Relaunch des Breitbandförderprogramms
der Abgeordneten Matthias Büttner, Dr. Dirk Spaniel, Wolfgang Wiehle, Leif-Erik Holm, Frank Magnitz, Andreas Mrosek und der Fraktion der AfD
Vorbemerkung
Am 3. Juli 2018 wurde die Breitbandförderrichtlinie vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) mit dem Ziel überarbeitet, dass die Mittel nun schneller abfließen. Seit dem 1. August 2018 können mit dem sechsten Förderaufruf neue Förderanträge gestellt werden und ein Upgrade alter Förderanträge beantragt werden (von Kupfer auf Glas). Laut Fragen und Antworten auf der Seite des BMVI gilt für das Technik-Upgrade hierbei: „Kommunen, die bislang auf eine Kupfertechnologie gesetzt haben und das Ausschreibungsverfahren noch nicht beendet haben, bekommen die Möglichkeit eines Technik-Upgrades: Sie können ihr Projekt noch bis Jahresende auf Glasfaser umstellen. Der Bund stockt hierfür den Bundesanteil entsprechend auf. Wir stellen es dabei den Ländern frei, den höheren Eigenmittelbeitrag der Kommune zu übernehmen“ (www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Artikel/DG/relaunch-des-breitbandfoerderprogramms.html?nn=12830).
Weiter heißt es dort zu einem Förderprogramm für „graue Flecken“: „Zum einen müssen wir zügig die Förderbedingungen für eine ‚graue Flecken‘-Förderung (Gebiete mit einer Versorgung von mindestens 30 Mbit/s) aufstellen. Dies wird ein Kraftakt mit der EU-Kommission.“
Die BREKO-Breitbandstudie 2018 führt aus: „Mehr als 2/3 der Investitionen in 2015, 2016 und 2017 haben nicht auf die Breitbandziele der Bundesregierung eingezahlt, sondern zu einem Doppelausbau geführt“ (https://brekoverband.de/wp-content/uploads/2018/09/BREKO-Breitbandstudie-2018.pdf).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen28
Wie definiert die Bundesregierung Doppelausbau?
Wie definiert die Bundesregierung Überbau?
Wie viele Projekte befinden sich nach Kenntnis der Bundesregierung, im Bau?
Wie viele Projekte sind nach Kenntnis der Bundesregierung am Beginn der baulichen Umsetzung?
Wie viele Projekte befinden sich nach Kenntnis der Bundesregierung im Ausschreibungsverfahren?
Wann schätzt die Bundesregierung, dass die Projekte baulich abgeschlossen sind?
Wie viel Zeitersparnis erwartet die Bundesregierung für bereits bewilligte Projekte durch die Anpassung der Förderrichtlinie (bitte getrennt für die verschiedenen Phasen – Markterkundung, Antragstellung, Zusicherung der Förderung, Ausschreibung, Baufreigabe, Bau, Endverwendungsnachweis – eines Projekts auflisten)?
Wie viel Zeitersparnis erwartet die Bundesregierung für neue Projekte durch die Anpassung der Förderrichtlinie im Vergleich, wenn diese Projekte mit der vorherigen Fassung der Förderrichtlinie umgesetzt worden wären (bitte getrennt für die verschiedenen Phasen – Markterkundung, Antragstellung, Zusicherung der Förderung, Ausschreibung, Baufreigabe, Bau, Endverwendungsnachweis – eines Projekts auflisten)?
Wie viele Projekte, die auf Kupfertechnologie gesetzt haben, bekommen nach Kenntnis der Bundesregierung die Möglichkeit eines Technik-Upgrades (bitte Fördervolumen dieser Projekte angeben)?
Wie vielen Projekten, die auf Kupfertechnologie gesetzt haben, ist nach Kenntnis der Bundesregierung die Möglichkeit eines Technik-Upgrades verwehrt (bitte Fördervolumen dieser Projekte angeben)?
Wie viele Projekte, die auf Kupfertechnologie gesetzt haben, haben nach Kenntnis der Bundesregierung das Ausschreibungsverfahren beendet (bitte Fördervolumen dieser Projekte angeben)?
Wie viele Projekte, die auf Kupfertechnologie gesetzt haben, befinden sich nach Kenntnis der Bundesregierung noch im Ausschreibungsverfahren (bitte Fördervolumen dieser Projekte angeben und einzeln listen, seit wann sie sich im Ausschreibungsverfahren befinden)?
Wie viele Projekte, die auf Kupfertechnologie gesetzt haben, haben nach Kenntnis der Bundesregierung die Technik-Upgrade-Möglichkeit wahrgenommen?
Wie ändert sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Fördersumme bei den Projekten, die das Technik-Upgrade in Anspruch genommen haben (bitte tabellarisch die Gesamtfördersumme aller betroffenen Projekte vor dem Technik-Upgrade, die Gesamtfördersumme aller betroffenen Projekte nach dem Technik-Upgrade, die Fördersumme je Projekt vor dem Technik-Upgrade, die Fördersumme je Projekt nach dem Technik-Upgrade auflisten)?
Wie viel Prozent der Investitionen in den Jahren 2015, 2016 und 2017 haben nach Ansicht der Bundesregierung zu einem Doppelausbau geführt?
Wie viel Prozent der Investitionen in den Jahren 2015, 2016 und 2017 haben nach Ansicht der Bundesregierung zu einem Überbau geführt?
Welche Änderungen in der Förderrichtlinie steuern nach Kenntnis der Bundesregierung einem Doppelausbau entgegen?
Welche Änderungen in der Förderrichtlinie steuern nach Kenntnis der Bundesregierung einem Überbau entgegen?
Welchen Anspruch auf weitere Förderung haben nach Kenntnis der Bundesregierung Gebiete, in denen ein Projekt mit Kupfertechnologie gefördert wurde und die das Technik-Upgrade nicht in Anspruch nehmen können?
Besteht nach Kenntnis der Bundesregierung bei Projekten, die auf FTTC (Fibre to the Curb) gesetzt haben, nach Abschluss des Jahres 2018 die Möglichkeit der Förderung für die Strecke zwischen Verteilerkasten und Haushalten?
Wie ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Zeitrahmen für die Förderkulisse „graue Flecken“?
Wann beginnen nach Kenntnis der Bundesregierung die Gespräche mit der EU-Kommission für die Förderkulisse „graue Flecken“?
Wann plant die Bundesregierung, eine entsprechende Förderrichtlinie für „graue Flecken“ aufgesetzt zu haben?
Wann plant die Bundesregierung die ersten Förderaufrufe für Projekte zur Beseitigung von „grauen Flecken“ zu vergeben?
Wann plant die Bundesregierung mit den ersten Baumaßnahmen bei Projekten zur Beseitigung von „grauen Flecken“?
Wann plant die Bundesregierung mit den ersten abgeschlossenen Projekten zur Beseitigung von „grauen Flecken“?
Wie viel Milliarden an Fördermitteln werden laut Plan der Bundesregierung für die Beseitigung von „grauen Flecken“ nötig sein?
Was war die Motivation, bei der Förderung von Gewerbe- und Industriegebieten die Voraussetzung „Ergänzend zu den Zuwendungsvoraussetzungen dieser Richtlinie müssen die öffentlichen Flächen des Gewerbegebiets mit kostenfreiem W-LAN für private Endkunden versorgt werden“ aus der Richtlinie zu streichen?