[Deutscher Bundestag Drucksache 17/949
17. Wahlperiode 04. 03. 2010 Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Manuel Sarrazin, Viola von
Cramon-Taubadel, Ulrike Höfken, weiterer Abgeordneter und der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 17/723 –
Umgang mit der Schuldenkrise Griechenlands und anderer Länder der Eurozone
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die Mitgliedstaaten der Europäischen Währungsunion sind an die Kriterien
des Stabilitäts- und Wachstumspakts gebunden. Demnach darf die
Neuverschuldung eines Staates maximal 3 Prozent und der Gesamtschuldenstand
maximal 60 Prozent des Bruttoinlandsprodukts betragen. Mit einer
Neuverschuldung von gegenwärtig 12,7 Prozent und einer Gesamtverschuldung von
rund 125 Prozent des Bruttoinlandsprodukts droht Griechenland der
Staatsbankrott.
Die Auswirkungen einer Zahlungsunfähigkeit Griechenlands wären nicht nur
für das Land selbst gravierend. Bereits jetzt drohen durch die eingeleiteten
Sparmaßnahmen soziale Verwerfungen, die Ausgrenzung ärmerer
Bevölkerungsschichten sowie starke Einschnitte in zukunftsweisenden Bereichen.
Aufgrund der gemeinsamen Wirtschafts- und Währungsunion wären auch
weitere Länder der EU und insbesondere der Eurozone betroffen. Schon jetzt
weisen Irland, Spanien und Portugal eine ähnlich besorgniserregende
Entwicklung auf.
Vor diesem Hintergrund wurden in den letzten Wochen zahlreiche Szenarien
diskutiert und Lösungswege für die derzeitige fiskalische Krise Griechenlands
skizziert. Am 3. Februar 2010 hat die Europäische Kommission ein
Maßnahmenpaket mit einer Reihe von Empfehlungen an Griechenland angenommen.
Das Paket soll am 16. Februar 2010 auf der Tagung des Rates Wirtschaft und
Finanzen von den 27 Finanzministerinnen und Finanzministern der EU-
Mitgliedstaaten verabschiedet werden. Darin sind strenge Kontrollen der
griechischen Regierung bei der Umsetzung ihres Stabilitätsprogramms durch die
Europäische Kommission vorgesehen. Mit Hilfe des Stabilitätsprogramms will
die griechische Regierung Haushaltskonsolidierungsmaßnahmen durchsetzen,
mit denen die Neuverschuldung bis Ende 2012 auf unter 3 Prozent des
Bruttoinlandsprodukts gesenkt werden soll.
Der Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union schließt eine
Übernahme bzw. Haftung für die Schulden eines EU-Mitgliedstaats durch einen Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 2. März 2010
übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Drucksache 17/949 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodeanderen EU-Mitgliedstaat oder die Europäische Union („No-Bail-Out“-
Klausel) aus. Dennoch werden laut Presseberichten bereits inoffiziell sogenannte
Notfallpläne diskutiert, die eine Teilübernahme der Schulden durch andere
EU-Staaten vorsehen. Ebenso werden gemeinsame Anleihen der Euro-
Staaten, ein Einschreiten von EZB oder IWF bis hin zum Austritt Griechenlands
aus der Währungsunion diskutiert.
Die Bundesregierung verhält sich bisher zurückhaltend und setzt in
öffentlichen Äußerungen auf die eigene Kraft Griechenlands, den drohenden
Staatsbankrott abzuwenden. Pressemeldungen zufolge finden jedoch innerhalb der
Bundesregierung bereits Überlegungen bezüglich konkreter Hilfspläne für
vom Staatsbankrott bedrohte Staaten der Eurozone statt. Detaillierte
Vorschläge für mögliche Lösungsstrategien unterbreitet die Bundesregierung
nicht sowie sie ebenfalls keine öffentliche Diskussion über die zukünftige
Ausgestaltung der Wirtschafts- und Währungsunion führt.
1. Welche sind nach Ansicht der Bundesregierung die hauptsächlichen
Ursachen für die extrem hohe Neuverschuldung (12,7 Prozent des
Bruttoinlandsprodukts) und die Staatsverschuldung Griechenlands (125 Prozent
des Bruttoinlandsprodukts)?
Das weit über die ursprünglichen Planungen hinausgehende griechische
Haushaltsdefizit im Jahr 2009 von 12,7 Prozent des Bruttoinlandsprodukts (BIP)
kann nur zum Teil auf die ungünstigen weltwirtschaftlichen
Rahmenbedingungen zurückgeführt werden. Nach Berechnungen der EU-Kommission ist die
Abweichung vom Defizitziel gegenüber der früheren Planung (im Januar 2009
erwartete Griechenland für 2009 ein Haushaltsdefizit von 3,7 Prozent des BIP)
nur mit etwa 11/2 Prozent des BIP auf die Wirkung der automatischen
Stabilisatoren zurückzuführen. Zu einem weit höheren Anteil ist die Abweichung einem
durch die hohe Aufwärtskorrektur des gesamtstaatlichen Defizits 2008
bedingten Basiseffekt geschuldet (im Oktober 2009 wurde die Defizitquote 2008
gegenüber der Datenmeldung vom Frühjahr um 23/4 Prozent des BIP nach oben
korrigiert). Eine weitere Ursache für die Ausweitung des Haushaltsdefizits sind
Einnahmeausfälle von etwa 21/2 Prozent des BIP und eine Reihe einmaliger
Ausgaben von 11/4 Prozent des BIP. Die hohe Staatsschuldenquote ist darauf
zurückzuführen, dass in der Vergangenheit die öffentliche Neuverschuldung in
Relation zum BIP rascher gewachsen ist als das BIP.
2. Wie beurteilt die Bundesregierung aus heutiger Sicht den Beitritt
Griechenlands zu der dritten Stufe der Wirtschafts- und Währungsunion im
Jahr 2001, nachdem im Jahr 2004 bekannt wurde, dass unzutreffende
Daten über das jährliche öffentliche Defizit zugrunde lagen und das
eingeleitete Vertragsverletzungsverfahren gegen Griechenland im Dezember
2007 eingestellt wurde?
Die Qualität der statistischen Haushaltsdaten Griechenlands beschäftigt die
Gremien auf EU-Ebene bereits seit Jahren. Im Jahr 2004 hatte sich nach
erheblichen Datenrevisionen herausgestellt, dass die öffentlichen Defizite
Griechenlands seit 1997 deutlich zu niedrig ausgewiesen wurden und der Beitritt zur
Wirtschafts- und Währungsunion im Jahr 2001 auf der Basis nicht korrekt
ermittelter Daten erreicht werden konnte. Im Referenzjahr für den Beitritt, dem
Jahr 1999, wurde eine Defizitquote von 1,6 Prozent des BIP zu Grunde gelegt.
Insgesamt waren nach damaligem Kenntnisstand auch die anderen Kriterien
(Inflationsrate, Zinssätze, Wechselkurs) für die Aufnahme Griechenlands in die
Wirtschafts- und Währungsunion erfüllt.
Das 2004 von der EU-Kommission eingeleitete Vertragsverletzungsverfahren
gegen Griechenland wurde 2007 beendet, da keine Gründe für eine Weiterfüh-
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/949rung des Verfahrens gesehen wurden. Griechenland hatte aus damaliger Sicht
ausreichende Maßnahmen zur Verbesserung seiner Statistik eingeleitet. Nach
den aktuell bekannt gewordenen Statistikproblemen und den Datenrevisionen
im Oktober 2009 ist nach Einschätzung der EU-Kommission deutlich
geworden, dass die vorliegenden Probleme zu einem großen Teil über reine
Verbuchungsfragen hinausgehen. Bei den jetzt festgestellten Mängeln geht es laut
EU-Kommission auch um politische Einflussnahme. Das griechische
Parlament hat inzwischen einen Untersuchungsausschuss eingesetzt. Vor dem
Hintergrund der jetzt bekannten Problematik wird Eurostat, das statistische Amt
der EU, in Kürze einen Aktionsplan zur Verbesserung der Statistiken
Griechenlands vorlegen. Die Bundesregierung tritt nachdrücklich für eine Aufklärung
und Aufarbeitung ein, damit die finanz- und wirtschaftspolitische
Überwachung der EU effizient durchgeführt werden kann.
3. Welche Rolle spielen nach Auffassung der Bundesregierung im Fall
Griechenlands die erheblichen Mängel bei der Erfassung und Erhebung der
statistischen Haushaltsdaten, der Angabe falscher statistischer Daten sowie
der Abhängigkeit der nationalen Statistikbehörden von der Regierung, und
wie ist die ähnlich kritische Haushaltslage in Irland, Spanien, Portugal und
Italien zu erklären?
Eine hohe Qualität der gemeldeten statistischen Budgetdaten auf europäischer
Ebene ist eine unerlässliche Voraussetzung für eine erfolgreiche finanz- und
wirtschaftspolitische Überwachung innerhalb der Europäischen Union. Dazu
ist auch die Unabhängigkeit der nationalen Statistikbehörden von der
Regierung zu zählen. Bei früherer Kenntnis der tatsächlichen Haushalts- und
Wirtschaftssituation in Griechenland hätten Eurogruppe, ECOFIN-Rat und EU-
Kommission die Möglichkeiten des EU-Vertrages und des Stabilitäts- und
Wachstumspaktes zielgerichteter nutzen und früher gegensteuern können. Die
Bundesregierung begrüßt daher, dass die EU-Kommission ein
Vertragsverletzungsverfahren gegenüber Griechenland eingeleitet hat, um zu erreichen, dass
die griechischen Behörden ihrer Pflicht zur Übermittlung verlässlicher
Haushaltsstatistiken nachkommen sowie die gefundenen Mängel im
Erhebungsprozess der Haushaltsdaten beseitigen.
Die deutliche Zunahme der öffentlichen Verschuldung in Irland, Spanien,
Portugal und Italien ist nach Einschätzung der EU-Kommission in erster Linie
Folge der derzeitigen Finanz- und Wirtschaftskrise mit den damit verbundenen
Einnahmeausfällen und krisenbedingten Mehrausgaben, vor allem im Rahmen
von stabilisierenden Maßnahmen im Finanzsektor und auf dem Arbeitsmarkt
sowie gegebenenfalls konjunkturstützenden Maßnahmen.
4. Wie konnte nach Ansicht der Bundesregierung Griechenland auch nach
dem „Statistik-Skandal“ 2004 weiter unzutreffende Angaben zum
öffentlichen Defizit an das statistische Amt der EU (Eurostat) liefern, und wie
soll in Zukunft sichergestellt werden, dass Eurostat ausreichenden Zugriff
auf nationale Statistikdaten gewährt wird?
5. Wie positioniert sich die Bundesregierung gegenüber der Mitteilung der
Kommission an das Europäische Parlament und den Rat über die Methode
zur Erstellung von EU-Statistiken (KOM(2009) 404 endgültig) und
angekündigten Vorschlägen der Europäischen Kommission, die auf eine
Verbesserung der statistischen Infrastruktur in der EU abzielen, der
Europäischen Kommission weitreichende Kontrollrechte gegenüber nationalen
Drucksache 17/949 – 4 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeStatistikbehörden gewährleisten sowie die Unabhängigkeit dieser
Behörden von der Politik fordern?
Die Fragen 4 und 5 werden zusammenfassend wie folgt beantwortet:
Die Bundesregierung besitzt keine detaillierten Informationen über die
Erstellung nationaler Statistiken durch die griechischen Behörden. Die EU-
Kommission kritisiert in einem Prüfbericht neben den schwerwiegenden Datenproblemen
die im Land für die Erstellung von Statistiken geltenden Rahmenbedingungen
klar: Unabhängigkeit und Integrität der nationalen statistischen Stellen seien
nicht garantiert.
Die Bundesregierung unterstützt das Anliegen der EU-Kommission, die
Statistikverordnung dahingehend zu verändern, dass Eurostat bei einer Gefahr für die
Funktionsfähigkeit des statistischen Systems oder bei massiven Zweifeln an der
gelieferten Datenqualität bessere Prüfungsrechte eingeräumt werden. Im
politischen Abstimmungsprozess wird die Bundesregierung darauf achten, dass die
Mittel und Wege zielgenau und verhältnismäßig gewählt werden.
6. Liegt nach Meinung der Bundesregierung eine der Ursachen in der nicht
konsequenten Umsetzung des EU-Stabilitätspakts, und wie sollte der
Stabilitätspakt in Zukunft gestaltet werden, damit diese Situation nicht wieder
eintritt?
In den am 16. Februar 2010 vom ECOFIN-Rat im Rahmen des verschärften
Defizitverfahrens beschlossenen Empfehlungen wird Griechenland zu
umfassenden und erheblichen Sparmaßnahmen zur Rückführung seines übermäßigen
Defizits spätestens bis 2012 aufgefordert. Griechenland muss darüber hinaus in
kurzen Abständen über seine Haushaltsausführung und über alle Maßnahmen
zur Einhaltung der Empfehlungen berichten. Damit wird auf europäischer
Ebene eine bisher einmalig intensive Überwachung der Haushaltsführung eines
Mitgliedstaates umgesetzt. Auf dem ECOFIN-Rat vom 16. Februar 2010
wurden ferner umfangreiche Empfehlungen für Strukturreformen in Griechenland
beschlossen, die nahezu alle Bereiche der Wirtschaft betreffen. Ziel ist, in
Griechenland die mangelnde Übereinstimmung mit den Grundzügen der
Wirtschaftspolitik der EU-Mitgliedstaaten zu beenden und das Risiko einer
Gefährdung des ordnungsgemäßen Funktionierens der Wirtschafts- und
Währungsunion zu beseitigen. Erstmals werden EU-Instrumente zur
wirtschaftspolitischen Koordinierung kombiniert angewandt. Die Bundesregierung sieht
keinen Änderungsbedarf am Regelwerk des Stabilitäts- und Wachstumspakts,
sondern setzt sich mit Nachdruck für eine konsequente Anwendung der Regeln
und Verfahren ein, die die verschärfte finanz- und wirtschaftspolitische
Überwachung Griechenlands einschließen.
7. Wann ist in diesem Zusammenhang mit der Vorlage eines konkreten
Sparansatzes der Bundesregierung zu rechnen, mit dem das öffentliche Defizit
Deutschlands bis zum Jahr 2013 wieder unter die Grenze von 3 Prozent
gebracht werden kann?
Der ECOFIN-Rat hat am 2. Dezember 2009 nach Artikel 126 AEUV
festgestellt, dass in Deutschland ein übermäßiges Defizit besteht und Empfehlungen
zu dessen Abbau ausgesprochen. In den Empfehlungen wird für Deutschland
das Jahr 2011 als Beginn der Konsolidierung bestimmt und ein
durchschnittlicher struktureller Defizitabbau von mindestens 0,5 Prozent des BIP jährlich
gefordert. Bis 2013 muss das Defizit in Deutschland wieder unter den
Referenzwert zurückgeführt werden. Im Rahmen der Aufstellung des Bundeshaus-
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 5 – Drucksache 17/949haltes 2011 wird die Bundesregierung darlegen, wie den Empfehlungen
Rechnung getragen wird.
8. Sieht die Bundesregierung die Notwendigkeit aufgrund der aktuellen
Krise Veränderungen beim Stabilitätspakt vorzunehmen oder sind der
Bundesregierung Bestrebungen aus der Kommission oder anderen
Mitgliedstaaten dahingehend bekannt, und wenn ja, welche?
Die Bundesregierung sieht keine Notwendigkeit, das Regelwerk des Stabilitäts-
und Wachstumspakts zu ändern. Das Regelwerk ist weitreichend und
vollständig geeignet, bei konsequenter Umsetzung die Solidität der öffentlichen
Finanzen der EU-Mitgliedstaaten langfristig zu gewährleisten. Der Bundesregierung
sind keine Absichten anderer Mitgliedstaaten, der EU-Kommission oder der
Europäischen Zentralbank bekannt, Änderungen am Pakt zu erwirken.
9. Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung bereits Überlegungen
bezüglich eines verbesserten und stärker kontrollierten Verfahrens zur Aufnahme
weiterer EU-Mitgliedstaaten in die Währungsunion, und welche Position
vertritt die Bundesregierung diesbezüglich?
Das Verfahren für die Aufnahme eines EU-Mitgliedstaates in die Europäische
Währungsunion ist im Vertrag von Lissabon festgelegt und beruht auf einer
eingehenden Prüfung der Konvergenzfortschritte eines Kandidatenlands durch die
EU-Kommission und die Europäische Zentralbank. Dabei wird strikt darauf
geachtet, ob ein Kandidatenland die erforderlichen Konvergenzkriterien für die
Aufnahme in die Eurozone nachhaltig erfüllt. Des Weiteren werden alle
institutionellen Voraussetzungen einschließlich der Zuverlässigkeit aller vorliegenden
statistischen Angaben genauestens geprüft. Die Bundesregierung hält das
vertraglich geregelte Verfahren für geeignet, um eine sachgerechte
Aufnahmeentscheidung des Rats herbeizuführen. Sie sieht daher keine Notwendigkeit für
Änderungen an dem Verfahren und ihr sind derzeit auch keine entsprechenden
Absichten anderer Mitgliedstaaten, der EU-Kommission oder der Europäischen
Zentralbank bekannt.
10. Unterstützt die Bundesregierung Griechenland beim Aufbau eines
effizienten Steuersystems, und wie bewertet sie die Möglichkeiten zu einer
verbesserten Zusammenarbeit der griechischen Kontrollorgane zur
Korruptionsbekämpfung mit dem Europäischen Amt für Betrugsbekämpfung
(OLAF)?
Eine direkte Unterstützung beim Aufbau eines effizienten Steuersystems in
Griechenland leistet die Bundesregierung nicht.
Der Bundesregierung ist nicht bekannt, ob die Zusammenarbeit von
Griechenland mit dem OLAF verbesserungswürdig ist. Korruptionsbekämpfung und
Vermeidung von Fehlern bei der Verwaltung von EU-Mitteln sind zu einem
ganz wesentlichen Teil Aufgaben der nationalen Behörden des jeweiligen
Mitgliedstaates. Ob Griechenland alle darstellbaren Anstrengungen unternommen
hat, um die ordnungsgemäße Mittelverwendung von EU-Geldern
sicherzustellen, kann die Bundesregierung gegenwärtig nicht beurteilen. Für die
Bundesregierung sind diesbezügliche Anstrengungen aller EU-Mitgliedstaaten,
einschließlich Griechenland, von großer Bedeutung.
Drucksache 17/949 – 6 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode11. Wie bewertet die Bundesregierung das am 3. Februar 2010 von der
Europäischen Kommission vorgelegte Maßnahmenpaket (Stellungnahme zum
griechischen Stabilitätsprogramm für den Zeitraum 2010 bis 2013,
Empfehlung zur Korrektur des übermäßigen Defizits nach Artikel 126
Absatz 9 AEUV, Empfehlung für Strukturreformen nach Artikel 121
Absatz 4 AEUV, Einleitung eines Vertragsverletzungsverfahrens
bezüglich der Übermittlung verlässlicher Haushaltsstatistiken durch griechische
Behörden), und ist die Bundesregierung der Auffassung, dass
Griechenland aus eigener Kraft, d. h. nur aufgrund der Durchführung des
Stabilitätsprogramms die Neuverschuldung bis 2012 auf 3 Prozent senken
kann?
Das genannte Maßnahmenpaket ist Grundlage der in der Antwort zu Frage 6
genannten Empfehlungen des ECOFIN-Rates vom 16. Februar 2010 an
Griechenland im Rahmen der Verschärfung des Defizitverfahrens. Die
Bundesregierung hat diese Empfehlungen unterstützt.
Falls Griechenland die im Rahmen des Defizitverfahrens verabredeten
Konsolidierungsmaßnahmen gewissenhaft umsetzt, kann aus derzeitiger Sicht der
Bundesregierung die Neuverschuldung wie im Stabilitätsprogramm vorgesehen
zurückgeführt werden. In dem Ausmaß, in dem bereits Risiken für das
Erreichen der Defizit- und Schuldenziele eingetreten sind, sollte Griechenland nach
Auffassung der Bundesregierung zusätzliche, über die Ankündigungen in
seinem Stabilitätsprogramm hinausgehende Maßnahmen ergreifen. Die
griechische Regierung hat sich verpflichtet, alle notwendigen Anstrengungen
einschließlich gegebenenfalls zusätzlicher erforderlicher Maßnahmen zu
unternehmen, um die Konsolidierungsziele zu erreichen und das Haushaltsdefizit im
Jahr 2010 um 4 Prozentpunkte des BIP zu verringern. Die EU-Kommission
wird, unterstützt von der Europäischen Zentralbank und unter Einbindung der
Expertise des Internationalen Währungsfonds, die Umsetzung der
Empfehlungen des ECOFIN-Rates überwachen und gegebenenfalls notwendige
zusätzliche Maßnahmen vorschlagen. Eine erste Überprüfung wird Mitte März 2010
erfolgen.
12. Sind nach Kenntnisstand der Bundesregierung vergleichbare
Maßnahmenpakete auch für Irland, Spanien, Portugal und Italien oder andere
Eurozonenmitglieder geplant, und falls ja, was beinhalten diese, und
wann ist die Veröffentlichung durch die Europäische Kommission
geplant?
Aktuell befinden sich insgesamt 20 von 27 EU-Mitgliedstaaten in einem
Verfahren wegen eines übermäßigen Defizits. Auch Irland, Spanien, Portugal und
Italien gehören zu dieser Gruppe. Den betreffenden EU-Mitgliedstaaten
wurden Empfehlungen zum Defitzitabbau entsprechend ihren jeweiligen
länderspezifischen Bedingungen gegeben; diese sind veröffentlicht. Fristen zur
Einhaltung des 3-Prozent-Referenzwertes variieren entsprechend: bis 2014 im
Falle Irlands, bis 2013 für Spanien und Portugal und bis 2012 für Italien. Auch
die geforderten durchschnittlichen jährlichen Abbauschritte des strukturellen
Defizits in Relation zum BIP sind unterschiedlich hoch: Von Irland werden
2 Prozent, von Spanien „über 1,5 Prozent“, von Portugal 1,25 Prozent und von
Italien „mindestens 0,5 Prozent“ gefordert. Griechenland befindet sich derzeit
als einziger Mitgliedstaat in einem verschärften Defizitverfahren, da das Land
in dem bereits seit April 2009 laufenden Verfahren nach Feststellung des ECO-
FIN-Rates (Dezember 2009) keine wirksamen Maßnahmen zum Abbau des
Defizits ergriffen hatte. Bei einem verschärften Verfahren sind die Vorgaben zu
Konsolidierungsmaßnahmen wesentlich strikter, was sich auch in erweiterten
Berichtspflichten niederschlägt.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 7 – Drucksache 17/94913. Falls mit dem vorgeschlagenen Maßnahmenpaket die beabsichtigten
Ziele nicht erreicht werden, welche Konsequenzen sollten nach Ansicht
der Bundesregierung gezogen werden, und wie bewertet die
Bundesregierung eine mögliche Kürzung der Mittel aus EU-Fonds?
Bei Nichteinhaltung der im Rahmen eines Defizitverfahrens gegebenen
Empfehlungen kann der ECOFIN-Rat über weitere Verfahrensschritte bis hin zu
finanziellen Sanktionen entscheiden.
Die Möglichkeit einer Aussetzung von Zahlungen wegen eines
Defizitverfahrens ist in Artikel 4 der Kohäsionsfonds-Verordnung (EG) Nr. 1084/2006 des
Rates geregelt. Danach kann der Rat mit qualifizierter Mehrheit auf Vorschlag
der EU-Kommission beschließen, die Mittelbindungen aus dem Fonds für den
betreffenden Mitgliedstaat ab dem 1. Januar des Folgejahres ganz oder
teilweise auszusetzen. Voraussetzung ist, dass der Rat gemäß Artikel 126 Absatz 6
AEUV entschieden hat, dass in einem Empfängermitgliedstaat ein übermäßiges
Defizit besteht, und gemäß Artikel 126 Absatz 8 AEUV festgestellt hat, dass
seine Empfehlung gemäß Artikel 126 Absatz 7 AEUV in dem betroffenen
Mitgliedstaat keine wirksamen Maßnahmen ausgelöst hat. Ein entsprechender
Vorschlag der EU-Kommission liegt derzeit nicht vor. Aus Sicht der
Bundesregierung sollte die Verhängung von Sanktionen im Rahmen des Maßnahmenpakets
nicht von vornhinein ausgeschlossen werden.
14. Sollten die Sanktionen bzw. die konsequente Anwendung aller
bestehenden Instrumentarien gemäß Artikel 126 AEUV und dem Protokoll
(Nummer 12) über das Verfahren bei einem übermäßigen Defizit nicht greifen,
welche bilateralen und internationalen Stützungsmaßnahmen zieht die
Bundesregierung in Erwägung?
15. Schließt die Bundesregierung weitere finanzielle Stützungsmaßnahmen
für Griechenland als anschließendes Rettungsszenario – und als
sogenannter Plan B – aus?
16. Würden nach Auffassung der Bundesregierung gemeinschaftliche
Makrofinanzhilfen oder Kredite des Internationalen Währungsfonds als
finanzielle Stützungsmaßnahmen für Griechenland in Betracht kommen,
und inwiefern wären bilaterale Darlehen ausgewählter Euro-Staaten oder
vorgezogene Auszahlungen aus dem Kohäsionsfonds denkbar?
Die Fragen 14, 15 und 16 werden zusammenfassend wie folgt beantwortet:
Die Bundesregierung geht fest davon aus, dass Griechenland mit seinem
europäisch abgestimmten strikten Konsolidierungskurs das Vertrauen der
Finanzmärkte stärken wird. Griechenland erbittet keine finanzielle Unterstützung und
hat dies beim ECOFIN-Rat am 16. Februar 2010 erneut bekräftigt. Die Frage
von Hilfen stellt sich damit nicht.
17. Sieht die Bundesregierung aufgrund der aktuellen Krise die
Notwendigkeit die sogenannte No-Bail-Out-Klausel in Artikel 125 AEUV, nach der
weder die Europäische Union noch die EU-Mitgliedstaaten für
Verbindlichkeiten und Schulden anderer Mitgliedstaaten haften oder aufkommen,
zu verändern, und wenn ja, wie?
Die Bundesregierung sieht keine Notwendigkeit, Artikel 125 AEUV zu ändern.
Drucksache 17/949 – 8 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode18. Wie positioniert sich die Bundesregierung gegenüber der Forderung aus
dem Europäischen Parlament, für Griechenland einen EU-
Sonderbeauftragten zu ernennen, der die konsequente Sanierung des Haushalts
kontrolliert, und mit welchen Kompetenzen sollte dieser ausgestattet sein?
Die Bundesregierung sieht zurzeit keine Notwendigkeit, sich im Hinblick auf
Überlegungen im Europäischen Parlament zu einem EU-Sonderbeauftragten
für Griechenland zu positionieren.
19. Beabsichtigt die Bundesregierung ein grundsätzliches Konzept für den
Umgang mit Insolvenzen in der Währungsunion zu erstellen, und wie
positioniert sie sich hinsichtlich Überlegungen für ein Insolvenzrecht für
Euroländer?
20. Wie sollte, nach Auffassung der Bundesregierung, im Falle einer solchen
Insolvenz die Lastenverteilung zwischen Griechenland, der EU und den
Gläubigern Griechenlands aussehen?
Die Fragen 19 und 20 werden zusammenfassend wie folgt beantwortet:
Anhaltspunkte für eine mögliche Insolvenz liegen der Bundesregierung nicht
vor.
21. Würde die Bundesregierung im Falle einer europäisch koordinierten
Insolvenz Griechenlands eine Teilübernahme der griechischen Altschulden
durch die EU befürworten, wie steht die Bundesregierung zu dem
Vorschlag dafür eigene Staatsanleihen der Europäischen Union (Eurobonds-
Vorschlag) auszugeben, unter welchen Bedingungen würde die
Bundesregierung einem solchen Vorhaben zustimmen, und welche
Voraussetzungen müssten Griechenland und andere Länder für eine Teilübernahme der
Altschulden durch die Europäische Union erfüllen?
22. Welche über den Stabilitäts- und Wachstumspakt hinausgehenden
Eingriffe in die nationale Souveränität müsste ein solches Land als
Gegenleistung für europäische Hilfe akzeptieren?
Die Fragen 21 und 22 werden zusammenfassen wie folgt beantwortet:
Eine Übernahme oder Teilübernahme des Kreditbestandes eines EU-Mitglieds
durch die Gemeinschaft ist nicht Gegenstand der innerhalb der
Bundesregierung oder auf EU-Ebene geführten Gespräche.
23. Hat die Bundesregierung eine Arbeitsgruppe (Task Force) zu
Griechenland und den anderen Staaten mit extremer Neu- und Staatsverschuldung
gegründet, und falls ja, welche Personen sind Mitglied dieser
Arbeitsgruppe, durch wen und in welchem Verfahren wurden sie benannt, und
welche Szenarien werden in der Arbeitsgruppe diskutiert?
Nein
24. Sind nach Auffassung der Bundesregierung bilaterale Finanzhilfen zur
Rettung Griechenlands vor der Zahlungsunfähigkeit juristisch möglich,
und schließt die Bundesregierung solche als Maßnahmen von Seiten
Deutschlands aus, bzw. unter welchen Voraussetzungen und
Bedingungen wären bilaterale Finanzhilfen für die Bundesregierung in Erwägung
zu ziehen?
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 9 – Drucksache 17/94925. Ist es richtig, dass innerhalb der Bundesregierung Überlegungen
stattfinden, Griechenland gegen strenge Auflagen bilaterale Kredite zu
gewähren, und welche Rolle würde die Bundesbank bzw. die Kreditanstalt für
Wiederaufbau einnehmen?
26. Wie könnten nach Ansicht der Bundesregierung die Garantien von Seiten
Griechenlands für solche Kredite aussehen?
Die Fragen 24, 25 und 26 werden zusammenfassend wie folgt beantwortet:
Griechenland hat keine finanzielle Unterstützung erbeten. Die Frage konkreter
Hilfen stellt sich deshalb nicht.
27. Wie beurteilt die Bundesregierung die Folgen einer eventuellen
Staatspleite Griechenlands auf Gläubiger in Deutschland, insbesondere
auf die deutschen Finanzmärkte und Finanzinstitutionen?
Für eine drohende Insolvenz eines EU-Mitgliedstaates liegen der
Bundesregierung keine Anhaltspunkte vor.
28. Wie viele griechische Staatsanleihen werden, nach Informationen der
Bundesregierung, von deutschen Finanzinstitutionen gehalten, wie
verteilen sich diese auf Banken zum einen und Versicherungen zum anderen,
und welche anderen deutschen Institutionen, Einrichtungen, Anstalten
etc. sind betroffen?
Forderungen gegenüber Griechenland halten in Deutschland in erster Linie die
Banken, laut Zahlungsbilanzstatistik der Deutschen Bundesbank in Höhe von
etwa 31,75 Mrd. Euro per 31. Dezember 2009. Die Zahlungsbilanzstatistik
unterscheidet nicht zwischen staatlichen und nichtstaatlichen Schuldnern.
29. Geht die Bundesregierung davon aus, dass eine Staatspleite
Griechenlands zu einer Schieflage bei den deutschen Gläubigern führen kann,
welche Teile des Finanzsystems und welche Institute wären betroffen, hat die
Bundesregierung für diesen Fall Vorkehrungen getroffen, und wenn ja,
welche?
Für eine drohende Insolvenz eines EU-Mitgliedstaates liegen der
Bundesregierung keine Anhaltspunkte vor.
Der größte Teil des Exposure gegenüber dem griechischen Staat und anderen
griechischen Schuldnern wird von Banken gehalten. Grundsätzlich bietet die
Bundesregierung mit dem Stützungsinstrumentarium der
Finanzmarktstabilisierungsanstalt bereits einen Rahmen, mit dem eventuelle Schieflagen von
Finanzinstituten aufgefangen werden können.
30. Wie schätzt die Bundesregierung die Bedeutung von globalen und
innereuropäischen Handelsbilanzungleichgewichten für die Entstehung und
Entwicklung der Finanz- und Wirtschaftskrise ein?
Grundsätzlich gilt: Leistungsbilanzungleichgewichte sind an sich weder
ungewöhnlich noch schädlich. Als Spiegelbild von Investitions-, Spar- und
Konsumentscheidungen einer Volkswirtschaft ermöglichen sie den Transfer
überschüssiger Ersparnis von einer Ökonomie zu anderen, in der dieses Kapital zur
Finanzierung von Investitionen und Konsum genutzt werden kann. So
betrachtet sind Leistungsbilanzungleichgewichte nichts anderes als der Ausdruck einer
Drucksache 17/949 – 10 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodeeffizienten internationalen Kapitalallokation und der Befriedigung
unterschiedlicher Spar- und Investitionswünsche, sofern sie unter ansonsten
funktionierenden Marktbedingungen entstehen und Anpassungsmechanismen (z. B.
Wechselkurskanal) wirken können.
Allerdings haben sich auf globaler Ebene im Vorfeld der Finanz- und
Wirtschaftskrise durch eine Reihe weiterer Faktoren „systemische Risiken“
entwickelt. Zu diesen Faktoren zählen z. B. die Beeinflussung von Wechselkursen
und einseitige Begünstigungen des Exportsektors einer Volkswirtschaft (z. B.
durch das Steuersystem, durch Subventionen oder durch Handelshemmnisse).
Insofern gelten, auch aus Sicht der Bundesregierung, die großen, anhaltenden
Ungleichgewichte der Waren- und Kapitalströme – im Zusammenspiel mit
einer Reihe zusätzlicher Faktoren (z. B. unzureichende Kontrolle der
Finanzmärkte, zu hohe Liquidität) – als eine der Hauptursachen der aktuellen Finanz-
und Wirtschaftskrise.
Die Eurozone insgesamt trägt mit ihrer nahezu ausgeglichenen Leistungsbilanz
jedoch nicht zu den internationalen Ungleichgewichten bei.
31. Wie beurteilt die Bundesregierung die Auswirkungen hoher und
wachsender innereuropäischer Leistungsbilanzungleichgewichte auf die
Währungsunion und die Geldpolitik der Europäischen Zentralbank, und teilt
die Bundesregierung die Auffassung, dass hohe Ungleichgewichte die
Stabilität der Währungsunion gefährden können?
Regionale Ungleichgewichte in den Leistungs- und Kapitalbilanzen sind in
einem gemeinsamen Währungsraum nicht ungewöhnlich und besitzen
unmittelbar keine Bedeutung für die gemeinsame Geldpolitik der Europäischen
Zentralbank. Chronisch hohe länderspezifische Leistungsbilanzdefizite können
aber durchaus problematisch für eine solide wirtschaftliche Entwicklung
innerhalb einer Währungsunion werden, insofern diesen Defiziten ein dynamischer
Aufbau der öffentlichen bzw. privaten Verschuldung zu Grunde liegt. Die
hohen Schuldenstände von Unternehmen und privaten Haushalten in Ländern,
die vor Ausbruch der aktuellen Finanz- und Wirtschaftskrise wirtschaftliche
Überhitzungen aufwiesen, stellen eine besonders schwere Last dar, die deutlich
verringert werden muss, um eine nachhaltige wirtschaftliche Gesundung zu
ermöglichen. Im Rahmen der wirtschaftspolitischen Überwachung setzt sich die
Bundesregierung daher für frühzeitige wirtschaftspolitische Kurskorrekturen
betroffener Mitgliedstaaten im Einklang mit den Vorgaben des Vertrags von
Lissabon und den in der EU und in der Eurozone vereinbarten Grundzügen der
Wirtschaftspolitik ein.
32. Wie beurteilt die Bundesregierung den Zusammenhang zwischen den
hohen Staatsdefiziten und den Leistungsbilanzdefiziten in Griechenland,
Portugal, Spanien, Irland und Italien, und welche Folge haben die
Leistungsbilanzungleichgewichte nach Auffassung der Bundesregierung auf
die Fähigkeit Griechenlands und anderer Staaten sich mittels
Konsolidierung selbst aus der Krise zu befreien?
Der Internationale Währungsfonds, die Europäische Zentralbank und die EU-
Kommission kommen zu dem Schluss, dass es langfristig keinen direkten
Zusammenhang zwischen hohen staatlichen Defiziten und Defiziten bei der
Leistungsbilanz gibt. Kurzfristig kann die Fiskalposition eines Landes die
Leistungsbilanz dennoch beeinflussen. Die unmittelbaren Auswirkungen
öffentlicher Ausgaben auf die Leistungsbilanz (durch eine Änderung der
Importnachfrage) werden allerdings teilweise überlagert von indirekten Effekten. Wenn die
Konsumenten in Erwartung einer zukünftig höheren Steuerlast (um die in der
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 11 – Drucksache 17/949Gegenwart angehäuften öffentlichen Schulden und die Zinsverpflichtungen zu
begleichen) ihren heutigen Konsum einschränken, wirkt sich dies reduzierend
auf die Importe aus. Ein hartnäckiges hohes Leistungsbilanzdefizit lässt
dennoch erkennen, dass das insgesamt von einem Land durchgeführte und im
Verhältnis zu den Partnerländern umgesetzte Politikpaket, wozu auch der
Staatskonsum gehört, nicht tragfähig ist. Vor allem müssen aber die
strukturpolitischen Weichen so gestellt werden, dass dem Entstehen lang anhaltender
Leistungsbilanzdefizite durch einen umfassenden Ansatz der Fiskal- und
Wirtschaftspolitik entgegengewirkt werden kann.
33. Wie sollten die Länder der Währungsunion, die hohe
Leistungsbilanzdefizite aufweisen, nach Auffassung der Bundesregierung damit umgehen,
und welche Maßnahmen sollten diese Länder ergreifen?
Die Gruppe der Länder mit hohen Leistungsbilanzdefiziten und geringer
Wettbewerbsfähigkeit hat nach Einschätzung der EU-Kommission einen großen
Nachholbedarf in Bezug auf durchgreifende Strukturreformen, die rasch
angegangen werden müssen. Handlungsbedarf besteht danach im Abbau von
Arbeitsmarktrestriktionen, in der Lohn- und Fiskalpolitik (z. B. Griechenland).
Die fiskalische Konsolidierung sollte zu einer qualitativen Verbesserung der
öffentlichen Finanzen und dem Abbau von Wettbewerbsnachteilen genutzt
werden, mit denen auch eine Verringerung der externen Ungleichgewichte
einhergehen würde. Im Falle Spaniens geht es nach Einschätzung der EU-
Kommission vor allem darum, die Produktivität durch bewusste Umlenkung von
Investitionen durch entsprechende Rahmenbedingungen – weg vom
Immobiliensektor, hin zu produktiveren Sektoren – zu steigern. Portugal muss seine
Anstrengungen nach Einschätzung der EU-Kommission darauf konzentrieren,
über eine verbesserte Qualität der öffentlichen Finanzen, verstärkt Investitionen
zur Steigerung des Potenzialwachstums zu tätigen.
34. Teilt die Bundesregierung die Auffassung zahlreicher Ökonomen, dass
Deutschland durch die Politik der Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit
unter anderem durch Lohnzurückhaltung, die Ungleichgewichte in der
Währungsunion mitverursacht hat?
Die Bundesregierung teilt diese Auffassung nicht. Die wirtschaftlichen
Entwicklungen in Deutschland sind nicht ursächlich für die gesamtwirtschaftlichen
Ungleichgewichte und Struktur- und Stabilitätsprobleme in anderen Ländern
der Währungsunion. Die Gründe für die hohe internationale
Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wirtschaft und die Leistungsbilanzposition Deutschlands
sind vielfältig. Lohnzurückhaltung im öffentlichen und im privaten Sektor
dürfte – neben anderen gewichtigeren Faktoren, wie insbesondere Struktur,
Spezialisierung und Innovationskraft der deutschen Wirtschaft – in den letzten
Jahren zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wirtschaft
beigetragen haben. Zudem hat die Bundesregierung keinen Einfluss auf die
Lohnsetzung im privaten Sektor. Sie bekennt sich zur Tarifautonomie, die
unverzichtbar zum Ordnungsrahmen der Sozialen Marktwirtschaft gehört.
Ziel der Bundesregierung ist es vielmehr, durch dynamischen Wettbewerb,
Bildung, Forschung und Entwicklung, Innovationsfähigkeit und Bürokratieabbau
hohe Produktivitätssteigerungen zu ermöglichen und so unter anderem ein im
internationalen Vergleich hohes Lohnniveau zu rechtfertigen.
Drucksache 17/949 – 12 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode35. Wie beurteilt die Bundesregierung, angesichts von innereuropäischen und
globalen Ungleichgewichten, die besondere Exportabhängigkeit der
deutschen Wirtschaft?
Die hohe außenwirtschaftliche Verflechtung und die Exportstärke der
deutschen Wirtschaft ist vorrangig das Ergebnis eines intensiven internationalen
Wettbewerbs, in dessen Folge deutsche Unternehmen ein hohes Maß an
Qualität, Flexibilität und Zuverlässigkeit entwickelt haben. Internationale
Arbeitsteilung ist insbesondere auch unter Effizienzgesichtspunkten und dem Aspekt
der Wohlstandssteigerung für alle wünschenswert.
Für eine nachhaltige Erholung der Weltwirtschaft ist und bleibt der Abbau der
globalen Ungleichgewichte ein wichtiges Ziel. Infolge der Krise haben sich die
Ungleichgewichte und somit auch der deutsche Leistungsbilanzüberschuss
bereits vermindert. Wichtige Voraussetzungen für einen spannungsfreien Abbau
der Leistungsbilanzungleichgewichte sind allerdings insbesondere die Stärkung
der privaten Ersparnis und mittel- bis langfristig der Abbau der öffentlichen
Defizite in den USA, die Flexibilisierung des chinesischen Wechselkurses und
die Stärkung der binnenwirtschaftlichen Wachstumskräfte in den Ländern mit
hohen Leistungsbilanzüberschüssen. Ein Abbau der globalen
Ungleichgewichte kann zukünftig eine Verringerung der Überschüsse im Außenhandel
bedeuten.
Allerdings ergeben sich für die Industrie und für den Dienstleistungssektor
weltweit wie auch national neue Herausforderungen, Chancen und
Wachstumspotenziale. Die Aufgabe der Bundesregierung ist es, durch transparente und
investitionsfreundliche Rahmenbedingungen die Unternehmen zu langfristigen
Investitionsentscheidungen zu ermutigen und den Standort Deutschland für
in- und ausländische Investoren attraktiv zu machen.
36. Sieht die Bundesregierung Handlungsbedarf, diese Exportabhängigkeit
zu reduzieren, und wenn ja, durch welche Maßnahmen, und wenn nein,
warum nicht?
Der hohe außenwirtschaftliche Verflechtungsgrad der deutschen Wirtschaft ist
ein Marktergebnis und zeugt von einer offenen, leistungsstarken und
vielfältigen Wirtschaftsstruktur, die auch weiterhin große Wachstums- und
Beschäftigungspotenziale bietet. Die Bundesregierung hat die Weichen für eine Stärkung
auch der binnenwirtschaftlichen Wachstumskräfte gestellt. Eine hohe
internationale Wettbewerbsfähigkeit und eine dynamische Binnenwirtschaft sind keine
gegenläufigen Ziele, sondern können bei hoher Produktivität und steigendem
Einkommen gleichermaßen gestärkt werden. Voraussetzungen dafür sind
insbesondere verstärkte Anstrengungen bei Forschung und Entwicklung sowie eine
hohe Innovationsfähigkeit der Industrie und der Dienstleistungswirtschaft. Die
Bundesregierung hat ihre Strategie für mehr Wachstum und Beschäftigung im
diesjährigen Jahreswirtschaftsbericht 2010 (Bundestagsdrucksache 17/500)
ausführlich erläutert.
37. Sieht die Bundesregierung die Notwendigkeit auch in Deutschland
nationale Maßnahmen zum Abbau der Ungleichgewichte in der
Währungsunion zu ergreifen, und wenn ja, welche, und wenn nein, warum nicht?
Die EU-Kommission hat den Euro-Mitgliedstaaten einen Bericht über die
Wettbewerbsfähigkeitsentwicklungen und die Ungleichgewichte innerhalb der
Eurozone vorgelegt. Der Bericht ist ein wichtiges Instrument einer
umfassenden wirtschaftspolitischen Überwachung und Koordinierung, um strukturelle
Fehlentwicklungen frühzeitig zu identifizieren und gefährliche Ungleich-
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 13 – Drucksache 17/949gewichte in der Eurozone zu vermeiden. Er stellt fest, dass in erster Linie die
Länder mit schwacher Wettbewerbsposition und hohen
Leistungsbilanzdefiziten gefordert sind, schnell und entschlossen Strukturreformen auf den Weg zu
bringen. Aber auch Ländern mit Überschüssen und hoher
Wettbewerbsfähigkeit werden weitergehende Reformmaßnahmen empfohlen. Die
Bundesregierung wird in ihren Reformanstrengungen nicht nachlassen und, wie in der
Antwort zu Frage 36 erläutert, die Rahmenbedingungen für eine hohe
internationale Wettbewerbsfähigkeit und für eine Stärkung der Binnenwirtschaft
verbessern.
38. Wo sieht die Bundesregierung die politische Verantwortung für einen
Abbau der Ungleichgewichte in der Währungsunion, bei Defizitländern, bei
Überschussländern oder bei beiden Gruppen von Ländern?
Alle Mitgliedstaaten sind verpflichtet, die wirtschaftspolitischen Vorgaben und
Ziele des Vertrags von Lissabon einzuhalten, die ausdrücklich auch das
Erreichen einer dauerhaft finanzierbaren Leistungsbilanz erfordern. Die Länder, die
stark defizitäre Leistungsbilanzen und hohe Verschuldungsdynamiken im
privaten bzw. öffentlichen Sektor aufweisen, müssen geeignete Kurskorrekturen
vornehmen, z. B. durch umfassende Strukturreformen zur Steigerung ihrer
Wettbewerbsfähigkeit sowie durch ehrgeizige Konsolidierung der öffentlichen
Haushalte. Bei ihnen liegt die Hauptlast, die aufgelaufenen Ungleichgewichte
abzubauen.
Gleichzeitig gibt es keinen Grund für diejenigen Länder, die vergleichsweise
gut dastehen, in ihren Reformanstrengungen nachzulassen. Dies gilt auch für
Deutschland. Der globale Wettbewerb erlaubt uns nicht, in der Frage der
Strukturreformen an Tempo zu verlieren. Darüber hinaus würde sich dies auch nicht
mit unserem Verständnis eines dynamischen Binnenmarktes decken.
39. Hält die Bundesregierung bezüglich Abbau der Ungleichgewichte in der
Währungsunion ein europäisches Vorgehen für nötig, wenn nein, warum
nicht, und wenn ja, wie sollte dieses nach Meinung der Bundesregierung
aussehen, und welche Initiativen zwecks Reduzierung der
Leistungsbilanzungleichgewichte plant die Bundesregierung auf europäischer
Ebene?
Aus Sicht der Bundesregierung gibt es auf Ebene der Eurozonenländer ein
Potenzial zur Verbesserung der wirtschaftspolitischen Zusammenarbeit. Diese
sollte nach Vorstellungen der Bundesregierung eine tiefgehende und
rechtzeitige Analyse von wirtschaftspolitischen Fehlentwicklungen im jeweiligen
Mitgliedsland sowie stärkeren politischen Druck, geeignete Gegenmaßnahmen
zu treffen, umfassen (vgl. Antwort zu Frage 33). In diesem Sinne hat sich die
Eurogruppe bei ihrer Sitzung im Januar 2010 mit den
Leistungsbilanzungleichgewichten innerhalb der Eurozone befasst. Eine erneute Befassung ist für März
2010 vorgesehen. Eine Koordinierung im Sinne von Zielvorgaben für die
Leistungsbilanzpositionen einzelner Länder lehnt die Bundesregierung jedoch ab
(zur Begründung siehe Antworten zu den Fragen 41 bis 43). Der Abbau von
Leistungsbilanzungleichgewichten setzt bei den Mitgliedstaaten selbst an durch
die Beseitigung struktureller Fehlentwicklungen und die Umsetzung
strukturpolitischer Reformen.
40. Wie plant die Bundesregierung mit dem Thema der Ungleichgewichte
auf globaler Ebene innerhalb der G20 umzugehen, sind Initiativen zu
diesem Thema geplant, und plant die Bundesregierung die Unterstützung
Drucksache 17/949 – 14 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodeentsprechender Initiativen anderer Mitgliedsländer der G20, z. B.
Großbritanniens?
Die Bundesregierung beteiligt sich aktiv an dem von den G20 ins Leben
gerufenen „Framework for Strong, Sustainable and Balanced Growth“. Sie hat
Mitte Februar 2010 einen Beitrag an den Internationalen Währungsfonds
übermittelt, in dem die Eckpfeiler einer nachhaltigen und wachstumsorientierten
Wirtschafts- und Finanzpolitik dargelegt werden. Zusammen mit den Beiträgen
der übrigen G20-Mitglieder kann dies zu einem besseren Verständnis und
Umgang mit den bestehenden globalen Ungleichgewichten beitragen.
41. Welche Auffassung vertritt die Bundesregierung zum Vorschlag ein
Verfahren analog oder ähnlich zum Stabilitäts- und Wachstumspakt zum
Abbau von Ungleichgewichten in der Währungsunion zu schaffen (siehe
z. B. Dullien/Schwarzer: Die Eurozone braucht einen
außenwirtschaftlichen Stabilitätspakt. In: Stiftung für Wissenschaft und Politik, „Aktuell“,
Nr. 27/2009), und welchen Grundsätzen sollte ein solches Verfahren nach
Auffassung der Bundesregierung folgen?
Eine Koordinierung im Sinne von Zielvorgaben für die
Leistungsbilanzpositionen einzelner Länder lehnt die Bundesregierung ab. Im Gegensatz zur
Fiskalpolitik sind viele Einflussfaktoren der Leistungsbilanzen nicht unmittelbar von
den Regierungen betroffener Staaten zu beeinflussen (z. B. autonome
Investitionspolitik der Unternehmen, Tarifautonomie, Wechselkursentwicklungen,
Weltkonjunktur etc.). Umfassende Strukturreformen und ein insgesamt
ausgewogener makroökonomischer Kurs sind der beste Weg, eine hohe
Wettbewerbsfähigkeit und nachhaltiges Wachstum zu fördern.
42. Wie beurteilt die Bundesregierung den Vorschlag der spanischen
Ratspräsidentschaft, eine Art europäische Wirtschaftsregierung zu schaffen?
43. Soweit die Bundesregierung der Schaffung einer Art europäische
Wirtschaftsregierung positiv gegenübersteht, welchen Grundsätzen sollte eine
solche Wirtschaftsregierung folgen, welche Verantwortung sollte sie für
einen Abbau von Ungleichgewichten in der Währungsunion tragen, und
plant die Bundesregierung eine eigene Initiative zu einer europäischen
Wirtschaftsregierung oder etwas Vergleichbarem?
Die Fragen 42 und 43 werden zusammenfassend wie folgt beantwortet:
Die Bundesregierung tritt für eine Verstärkung der wirtschaftspolitischen
Koordinierung auch auf Ebene des Europäischen Rates ein, die manchmal auch als
„Wirtschaftsregierung“ bezeichnet wird. Zentral ist dabei die derzeit zu
erarbeitende Strategie EU 2020, die die bis 2010 laufende Lissabon-Strategie ersetzen
wird. Damit die neue Strategie greift und praktische Bedeutung für die
Wirtschaftspolitiken der Mitgliedstaaten entfaltet, sollte dem partnerschaftlichen
Ansatz und einer engagierten Selbstverpflichtung hohes Gewicht beigemessen
werden. Die Zahl der Ziele sollte auf sehr wenige begrenzt werden.
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ISSN 0722-8333]