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Kleine AnfrageWahlperiode 21Beantwortet

Einschränkungen der Altersteilzeit

(insgesamt 26 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium für Arbeit und Soziales

Datum

12.08.2026

Antwortdauer

14 Tage

Aktualisiert

01.09.2026

Offizielle Quellen und Volltext

Die verlinkten PDFs stammen direkt vom Dokumentenserver des Deutschen Bundestages.

Deutscher BundestagDrucksache 21/740229.07.2026

Einschränkungen der Altersteilzeit

der Abgeordneten Sarah Vollath, Anne Zerr, Janine Wissler, Doris Achelwilm, Dr. Dietmar Bartsch, Desiree Becker, Janina Böttger, Jörg Cezanne, Agnes Conrad, Mirze Edis, Christian Görke, Cem Ince, Cansin Köktürk, Tamara Mazzi, Pascal Meiser, Zada Salihović, Lisa Schubert, Ines Schwerdtner, Isabelle Vandre, Sascha Wagner und der Fraktion Die Linke

Vorbemerkung

Laut einer neuen Auswertung des DGB-Index Gute Arbeit „Durchhalten bis zur Rente?“ (https://index-gute-arbeit.dgb.de/) können sich 40 Prozent der Beschäftigten nicht vorstellen, ihre Arbeit unter den aktuellen Bedingungen bis zum Rentenalter ausüben zu können. Gerade Arbeitnehmer*innen, die häufig körperlich schwer arbeiten, gehen davon aus, dass sie nicht bis zur Rente in ihren Beruf weiterarbeiten können. Besonders pessimistisch fällt die Einschätzung demnach auch bei Beschäftigten in der SHK-Branche, in der Kranken- und Altenpflege oder in Bauberufen aus. Genau für diese Beschäftigten, die schon vor Erreichen der Regelaltersgrenze ausgebrannt sind und nicht mehr weiterarbeiten können oder vor der Rente kürzertreten wollen, kann die Altersteilzeit nach AltTZG nach Ansicht der Fragestellenden einen sanften Übergang in die Rente ermöglichen und die negativen finanziellen Auswirkungen einer Reduktion der Arbeitszeit auf die spätere Rentenhöhe etwas abmildern.

Die Alterssicherungskommission der Bundesregierung hat im Juni empfohlen, die Altersgrenze für die frühestmögliche Inanspruchnahme von Altersteilzeit von derzeit 55 Jahren auf 58 Jahre anzuheben und künftig an die Regelaltersgrenze zu koppeln. Außerdem empfiehlt sie die komplette Abschaffung der Altersteilzeit im Blockmodell. Der Koalitionsausschuss hat am 2. Juli 2026 entschieden, dass die 33 Empfehlungen der Alterssicherungskommission, darunter auch die Vorschläge zur Altersteilzeit (vgl. Empfehlung 13 im Bericht der Alterssicherungskommission, www.bundesregierung.de/resource/blob/992814/2444780/0fcbf810775351c64007ee6cb2c7cad9/2026-06-24-bericht-alterssicherungskommission-data.pdf?download=1), in einem Gesetzespaket vollständig und zügig umgesetzt werden sollen.

Aus Sicht der Fragestellenden sollten die von der Alterssicherungskommission vorgeschlagenen erheblichen Einschränkungen bei der Altersteilzeit und die Abschaffung des beliebten Blockmodells unbedingt verhindert werden, um den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern – gerade in körperlich anstrengenden Jobs – auch weiterhin die Möglichkeit zu geben, sozial abgesichert und flexibel in den wohlverdienten Ruhestand zu wechseln. Auch die DGB-Rentenkommission, in der Vertreter*innen aus Gewerkschaften, Wissenschaft und Sozialverbänden über die Zukunft der Alterssicherung diskutiert haben, spricht sich in ihren Empfehlungen dafür aus, dass bewährte Instrumente der Altersübergänge, wie die Blockaltersteilzeit ab dem 55. Lebensjahr, bestehen bleiben müssen. Laut DGB-Rentenkommission soll so verhindert werden, dass gesundheitliche Probleme am Ende des Erwerbslebens zu Arbeitslosigkeit, Sozialleistungsbezug oder Altersarmut führen (Empfehlungen der DGB-Rentenkommission für ein zukunftsfähiges und tragfähiges Alterssicherungssystem für alle Generationen, www.dgb.de/rentenkommission/).

Mit der Kleinen Anfrage wollen sich die Fragestellenden einen Überblick über die Inanspruchnahme von verschiedenen Modellen der Altersteilzeit und die Auswirkungen einer möglichen Abschaffung des Blockmodells und weiterer Einschränkungen bei der Altersteilzeit, die die Alterssicherungskommission vorschlägt, auf die Beschäftigten verschaffen.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen26

1

Wie hat sich die Zahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten, die sich in Altersteilzeit befinden, seit dem Jahr 2000 entwickelt (bitte für jedes Jahr getrennt ausweisen und nach Geschlecht sowie nach Ost und West sowie für jedes Alter über 55 aufschlüsseln)?

2

Wie viele Beschäftigte haben die Altersteilzeit in den letzten zehn Jahren im Gleichverteilungsmodell bzw. im Blockmodell wahrgenommen und wie viele Beschäftigte haben sonstige Altersteilzeitmodelle in Anspruch genommen (bitte für jedes Jahr getrennt ausweisen und nach Geschlecht aufschlüsseln)?

3

Wie viele Beschäftigte befinden sich aktuell in den einzelnen Bundesländern in Altersteilzeit (bitte nach Geschlecht aufschlüsseln und getrennt nach Gleichverteilungsmodell, Blockmodell und sonstige Modelle ausweisen)?

4

Wie viele Beschäftigte befinden sich aktuell in tarifgebundenen und wie viele in nicht-tarifgebundenen Betrieben in Altersteilzeit (bitte getrennt nach Betriebsgrößen ausweisen)?

5

Wie viele Beschäftigte befinden sich aktuell in verschiedenen Wirtschaftsabschnitten (nach WZ 2008) in Altersteilzeit (bitte getrennt nach Gleichverteilungsmodell, Blockmodell und sonstige Modelle ausweisen)?

6

Wie viele Beschäftigte befinden sich aktuell in verschiedenen Wirtschaftsabteilungen (nach WZ 2008) in Altersteilzeit (bitte getrennt nach Gleichverteilungsmodell, Blockmodell und sonstige Modelle ausweisen)?

7

Welcher Anteil der Beschäftigten, die sich aktuell in Altersteilzeit befinden, entfallen auf Personen ohne Berufsabschluss, auf Personen mit einer abgeschlossenen beruflichen Ausbildung und auf Personen mit einer abgeschlossenen akademischen Ausbildung?

8

Wie hat sich die durchschnittliche Dauer (in Monaten) der Inanspruchnahme der Altersteilzeit in den letzten zehn Jahren entwickelt?

9

Erkennt die Bundesregierung an, dass die aktuellen Regelungen zur Altersteilzeit wichtige Instrumente für Beschäftigte und Betriebe sind, um im Rahmen der Transformation der Wirtschaft betriebsbedingte Kündigungen zu verhindern und kann die Bundesregierung ausschließen, dass es durch die vorgeschlagenen Einschränkungen bei der Altersteilzeit einen Anstieg betriebsbedingter Kündigungen in den Branchen, in denen die Altersteilzeit häufig in Anspruch genommen wird, geben wird

a) falls ja, in welcher Höhe?

b) falls nein, auf welchen empirischen Grundlagen basiert diese Einschätzung?

10

Erwartet die Bundesregierung durch die von der Alterssicherungskommission vorgeschlagenen Einschränkungen bei der Altersteilzeit (Empfehlung 13 im Bericht der Alterssicherungskommission) einen Anstieg der Arbeitslosigkeit und wenn ja, welche Alters- und Berufsgruppen wären davon nach Einschätzung der Bundesregierung besonders betroffen?

11

Erwartet die Bundesregierung durch die von der Alterssicherungskommission vorgeschlagenen Einschränkungen bei der Altersteilzeit (Empfehlung 13 im Bericht der Alterssicherungskommission) einen Anstieg des Sozialleistungsbezugs bei Beschäftigten ab dem 55. Lebensjahr und wie hoch schätzt die Bundesregierung die Kosten, die dadurch für den Bund anfallen würden?

12

Teilt die Bundesregierung die Auffassung der Alterssicherungskommission, dass es sich beim Blockmodell „faktisch nicht um eine echte Teilzeitbeschäftigung, sondern eine arbeitsrechtlich ermöglichte Form der Frühverrentung“ handelt?

13

Welche Auswirkungen hätte der Wegfall des Blockmodells nach Einschätzung der Bundesregierung auf ältere Beschäftigte in Branchen, die besonders von der Transformation betroffen sind?

14

Welche Auswirkungen hätte eine gesetzliche Einschränkung des Blockmodells nach Einschätzung der Bundesregierung auf bestehende Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen?

15

Gilt nach Auffassung der Bundesregierung ein bestehender Altersteilzeitvertrag als schutzwürdige rechtsverbindliche Disposition unabhängig davon, ob die Freistellungsphase bereits begonnen hat?

16

Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung der durchschnittliche Eintritts- und Austrittszeitpunkt bei der Inanspruchnahme der Altersteilzeit in den letzten zehn Jahren entwickelt?

17

Hat die Bundesregierung Kenntnis über die neue Auswertung des DGB-Index Gute Arbeit „Durchhalten bis zur Rente?“ und wie bewertet sie Empfehlung 13 der Alterssicherungskommission vor dem Hintergrund des Befunds, dass sich derzeit 40 Prozent der Beschäftigten nicht vorstellen können, unter den aktuellen Bedingungen bis zum gesetzlichen Renteneintrittsalter durchzuhalten?

18

Welche Auswirkungen hätte nach Kenntnis der Bundesregierung eine Anhebung der Zugangsaltersgrenze auf Beschäftigte, die aufgrund langer Belastungsbiografien bereits ab Mitte 50 auf Entlastung angewiesen sind?

19

Wie bewertet die Bundesregierung die Vereinbarkeit einer Anhebung der Zugangsaltersgrenze mit dem Ziel alters- und alternsgerechter Arbeit?

20

Welche Folgen hätte nach Auffassung der Bundesregierung eine Anhebung der Altersgrenzen für vorgezogene Altersrenten oder der Regelaltersrente auf bestehende Vereinbarungen zur Altersteilzeit, wie Wertguthaben oder die soziale Sicherung der Beschäftigten nach § 10 AltTZG?

21

Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, auf welcher empirischen Grundlage die Alterssicherungskommission die Anhebung der Zugangsaltersgrenze bei der Altersteilzeit von 55 auf 58 Jahren begründet und plant die Bundesregierung, diese Informationen zu veröffentlichen?

22

Welche Wechselwirkungen erwartet die Bundesregierung durch die Anhebung der Altersgrenze für die Inanspruchnahme von Altersteilzeit von derzeit 55 Jahren auf 58 Jahre, den Wegfall des Blockmodells, die Anhebung des Zugangs zur Rente für langjährig Versicherte und die Abschaffung der Rente für besonders langjährig Versicherte und welche Berufs- und Personengruppen werden durch diese Maßnahmen besonders benachteiligt?

23

Welche Auswirkungen erwartet die Bundesregierung durch die Anhebung der Altersgrenze für die Inanspruchnahme von Altersteilzeit von derzeit 55 Jahren auf 58 Jahre, den Wegfall des Blockmodells, die Anhebung des Zugangs zur Rente für langjährig Versicherte und die Abschaffung der Rente für besonders langjährig Versicherte auf die Anzahl der Inanspruchnahmen von Erwerbsminderungsrenten und wie hoch wären die Kosten, die dadurch entstehen nach Einschätzung der Bundesregierung?

24

Wenn neben den Einschränkungen bei der Altersteilzeit (vgl. Empfehlung 13 der Alterssicherungskommission) auch die Anhebung der Regelaltersgrenze, die Anhebung des Zugangs zur Rente für langjährig Versicherte und die Abschaffung der Rente für besonders langjährig Versicherte umgesetzt werden, muss nach Kenntnis der Bundesregierung im Falle eines Vertrauensschutzes für bestehende Altersteilzeitverträge im Blockmodell auch der Zeitpunkt des zum Vertragsabschluss geltenden Renteneinstiegs zugesichert werden?

25

Muss im Falle eines Vertrauensschutzes für bestehende Altersteilzeitverträge dieser auch die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Abschlagsregelungen umfassen, wenn Beschäftigte eine Altersteilzeitregelung mit der Perspektive auf eine Rente für langjährig Versicherte mit Abschlägen vereinbaren?

26

Wie bewertet die Bundesregierung den Umstand, dass der Alterssicherungskommission ausschließlich Wissenschaftler*innen und Bundestagsabgeordnete, jedoch keine Vertreter*innen der Sozialpartner angehörten, obwohl Empfehlung 13 unmittelbar in ein Instrument eingreift, das nahezu ausschließlich tarifvertraglich und betrieblich ausgestaltet und finanziert wird, und inwieweit werden Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände im weiteren Gesetzgebungsverfahren beteiligt?

Berlin, den 29. Juli 2026

Heidi Reichinnek, Sören Pellmann und Fraktion

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