[Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat
vom 16. November 2018 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Deutscher Bundestag Drucksache 19/5884
19. Wahlperiode 20.11.2018
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten Enrico Komning und der
Fraktion der AfD
– Drucksache 19/5444 –
Zum aktuellen Stand der Regierungskommission „Gleichwertige
Lebensverhältnisse“
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Am 26. September 2018 hat die seit Langem angekündigte
Regierungskommission „Gleichwertige Lebensverhältnisse“ unter dem Vorsitz des
Bundesministers des Innern, für Bau und Heimat Horst Seehofer ihre Arbeit
aufgenommen (
www.bmel.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/2018/133-gleichwertige-
Lebensverhaeltnisse.html). In insgesamt sechs Facharbeitsgruppen sollen
Lösungen gefunden werden, die sichtbar zur Erreichung gleichwertiger
Lebensverhältnisse in Deutschland beitragen.
V o r b e me r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Die im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD für die 19.
Legislaturperiode vereinbarte Kommission Gleichwertige Lebensverhältnisse wurde per
Beschluss des Bundeskabinetts vom 18. Juli 2018 eingesetzt. Die Kommission
konstituierte sich am 26. September 2018.
1. Unter wessen Federführung arbeiten jeweils die sechs Facharbeitsgruppen
der Regierungskommission „Gleichwertige Lebensverhältnisse“?
Facharbeitsgruppe (FAG) Vorsitzendes Ressort
AG 1 – Kommunale Altschulden Bundesministerium der Finanzen
AG 2 – Wirtschaft und Innovation Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
AG 3 – Raumordnung und Statistik Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat
AG 4 – Technische Infrastruktur Bundesministerium für Verkehr und digitale
Infrastruktur
AG 5 – Soziale Daseinsvorsorge und Arbeit Bundesministerium für Arbeit und Soziales
AG 6 – Teilhabe und Zusammenhalt der Gesellschaft Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen
und Jugend
2. Wer genau ist neben dem Bundesminister Horst Seehofer, der
Bundesministerin für Ernährung und Landwirtschaft Julia Klöckner und der
Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Dr. Franziska Giffey
Mitglied in der Kommission?
Mitglieder der Kommission „Gleichwertige Lebensverhältnisse“ sind auch
Bundesminister der Finanzen
Olaf Scholz
Bundesminister des Auswärtigen
Heiko Maas, MdB
Bundesminister für Wirtschaft und Energie
Peter Altmaier, MdB
Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz
Dr. Katarina Barley, MdB
Bundesminister für Arbeit und Soziales
Hubertus Heil, MdB
Bundesministerin der Verteidigung
Dr. Ursula von der Leyen, MdB
Bundesminister für Gesundheit
Jens Spahn, MdB
Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur
Andreas Scheuer, MdB
Bundesministerin für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit
Svenja Schulze
Bundesministerin für Bildung und Forschung
Anja Karliczek, MdB
Bundesminister für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
Dr. Gerd Müller, MdB
Bundesminister für besondere Aufgaben und Chef des Bundeskanzleramtes
Prof. Dr. Helge Braun, MdB
Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien
Staatsministerin Prof. Monika Grütters, MdB
Beauftragte der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration
Staatsministerin Annette Widmann-Mauz, MdB
Beauftragter der Bundesregierung für die neuen Länder
Parlamentarischer Staatssekretär Christian Hirte, MdB
Hessischer Ministerpräsident
Volker Bouffier, MdL
Ministerpräsident des Landes Sachsen-Anhalt
Dr. Reiner Haseloff, MdL
Ministerpräsident des Landes Baden-Württemberg
Winfried Kretschmann, MdL
Ministerpräsidentin des Landes Rheinland-Pfalz
Malu Dreyer, MdL
Niedersächsischer Ministerpräsident
Stephan Weil, MdL
Ministerpräsident des Landes Brandenburg
Dr. Dietmar Woidke, MdL
Thüringer Ministerpräsident
Bodo Ramelow, MdL
Regierender Bürgermeister von Berlin
Michael Müller
Präsident des Senats der Freien Hansestadt Bremen und Senator für Kultur und
Senator für Angelegenheiten der Religionsgemeinschaften und Senator für
Bundesangelegenheiten und Europa
Bürgermeister Dr. Carsten Sieling
Ministerpräsident des Landes Nordrhein-Westfalen
Armin Laschet, MdL
Ministerpräsident des Landes Schleswig-Holstein
Daniel Günther, MdL
Ministerpräsidentin des Landes Mecklenburg-Vorpommern
Manuela Schwesig
Ministerpräsident des Freistaates Sachsen
Michael Kretschmer
Ministerpräsident des Saarlandes
Tobias Hans, MdL
Bayerischer Ministerpräsident
Dr. Markus Söder, MdL
Präsident des Senats der Freien und Hansestadt Hamburg und Erster
Bürgermeister
Dr. Peter Tschentscher
Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städtetages
Helmut Dedy
Präsident des Deutschen Städte- und Gemeindebundes e. V.
Bürgermeister Dr. Uwe Brandl
Geschäftsführendes Präsidialmitglied des Deutschen Landkreistages
Prof. Dr. Hans-Günter Henneke
3. Inwieweit sind Vertreter der Wirtschaft, Mittelstandsverbände, Handwerks-
und Handelskammern an dieser Kommission zu beteiligt?
Für Vertreterinnen und Vertreter der Wirtschaft, Mittelstandsverbände,
Handwerks- und Handelskammern, Verbände, Gewerkschaften, Zivilgesellschaft etc.
besteht die Möglichkeit, zu Sitzungen der FAGen eingeladen zu werden. Hierüber
entscheiden die FAGen eigenständig.
4. Wann wird die Kommission einen Zwischenbericht zu ihrer Arbeit und
ersten Ergebnissen abgeben?
Es ist nicht vorgesehen, dass die Kommission einen Zwischenbericht abgibt.
5. In welchen Zeitabständen kommen die einzelnen Facharbeitskreise
zusammen?
Die FAG entscheiden eigenständig über ihre jeweiligen Sitzungstermine. Manche
tagen im Schnitt einmal monatlich, andere arbeiten mit Unterarbeitsgruppen und
entsprechend höherer Sitzungsfrequenz und wiederum andere tagen rund alle drei
Monate.
6. Welche genauen Arbeitsaufträge wurden an die Facharbeitskreise
„Wirtschaft und Innovation“, „Technische Infrastruktur“ sowie „Soziale
Daseinsvorsorge und Arbeit“ gestellt?
Im Einsetzungsbeschluss der Bundesregierung vom 18. Juli 2018 sind die
Arbeitsaufträge an die Facharbeitsgruppe geregelt.
In der FAG 2 „Wirtschaft und Innovation“ soll aufbauend auf den in der
vergangenen Legislaturperiode beschlossenen Eckpunkten und unter Berücksichtigung
der Vorgaben des Koalitionsvertrages für die 19. Legislaturperiode ein
gesamtdeutsches Fördersystem des Bundes für strukturschwache Regionen entwickelt
und dabei der Beitrag von Forschung und Innovation berücksichtigt werden.
Die FAG 4 „Technische Infrastruktur“ ist damit beauftragt, Konzepte zu
entwickeln und best-practice Beispiele aufzuzeigen, wie eine angemessene Ausstattung
aller Regionen mit hochleistungsfähigen Infrastrukturen – insbesondere digitalen
Infrastrukturen und neuen Mobilitätsangeboten – gelingt. Dabei soll
berücksichtigt werden, dass gerade in dünn besiedelten ländlichen Regionen strukturelle
Defizite erkennbar sind, die die wirtschaftliche Bereitstellung zeitgemäßer
Netzinfrastrukturen erschweren.
Für die FAG 5 sind dies insbesondere die Themenfelder Gesundheitsversorgung,
Altenhilfe, Bildung, Kultur, Barrierefreiheit und regionale Aspekte der aktiven
Arbeitsmarktpolitik. Der detaillierte Arbeitsauftrag sowie der Themenfokus
werden gemeinsam mit den Ländern und Vertreterinnen und Vertreter der
kommunalen Spitzenverbände im Rahmen der FAG diskutiert und festgelegt. Die
Maßnahmen und Programme sollen möglichst neu und konkret sowie zeitnah
umsetzbar sein. Zur Vermeidung von Themendoppelungen stimmen sich die
Vorsitzenden der FAG untereinander ab.
7. Welche Thematiken sollen speziell mit Blick auf die ländlichen Räume
untersucht werden?
Zusammenleben und gesellschaftlicher sowie kultureller Zusammenhalt in
Deutschland bedürfen einer guten und soliden Grundlage und fairen Chancen auf
echte Teilhabe für alle Bürgerinnen und Bürger im gesamten Bundesgebiet. Ziel
der Bundesregierung ist es, die Lebensverhältnisse der Menschen in Städten und
ländlichen Räumen sowie besonders in strukturschwachen Gebieten zu
verbessern. Die Kommission berücksichtigt in ihren FAG siedlungsstrukturelle und
raumbezogene Besonderheiten in ausgewogener Weise und legt den Fokus auf
die ländlichen Räume einerseits und die urbanen Räume andererseits sowie auf
die strukturschwachen Regionen und auf die Teilhabe in den Kommunen. Dabei
werden Disparitäten in den regionalen Einkommens- und
Beschäftigungsmöglichkeiten sowie bei der Sicherung der Mobilität und beim Zugang zu Angeboten
der Grundversorgung und Daseinsvorsorge, insbesondere zu technischen,
sozialen und kulturellen Infrastrukturen und der Nahversorgung einbezogen. Die
Vorschläge der Kommission sollen auch dazu beitragen, den Wegzug aus vielen
Regionen und den Druck durch Zuzug in anderen Regionen zu dämpfen. Die
Kommission betrachtet damit die Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse in einem
breiten thematischen Spektrum jeweils auch mit einem speziellen Blick auf die
ländlichen Räume.
8. Inwieweit besteht inzwischen ein Zeitplan, wann mit der Umsetzung der
Ergebnisse der Kommission begonnen werden soll und wie lang die
vollständige Umsetzung dauern soll?
Die Kommission „Gleichwertige Lebensverhältnisse“ wird im Juli 2019 einen
Bericht mit konkreten Empfehlungen vorlegen.
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