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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Ukraine-Krise und Gewalt auf dem Maidan im Februar 2014

Bemühungen der Bundesregierung zur Beilegung der Ukraine-Krise im Jahr 2014, Amtsenthebung und politische Verfolgung des ehemaligen Präsidenten Janukowitsch, Stand der Untersuchungen zu den gewaltsamen Auseinandersetzungen auf dem Maidan, Hinweise zu den Scharfschützen, Gewalt gegen Staatsorgane und Sicherheitskräfte, Diebstahl von Schusswaffen; Situation der inhaftierten ukrainischen Politikerin Nadija Sawtschenko, Thematisierung auf bilateraler Ebene<br /> (insgesamt 34 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Auswärtiges Amt

Datum

02.01.2019

Aktualisiert

23.11.2023

Deutscher BundestagDrucksache 19/596122.11.2018

Ukraine-Krise und Gewalt auf dem Maidan im Februar 2014

der Abgeordneten Andrej Hunko, Heike Hänsel, Dr. Alexander S. Neu, Tobias Pflüger, Kathrin Vogler und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Die Vereinbarung zwischen dem ehemaligen ukrainischen Präsidenten Wiktor Janukowitsch und den Oppositionsvertretern, dem Vorsitzenden der Partei „Udar“ Witalij Klitschko, dem Vorsitzenden der Allukrainischen Vereinigung „Batkiwschtschyna“ Arsenij Jazenjuk und dem Vorsitzenden der Allukrainischen Vereinigung „Swoboda“ Oleg Tjahnybok, vom 21. Februar 2014 unter Vermittlung der Außenminister des sogenannten Weimarer Dreiecks, Dr. Frank-Walter Steinmeier, Radoslaw Sikorski und Laurent Fabius, sollte die Beilegung der politischen Krise in der Ukraine bewirken (www.spiegel.de/politik/ausland/einigung-in-kiew-die-friedenserklaerung-im-wortlaut-a-954950.html). Nach Ansicht der Fragestellerinnen und Fragesteller hat das Nichteinhalten dieser Vereinbarung zur weiteren Entwicklung in der Ukraine maßgeblich beigetragen.

Die später als „Revolution der Würde“ bezeichneten Unruhen in Kiew im Februar 2014 haben einen Machtwechsel in der Ukraine herbeigeführt. Der Einsatz von illegalen Waffen auf dem Maidan, Gewaltandrohungen gegenüber den Staatsorganen und Sicherheitskräften und die Täuschung westlicher Diplomaten seitens mancher Oppositionsvertreter wurden durch deutsche Medien thematisiert. „DER SPIEGEL“ vom 14. Februar 2015 (S. 90, „Der rote Platz“) berichtete: „In der Nacht zum Mittwoch hatten Regierungsgegner mehrere Kasernen im Westen des Landes gestürmt, und der oppositionelle Ex-Innenminister hatte auf dem Maidan verkündet: ,Bald werden wir bekommen, was wir zu unserer Verteidigung brauchen. Wir sind keine Hammel, die sich ohne Waffen niederschießen lassen.ʻ“ Aus der Antwort der Bundesregierung zu Frage 15 der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 18/1222 ein Zitat: „Nach Kenntnis der Bundesregierung ermitteln die ukrainischen Sicherheitsbehörden in der Angelegenheit. Nach Angaben des Leiters der Miliz der Stadt Lemberg wurden in der genannten Nacht etwa 1 200 Schusswaffen gestohlen. Etwa die Hälfte der Waffen konnte sichergestellt werden bzw. wurde freiwillig zurückgegeben, nach den übrigen wird weiter gesucht. Das ukrainische Innenministerium hat die Frist zur freiwilligen Abgabe der Waffen bis zum 30. April 2014 verlängert.“ Die „International New York Times“ wies sogar auf den Transport der in Lemberg gestohlenen Waffen während der Unruhen nach Kiew hin (siehe „As he lost grip on Kiev, leader clung to illusions; President’s prospects felbetween signing of deal and cheerleading Games“ in INYT vom 25. Februar 2014).

Dem oben erwähnten „SPIEGEL“-Bericht zufolge hat der sogenannte Kommandant vom Maidan Andrij Parubij versucht, die westlichen Botschafter beim Treffen am 20. Februar 2014 in der deutschen Botschaft in Kiew zu täuschen, um seitens ihrer Regierungen auf den Präsidenten Wiktor Janukowitsch Druck zu erhöhen:

  • „Parubi [sic] sagt den Botschaftern: ,Wenn die Waffen mit dem Auto gebracht werden, können sie gegen 19 Uhr in Kiew sein. Und wenn Ihre Regierungen nicht sofort ernsthaftere Schritte gegen Janukowytsch [sic] unternehmen, kann die Lage krassere Formen annehmen.ʻ Parubi weiß, dass die Waffen in Wirklichkeit in den Arsenalen in der Westukraine geblieben sind. ,Aber ich unternahm keine Anstrengung, die westlichen Diplomaten und das Umfeld von Janukowytsch von ihrer Überzeugung abzubringenʻ, sagt er heute. Er hoffte, die Drohung werde den Druck erhöhen. Tatsächlich hat die Angst vor einer umfassenden Bewaffnung das Janukowytsch-Lager demoralisiert, die Berkut-Einheiten fürchteten um ihr Leben.“

Der andere oppositionelle Politiker Wladimir Parasjuk erklärte am 21. Februar 2014 in der Nacht auf dem Maidan (DER SPIEGEL, ebenda): „Kein Janukowytsch – kein einziger – wird noch ein ganzes Jahr Präsident der Ukraine sein. Bis morgen soll er verschwinden. Ich sage es im Namen meiner Hundertschaft, zu der auch mein Vater gehört: Wenn ihr bis morgen um zehn Uhr nicht erklärt, dass Janukowytsch zurückgetreten ist, beginnen wir mit unseren Waffen den Sturm. Das schwöre ich euch!“

Die neue ukrainische Regierung versprach, die blutigen Vorfälle auf dem Maidan in Kiew zu untersuchen. Zu den Untersuchungen der Gewalt auf dem Maidan hatte der Europarat das Internationale Beratergremium des Europarats eingesetzt. Am 31. März 2015 präsentierte das Gremium seinen Prüfbericht und stellte darin fest, dass die Untersuchungen zur Gewalt auf dem Maidan europäischen Menschenrechtsstandards nicht entsprechen (siehe https://bit.ly/2rNJpn5). Damit endete auch die Untersuchungstätigkeit des Gremiums bezüglich der Maidan-Unruhen, obwohl die Ermittlungen in der Ukraine bis heute andauern.

Für mediales Aufsehen sorgten zuletzt die Aussagen mutmaßlicher georgischer Scharfschützen, sie hätten im Auftrag der damaligen Oppositionsgruppen sowohl auf Polizeikräfte wie auch auf Protestierende geschossen. Am 22. März 2018 beschuldigte die ukrainische Politikerin Nadia Sawtschenko den Rada-Abgeordneten Sergei Paschinski und den Generalstaatsanwalt Juri Luzenko, für die Schüsse verantwortlich zu sein (siehe www.taz.de/!5491925/).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen34

1

Welche Punkte der Vereinbarung zwischen dem ehemaligen ukrainischen Präsidenten Wiktor Janukowitsch und den Oppositionsvertretern über die Beilegung der Krise in der Ukraine vom 21. Februar 2014 sieht die Bundesregierung als erfüllt an (bitte die konkreten Punkte der Vereinbarung nennen)?

2

Hat die Bundesregierung versucht, die Oppositionsvertreter als Unterzeichner der Vereinbarung über die Beilegung der Krise in der Ukraine zur Einhaltung der Vereinbarung aufzufordern?

Wenn ja, wann, in welcher Form, und wie war die Reaktion der Oppositionsvertreter darauf?

Wenn nein, warum nicht?

3

Welche konkreten Bemühungen hat die Bundesregierung am Abend bzw. in der Nacht vom 21. auf den 22. Februar 2014 sowie in den darauffolgenden Tagen unternommen, um den damaligen ukrainischen Präsidenten Wiktor Janukowitsch bzw. seine Vertreterinnen und Vertreter sowie die damalige Regierung von Serhij Arbusow zu kontaktieren (bitte nach Person, Amt, Funktion, auf welche Art und Weise und mit welchem Ergebnis auflisten)?

4

Ist der Bundesregierung bekannt, ob die damalige ukrainische Regierung von Serhij Arbusow bzw. das Präsidialamt versucht haben, die Bundesregierung, das Bundesaußenministerium, das Bundeskanzleramt und/oder den Bundesaußenminister am Abend bzw. in der Nacht vom 21. auf den 22. Februar 2014 sowie in den nächsten drei Wochen zu kontaktieren (falls solche Versuche verzeichnet wurden – auch von Geheimdiensten –, bitte die Daten, Uhrzeit, konkrete Personen und Ressorts angeben)?

5

Wann hat der letzte Kontakt zwischen dem ehemaligen ukrainischen Außenminister Leonid Koschara und dem ehemaligen Bundesaußenminister Dr. Frank-Walter Steinmeier stattgefunden (bitte den Anlass, die Umstände, das genaue Datum und die Uhrzeit nennen)?

6

Wann hat der letzte Kontakt zwischen dem amtierenden Präsidenten Wiktor Janukowitsch und der Bundesregierung stattgefunden (bitte den Anlass, die Umstände, das genaue Datum und die Uhrzeit nennen)?

7

Über welche Informationen (auch von Geheimdiensten) verfügt die Bundesregierung zum Aufenthaltsort von Wiktor Janukowitsch im Zeitraum vom 22. bis 24. Februar 2014?

8

Welche Punkte aus dem Artikel 111 der Ukrainischen Verfassung, der das Verfahren der Amtsenthebung des Präsidenten regelt, sieht die Bundesregierung bei der Amtsenthebung von Wiktor Janukowitsch als erfüllt an?

9

Liegen der Bundesregierung Informationen zur politischen Verfolgung des ehemaligen Präsidenten Wiktor Janukowitsch und seiner politischen Anhängerinnen und Anhänger nach dem Februar 2014 in der Ukraine vor?

Wenn ja, welche?

10

Wie ist nach Kenntnis der Bundesregierung der aktuelle Stand der Untersuchungen zu den blutigen Auseinandersetzungen auf dem Maidan?

11

Inwieweit werden die Ermittlungen zu den blutigen Auseinandersetzungen auf dem Maidan von der Bundesregierung bei den bilateralen deutsch-ukrainischen Regierungstreffen thematisiert, und mit welchem Ergebnis?

12

Inwiefern verlaufen nach Einschätzung der Bundesregierung die Ermittlungen ukrainischer Behörden bezüglich der blutigen Auseinandersetzungen auf dem Maidan transparent und objektiv?

13

Sind der Bundesregierung Fälle der Einflussnahme seitens der ukrainischen Generalstaatsanwaltschaft auf die Ermittlungen zu den blutigen Auseinandersetzungen auf dem Maidan bekannt (auch von Geheimdiensten)?

Wenn ja, welche?

14

Wie bewertet die Bundesregierung die Tätigkeit des Internationalen Beratergremiums des Europarats für die Ukraine zu den Untersuchungen der Gewalt auf dem Maidan?

15

Hält die Bundesregierung es für zielführend, die Arbeit des Internationalen Beratergremiums des Europarats für die Ukraine zu den Untersuchungen der Gewalt auf dem Maidan wieder aufzunehmen, angesichts der Tatsache, dass die Untersuchungstätigkeit des Gremiums am 31. März 2015 abgelaufen ist und die Ermittlungen der Gewalt auf dem Maidan in der Ukraine noch andauern?

16

Welche Folgen für die Gültigkeit der Vereinbarung zwischen dem ehemaligen ukrainischen Präsidenten Wiktor Janukowitsch und den Oppositionsvertretern sowie für die weitere Entwicklung der Situation in Kiew hatte die Rede von Wladimir Parasjuk in der Nacht am 21. Februar 2014 auf dem Maidan (siehe Vorbemerkung)?

17

Betrachtet die Bundesregierung auch diejenigen Aktivitäten der Aufständischen auf dem Maidan und an anderen Orten der Ukraine, die mit Gewalt einschließlich Waffengewalt (Holzstangen, Pflastersteine, Brandsätze, Schusswaffen) gegen Staatsorgane und Sicherheitskräfte vorgingen, als Handlungen, welche die innere und äußere Souveränität und Stabilität der Ukraine beeinträchtigten (siehe „Die Protestmittel der Regierungsgegner“ in Stuttgarter Zeitung vom 25. Januar 2014)?

18

Wann und wo wurden nach Kenntnis der Bundesregierung die in der Nacht vom 18. auf den 19. Februar 2014 in Lemberg aus den Gebäuden der Miliz gestohlenen und später sichergestellten Schusswaffen aufgefunden bzw. beschlagnahmt (siehe Antwort der Bundesregierung zu Frage 15 auf Bundestagsdrucksache 18/1222)?

19

Welche Informationen (auch von Geheimdiensten) zu den übrigen in Lemberg gestohlenen Waffen hat die Bundesregierung?

20

Wurden nach Kenntnis der Bundesregierung die in Lemberg gestohlenen Waffen nach Kiew gebracht bzw. dort eingesetzt?

21

Über welche Informationen zu den aus dem Waffenlager der Polizei in Iwano-Frankiwsk gestohlenen Schusswaffen verfügt die Bundesregierung (siehe „Der Tod ist eine Gabe Gottes“ in Frankfurter Rundschau vom 20. Februar 2014, S.2-3)?

22

Über welche Informationen zu bewaffneten Polizisten aus Lemberg, die sich den Maidan-Aktivisten in Kiew angeschlossen haben, verfügt die Bundesregierung?

23

Sieht die Bundesregierung in den Worten von Juri Luzenko am 19. Februar 2014 auf dem Maidan (siehe Vorbemerkung) eine Gewaltandrohung?

24

Inwiefern trifft es zu, dass die Aussage von Andrij Parubij (siehe Vorbemerkung der Fragesteller) lediglich eine Täuschung gewesen ist?

Falls dies zutrifft, wie bewertet die Bundesregierung die Täuschung der Diplomaten, unter anderem der Deutschlands?

25

Über welche Erkenntnisse verfügt die Bundesregierung zu der Gewaltanwendung vonseiten

a) der Sicherheitskräfte sowie

b) der Aufständischen auf dem Maidan und

über die Anzahl der Todesopfer und Verletzten aufseiten

c) der Sicherheitskräfte und

d) der Aufständischen?

26

Bestand nach Ansicht der Bundesregierung für den ehemaligen ukrainischen Präsidenten Wiktor Janukowitsch am Abend bzw. in der Nacht vom 21. auf den 22. Februar 2014 ebenfalls eine Lebensgefahr vor dem Hintergrund, dass das Präsidialamt in Kiew und die Präsidentenresidenz in Meschigorje durch bewaffnete und gewaltbereite Maidanaktivisten gestürmt wurden?

27

Liegen der Bundesregierung Informationen (auch von Geheimdiensten) darüber vor, welche ausländischen Bürgerinnen und Bürger, Politikerinnen und Politiker und Mitglieder sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Regierungen, Stiftungen und anderen Einrichtungen (bitte Namen und Funktion angeben) sich während der Aufstandsaktivitäten in der Ukraine und insbesondere auf dem Maidan aufhielten und in Reden, Aufrufen und auf andere Weise Unterstützung und Einfluss auf die Vorgänge auszuüben versuchten oder ausübten?

28

Wie bewertet die Bundesregierung grundsätzlich gewaltsames Vorgehen gegen Staats- und Verfassungsorgane und auch die Förderung und Unterstützung oder etwaige Beihilfe zu derartigen Handlungen?

29

Über welche Informationen (auch von Geheimdiensten) über die Verantwortlichen für die tödlichen Schüsse auf dem Maidan verfügt die Bundesregierung?

30

Über welche Informationen (auch von Geheimdiensten) hinsichtlich der Verbindung der Scharfschützen, die um den 20. Februar 2014 sowohl auf Demonstranten als auch auf Sicherheitskräfte geschossen haben, zu den ukrainischen Politikern Sergei Paschinski, Andrij Parubij, Wladimir Parasjuk und Juri Luzenko verfügt die Bundesregierung?

31

Über welche Informationen (auch von Geheimdiensten) hinsichtlich des aktuellen Aufbewahrungsortes des vom ehemaligen Bundesaußenminister Dr. Frank-Walter Steinmeier unterzeichneten Originals der Vereinbarung zwischen dem ehemaligen ukrainischen Präsidenten Wiktor Janukowitsch und den Oppositionsvertretern verfügt die Bundesregierung (bitte den Ort und die Behörde nennen)?

32

Über welche Möglichkeiten verfügt die Bundesregierung, sich über die Situation von Nadia Sawtschenko und ihr Verfahren zu informieren sowie die Rechtmäßigkeit der sie betreffenden Anklage einzuschätzen?

Steht die deutsche diplomatische Vertretung in der Ukraine in Kontakt mit Nadia Sawtschenko?

33

Inwieweit wird der Fall und die aktuelle Situation von Nadia Sawtschenko von der Bundesregierung bei den bilateralen deutsch-ukrainischen Regierungstreffen thematisiert, und mit welchem Ergebnis?

34

Welche Informationen zum aktuellen Gesundheitszustand von Nadia Sawtschenko hat die Bundesregierung?

Berlin, den 14. November 2018

Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

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