Regelung des Drohnenverkehrs
der Abgeordneten Bernd Reuther, Frank Sitta, Renata Alt, Jens Beeck, Nicola Beer, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Britta Katharina Dassler, Hartmut Ebbing, Dr. Marcus Faber, Daniel Föst, Thomas Hacker, Markus Herbrand, Torsten Herbst, Katja Hessel, Manuel Höferlin, Reinhard Houben, Ulla Ihnen, Olaf in der Beek, Dr. Christian Jung, Thomas L. Kemmerich, Daniela Kluckert, Pascal Kober, Carina Konrad, Ulrich Lechte, Oliver Luksic, Till Mansmann, Roman Müller-Böhm, Hagen Reinhold, Dr. Wieland Schinnenburg, Matthias Seestern-Pauly, Judith Skudelny, Bettina Stark-Watzinger, Dr. Marie-Agnes Strack-Zimmermann, Benjamin Strasser, Michael Theurer, Stephan Thomae und der Fraktion der FDP
Vorbemerkung
Die fortschreitende Entwicklung des Drohnenmarktes birgt große Potentiale. Speziell der kommerzielle Einsatz, sowie die Einbindung in betriebliche Prozesse bietet Anwendern weitreichenden wirtschaftlichen Nutzen. Doch auch bei Privatpersonen erfreuen sich Drohnen immer größerer Beliebtheit. Im Jahr 2020 soll die Anzahl der insgesamt verkauften Drohnen in Deutschland bereits weit über 1,2 Millionen liegen (siehe www.faz.net/aktuell/technik-motor/motor/deutschebahn-setzt-drohnen-zum-inspizieren-ueberwachen-ein-15098620.html; www.drohnen-journal.de/marktforschung-von-wegen-400-000-drohnen-in-der-luft-1001). Der unsachgemäße Umgang mit diesen „Spielzeugen“ kann jedoch, gerade in kritischen Bereichen schwerwiegende Folgen haben. Zudem besteht die Möglichkeit, mit der Weiterentwicklung von Drohnen mit immer hochauflösenden Kameras, kinderleicht und unbemerkt in die Privatsphäre von Bürgerinnen und Bürgern einzudringen.
Nun ist es aus Sicht der Fragesteller an der Zeit, private und betriebliche Anwendungen klar voneinander zu trennen. Die Drohnen-Verordnung erlaubt beispielsweise nicht, Drohnen außerhalb des Sichtfelds zu fliegen. Im Resultat werden Überwachungsflüge nach Gewittern über Bahnstrecken oder Inspektionsaufgaben für Versicherungen zur Schadensregulierung ohne Sondergenehmigung unmöglich. Die Benutzung von Drohnen bei derlei Aufgaben ist aber nicht nur effizienter und dadurch günstiger, sie erlaubt es auch, teilweise lebensgefährliche Aufgaben aus sicherer Entfernung zu erledigen. Die Politik muss nun beginnen, Potenziale in der betrieblichen Anwendung zu unterstützen, und gleichzeitig die Privatsphäre der Bürgerinnen und Bürger schützen.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen18
Plant die Bundesregierung die Überarbeitung der Drohnen-Verordnung? Wenn ja, wann ist mit einer Überarbeitung zu rechnen? Wenn nein, warum nicht?
Im Sinne welcher Akteure wurde die Drohnen-Verordnung ausgearbeitet?
Welche Strategie verfolgt die Bundesregierung im Zusammenhang mit Drohnen?
Plant die Bundesregierung weitere Testfelder für unbemannte Luftfahrt (Bsp. Paketauslieferung mit Drohnen)?
Wie viele Anträge auf Sondergenehmigungen für Drohnenflüge wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in den letzten fünf Jahren gestellt (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
Wie viele Sondergenehmigungen für Drohnenflüge wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in den letzten fünf Jahren verweigert (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
Wie viele Kenntnisnachweise, umgangssprachlich „Drohnen-Führerscheine“, wurden nach Kenntnis der Bundesregierung seit in Kraft treten der Drohnen-Verordnung am 7. April 2017 bundesweit ausgestellt?
Welche Behörden können nach Kenntnis der Bundesregierung Sondergenehmigungen für Drohnenflüge ausstellen?
Plant die Bundesregierung, das Verfahren für die Ausstellung von Sondergenehmigungen für Drohnenflüge zu vereinfachen?
Welche Unterschiede gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung in der Ausstellung bei Sondergenehmigungen für Drohnen zwischen den Bundesländern?
Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, die Anträge auf Sondergenehmigungen für Drohnenflüge zu harmonisieren?
Besteht nach Ansicht der Bundesregierung die Möglichkeit, anstatt einmalige Sondergenehmigungen für Drohnenflüge zeitlich begrenzte Sondergenehmigungen auszustellen?
Welche rechtlichen und technischen Hürden sieht die Bundesregierung bei der betrieblichen Nutzung von Drohnen?
Wie wird sich die Bundesregierung in Fragen etwaiger Gesetzgebungsänderungsverfahren in der europäischen Zivilluftfahrtgesetzgebung hinsichtlich der Regelung des Drohnenverkehrs mit der EU und ihren Mitgliedstaaten abstimmen? Gibt es eine Strategie des Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur für diese Verhandlungen? Wenn ja, welche Positionen werden vertreten?
Welche Anwendungsfelder sind der Bundesregierung für Drohnen bekannt?
Welchen volkswirtschaftlichen Nutzen sieht die Bundesregierung in der Nutzung von Drohnen?
Wie schätzt die Bundesregierung die Akzeptanz der Drohnentechnologie in der Bevölkerung ein?
Welche zukünftige Rolle sieht die Bundesregierung für die Deutsche Flugsicherung (DFS) vor, um die betriebliche Anwendung von Drohnen zu ermöglichen?