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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Jugendmedienschutz

Fraktion

FDP

Ressort

Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

Datum

19.12.2018

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/625604.12.2018

Jugendmedienschutz

der Abgeordneten Thomas Hacker, Katja Suding, Renata Alt, Nicole Bauer, Jens Beeck, Nicola Beer, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Mario Brandenburg (Südpfalz), Britta Katharina Dassler, Hartmut Ebbing, Dr. Marcus Faber, Daniel Föst, Otto Fricke, Katrin Helling-Plahr, Markus Herbrand, Katja Hessel, Manuel Höferlin, Dr. Christoph Hoffmann, Reinhard Houben, Ulla Ihnen, Olaf in der Beek, Dr. Marcel Klinge, Till Mansmann, Matthias Seestern-Pauly, Frank Sitta, Judith Skudelny, Dr. Marie-Agnes Strack-Zimmermann, Benjamin Strasser, Linda Teuteberg, Michael Theurer, Stephan Thomae, Sandra Weeser, Nicole Westig und der Fraktion der FDP

Vorbemerkung

Der Jugendschutz ist in Deutschland sowohl auf Bundes- als auch auf Landesebene verankert. Grund dafür ist der Föderalismusgedanke des Grundgesetzes. Das Jugendschutzgesetz als Bundesgesetz regelt den Schutz der Jugend in der Öffentlichkeit. Hierzu gehört auch die Abgabe (Verkauf und Verleih) von Filmen und Computerspielen mittels Trägermedien. Der Jugendmedienschutz- Staatsvertrag ist ein Staatsvertrag der 16 Bundesländer und regelt den Schutz der Menschenwürde aller Personen und den Schutz der Jugend vor Angeboten in Rundfunk und Telemedien.

Die Unterscheidung beim Jugendschutz zwischen physischen Medien (CD, DVD, Schallplatte, Blu-Ray uvm.) und nicht physischen Medien (Rundfunk, Telemedien) stößt in einer globalisierten, konvergenten und zunehmend digitalisierten Welt an ihre Wirkungsgrenzen. Seit Jahren besteht eine Diskussion um die Frage, ob der Jugendschutz in Gänze auf Bundes- oder auf Länderebene geregelt werden sollte.

Am 22. Oktober 2018 hat die Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Dr. Franziska Giffey, unter anderem jugendschutz.net in Mainz besucht. Inhaltlich ging es dabei um die Herausforderungen des Jugendschutzes im Internetzeitalter durch Rechtsextremismus und sogenanntes Cybergrooming. Die Bundesministerin sprach angesichts dieser Herausforderungen wie folgt: „Wir wollen dafür sorgen, dass unser Jugendschutzgesetz, das aus dem Zeitalter von CD- ROMs stammt, im digitalisierten 21. Jahrhundert ankommt. Dafür werden wir die Erkenntnisse von jugendschutz.net nutzen und ein modernes Jugendmedienschutzgesetz erarbeiten“ (www.bmfsfj.de/bmfsfj/aktuelles/presse/pressemitteilungen/ jugendschutz-im-netz/130120).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen14

1

Was versteht die Bundesregierung in diesem Spannungsfeld konkret unter einem Jugendmedienschutzgesetz?

2

Wird das Jugendmedienschutzgesetz den bisherigen Rechtsrahmen aus Jugendschutzgesetz und Jugendmedienschutzstaatsvertrag ablösen?

3

Wie wird die Bundesregierung ein Jugendmedienschutzgesetz vor dem Hintergrund der entsprechenden Bund-Länder-Kompetenzen umsetzen?

4

Wann ist ein Jugendmedienschutzgesetz der Bundesregierung zu erwarten?

5

Welche Auswirkungen wird ein Jugendmedienschutzgesetz auf die Jugendschutzbeauftragten der Länder, die Freiwilligen Selbstkontrolleinrichtungen, die Bundesprüfstelle, jugendschutz.net sowie sonstige Akteure im Bereich des Jugendschutzes haben?

6

Welche Maßnahmen sollen auf regulatorischer Ebene zur Bekämpfung des Rechtsextremismus im Netz ergriffen werden?

7

Welche Maßnahmen sollen auf regulatorischer Ebene zur Bekämpfung des Linksextremismus im Netz ergriffen werden?

Ist ein Lagebericht zu Linksextremismus im Netz – ähnlich dem Bericht zum Rechtsextremismus im Netz – geplant?

Falls nein, warum nicht?

8

Welche Maßnahmen sollen auf regulatorischer Ebene zur Bekämpfung des islamischen Extremismus im Netz ergriffen werden?

Ist ein Lagebericht hierzu – ähnlich dem Bericht zum Rechtsextremismus im Netz – geplant?

Falls nein, warum nicht?

9

Welche Maßnahmen sollen auf regulatorischer Ebene zur Bekämpfung dessogenannten Cybergrooming ergriffen werden?

10

Welche Maßnahmen sollen auf regulatorischer Ebene zumOnlineglückspielschutz speziell bei der Zielgruppe Kinder und Jugendliche ergriffen werden?

11

Welche Maßnahmen sollen auf regulatorischer Ebene zurOnlinesuchtprävention speziell bei der Zielgruppe Kinder und Jugendliche ergriffen werden?

12

Welche Maßnahmen sollen auf regulatorischer Ebene im Bereich eSports/ Online-Gaming speziell bei der Zielgruppe Kinder und Jugendliche getroffen werden?

13

Welche Jugendschutzmaßnahmen können im Lichte von Artikel 6 des Grundgesetzes (Schutz von Ehe und Familie) mit Blick aufElternverantwortung und altersgerechter Eigenverantwortung durch die Bundesregierung ergriffen werden?

14

Wie steht die Bundesregierung zu einem globalenJugendmedienschutzansatz, und gibt es dahingehend Bestrebungen, auf europäischer oderinternationaler Ebene seitens anderer Staaten oder der Bundesregierung selbst,initiierend tätig zu werden?

Berlin, den 20. November 2018

Christian Lindner und Fraktion

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