Der Wolf in der Berner Konvention des Europarates
der Abgeordneten Dr. Gero Clemens Hocker, Frank Sitta, Grigorios Aggelidis, Nicole Bauer, Nicola Beer, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Karlheinz Busen, Britta Katharina Dassler, Bijan Djir-Sarai, Christian Dürr, Dr. Marcus Faber, Daniel Föst, Markus Herbrand, Dr. Christoph Hoffmann, Reinhard Houben, Ulla Ihnen, Olaf in der Beek, Pascal Kober, Carina Konrad, Ulrich Lechte, Oliver Luksic, Roman Müller-Böhm, Hagen Reinhold, Christian Sauter, Dr. Wieland Schinnenburg, Judith Skudelny, Bettina Stark-Watzinger, Benjamin Strasser, Katja Suding, Michael Theurer, Nicole Westig und der Fraktion der FDP
Vorbemerkung
Während der Ausbreitung des Wolfes in Deutschland innerhalb der letzten 20 Jahre haben die Nutztierrisse an Rindern, Pferden, Gehegewild, Ziegen und vor allem Schafen zugenommen (www.dbb-wolf.de/wolfsmanagement/herdenschutz/schadensstatistik). Mittlerweile existieren Rudel, die nach Kriterien der Länder als wolfssicher errichtete Zäune überwinden und auf diese Weise den Herdenschutz ad absurdum führen (www.nlwkn.niedersachsen.de/aktuelles/pressemitteilungen/ wolfsbuero-empfiehlt-verstaerkten-herdenschutz-in-den-landkreisen-diepholz- und-vechta-159793.html).
Nutztierhalter beschließen infolge der immer größer werdenden Wolfspopulation und der dadurch stark zunehmenden Nutzungskonflikte, ihre Tätigkeit aufzugeben oder denken aktuell darüber nach. Die Anzahl der in Deutschland gehaltenen Schafe, die eine bedeutende Weidetierart sind, geht seit Jahren zurück (https://de.statista.com/statistik/daten/studie/163426/umfrage/entwicklung-des-schafbestandsin-deutschland-seit-1900/).
Im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD heißt es: „Wir werden die EU-Kommission auffordern, den Schutzstatus des Wolfs abhängig von seinem Erhaltungszustand zu überprüfen, um die notwendige Bestandsreduktion herbeiführen zu können“ (Seite 88).
Vor diesem Hintergrund ist aus Sicht der Fragesteller der Antrag der Schweiz vom 16. August 2018 zu bewerten, den Wolf in der Berner Konvention (zum Naturschutz) des Europarates von Anhang II (streng geschützt) in Anhang III (geschützt) umzustufen (www.bafu.admin.ch/bafu/de/home/themen/biodiversitaet/ mitteilungen.msg-id-71816.html). Nach Anhang II dürfen Tiere weder gestört, gefangen oder getötet werden. Anhang III enthält solche Tierarten, die zwar schutzbedürftig sind, aber im Ausnahmefall bejagt werden dürfen.
Der Antrag der Schweiz wird Ende November im Ständigen Ausschuss der Berner Konvention des Europarates behandelt.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen8
Wie bewertet die Bundesregierung vor dem Hintergrund der von den Fragestellern erläuterten Situation der Ausbreitung des Wolfes, der Lage der Weidetierhalter in Deutschland und der Aussagen im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD zum Wolf den Antrag der Schweiz zur Umstufung des Wolfes in der Berner Konvention des Europarates von Anhang II (streng geschützt) in Anhang III (geschützt)?
Unterstützt die Bundesregierung den Antrag der Schweiz zur Umstufung des Wolfes in der Berner Konvention des Europarates?
Wenn Frage 2 mit ja beantwortet wird, auf welche Weise wird die Bundesregierung dazu beitragen, dass der Antrag der Schweiz eine Mehrheit in den Gremien der Berner Konvention findet? Wenn Frage 2 mit nein beantwortet wird, warum nicht?
Wer wird Deutschland im Ständigen Ausschuss der Berner Konvention des Europarates vertreten?
Wer ist innerhalb der Bundesregierung für die Benennung der deutschen Vertreter zuständig?
Welches Votum werden die Vertreter Deutschlands im Ständigen Ausschuss der Berner Konvention bei der Entscheidung über den Antrag der Schweiz abgeben?
Auf welchen Grundlagen wird die Entscheidung über das deutsche Votum getroffen?
Welchen Einfluss hat die Bundesregierung auf das Votum der deutschen Vertreter?