bild 2).
Die Hammerskins sind ein weltweites Netzwerk, das neben Rechtsrockkonzerten auch Wehrsportübungen veranstaltet und vor allem verborgen in rockerähnlichen Strukturen agiert. Am 1. Juli 2017 fand in Geiselhöring (Bayern) ein geheimes HSN-Treffen mit etwa 50 Beteiligten aus Deutschland und den Niederlanden statt. Es bestehen Kontakte zu B&H und dessen bewaffnetem Arm „Combat 18“. Zahlreiche frühere B&H-Aktivisten sollen nach dem Verbot zur HSN übergelaufen sein, ebenso wie ehemalige Mitglieder des 2014 verbotenen „Freien Netz Süd“.
Besonders viele Hammerskins sind in der Neonazipartei „Der Dritte Weg“ aktiv; der Parteikader Tony Gentsch soll im Nacken ein HSN-Tattoo tragen. Zwischenzeitlich wurde gegen die HSN wegen der Bildung einer kriminellen Vereinigung ermittelt. Dies betraf u. a. den Gründer der „Hammerskins Sachsen“ Mirko Hesse. Er war außerdem V-Mann (Deckname „Strontium“) des Bundesamts für Verfassungsschutz (BfV).
In den USA erschoss im Jahr 2012 ein Mitglied der „Confederate Hammerskins“ sechs Menschen (vgl. www.antifainfoblatt.de/artikel/internationalerhass, www.aida-archiv.de/index.php/aktuelles-2/47-rechte-in-bayern/kameradschaften2/6908-das-geheimtreffen-der-militanten-neonazis, https://dasversteckspiel.de/die-symbolwelt/gruppen-organisationen-und-netzwerke/der-dritte-weg-der-iii-weg-206.html, www.der-rechte-rand.de/wp-content/uploads/drr_150.pdf).
Bei den Ermittlungen und im Gerichtsprozess zur rechtsterroristischen Mordserie des „Nationalsozialistischen Untergrunds“ (NSU) rückte ein HSN-Mitglied ins Visier. Thomas G. vom „Hammerskin“-Chapter in Westsachen arbeitete bis zur Inhaftierung des NSU-Unterstützers Ralf Wohlleben mit diesem politisch eng zusammen. G. wurde im NSU-Prozess am Oberlandesgericht in München als Zeuge vernommen. André Eminger, der verurteilte Unterstützer der NSU-Mordserie, trägt das Hammerskin-Logo auf dem Hals tätowiert. Und V-Mann „Strontium“ hatte engen Kontakt in die Helfer-Szene des NSU-Kerntrios (vgl. https://blog.zeit.de/stoerungsmelder/2014/07/25/rechtsrock-hammerskins-und-der-nsu_16799, https://hajofunke.wordpress.com/2014/07/26/rechte-szene-wer-ist-dieser-malte-redeker, www.ardmediathek.de/tv/Reportage-Dokumentation/Die-Story-im-Ersten-Rechtsrockland-nur/Das-Erste/Video?bcastId=799280&documentId=56608760, www.nsu-watch.info/2013/04/mindestens-24-spitzel-im-nsu-umfeld/).
Laut Medienberichterstattung sind die Hammerskin-Anhänger insbesondere in Rechtsrock- und Neonazi-Kampfsportveranstaltungen involviert. Die Führungsfigur der HSN in Deutschland, Malte Redeker von den „Hammerskins Westmark“, betreibt die inoffizielle Musikproduktionsfirma der HSN in Deutschland namens „Gjallarhorn Klangschmiede“. Er soll u. a. beim „Schild und Schwert“-Festival der NPD am 20. April 2018 den „Kampf der Nibelungen“ mitorganisiert haben und betreute beim „Rock gegen Links“ am 28. Oktober 2017 im thüringischen Themar ankommende Bands.
Bereits am 15. Juli 2017 waren HSN-Mitglieder an der Organisation des „Rock gegen Überfremdung II“ beteiligt. Die Neonazi-Rockergruppierung „Turonen“ bzw. „Garde 20“ gehörte ebenso zum Personal. Beide Vereinigungen verfügen über Kontakte in das HSN-Netzwerk wie auch zu B&H. Im Jahr 2016 veranstalteten die „Hammerskins Franken“ in Thüringen ein Rechtsrock-Konzert zum Gedenken an einen US-Neonazi. Dennoch fanden die Hammerskins im Verfassungsschutzbericht 2017 des BfV keine Erwähnung mehr (vgl. www.ardmediathek.de/tv/Reportage-Dokumentation/Die-Story-im-Ersten-Rechtsrockland-nur/Das-Erste/Video?bcastId=799280&documentId=56608760, www.antifainfoblatt.de/artikel/internationaler-hass, https://thueringenrechtsaussen.wordpress.com/2017/07/26/neonazi-konzert-mit-6-000-besuchern-am-15-juni-in-themar-auswertung-gelder-strukturen-und-der-umgangder-behoerden).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen30
Welche Orts- bzw. Regionalgruppierungen der „Hammerskins“ (HS) existieren nach Kenntnis der Bundesregierung in Deutschland (bitte nach Gruppierung, Ort und Bundesland auflisten)?
Über wie viele Mitglieder bzw. Anhänger verfügen HS-Gruppierungen nach Kenntnis der Bundesregierung in Deutschland (bitte nach Gruppierung, Ort und Bundesland auflisten)?
Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung zu Verbindungen von HS-Anhängern bzw. HS-Mitgliedern bzw. HS-Gruppierungen zu folgenden extrem rechten Parteien, Netzwerken und Gruppierungen, und wenn ja, welcher Art sind diese (bspw. Doppelmitgliedschaften, Auftritte bei bzw. Teilnahme an Veranstaltungen, Verfügung/Nutzung von Räumlichkeiten):
a) NPD/JN
b) „Der Dritte Weg“
c) „Die Rechte“
d) „Blood & Honour“
e) „Combat 18“
f) „Turonen“ bzw. „Garde 20“?
Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung zu Verbindungen von HS-Anhängern bzw. HS-Mitgliedern bzw. HS-Gruppierungen zu anderen als in den Fragen 3a bis 3f genannten extrem rechten Parteien, Organisationen, Vereinen, Gruppierungen, Bewegungen oder Rechtsrockbands, und wenn ja, welcher Art sind diese (bspw. Doppelmitgliedschaften, Auftritte bei bzw. Teilnahme an Veranstaltungen, Verfügung bzw. Nutzung von Räumlichkeiten)?
Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung zu Verbindungen von HS-Anhängern bzw. HS-Mitgliedern zu anderen als in den Fragen 3a bis 3c genannten extrem rechten Parteien, Organisationen, Vereinen, Gruppierungen, Bewegungen oder Rechtsrockbands im Ausland, und wenn ja, welcher Art sind diese (bspw. Doppelmitgliedschaften, Auftritte bei bzw. Teilnahme an Veranstaltungen, Verfügung bzw. Nutzung von Räumlichkeiten)?
Gab es nach Kenntnis der Bundesregierung seit 2011 Besuche von deutschen HS-Anhängern bzw. HS-Mitgliedern bzw. HS-Gruppierungen bei Einzelpersonen und Gruppierungen der HS im Ausland (bitte einzeln nach Jahr, Reiseziel und Besuchsanlass aufschlüsseln)?
Gab es nach Kenntnis der Bundesregierung seit 2011 Besuche von ausländischen HS-Anhängern bzw. HS-Mitgliedern bzw. HS-Gruppierungen bei Einzelpersonen und Gruppierungen der HS in Deutschland (bitte einzeln nach Jahr, Reiseziel und Besuchsanlass aufschlüsseln)?
Welche Musikveranstaltungen mit HS-Bezug oder von HS-Anhängern bzw. HS-Mitgliedern bzw. HS-Gruppierungen sind der Bundesregierung seit 2011 in Deutschland bekannt (bitte einzeln nach Datum, Ort, Aktivität, Gruppierung etc aufschlüsseln)?
Wie beurteilt die Bundesregierung den Einfluss von HS-Anhängern bzw. HS-Mitgliedern bzw. HS-Gruppierungen auf die Rechtsrockszene und deren Musikveranstaltungen?
Welche Kampfsportveranstaltungen mit HS-Bezug oder von HS-Anhängern bzw. HS-Mitgliedern bzw. HS-Gruppierungen sind der Bundesregierung seit 2011 in Deutschland bekannt (bitte einzeln nach Datum, Ort, Aktivität, Gruppierung etc. aufschlüsseln)?
Wie beurteilt die Bundesregierung den Einfluss von HS-Anhängern bzw. HS-Mitgliedern bzw. HS-Gruppierungen auf die extrem rechte Hooligan- und Kampfsportszene und deren Veranstaltung („Kampf der Nibelungen“ etc.)?
Welche anderen Aktivitäten mit HS-Bezug oder von HS-Anhängern bzw. HS-Mitgliedern bzw. HS-Gruppierungen sind der Bundesregierung seit 2011 in Deutschland bekannt (bspw. Treffen, öffentliche bzw. nichtöffentliche Veranstaltungen, Schießübungen; bitte einzeln nach Datum, Ort, Aktivität, Gruppierung etc. aufschlüsseln)?
An welchen extrem rechten Demonstrationen und Kundgebungen haben HS-Anhänger bzw. HS-Mitglieder bzw. HS-Gruppierungen nach Kenntnis der Bundesregierung seit 2011 teilgenommen (bitte einzeln nach Datum, Ort, Veranstalter, Titel und Anzahl HS-Teilnehmern aufschlüsseln)?
Welche vorwiegend deutschsprachigen Websites, Facebook-Seiten bzw. Facebook-Gruppen, Twitter-Accounts, Internet-Chats mit HS-Bezug oder von HS-Anhängern bzw. HS-Mitgliedern bzw. HS-Gruppierungen sind der Bundesregierung bekannt?
Welche vorwiegend deutschsprachigen extrem rechten Zeitschriften (Fanzines etc.) mit HS-Bezug oder herausgegeben von HS-Anhängern bzw. HS-Mitgliedern bzw. HS-Gruppierungen sind der Bundesregierung bekannt?
Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung zu Verbindungen von deutschen HS-Anhängern bzw. HS-Mitgliedern bzw. HS-Gruppierungen zu (mutmaßlichen) rechtsterroristischen Einzelpersonen und Gruppierungen im In- und Ausland?
Sind nach Kenntnis der Bundesregierung HS-Anhänger bzw. HS-Mitglieder bzw. HS-Gruppierungen im Besitz von Schusswaffen, und wenn ja, wie viele Personen, und über welche Waffen verfügen diese insgesamt?
Liegen nach Kenntnis der Bundesregierung gegen HS-Anhänger bzw. HS-Mitglieder nicht vollstreckte Haftbefehle vor, und wenn ja, wie viele insgesamt, und gegen wie viele Personen richten sich diese?
a) Welche Delikte liegen den Haftbefehlen im Einzelnen zugrunde (bitte vollständig auflisten und anmerken, ob das Delikt als PMK-Delikt und/ oder als Gewaltdelikt aufgeführt wird)?
b) Wie viele Fälle werden nach Priorität I (Terrorismusdelikte), Priorität II (Gewaltdelikte), Priorität III (sonstige) und als „Haftbefehl ausländischer Behörden“ eingestuft?
Wie beurteilt die Bundesregierung das Gefährdungspotential von HS-Anhängern bzw. HS-Mitgliedern bzw. HS-Gruppierungen (bitte begründen)?
Hat sich das „Gemeinsame Extremismus- und Terrorismusabwehrzentrum zur Bekämpfung des Rechtsextremismus/-terrorismus“ (GETZ-R) seit 2011 mit den Hammerskins befasst, und wenn ja, wie oft und zu welchen Zeitpunkten (bitte nach Jahr aufschlüsseln)?
Falls sich das GETZ-R bisher nicht mit den HS befasst hat, aus welchen Gründen unterblieb diese Befassung?
Bei wie vielen und welchen rechtsextrem motivierten Straf- und Gewalttaten in Deutschland haben Ermittlungsbehörden nach Kenntnis der Bundesregierung seit 2011 HS-Bezüge festgestellt (bitte einzeln nach Datum, Ort und Ermittlungsanlass aufschlüsseln)?
In wie vielen und welchen Fällen seit 2001 richteten sich Ermittlungen der Generalbundesanwaltschaft gegen Personen, die HS-Anhänger bzw. HS-Mitglieder sind bzw. waren oder Kontakte zu Einzelpersonen und Gruppierungen der HS im In- und Ausland hatten bzw. haben (bitte einzeln nach Jahr des Ermittlungsbeginns und Ermittlungsanlasses aufschlüsseln)?
Haben nach Kenntnis der Bundesregierung bundesdeutsche Sicherheitsbehörden seit 2011 Informationen über HS-Anhänger bzw. HS-Mitglieder bzw. HS-Gruppierungen und Veranstaltungen mit HS-Bezug an ausländische Sicherheits- und Strafverfolgungsbehörden übermittelt?
a) Wenn ja, in welchen Jahren und wie oft wurden diesbezügliche Informationen an welche ausländischen Stellen übermittelt?
b) Wurden diesbezüglich seit 2011 Amtshilfeersuchen von ausländischen an deutsche Sicherheitsbehörden gestellt?
Haben nach Kenntnis der Bundesregierung bundesdeutsche Sicherheitsbehörden seit 2011 Informationen über HS-Gruppierungen, HS-Anhänger, HS-Mitglieder und Veranstaltungen mit HS-Bezug von ausländischen Sicherheits- und Strafverfolgungsbehörden erhalten?
a) Wenn ja, in welchen Jahren und wie oft wurden diesbezügliche Informationen an welche bundesdeutschen Stellen übermittelt?
b) Wurden diesbezüglich seit 2011 Amtshilfeersuchen von deutschen an ausländische Sicherheitsbehörden gestellt?
Gab es nach Kenntnis der Bundesregierung seit 2011 Meldungen von (menschlichen) Quellen des BfV, des Bundeskriminalamts (BKA), des Militärischen Abschirmdienstes (MAD) und/oder des Bundesnachrichtendienstes (BND) zu HS-Anhängern bzw. HS-Mitgliedern bzw. HS-Gruppierungen, und wenn ja, wie viele (bitte nach Jahr, Bundesbehörde und Anzahl der Quellenmeldungen aufschlüsseln)?
In welchen Jahren wurde Mirko H. vom BfV als V-Mann geführt?
a) Wie viele Quellenmeldungen hat das BfV von Mirko H. (Deckname „Strontium“) erhalten?
b) Wurde Mirko H. auch von anderen Sicherheitsbehörden des Bundes (BKA, MAD, BND) als V-Person, V-Mann oder Gewährsperson geführt?
Wie viele HS-Anhänger bzw. HS-Mitglieder bzw. HS-Gruppierungen verfügten nach Kenntnis der Bundesregierung zwischen 1998 und 2011 zu welchen Zeitpunkten über Kontakte bzw. Verbindungen zu Mitgliedern und Unterstützern des NSU (Uwe Mundlos, Uwe Böhnhardt, Beate Zschäpe, Ralf Wohlleben, Carsten Schultze, André Eminger, Holger Gerlach etc.)?
Richtet sich das sogenannte Strukturermittlungsverfahren der Generalbundesanwaltschaft, das unter dem Titel „Ermittlungsverfahren gegen Unbekannt wegen des Verdachts der Unterstützung einer terroristischen Vereinigung und anderer Straftaten gemäß §§ 129a Absatz 5 des Strafgesetzbuchs (StGB) unter anderem („Nationalsozialistischer Untergrund“ – NSU)“ geführt wird (vgl. Bundestagsdrucksache 18/5516), auch gegen HS-Anhänger bzw. HS-Mitglieder bzw. HS-Gruppierungen oder Personen, die Kontakte bzw. Verbindungen zu solchen aufweisen?
Richtet sich das sogenannte Neunerverfahren der Generalbundesanwaltschaft wegen Unterstützung des NSU (vgl. www.mdr.de/investigativ/video-203234.html) auch gegen HS-Anhänger bzw. HS-Mitglieder bzw. HS-Gruppierungen oder Personen, die Kontakte bzw. Verbindungen zu solchen aufweisen?