[Deutscher Bundestag Drucksache 17/1056
17. Wahlperiode 16. 03. 2010
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 12. März 2010
übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Sahra Wagenknecht, Dr. Barbara Höll,
Roland Claus, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 17/762 –
Beteiligung der Profiteure der Bankenrettung an den Kosten
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die Bewältigung der Finanz- und Bankenkrise kostet die Steuerzahlerinnen und
Steuerzahler enorme Summen. In Deutschland haftet der Staat für Risiken und
Verluste der Finanzkonzerne in Höhe von bis zu 480 Mrd. Euro. Bislang hat der
Sonderfonds Finanzmarktstabilisierung (SoFFin) Garantien von 147 Mrd. Euro
zugesagt und vier Banken mit Eigenkapitalhilfen von insgesamt 28 Mrd. Euro
unterstützt. Allein die Rettung der Hypo Real Estate Holding AG (HRE)
umfasste bisher 87 Mrd. Euro öffentlicher Beihilfen und Garantien. Von dieser
Rettung profitierten deutsche Privatbanken im Umfang von bis zu 12,85 Mrd.
Euro, indem Forderungen gesichert wurden, die sie andernfalls zum großen Teil
hätten abschreiben müssen. Dies ist umso problematischer, als viele dieser
Banken wieder wirtschaften als hätte es die Krise nie gegeben: Statt ihrer dienenden
Funktion für die Wirtschaft nachzukommen und die Kreditversorgung der
heimischen Unternehmen zu gewährleisten, werden wieder überzogene
Renditeziele verfolgt und riskante Spekulationen getätigt sowie Dividenden, üppige
Boni und Managervergütungen ausgezahlt.
Wie teuer die Rettungsaktionen für die öffentliche Hand am Ende werden, ist
noch nicht abzusehen. In den USA rechnet man allein für die Verluste aus dem
„Troubled Asset Relief Programme“ (Tarp) mit Kosten von 117 Mrd. US-
Dollar. Um sicherzustellen, dass die Verursacher der Krise und Profiteure der
staatlichen Rettungsprogramme auch für die Kosten der Bankenrettung aufkommen,
will die US-Regierung nun eine Sonderabgabe für Banken einführen, die
solange erhoben wird, bis die Schulden „bis zum letzten Cent“ zurückgezahlt sind
(vgl. Süddeutsche Zeitung, 15.Januar 2010).
1. Ist auch die Bundesregierung entschlossen, jeden einzelnen Cent von den
Finanzkonzernen wieder einzutreiben, der für die Bankenrettung
ausgegeben wurde und wird?
Für die Bundesregierung ist es wichtig, dass der Finanzsektor an den Kosten von
staatlichen Rettungsmaßnahmen beteiligt wird. Diese Kosten dürfen nicht allein
dem Steuerzahler aufgebürdet werden.
Wegen der Ausweichmöglichkeiten der Finanzmarktakteure auf andere
Marktplätze sollte eine Lösung international abgestimmt werden. Derzeit arbeiten der
Internationale Währungsfonds und die Europäische Kommission an
Untersuchungen zu diesem Thema. Die internationale Diskussion wird auf Basis der
Ergebnisse fortgeführt. Gegenwärtig werden alle Vorschläge geprüft.
2. Wird die Bundesregierung einen Gesetzentwurf vorlegen, der
Finanzkonzerne, die direkt oder indirekt von Staatshilfen profitiert haben, zu einer
Sonderabgabe verpflichtet?
Falls nein, warum nicht?
Falls ja, wie soll diese Sonderabgabe gestaltet sein?
In die internationale Diskussion über Maßnahmen zur Beteiligung des
Finanzsektors an den Kosten staatlicher Rettungsmaßnahmen wurden bisher
verschiedene Vorschläge eingebracht, unter anderem eine international abgestimmte
Finanztransaktionssteuer und eine Sonderabgabe für Finanzinstitute. In
Schweden wurde eine solche Sonderabgabe mit der Bezeichnung „Stabilitätsabgabe“
bereits eingeführt, in den USA eine „Verantwortlichkeitsabgabe“ (Financial
Crisis Responsibility Fee) für große Finanzinstitute angekündigt, die ab Juni
2010 gelten soll.
Die Bundesregierung prüft derzeit die verschiedenen Vorschläge. Sie wird
Maßnahmen ergreifen, die sich in den internationalen Konsens einpassen.
3. Wie will die Bundesregierung künftig sicherstellen, dass die Eigentümer von
Finanzinstituten für eingegangene Risiken und Verluste haften?
In welchem Umfang sollen auch die Gläubiger der Finanzinstitute für
eingegangene Risiken haften?
Die laufenden Vorhaben zur Stärkung des bankaufsichtsrechtlichen
Eigenkapitals führen dazu, dass für Verluste und Risiken die Eigentümer in einem
größeren Umfang haften als bisher. Mit Umsetzung der neuen Eigenkapital-Richtlinie
der EU in nationales Recht in diesem Jahr werden die
Eigenkapitalanforderungen z. B. für Verbriefungen und das Handelsbuch wesentlich gestärkt und damit
die Verlustpuffer vergrößert. Weitere Verschärfungen werden die für Ende 2010
geplanten Empfehlungen des Baseler Ausschusses enthalten. Um eine stärkere
Beteiligung der Gläubiger an Risiken zu erreichen, wird unter anderem im
Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht zudem diskutiert, künftig einen gewissen
Teil der Kapitalinstrumente, die nicht zum Kernkapital gehören, so
auszugestalten, dass sie im Fall einer Krise in Anteile/Aktien und damit Kernkapital
umgewandelt werden können. Entsprechende Wandelanleihen werden von Banken
schon jetzt emittiert und genutzt. Die Diskussion über Eignung und
Umsetzbarkeit dieses Vorschlags ist weder im Baseler Ausschuss noch auf EU-Ebene
abgeschlossen. Die Bundesregierung beteiligt sich aktiv auf internationaler und
europäischer Ebene an der Diskussion. Zudem erarbeitet die Bundesregierung
derzeit Instrumente und Verfahren, um Schieflagen systemrelevanter Banken so
zu bewältigen, dass Eigentümer so weit wie möglich für Verluste haften.
4. Wie soll der geplante „Abwicklungs- und Umbaufonds für finanziell
angeschlagene Großbanken“ gestaltet werden, von dem in einem Rundschreiben
des finanzpolitischen Sprechers der Fraktion der CDU/CSU, Leo
Dautzenberg, an alle Mitglieder der Bundestagsfraktion die Rede ist?
Welcher Finanzkonzern soll wie viel Geld in diesen Fonds einzahlen?
Wie soll die steuerliche Absetzbarkeit solcher Beiträge behandelt werden?
5. Besteht das Ziel des geplanten Abwicklungs- und Umbaufonds nur darin,
Finanzinstitute an den Kosten künftiger Finanzkrisen zu beteiligen (vgl.
Handelsblatt, 2. Februar 2010)?
Falls ja, warum werden sie nicht an den Kosten der aktuellen Finanzkrise
beteiligt?
Die Fragen 4 und 5 werden im Zusammenhang beantwortet.
Die Bundesregierung prüft derzeit die international diskutierten Modelle zur
Beteiligung des Finanzsektors an den Kosten der Bewältigung von Finanzkrisen.
Eine Entscheidung über die konkrete Form der Beteiligung ist noch nicht
gefallen.
Die Bundesregierung bezieht Vorschläge aus der Mitte des Deutschen
Bundestages zur Kostenbeteiligung des Finanzsektors in ihre Überlegungen ein. Fragen
zur konkreten Ausgestaltung solcher Konzepte kann allerdings nur der Autor der
jeweiligen Vorschläge selbst beantworten.
6. Teilt die Bundesregierung die Auffassung des Ökonomen Stefan Homburg
(DER SPIEGEL 4/2009) „Für die Banken ist der Rettungsschirm sehr
vorteilhaft, auch für Ackermann, weil Forderungen seiner Bank dadurch
gerettet werden“?
Der Zusammenbruch der Lehman Bank in den USA hat weltweite Schockwellen
nach sich gezogen. Auch in Deutschland waren einzelne Banken akut gefährdet.
Der Zusammenbruch einer systemrelevanten Bank in Deutschland hätte die
bereits erschütterten Finanzmärkte weiter destabilisiert und damit unabsehbare
Folgen über die Finanzmärkte hinaus auch auf die Realwirtschaft gehabt. Durch
die Maßnahmen der Bundesregierung konnte eine Kettenreaktion, in der durch
den Zusammenbruch einer Bank auch andere Banken und damit im Ergebnis die
gesamte Volkswirtschaft destabilisiert worden wären, verhindert werden.
7. Teilt die Bundesregierung die Einschätzung, dass mit der staatlichen Rettung
der IKB in erheblicher Größenordnung Forderungen der Deutschen Bank
gesichert wurden, die andernfalls hätten abgeschrieben werden müssen?
Kann die Bundesregierung den Umfang dieser Forderungen beziffern?
8. Welche weiteren Gläubiger wurden durch die Rettung der IKB vor der
Abschreibung von Forderungen bewahrt und in welchem Umfang?
Die Fragen 7 und 8 werden im Zusammenhang beantwortet.
Insgesamt beliefen sich die Forderungen der Gläubiger an die IKB auf eine
Größenordnung in zweistelliger Milliardenhöhe. Konkrete Aussagen zur
Gläubigerstruktur der IKB betreffen sensible Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse und
berühren somit Grundrechte des Institutes und der Gläubiger aus den Artikeln 12
und 14 des Grundgesetzes (GG). Die Daten unterliegen der
Verschwiegenheitspflicht nach § 9 des Kreditwesengesetzes (KWG) und können daher nicht
genannt werden.
9. Kann die Bundesregierung begründen, weshalb die IKB mit einer
Bilanzsumme von 53 Mrd. Euro (Stand: 30. Juni 2007) eine systemrelevante
Bank war?
Angesichts der damals vorliegenden Informationen waren sich alle Beteiligten
einig, dass nur durch ein schnelles Handeln aller die drohende Insolvenz der IKB
mit nicht abschätzbaren Risiken für den gesamten deutschen Finanzmarkt
verhindert werden konnte. Aus Sicht der Bundesregierung war es dabei wichtig,
eine Ausweitung der Bankenkrise in Deutschland und ein Übergreifen der
Finanzmarktturbulenzen auf die Realwirtschaft zu vermeiden und potentielle
Schäden vom Finanzplatz Deutschland abzuwenden.
10. Gibt es nach Auffassung der Bundesregierung auch nichtsystemrelevante
Banken, und wodurch unterscheiden sich diese von Banken wie z. B. der
IKB?
Ob ein Institut systemrelevant ist, hängt letztlich davon ab, ob und in welchem
Umfang eine Schieflage dieses Instituts das Finanzsystem insgesamt bedrohen
würde; die Frage der Substituierbarkeit und der Vernetzung innerhalb des
Finanzsystems spielt dabei eine wichtige Rolle. Die Mehrzahl der Kreditinstitute
in Deutschland ist unter normalen Umständen nicht systemrelevant, je nach
Institut und Umfeld kann sich dies jedoch im Zeitablauf ändern. Die Frage der
Systemrelevanz eines Instituts lässt sich somit nicht abschließend und in jedem
Fall vorab beantworten.
11. Trifft es zu, dass die Deutsche Bank am Finanzinvestor Lone Star bzw.
dessen Zweckgesellschaften beteiligt ist bzw. die Deutsche Bank diese
Zweckgesellschaften finanziert?
Diese Angaben betreffen sensible Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse und
berühren somit Grundrechte der angesprochenen Unternehmen aus den
Artikeln 12 und 14 GG. Sie unterliegen damit der Verschwiegenheitspflicht nach § 9
KWG und können daher nicht gemacht werden.
12. Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass deutsche Großbanken
derzeit mit den gleichen Geschäftsbereichen (Investmentbanking,
Eigenhandel mit Wertpapieren) und vielfach mit genau den gleichen
Geschäftspraktiken, die Auslöser der Finanzkrise waren, einen Großteil ihrer Gewinne
erzielen?
Hält die Bundesregierung dies für unbedenklich?
Wenn nein, was tut sie dagegen?
Die Gewinne aus Investmentbanking und Handelgeschäft sind volatiler als
Gewinne aus anderen Geschäftsbereichen. Sie bieten mehr Chancen, aber auch
mehr Risiken. Die Finanzkrise hat erhebliche Defizite bei der Erkennung,
Bewertung und Absicherung von Risiken gerade in diesen Segmenten offengelegt.
Dies zu beheben und mehr Transparenz, weniger Komplexität und stärkere
Risikopuffer zu schaffen, ist Aufgabe einer deutlich verschärften
Finanzmarktregulierung, wie sie derzeit auf Ebene der G20, des Financial Stability Board,
der EU und national vorangetrieben wird. Dennoch sollte nicht übersehen
werden, dass Finanzkrisen auch im klassischen Kreditgeschäft entstehen können.
Entscheidend zur Vermeidung von Finanzkrisen ist, dass die eingegangenen
Risiken umfassend erfasst, richtig verstanden und bewertet, ausreichend
abgesichert sowie transparent werden.
13. Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass eine fortschreitende
Konzentration im Bankensektor die Gefahr erhöht, dass im Falle einer
Fehlspekulation Banken mit Steuergeldern gerettet werden müssen?
Wenn ja, weshalb tut die Bundesregierung nichts gegen weitere Fusionen
im Bankensektor wie die Übernahme zunächst der Postbank und dann von
Sal. Oppenheim durch die Deutsche Bank bzw. fördert diese sogar wie im
Falle der durch Staatshilfe unterstützten Übernahme der Dresdner Bank
durch die Commerzbank?
Grundsätzlich sind Fusionen sektorinterne Maßnahmen, die ohne Verwendung
von Steuermitteln stattfinden und der Steigerung der Stabilität und Effizienz der
Institute dienen können. Sie sind insofern sowohl aus der Perspektive des
Wettbewerbsschutzes als auch mit Blick auf die Systemstabilität zu beurteilen.
Die Wettbewerbsintensität auf deutschen Bankenmärkten ist – auch im
europäischen und internationalen Vergleich – ungewöhnlich hoch. Auch bei den in der
Frage genannten Großfusionen hat das zuständige Bundeskartellamt bestätigt,
dass die jeweiligen Fusionspartner zusammen keine bedenklichen
Marktstellungen erreichen.
Die Frage, ob ein Finanzinstitut mit Steuergeldern zu stützen ist, ergibt sich nicht
allein aufgrund der Größe eines Institutes, sondern dann, wenn
(a) ein Institut in eine Schieflage gerät und
(b) dessen Schieflage zu einer Bedrohung für das Gesamtsystem würde, wenn
also das Institut systemrelevant ist.
Systemrelevanz kann mit Größe zusammenhängen, ebenso aber z. B. mit dessen
Vernetztheit oder mit der Bereitstellung einzelner, schwer ersetzbaren
Funktionen. Deshalb haben die G20-Finanzminister sich das Ziel gesetzt, die
Regulierung von systemrelevanten Instituten zu verschärfen.
14. Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass die Ausschüttung einer
Dividende durch die Deutsche Bank im Frühjahr 2009 eine der aktuellen
Situation angemessene Form der Gewinnverwendung war?
Wenn nein, was tut die Bundesregierung, damit die Deutsche Bank im
Frühjahr 2010 nicht erneut einen Teil des Gewinns zur Ausschüttung an die
Aktionäre statt zur Erhöhung des Eigenkapitals verwendet?
Die Bundesregierung kommentiert nicht die Ausschüttungspraxis der
Deutschen Bank.
15. Ist es zutreffend, dass deutsche Banken wieder vermehrt Kredite an
Hedgefonds und Private-Equity-Firmen vergeben?
In Deutschland waren vor der Krise nur wenige Banken in größerem Umfang in
die Finanzierung von Hedgefonds und Private-Equity-Firmen involviert. Von
diesen Banken haben sich einige aufgrund der Erfahrungen in der
Finanzmarktkrise entschieden, entsprechende Finanzierungen entweder gänzlich
einzustellen oder stark zu reduzieren. Die wenigen verbliebenen deutschen Institute, die
weiterhin zur Kreditvergabe an Hedgefonds und Private-Equity-Firmen bereit
sind, haben sich infolge der Belebung der Private-Equity-Märkte seit Ende 2009
verstärkt in entsprechenden Kreditvergaben engagiert; dies entspricht dem
Geschäftsmodell der Institute. Im Bereich der Hedgefondsfinanzierung sind
nach der Krise nur sehr wenige deutsche Institute als Anbieter verblieben.
Einzelne konnten vom Rückzug vieler Marktteilnehmer profitieren und ihren
Marktanteil ausbauen.
16. Wie hoch ist die Kreditsumme, die allein Hedgefonds in den Jahren 2005,
2006, 2007, 2008, 2009 jeweils von
a) privaten Großbanken,
b) Landesbanken,
c) Genossenschaftsbanken und
d) Sparkassen
mit Sitz in Deutschland erhalten haben?
Das von der Bankenaufsicht ermittelbare Gesamtvolumen lag im hohen
einstelligen bis zeitweilig zweistelligen Milliardenbereich. Seine Spitze erreichte es in
2007 (fast das Doppelte von 2006), ging in 2008 und 2009 jedoch wieder stark
zurück und liegt nun bei weniger als der Hälfte des Wertes von Ende 2007. Ein
Großteil der ermittelten Volumina entfällt auf die privaten Großbanken. Die
Landesbanken waren in die Kreditvergabe an Hedgefonds und Private-Equity-
Firmen wesentlich geringer involviert und haben den Abbau stark
vorangetrieben. Bezüglich der Genossenschaftsbanken sowie Sparkassen liegen der
Bankenaufsicht keine Erkenntnisse über relevante Engagements vor.
17. Wie hoch ist die Kreditsumme, die Private-Equity-Firmen in den Jahren
2005, 2006, 2007, 2008, 2009 jeweils von
a) privaten Großbanken,
b) Landesbanken,
c) Genossenschaftsbanken und
d) Sparkassen
mit Sitz in Deutschland erhalten haben?
Wie sind die Voraussagen in Bezug auf die Kreditvergabe an Hedgefonds
und Private-Equity-Firmen für 2010?
Die Datenbasis der Bankenaufsicht ermöglicht keine umfassende Auswertung
über Engagements an Private-Equity-Firmen, da eine klare definitorische
Abgrenzung fehlt. Prinzipiell ist bei anhaltend günstigen Marktbedingungen
davon auszugehen, dass die in der Kreditvergabe an entsprechende Unternehmen
aktiven privaten Großbanken ihre Kreditvolumina ausdehnen könnten.
Landesbanken werden zu einem prinzipiellen Abbau derartiger Geschäftsaktivitäten
gezwungen sein. Genossenschaftsbanken sowie Sparkassen sind in diesem
Geschäftsfeld nach Kenntnis der Bankenaufsicht in keinem nennenswerten
Umfang aktiv.
18. Teilt die Bundesregierung die Einschätzung, dass, bevor Steuergelder zur
Rettung einer Bank fließen, erst einmal die Eigentümer dieser Bank voll
mit ihrem haftenden Kapital für die Verluste einstehen müssen?
Wenn nein, warum nicht?
Wenn ja, wie ist dieser Grundsatz mit der Zahlung von 1,39 Euro bzw.
1,30 Euro pro Aktie an die Aktionäre der bankrotten HRE vereinbar?
Die Bundesregierung ist der Auffassung, dass die aus
Stabilisierungsmaßnahmen für Banken resultierenden Lasten und Risiken nur ausnahmsweise dem
Steuerzahler aufgebürdet werden können. Mit den im
Finanzmarktstabilisierungsfondsgesetz verankerten Maßnahmen hat der Gesetzgeber eine Balance
gefunden zwischen der wirksamen Stabilisierung der Banken und dem Gebot,
die Risiken für die Steuerzahler zu minimieren. Keinesfalls ist es Ziel der
Regelungen, Eigentümer aus ihrer Verantwortung zu entlassen.
Der nach § 31 Absatz 1 des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes i. V. m.
§ 12 Absatz 3 Nummer 3 des
Finanzmarktstabilisierungsbeschleunigungsgesetzes gesetzlich vorgeschriebene Mindestpreis für das öffentliche
Übernahmeangebot des Finanzmarktstabilisierungsfonds vom 9. April 2009 belief sich auf
1,26 Euro je Aktie. Der tatsächliche Angebotspreis enthielt einen Aufschlag von
rund 10 Prozent und lag bei 1,39 Euro je Aktie. Die Bundesregierung verfolgte
dabei – im Rahmen des beihilferechtlich Zulässigen – das Ziel, das Angebot so
zu gestalten, dass möglichst viele Anteile ohne das letzte Mittel der Enteignung
erworben werden können. Dies ist auch gelungen: Der
Finanzmarktstabilisierungsfonds erhöhte mit dem Erwerb der Aktien im Rahmen des
Übernahmeangebotes seinen Anteil an der HRE von rund 8,65 Prozent auf rund 47,31 Prozent.
Die Angemessenheit der Höhe der Barabfindung von 1,30 Euro je Aktie für die
im Rahmen des Squeeze-out-Verfahrens ausgeschlossenen Anteilseigner wurde
durch ein unabhängiges Gutachten ermittelt und von einem gerichtlich
bestellten Sachverständigen überprüft. Auf der Internetseite der HRE sind der
Übertragungsbericht des Finanzmarktstabilisierungsfonds über die Voraussetzungen
der Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre auf den
Finanzmarktstabilisierungsfonds, der auch das unabhängige Gutachten enthält, unter
www.hyporealestate.com/pdf/uebertragungsbericht_25082009.pdf wie auch der
Bericht über die Prüfung der Angemessenheit der Barabfindung des gerichtlich
bestellten Sachverständigen unter
www.hyporealestate.com/pdf/PB_HRE_final
_25082009.pdf veröffentlicht.
19. Trifft es zu, dass der Eigenbeitrag der Banken zur Rettung der HRE sich
bislang auf garantierte oder bestens abgesicherte Kredite beschränkt hat?
Dies trifft nicht zu, da die Banken über ihre Mitgliedschaft in den Verbänden
auch an der Rückgarantie über 8,5 Mrd. Euro beteiligt waren.
20. Was hat die Bundesregierung unternommen, um die Rückgarantie der
Banken in Höhe von 8,5 Mrd. Euro für Kredite an die HRE, die zum 31.
Dezember 2009 auslief, zu verlängern?
Die Rückgarantie des Finanzsektors ist nach Erlangung der 100-Prozent-
Eigentümerschaft des Bundes an der HRE wirtschaftlich für den Bund wertlos.
Aufgrund der Eigentümerstellung des Bundes ist ein Zahlungsausfall der HRE und
damit die Inanspruchnahme der Rückgarantie faktisch ausgeschlossen. Da der
Bund gleichwohl für diese unter Risikogesichtspunkten nicht mehr erforderliche
Rückgarantie weiterhin eine Garantiegebühr an die Rückgaranten hätte zahlen
müssen, wurde von einer Verlängerung abgesehen.
21. Wieso hat man die (vom SoFFin-Lenkungsausschuss am 4. November
2009 beschlossene) Verlängerung der zuletzt bis 18. November 2009
befristeten Liquiditätsgarantien in Höhe von 52 Mrd. Euro bis zum 30. Juni
2010 nicht an eine Verlängerung der kostenlosen Rückgarantie der Banken
(sowie günstige Konditionen für die anstehenden Neukredite an die HRE)
geknüpft?
Die Rückgarantie der Banken war ausschließlich an die Garantie des Bundes
über 35 Mrd. Euro vom November 2008 gekoppelt und steht in keinem
Zusammenhang mit den Garantien des Finanzmarktstabilisierungsfonds über 52 Mrd.
Euro. Im Übrigen siehe die Antwort zu Frage 20.
22. Trifft es zu, dass das an der HRE-Rettung beteiligte Bankenkonsortium seit
dem Wegfall der kostenfreien Rückgarantie der Banken zum 31. Dezember
2009 an den Krediten für die HRE verdient ohne ein Eigenrisiko zu tragen?
Hat die Bundesregierung bzw. die Bundesbank oder die BaFin geprüft, ob
es vor oder während der Verhandlungen zur „Rettung“ der HRE einen
Netto-Transfer von der HRE an die Hypovereinsbank gegeben hat?
Falls ja, wie hoch war dieser Netto-Transfer?
Falls § 9 des Kreditwesengesetzes (KWG) einer genauen Nennung dieses
Betrages entgegensteht: Handelt es sich um einen Betrag von wenigstens
1 Mrd. Euro oder mehr?
Zunächst ist festzustellen, dass das Bankenkonsortium einen wichtigen Beitrag
zur Refinanzierungsstruktur der HRE leistet. Ohne Kredite des
Bankenkonsortiums müsste die HRE in verstärktem Maße auf eine Liquiditätsbeschaffung
über das Eurosystem zurückgreifen, was langfristig weder erwünscht noch auf
Dauer möglich sein dürfte.
Zwar ist nach der Erlangung der 100-prozentigen Eigentümerstellung des
Bundes eine Kreditvergabe an die HRE für die beteiligten Banken weniger
risikobehaftet als eine Kreditvergabe an andere Institute. Die Bepreisung der Kredite
orientiert sich allerdings auch an dem damit verbundenen Ausfallrisiko und ist
insofern geringer als für risikobehaftetere Kredite. Zudem entstehen den Banken
durch die Bereitstellung von Liquidität Kosten. Diese Kosten werden ebenfalls
durch die Vergütung erstattet.
Nach Auskunft der Bankenaufsicht ist eine Prüfung durch die Bankenaufsicht,
ob es unmittelbar vor oder während der Verhandlungen zur Rettung der HRE
einen Nettotransfer von der HRE an die Hypovereinsbank gegeben hat, nicht
erfolgt. Eine derartige Prüfung von Einzelgeschäften wäre nur angezeigt
gewesen, wenn Anhaltspunkte für ungewöhnliche – nicht der normalen
Geschäftstätigkeit geschuldete – Transferzahlungen vorgelegen hätten.
23. Trifft es zu, dass an den Verhandlungen zwischen Bundesbank, BaFin, der
Bundesregierung, der HRE und deutschen Banken am letzten
Septemberwochenende 2008 folgende Personen teilgenommen haben: Jürgen Lindlar
(der damalige Vorstandssprecher des Prüfungsverbandes der deutschen
Banken e. V. – PdB), Wolfgang Sprißler (damaliger Vorstandsvorsitzender
der Münchener HypoVereinsbank – HVB sowie damaliger Vorsitzender
des Beirates des PdB), Hugo Bänziger (Mitglied des Beirates des PdB
sowie „Chief Risk Officer“ der Deutschen Bank)?
Das trifft zu.
24. Trifft es zu, dass sowohl zwischen Jürgen Lindlar und Wolfgang Sprißler
als auch zwischen Jürgen Lindlar und Klaus Peter Müller ein
Beratervertrag bestanden hat?
Falls ja, wurde die damalige Bundesregierung nach Kenntnissen der
jetzigen Bundesregierung durch das Bankenkonsortium, den PdB, die HRE
oder die HVB über die oben genannten personellen Verquickungen
zumindest im Nachhinein informiert, oder haben das Bankenkonsortium, der
PdB, die HRE und die HVB die oben genannten personellen
Verquickungen bis zum heutigen Tag verschwiegen?
Die Bundesregierung hat keine Kenntnis über Beraterverträge, die von
Mitgliedern unabhängiger Institute oder Einrichtungen wie dem PdB abgeschlossen
werden.
25. Ist der Bundesregierung bekannt, dass ungesicherte Forderungen der
deutschen Privatbanken in Höhe von 12,853 Mrd. Euro mit der Rettung der
HRE gesichert wurden (vgl. DER TAGESSPIEGEL vom 13. September
2009)?
Der Bundesregierung war die Gläubigerstruktur der HRE sowie die Höhe der
Forderungen zum Zeitpunkt der Rettungsaktion bekannt. Diese Angaben
betreffen sensible Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse und berühren somit
Grundrechte des Institutes aus den Artikeln 12 und 14 GG. Sie unterliegen daher
der Verschwiegenheitspflicht nach § 9 KWG; insofern kann die in der Zeitung
„DER TAGESSPIEGEL“ genannte Zahl nicht kommentiert werden.
26. Teilt die Bundesregierung die Einschätzung, dass bei ausbleibender
Staatshilfe für die HRE der Einlagensicherungsfonds des Bankenverbandes BdB
mit bis zu 24 Mrd. Euro hätte haften müssen?
Die seitens der Bundesregierung bezüglich der HRE getroffenen Maßnahmen
waren zur Stabilisierung des deutschen Finanzmarkts dringend erforderlich. Bei
einer Unterlassung dieser Maßnahmen hätten sich u. a. aufgrund der Vernetzung
der HRE mit der deutschen Finanzindustrie dramatischen Konsequenzen für den
Finanzmarkt und insbesondere für die Einlagensicherungseinrichtungen
ergeben.
27. Ist der Bundesregierung bekannt, dass mit der Rettung der HRE in erster
Linie die Forderungen in- und ausländischer Großbanken und
Fondsverwalter gesichert wurden und die Gesamtheit der durch die Rettung der
HRE gesicherten Forderungen von deutschen öffentlichen Stellen,
Kirchenkassen etc. deutlich niedriger lag?
Der Bundesregierung war die Gläubigerstruktur der HRE zum Zeitpunkt der
Rettungsaktion bekannt.
28. Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass es angemessen ist, in- und
ausländische private Banken vor der Abschreibung ungesicherter
Forderungen und den Einlagensicherungsfonds privater Banken vor erheblichen
Ausfällen zu bewahren, ohne dem Steuerzahler als Gegenleistung Zugriff
auf die künftigen Gewinne dieser Banken zu sichern?
Für die Bundesregierung ist es wichtig, dass die Kosten staatlicher
Rettungsmaßnahmen nicht allein dem Steuerzahler aufgebürdet werden. Im Übrigen wird
auf die Antwort zu Frage 2 verwiesen.
29. Teilt die Bundesregierung die Auffassung der Bundeskanzlerin, Dr. Angela
Merkel: „Wenn es im Einzelfall für den Steuerzahler billiger wird, kann die
Übernahme von Anteilen sinnvoll sein.“ (FINANCIAL TIMES
DEUTSCHLAND vom 2. Februar 2009)?
Wenn ja, wie ist dieser Grundsatz mit dem konkreten Vorgehen bei der
Rettung der Commerzbank zu vereinbaren, die im Januar 2009 vom SoFFin
15 Mrd. Euro Garantien und 18,2 Mrd. Euro Kapitalhilfen erhielt, davon
1,8 Mrd. Euro für 25 Prozent der Aktien und 16,6 Mrd. Euro stille
Einlagen?
Für die Bundesregierung ist ein generelles Ziel im Rahmen der
Stabilisierungsmaßnahmen für Banken eine Minimierung der Belastung der Steuerzahler.
Dieses Ziel ist mit der Ausgestaltung der Maßnahmen zugunsten der Commerzbank
mit Blick auf die erhaltenen stillen Einlagen erreicht. Unter anderem sehen die
stillen Einlagen eine gewinnabhängige Vergütung bestehend aus einem Festzins
in Höhe von 9 Prozent p. a. und eine dividendenabhängige Zusatzvergütung vor.
30. Ist es korrekt, dass die Commerzbank von Januar bis Oktober 2009 für
dieses Rettungspaket lediglich 47 Mio. Euro an den SoFFin gezahlt hat?
Die Commerzbank hat in dem Zeitraum von Januar bis Oktober 2009
Provisionen für die Bereitstellung eines Garantierahmens und für die Gewährung von
Garantien bezahlt. Die Vergütung auf die stillen Einlagen entfiel für das Jahr
2009 aufgrund der Gewinnabhängigkeit, und es wurden keine Dividenden auf
die Stammaktien bezahlt.
31. Ab wann erwartet die Bundesregierung, dass die Commerzbank mit der
Zahlung der Verzinsung von 9 Prozent für die Stille Einlage beginnt?
Gemäß der – im Hinblick auf die gebotene Eigenkapitalqualität notwendigen –
vertraglichen Ausgestaltung erfolgt die Verzinsung der stillen Einlage, soweit
dies infolge eines positiven Jahresergebnisses möglich ist.
32. Wäre der Kauf von 100 Prozent der Commerzbank-Aktien für den
Steuerzahler im Hinblick auf den Unternehmenswert (der sich beispielsweise in
den bis heute bereits erfolgten Kurssteigerungen ausdrückt) nicht deutlich
günstiger gewesen als der Weg einer Stillen Einlage, die sich über Jahre
nicht verzinst?
Die Verzinsung der stillen Einlage ist vorrangig vor der Zahlung von Dividenden
auf Stammaktien. Dort stehen der Chance auf Kurssteigerungen Risiken von
Kursverlusten gegenüber. Im Übrigen führt der Kauf vorhandener Aktien nicht
zu der angestrebten Stärkung der Eigenkapitalbasis des Institutes.
33. Wie verteilen sich die Rettungsbeihilfen des Staates (gegliedert nach
Eigenkapitalzuschüssen einerseits, Garantien/Bürgschaften andererseits)
auf die verschiedenen Bankengruppen (Privatbanken einschließlich
private Realkreditinstitute, Landesbanken, Sparkassen,
Genossenschaftsbanken)?
Die Rettungsbeihilfen des Bundes verteilen sich wie folgt:
Garantien: Privatbanken (einschließlich IKB, HRE) ungefähr 80 Prozent,
Landesbanken (BayernLB, HSH Nordbank) ca. 20 Prozent;
Rekapitalisierungen: Privatbanken (einschließlich HRE) knapp 90 Prozent,
WestLB gut 10 Prozent.
34. Wie hoch ist der Betrag, den die verschiedenen Bankengruppen bislang
selbst zur Bankenrettung beigetragen haben (gegliedert nach
Eigenkapitalzuschüssen einerseits, Garantien/Bürgschaften andererseits)?
Der Beitrag der Kreditinstitute zur Bankenrettung lässt sich ohne weitere
Eingrenzung der Fragestellung nicht abschließend ermitteln. Er kann den Beitrag
des Finanzsektors zum Steueraufkommen (direkt und indirekt, z. B. über
Lohnsteuer und Mehrwertsteuer) ebenso umfassen wie die Beiträge zur Stabilisierung
des eigenen Instituts durch Bilanzverkürzung, Kapitalerhöhungen oder
Risikoabschirmungen, Beiträge zur Stabilisierung anderer Institute (als Eigentümer, im
Rahmen von Stützungsaktionen der Sicherungseinrichtungen oder durch
Einbindung in öffentliche Stützungsmaßnahmen wie das Rettungspaket vom
September/Oktober 2008 zugunsten der HRE).
35. Rechnet die Bundesregierung damit, dass ein Teil der Garantien, die der
SoFFin den Banken gewährt hat, in dieser Legislaturperiode fällig wird?
Falls ja, wie viel Prozent der Garantien, die sich derzeit auf knapp 118 Mrd.
Euro belaufen (Stand: Dezember 2009) werden nach Ansicht der
Bundesregierung bis Herbst 2013 maximal fällig werden?
In welchem Umfang und ob überhaupt gewährte Garantien zukünftig von den
Gläubigern eines Institutes in Anspruch genommen werden, ist unsicher.
Bislang wurden keine Garantien in Anspruch genommen.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
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