Auswertung der Kontrollen zum Messerverbot am Hamburger Hauptbahnhof
der Abgeordneten Lars Herrmann, Dr. Gottfried Curio, Martin Hess, Dr. Bernd Baumann, Dr. Christian Wirth, Jochen Haug und der Fraktion der AfD
Vorbemerkung
In einem Artikel des Hamburger Abendblattes vom 27. Mai 2018 wird berichtet, dass die Bundespolizei in den Nächten vom 25. Mai 2018 auf den 26. Mai 2018 und vom 26. Mai 2018 auf den 27. Mai 2018 den Hamburger Hauptbahnhof per „Allgemeinverfügung“ zum „gefährlichen Ort“ deklarierte (www.abendblatt.de/hamburg/hamburg-mitte/article214403519/Messerverbot-Grosseinsatz-im-Hauptbahnhof.html).
Demzufolge war die Bundespolizei befugt, ohne Anlass Personen nach normalerweise erlaubten Waffen und gefährlichen Gegenständen zu kontrollieren. Als Grund hierfür wird der Anstieg der schweren Körperverletzungen angegeben, bei denen immer öfter auch ein Messer im Spiel ist (www.abendblatt.de/hamburg/hamburg-mitte/article214403519/Messerverbot-Grosseinsatz-im-Hauptbahnhof.html).
Die in dem Artikel erwähnte „Allgemeinverfügung“ der Bundespolizei konnte nach Meinung der Fragesteller nur auf den rechtlichen Voraussetzungen der §§ 23 Absatz 1, 43 Absatz 1 und 44 Absatz 1 des Bundespolizeigesetzes fußen und überdies gerechtfertigt sein, wenn der Anstieg der oben angegebenen Straftaten als die „Tatsachen“ im Sinne der vorgenannten Rechtsgrundlagen im Bundespolizeigesetz angesehen wurden.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen11
Welche Gefährdungslage im Sinne der §§ 23 Absatz 1, 43 Absatz 1 und 44 Absatz 1 des Bundespolizeigesetzes lag an den Kontrolltagen der Bundespolizei vor, und liegt diese auch noch weiterhin vor? Falls die Gefährdungslage nicht mehr bestehen sollte, aus welchen Gründen liegt sie nicht mehr vor?
Wie definiert die Bundespolizei die in dem in der Vorbemerkung genannten Presseartikel angesprochene typische „Problemklientel“?
Auf wie viele Einsatzstunden sind die in dem in der Vorbemerkung zitierten Presseartikel genannten 80 Beamten insgesamt gekommen?
Wie viele der 80 Beamten waren der Bundespolizei unterstellte Landespolizisten?
Wie viel hat diese Maßnahme gekostet?
a) Wie viele Messer sind bei der Kontrolle, bei der insgesamt 341 Menschen kontrolliert wurden, gefunden worden?
b) Wie viele Messer aus der Antwort zu Frage 6a unterlagen dem Waffengesetz?
c) Um welche Art von „gefährlichen Gegenständen“ hat es sich gehandelt?
d) Welche und wie viele Waffen unterlagen einem Verbot nach § 40 des Waffengesetzes?
e) Welche und wie viele Waffen, die aufgefunden wurden, unterlagen einem Führungsverbot nach § 42a des Waffengesetzes?
Wie viele Platzverweise wurden ausgesprochen (bitte die Adressaten der Platzverweise nach Staatsangehörigkeit, Alter und Geschlecht aufschlüsseln)?
Wie viele Fahndungsabfragen wurden getätigt?
Wie viele Fahndungstreffer wurden festgestellt (bitte nach Ausschreibungsart, -zweck und -behörde sowie Verbleib der Person, Staatsangehörigkeit, Alter und Geschlecht aufschlüsseln)?
Wie viele Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz wurden festgestellt (bitte nach Art und Menge der Betäubungsmittel sowie die Täter nach Staatsangehörigkeit, Alter und Geschlecht aufschlüsseln)?
Weshalb wurde die Maßnahme nicht auch tagsüber durchgeführt?