Überprüfung von Empfängern von Fördermitteln im Bereich der Demokratieförderung
der Abgeordneten Frank Pasemann, Martin Reichardt, Matthias Büttner, Andreas Mrosek und der Fraktion der AfD
Vorbemerkung
Im März diesen Jahres fanden in Halle (Saale) die „Bildungswochen gegen Rassismus“ statt, die unter anderem vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) gefördert wurden. Die Förderung durch das BMFSFJ erfolgte dabei im Rahmen des Programmes „Demokratie leben!“, das nach Eigenaussage angibt, sich für ein „vielfältiges, gewaltfreies und demokratisches Miteinander“ einzusetzen (www.demokratie-leben.de/bundesprogramm/ueber-demokratie-leben.html).
Als weitere Partner und Förderer der „Bildungswochen“ genannt sind das Bündnis „Halle gegen rechts“, die „Freie Arbeiterinnen- und Arbeiter Union (FAU)“, die Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes – Bund der Antifaschistinnen und Antifaschisten (VVN-BdA)“ sowie auch die „Interventionistische Linke“ (IL) (http://bildungswochen.de/about/partner-innen).
In der Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion der FDP „Kontrolle und Durchsetzung der Förderrichtlinien bei Bundesprogrammen zur Extremismusbekämpfung“ auf Bundestagsdrucksache 19/1760 äußert die Bundesregierung bezugnehmend auf Kontrollmaßnahmen zur Überprüfung der in der seinerzeitigen Vorbemerkung dargestellten Vorgaben der Förderrichtlinie sowie des entsprechenden Begleitschreibens, dass „in den Allgemeinen Nebenbestimmungen zu § 44 der Bundeshaushaltsordnung geregelt [ist], dass ein Verstoß gegen diese Vorschriften den Widerruf der Förderung und die Rückforderung der Fördermittel zur Folge hat.“
Weiter lässt die Bundesregierung wissen, dass alle „Projektträger […] auf dem Boden der freiheitlichen demokratischen Grundordnung stehen [müssen]“ und dass in „[…] allen Bundesprogrammen zur Extremismusprävention im jeweiligen Zuwendungsbescheid an die geförderten Träger klar geregelt [wird], dass keine Steuergelder an demokratiefeindliche bzw. extremistische Organisationen oder Personen gehen dürfen. Auf die daraus resultierenden Anforderungen an Personen und Organisationen, die zur inhaltlichen Durchführung von Projekten herangezogen werden, wird in dem – zwischen dem heutigen Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat und dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend abgestimmten – Begleitschreiben hingewiesen. Damit wird erreicht, dass die Empfänger staatlicher Fördermittel ihrer Verantwortung auch bei der Auswahl ihrer Kooperationspartner gerecht werden, so dass niemand mit Steuermitteln unterstützt wird, der sich nicht auf dem Boden des Grundgesetzes bewegt.“
Einem Artikel der Onlineausgabe der Tageszeitung „DIE WELT“ (www.welt.de/politik/deutschland/article176891608/Buendnis-Neukoelln-Franziska-GiffeyS-Problem-im-Heimatbezirk.html) ist zu entnehmen, dass die Auszahlung von Preisgeldern des durch mehrere Bundesministerien finanzierten Wettbewerbs „Aktiv für Demokratie und Toleranz“ seitens der Bundesregierung verweigert wurde, da die auserkorenen Preisträger ein Näheverhältnis zur „Interventionistischen Linken“ aufwiesen. Gegen die IL lägen, so besagter Presseartikel unter Berufung auf eine schriftliche Aussendung der Bundesregierung, „verfassungsschutzrechtliche Bedenken“ vor. Zitiert wird ferner die Sprecherin der Bundesministerin Dr. Franziska Giffey, der zufolge die besagte Nichtauszahlung folgerichtig gewesen sei.
Es sei ferner auf das Begleitschreiben zu Zuwendungsbescheiden des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend im Rahmen des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ verwiesen und Bezug genommen (www.demokratie-leben.de/zusatzseiten/begleitschreiben-zum-zuwendungsbescheid-im-rahmen-des-bundesprogramms-demokratie-leben.html).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen9
In welcher Höhe wurden die besagten „Bildungswochen gegen Rassismus“ durch Programme beziehungsweise Mittel der Bundesregierung gefördert (bitte im Einzelnen nach detaillierten Sach-, Personal- und Geldmitteln aufschlüsseln)?
Zu welchem Zeitpunkt wurde der Bundesregierung bekannt, welche Partner und Förderer an der Organisation und Durchführung der „Bildungswochen gegen Rassismus“ beteiligt sein werden?
Führte die Bundesregierung im Zuge der finanziellen Unterstützung der „Bildungswochen“ eine Prüfung dahingehend durch, inwiefern an diesen Organisationen beteiligt sein werden, an deren Verfassungstreue gemäß der Förderrichtlinien Zweifel aufkommen könnten?
Wenn ja, wie erfolgte diese Prüfung, wer war an dieser beteiligt, und zu welchem Ergebnis kam diese Prüfung?
Wenn nein, wieso erfolgte eine solche Prüfung nicht?
Wurde sich seitens der Organisatoren der „Bildungswochen“ an die im Begleitschreiben erwähnten Stellen gewandt, um etwaige Unklarheiten oder Zweifel bezüglich der Verfassungstreue Dritter zu klären, die von den Zuwendungsempfängern mit der Durchführung eines Projekts beziehungsweise der inhaltlichen Mitwirkung beauftragt werden sollten?
Liegen der Bundesregierung bezüglich der Förderer und Partner der „Bildungswochen“ – insbesondere bezüglich der „Interventionistischen Linken“ – Erkenntnisse über extremistische, gewaltorientierte und insgesamt gegen die freiheitlich demokratische Grundordnung gerichtete Bestrebungen beziehungsweise grundsätzlich verfassungsschutzrechtliche Bedenken vor, die einer Förderung durch öffentliche Mittel im Wege stehen könnten (bitte ausführen und begründen)?
Liegen der Bundesregierung darüber hinaus Erkenntnisse über mögliche personelle Überschneidungen, Kontakte oder allgemein über Näheverhältnisse einzelner Partner und Förderer der „Bildungswoche“ zu extremistischen und/oder gewaltbereiten Gruppen des linken politischen Spektrums vor?
Sieht die Bundesregierung seitens der Organisatoren der „Bildungswochen“ die Pflicht als erfüllt an, bei der Auswahl der Projektbeteiligten die nötige Sorgfalt angewandt zu haben, wie es das BMFSFJ in seinem Begleitschreiben verlangt – oder lässt insbesondere die aktive Beteiligung der „Interventionistischen Linken“ hieran Zweifel aufkommen (bitte begründen)?
Gibt es seitens der Bundesregierung Bestrebungen, etwa aufgrund der Beteiligung der „Interventionistischen Linken“ oder weiterer Partner und Förderer, die allfällig geleistete Förderung der „Bildungswochen“ zu beenden beziehungsweise bereits geleistete Fördermittel zurückzufordern (bitte ausführen und begründen)?
Sah sich die Bundesregierung – etwa aufgrund der Beteiligung der „Interventionistischen Linken“ – dazu veranlasst, die „Bildungswochen“ oder zumindest Teile davon durch behördliche Maßnahmen zu kontrollieren respektive zu überwachen, und gab es bezüglich der „Bildungswochen“ insgesamt Konsultationen oder eine Zusammenarbeit zwischen dem Bundesamt für Verfassungsschutz und etwaig als relevant erachteter Landesämter im Sinne des Bundesverfassungsschutzgesetzes (bitte ausführen und begründen)?