Sachstand und Folgen einer Mindestausbildungsvergütung
der Abgeordneten Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Manfred Todtenhausen, Katja Suding, Nicola Beer, Mario Brandenburg (Südpfalz), Britta Katharina Dassler, Dr. h. c. Thomas Sattelberger, Grigorios Aggelidis, Renata Alt, Jens Beeck, Karlheinz Busen, Dr. Marcus Faber, Daniel Föst, Thomas Hacker, Markus Herbrand, Dr. Christoph Hoffmann, Reinhard Houben, Ulla Ihnen, Olaf in der Beek, Dr. Christian Jung, Thomas L. Kemmerich, Pascal Kober, Carina Konrad, Ulrich Lechte, Oliver Luksic, Till Mansmann, Hagen Reinhold, Dr. Wieland Schinnenburg, Matthias Seestern-Pauly, Judith Skudelny, Bettina Stark-Watzinger, Benjamin Strasser, Michael Theurer, Nicole Westig und der Fraktion der FDP
Vorbemerkung
Im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD wurde vereinbart, bis zum 1. August 2019 eine Mindestausbildungsvergütung im Berufsbildungsgesetz zu verankern (www.bundesregierung.de/resource/blob/975226/847984/5b8bc23590d4cb2892b31c987ad672b7/2018-03-14-koalitionsvertrag-data.pdf, Zeile 1232 ff.). Konkrete Ziele dieser Maßnahme und Berechnungsgrundlagen für die Höhe der Vergütung wurden jedoch nicht genannt. Nach Vorstellungen der Gewerkschaften soll die Vergütung mindestens 635 Euro im ersten Lehrjahr monatlich betragen (vgl. Beschluss B 024 des DGB-Bundeskongresses 2018, www.dgb.de/uber-uns/dgb-heute/bundeskongress/21-ordentlicher-bundeskongress/dgb-obkbeschluesse-21-parlament-der-arbeit-dgb-bundeskongress-2018/).
Eine Ausbildungsvergütung ist kein Lohn oder Gehalt, sondern ein Zuschuss zum Lebensunterhalt, der auch die Zeiten außerhalb des Betriebes erfasst, beispielsweise in der Berufsschule. Ausbildungsbetriebe tragen zusätzlich die Hälfte der Beiträge der Auszubildenden zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung. Viele Auszubildende wohnen noch bei ihren Eltern oder haben andernfalls Anspruch auf Berufsbildungsbeihilfe seitens der Bundesagentur für Arbeit.
Sozialpartnerschaft und Tarifautonomie sind elementare Säulen einer Sozialen Marktwirtschaft. Arbeitgeber und Gewerkschaften können selbst am besten einschätzen, welche Ausbildungsvergütungen die Leistungsfähigkeit der ausbildenden Betriebe in den einzelnen Branchen und Regionen angemessen widerspiegeln. Dieses ausgewogene System einer autonomen Sozialpartnerschaft ohne gesetzliche Bevormundung hat sich bewährt. Jegliche Eingriffe sind deshalb stets sorgfältig abzuwägen und zu begründen.
Dem Zentralverband des Handwerks (ZDH) zufolge hat sich die Zahl der Lehrlinge in den bauenden und ausbauenden Gewerken, die über 50 Prozent der Handwerksbetriebe in Deutschland ausmachen und zu denen u. a. Maurer, Zimmerleute, Gerüstbauer oder Elektriker gehören, von rund 140 000 im Jahr 1997 auf etwa 54 000 im Jahr 2017 mehr als halbiert (siehe www.zdh-statistik.de/, Lehrlingsbestand). Trotz höchster Ausbildungsvergütungen – Maurerlehrlinge erhalten z. B. bis zu 1 400 Euro pro Monat – stellt die Branche einen Fachkräftemangel fest.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen29
Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Zahl der Auszubildenden in den Kleinstbetrieben (bis 10 Mitarbeiter) – unterschieden nach Bundesländern und Berufen – in den vergangenen zehn Jahren absolut und prozentual im Vergleich zur gesamten Alterskohorte und zu anderen Wirtschaftsbereichen entwickelt?
Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung in den vergangenen zehn Jahren die Zahl der jungen Menschen, die die Sekundarstufe II an weiterführenden Schulen besuchen und abschließen, sowie die Zahl der Studienanfängerinnen und Studienanfänger entwickelt?
Wie haben sich die Ausbildungsvergütungen in den vergangenen zehn Jahren in den einzelnen Berufen entwickelt? Wie hoch sind derzeit die tariflichen Ausbildungsvergütungen in den einzelnen Gewerken?
Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Tarifbindung von Ausbildungsbetrieben in diesem Zeitraum entwickelt?
Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse über die Abhängigkeit der Berufswahl von der Höhe der Ausbildungsvergütung vor? Gibt es jenseits davon Kriterien, auf denen nachweislich die Aufnahme einer Ausbildung in einem bestimmten Beruf beruht?
Hat die Bundesregierung in den vergangenen zehn Jahren eine Lücke zwischen mangelnder Ausbildungsnachfrage und offenen Ausbildungsplätzen in speziellen Berufen festgestellt? Wie hoch war dort die tarifliche Ausbildungsvergütung?
Hat die Bundesregierung in den vergangenen zehn Jahren eine Lücke zwischen intensiver Ausbildungsnachfrage und fehlenden Ausbildungsplätzen in speziellen Berufen festgestellt? Wie hoch war dort die tarifliche Ausbildungsvergütung?
In wie vielen Fällen wurde nach Kenntnis der Bundesregierung eine Ausbildung aufgrund der Höhe der Vergütung abgebrochen? Welche anderen Gründe spielen im Vergleich dazu eine Rolle?
Inwieweit konnten die Tarifpartner vor Ort nach Kenntnis der Bundesregierung eigenständig und erfolgreich positive Entwicklungen zur Steigerung der Ausbildungsquote in den eigenen Gewerken anstoßen?
Nach welchen Kriterien funktionieren nach Kenntnis der Bundesregierung das derzeitige Ausbildungsmanagement und der Vertragsabschluss zwischen Interessierten, Betrieben und den dafür zuständigen Kammern?
Ab welcher Höhe bestehender Ausbildungsvergütungen sieht die Bundesregierung einen Handlungsbedarf, in die tariflichen Vereinbarungen einzugreifen? Aus welchem Grund?
In welchen Branchen und Regionen sieht die Bundesregierung Handlungsbedarf zur Einführung einer Mindestausbildungsvergütung (bitte begründen)?
Wie hoch sind nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit die Ausbildungsvergütungen (bitte Durchschnitt, Minimum, Maximum angeben und nach Branche, Region – Ost und West – und Ausbildungsjahr aufschlüsseln)?
Auf welcher Grundlage soll nach den Plänen der Bundesregierung die Höhe der Mindestausbildungsvergütung ermittelt werden? Sind die Sozialpartner in das Verfahren eingebunden (bitte begründen)?
Wie bewertet die Bundesregierung das DGB-Modell für die Mindestausbildungsvergütung (bitte begründen)?
Wie ist der weitere Zeitplan für das Gesetzgebungsverfahren der Novelle des Berufsbildungsgesetzes? Ist das Gesetz zustimmungsbedürftig?
Wie verhält sich die geplante Regelung zur gesetzlichen Ausbildungsvergütung zur Tarifautonomie (bitte begründen)?
Wie steht die Bundesregierung zu einer nach Branchen und Regionen differenzierenden Mindestausbildungsvergütung (bitte begründen)?
Wie will die Bundesregierung gewährleisten, dass eine Mindestausbildungsvergütung die aktuelle Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zu angemessenen Ausbildungsvergütungen berücksichtigt, wonach eine Abweichung um 20 Prozent von tariflich geregelten Ausbildungsvergütungen zulässig ist?
Welche Auswirkungen hätte eine gesetzliche Mindestausbildungsvergütung nach Ansicht der Bundesregierung auf bestehende und noch gültige Tarifverträge generell und insbesondere auf solche, die eine niedrigere Vergütung vorsehen?
Welche Auswirkungen hätte eine gesetzliche Mindestausbildungsvergütung nach Ansicht der Bundesregierung auf bestehende und noch gültige Ausbildungsverträge?
Mit welchen Kontrollmöglichkeiten soll nach Ansicht der Bundesregierung der Nachweis über die Einhaltung eines Mindestvergütungssystems im Rahmen der dualen Ausbildung geführt werden?
Welche Konsequenzen soll eine Unterschreitung der Mindestausbildungsvergütung nach Ansicht der Bundesregierung nach sich ziehen?
Welchen zusätzlichen Aufwand für Betriebe würde nach Ansicht der Bundesregierung die Einführung einer Mindestausbildungsvergütung im Bereich Dokumentation und Pflichtnachweise konkret nach sich ziehen?
Erwartet die Bundesregierung infolge der Mindestausbildungsvergütung einen Rückgang der Ausbildungsbereitschaft von Betrieben bzw. der Anzahl der dort angebotenen Ausbildungsplätze? Wenn ja, wie in welcher Höhe und in welchen Berufen und Regionen (bitte begründen)?
Wie begründet die Bundesregierung ihre Auffassung, dass sie grundsätzliche Fragen der Vergütung deutschlandweit gesetzlich besser regeln kann als die Sozialpartner in ihrer jahrzehntelang bewährten Tarifautonomie?
Welche Bedeutung misst die Bundesregierung anderen Maßnahmen wie der Erhaltung von Berufsschulklassen in der Fläche oder der Modernisierung von Berufsbildern bei, um die Attraktivität einer beruflichen Ausbildung zu steigern? Gibt es nach Erkenntnissen der Bundesregierung weitere Kriterien, die außerdem die Attraktivität von Ausbildungsberufen steigern könnten und die nicht in die verfassungsrechtlich geschützte Tarifautonomie eingreifen?
Welche anderen Initiativen plant die Bundesregierung, um die Attraktivität einer Berufsausbildung insbesondere in gewerblich-technischen Berufen zu steigern?
Welche weiteren Änderungen über die Mindestausbildungsvergütung hinaus plant die Bundesregierung im Zuge der Novelle des Berufsbildungsgesetzes?