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Kleine AnfrageWahlperiode 21Noch nicht beantwortet

Externe PR- und Strategieberatung im Bundesministerium für Wirtschaft und Energie und mögliche Interessenkonflikte (Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 21/7569)

Diese Kleine Anfrage von DIE LINKE gehört zur 21. Wahlperiode und hat den Stand „Noch nicht beantwortet“.

Fraktion

DIE LINKE

Datum

07.09.2026

Aktualisiert

09.09.2026

Offizielle Quellen und Volltext

Die verlinkten PDFs stammen direkt vom Dokumentenserver des Deutschen Bundestages.

Deutscher BundestagDrucksache 21/787707.09.2026

Externe PR- und Strategieberatung im Bundesministerium für Wirtschaft und Energie und mögliche Interessenkonflikte (Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 21/7569)

der Abgeordneten Agnes Conrad, Janine Wissler, Doris Achelwilm, Dr. Dietmar Bartsch, Desiree Becker, Janina Böttger, Jörg Cezanne, Mirze Edis, Christian Görke, Cem Ince, Cansin Köktürk, Tamara Mazzi, Pascal Meiser, Zada Salihović, Lisa Schubert, Ines Schwerdtner, Isabelle Vandre, Sarah Vollath, Sascha Wagner, Anne Zerr und der Fraktion Die Linke

Vorbemerkung

Die Antworten der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke „Externe PR- und Strategieberatung im Bundesministerium für Wirtschaft und Energie und mögliche Interessenkonflikte“ auf Bundestagsdrucksache 21/7569 sind aus Sicht der Fragestellerinnen und Fragesteller in wesentlichen Teilen unzureichend.

So werden konkrete Teilfragen nicht oder nur teilweise beantwortet. Dies betrifft insbesondere die Tätigkeiten und Rollen der für den Unterauftragnehmer FGS Global benannten Personen, die Prüfung möglicher Mandats- und Interessenkonflikte, konkrete Termine und Teilnehmerkreise sowie die Kriterien zur Abgrenzung ministerieller Öffentlichkeitsarbeit von persönlicher Image- und Reputationspflege. Die Fragen 29 bis 31 zu FGS Global und der Investmentgesellschaft KKR werden lediglich mit einem Verweis auf die Antwort zu Frage 9 beantwortet, obwohl diese keine Angaben zu KKR enthält. Auch auf die ausdrückliche Frage nach Sanktionen bei nicht oder nicht vollständig offengelegten Interessenkonflikten werden keine konkreten Sanktionen genannt.

Die Fragestellerinnen und Fragesteller hatten bereits in der ursprünglichen Kleinen Anfrage ausdrücklich darum gebeten, eine vollständige oder teilweise Nichtbeantwortung zu begründen und schutzbedürftige Angaben gegebenenfalls anonymisiert oder aggregiert mitzuteilen. Eine entsprechende Begründung ist bei mehreren offenen Punkten nicht erfolgt. Die Antwort erfolgte zudem nach einer dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie gewährten Fristverlängerung.

Aus Artikel 38 Absatz 1 Satz 2 und Artikel 20 Absatz 2 Satz 2 Grundgesetz folgt nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) ein Frage- und Informationsrecht der Abgeordneten, dem grundsätzlich eine Antwortpflicht der Bundesregierung korrespondiert (BVerfG, Beschluss vom 1. Juli 2009 – 2 BvE 5/06 –, BVerfGE 124, 161, Randnummer 123). Verweigert die Bundesregierung eine Antwort ganz oder teilweise, muss sie dies hinreichend begründen. Das Vorliegen der Voraussetzungen eines Informationsverweigerungsrechts ist substantiiert und nicht lediglich formelhaft darzulegen (BVerfG, Urteil vom 7. November 2017 – 2 BvE 2/11 –).

Soweit eine öffentliche Beantwortung einzelner Angaben aus Geheimschutzgründen nicht möglich sein sollte, wird um Beantwortung nach Maßgabe der Geheimschutzordnung des Deutschen Bundestages gebeten.

Vor diesem Hintergrund sehen sich die Fragestellerinnen und Fragesteller veranlasst, die nicht oder nicht vollständig beantworteten Fragen erneut zu stellen und weitere sich aus der Antwort der Bundesregierung ergebende Fragen zu formulieren.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen25

1

Welche konkreten Leistungen von FGS Global wurden seit Beginn der Rahmenvereinbarung für oder zugunsten des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE) beauftragt und welche dieser Leistungen wurden bereits erbracht (bitte nach Einzelabruf, Datum, Gegenstand, Leistungszeitraum und Arbeitsergebnis aufschlüsseln)?

a) Welche sogenannten Stakeholder-Strategien hat FGS Global im Rahmen dieser Einzelabrufe erstellt oder an deren Erstellung mitgewirkt?

b) Welche Themen, Zielsetzungen und Stakeholdergruppen waren jeweils Gegenstand dieser Strategien?

2

Welche konkreten Leistungen erbringt bzw. erbrachte der in der Vorbemerkung der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 21/7141 genannte Partner von FGS Global persönlich im Rahmen des Auftrags (bitte nach Einzelabruf, Zeitraum, Gegenstand, Funktion und Arbeitsergebnis aufschlüsseln)?

3

Welche Funktionen, Zuständigkeiten und konkreten Aufgaben haben die zwei dem BMWE als Teil des Beratungsteams benannten Personen von FGS Global?

4

Hat das BMWE der Einbindung von FGS Global als Unterauftragnehmer ausdrücklich zugestimmt?

a) Wenn ja, wann, durch welche Stelle und auf welcher vertraglichen Grundlage erfolgte diese Zustimmung?

b) Wenn nein, auf welcher konkreten Grundlage ist FGS Global gleichwohl als Unterauftragnehmer für Leistungen zugunsten des BMWE tätig?

5

Welche Einzelabrufe wurden seit Beginn der Rahmenvereinbarung erteilt (bitte nach Datum, Gegenstand, Auftragswert, Leistungszeitraum, beteiligtem Unterauftragnehmer und Arbeitsergebnis aufschlüsseln)?

6

Wie hoch sind a) der geschätzte Auftragswert der Rahmenvereinbarung, b) der maximal mögliche Gesamtwert einschließlich sämtlicher Verlängerungsoptionen, c) die bislang aus der Rahmenvereinbarung entstandenen Ausgaben beziehungsweise rechtlich verbindlichen Verpflichtungen und d) der Anteil der bislang vergebenen beziehungsweise vorgesehenen Auftragssummen, der nach Kenntnis des BMWE auf FGS Global und weitere Unterauftragnehmer entfällt (bitte die Angaben zu a bis c jeweils netto und brutto ausweisen)?

e) Falls dem BMWE zu Buchstabe d keine Angaben vorliegen, aufgrund welcher vertraglichen Regelungen kann das BMWE entsprechende Angaben vom Auftragnehmer verlangen?

7

Hat das BMWE über die Prüfung von Ausschlussgründen nach den Paragrafen 123 und 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen hinaus geprüft, ob bei FGS Global mögliche Mandats-, Lobby- oder sonstige Interessenkonflikte bestehen?

a) Wenn ja, welche Sachverhalte wurden geprüft und zu welchem Ergebnis kam die Prüfung?

b) Wenn nein, weshalb wurde angesichts des Aufgabenbereichs „Stakeholder-Strategien“ keine entsprechende Prüfung vorgenommen?

8

Welche konkreten Angaben aus dem Lobbyregistereintrag von FGS Global hat das BMWE vor der Zuschlagserteilung beziehungsweise vor der Einbindung des Unternehmens geprüft (bitte insbesondere nach Interessenbereichen, Regelungsvorhaben und Auftraggebern differenzieren)?

9

Hat das BMWE geprüft, ob sich Auftraggeber, Mandate, Interessenbereiche oder Regelungsvorhaben von FGS Global mit Zuständigkeiten des BMWE überschneiden?

a) Wenn ja, welche Überschneidungen wurden festgestellt und welche Schutzmaßnahmen oder sonstigen Konsequenzen wurden daraus abgeleitet?

b) Wenn nein, auf welcher konkreten Tatsachen- und Prüfgrundlage schließt die Bundesregierung entsprechende Mandats- oder Interessenkonflikte aus?

10

Musste FGS Global gegenüber Scholz & Friends oder dem BMWE offenlegen, für welche Auftraggeber das Unternehmen in Politikfeldern tätig ist, die Zuständigkeiten des BMWE berühren können?

a) Wenn ja, wann, in welcher Form und gegenüber welcher Stelle erfolgte diese Offenlegung?

b) Wurde die Vollständigkeit der Angaben überprüft, und wenn ja, durch welche Stelle und mit welchem Ergebnis?

c) Wenn nein, weshalb wurde eine solche Offenlegung nicht verlangt?

11

Welche Vorkehrungen bestehen, um während der Vertragslaufzeit neu entstehende Mandats-, Lobby- oder sonstige Interessenkonflikte bei Scholz & Friends, FGS Global und weiteren Unterauftragnehmern zu erkennen (bitte insbesondere die bestehenden Meldepflichten, die zuständige Prüfstelle sowie Art und Umfang der Dokumentation entsprechender Prüfungen angeben)?

12

Welche konkreten vertraglichen Folgen sind vorgesehen, wenn Scholz & Friends, FGS Global oder weitere Unterauftragnehmer einen bestehenden oder möglichen Interessenkonflikt nicht, verspätet oder unvollständig offenlegen (bitte insbesondere angeben, ob Vertragsstrafen, Kündigungsoder Rücktrittsrechte, Schadensersatz- oder Rückforderungsansprüche, ein Ausschluss von weiteren Einzelabrufen oder ein Ausschluss von Folgeaufträgen vorgesehen sind)?

13

Aus welchem Grund wurde Frage 32 der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 21/7141 lediglich mit einem Verweis auf die Antwort zu den Fragen 10 bis 14 beantwortet, obwohl dort keine konkreten Sanktionen für den Fall nicht oder nicht vollständig offengelegter Interessenkonflikte genannt werden?

14

Welche Kenntnisse lagen dem BMWE im Zusammenhang mit der Zuschlagserteilung über die Eigentümer- und Beteiligungsstruktur von FGS Global vor, insbesondere hinsichtlich Art und Umfang der Beteiligung der Investmentgesellschaft KKR?

15

Welche Kenntnisse lagen dem BMWE im Zusammenhang mit der Zuschlagserteilung und einer etwaigen Prüfung möglicher Interessenkonflikte über Beteiligungen, Investitionen oder sonstige wirtschaftliche Interessen von KKR in Zuständigkeitsbereichen des BMWE vor, insbesondere in den Bereichen fossile Energien, Energieerzeugung und Energieversorgung, Energieinfrastruktur, Industrie und industrielle Transformation sowie Klimaschutz und Dekarbonisierung?

16

Hat das BMWE im Zusammenhang mit der Zuschlagserteilung geprüft, ob FGS Global, KKR oder mit ihnen verbundene Unternehmen in Zuständigkeitsbereichen des BMWE Beteiligungen, Mandate oder sonstige wirtschaftliche Interessen bei Unternehmen oder Organisationen haben, die von Entscheidungen, Förderprogrammen oder sonstigen Maßnahmen des BMWE betroffen sein können?

a) Wenn ja, wann und durch welche Stelle erfolgte diese Prüfung?

b) Welche Überschneidungen wurden festgestellt?

c) Welche Schutzmaßnahmen oder Auflagen wurden daraus abgeleitet?

d) Wenn nein, weshalb wurde keine entsprechende Prüfung vorgenommen?

17

Aus welchem Grund wurden die Fragen 29 bis 31 der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 21/7141 ausschließlich mit einem Verweis auf die Antwort zu Frage 9 beantwortet, obwohl die Antwort zu Frage 9 keine Angaben zu KKR, zur Eigentümerstruktur von FGS Global oder zu möglichen wirtschaftlichen Verflechtungen enthält?

a) Hält die Bundesregierung die Fragen 29 bis 31 weiterhin für vollständig beantwortet?

b) Wenn ja, an welcher konkreten Stelle ihrer Antwort finden sich jeweils die erfragten Angaben?

c) Wenn nein, weshalb wurden die fehlenden Angaben nicht beantwortet?

18

Wie viele der in der Antwort auf die Fragen 15 bis 19 der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 21/7141 genannten „einzelnen Besprechungen“ haben seit Vertragsbeginn stattgefunden (bitte getrennt nach Besprechungen mit Scholz & Friends, FGS Global und weiteren Unterauftragnehmern angeben)?

19

An welchen Besprechungen, Sitzungen oder sonstigen Abstimmungen haben Vertreterinnen oder Vertreter von FGS Global seit Vertragsbeginn teilgenommen (bitte jeweils nach Datum, Anlass, Thema, beteiligten Organisationseinheiten des BMWE sowie Funktionen der Teilnehmerinnen und Teilnehmer aufschlüsseln)?

20

An welchen der in der vorangegangenen Frage erfragten Termine hat der in der Vorbemerkung der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 21/7141 genannte Partner von FGS Global teilgenommen?

21

Haben Vertreterinnen oder Vertreter von FGS Global seit Vertragsbeginn an einzelnen, nicht regelmäßig stattfindenden Gesprächen oder Besprechungen mit der Bundesministerin, Parlamentarischen oder beamteten Staatssekretärinnen und Staatssekretären, Mitgliedern des Leitungsstabs oder anderen Angehörigen der Hausleitung teilgenommen (wenn ja, bitte nach Datum, Teilnehmerkreis, Anlass und Thema aufschlüsseln)?

22

Welche Unterlagen und nicht öffentlich verfügbaren Informationen des BMWE wurden seit Vertragsbeginn Scholz & Friends zugänglich gemacht, und welche davon wurden FGS Global oder weiteren Unterauftragnehmern zugänglich gemacht beziehungsweise an diese weitergegeben (bitte nach Art der Unterlage beziehungsweise Information, Zeitraum, Empfängerunternehmen und Zweck aufschlüsseln und dabei insbesondere angeben, ob Leitungsvorlagen, Vermerke, Termindossiers, Kommunikationspläne, Medienanalysen, Gesprächsvorbereitungen, Argumentationspapiere oder Informationen zu Fördermaßnahmen, Entscheidungsständen, Zeitplänen oder strategischen Kommunikationslinien betroffen waren)?

23

Nach welchen konkreten Kriterien grenzt das BMWE fachliche Regierungsarbeit und zulässige ministerielle Öffentlichkeitsarbeit von parteipolitischer Kommunikation sowie persönlicher Image-, Reputations- oder Karrierepflege eines Mitglieds der Bundesregierung ab?

a) Welche Stelle ist für die Prüfung zuständig, ob ein Einzelabruf aus der Rahmenvereinbarung der zulässigen Öffentlichkeitsarbeit des BMWE und nicht parteipolitischen Zwecken oder der persönlichen Image-, Reputations- oder Karrierepflege der Bundesministerin dient?

b) Findet eine solche Prüfung bei jedem Einzelabruf statt?

c) Wie wird diese Prüfung dokumentiert?

d) Auf welcher Ebene erfolgt die Freigabe des jeweiligen Einzelabrufs?

24

Umfasst die Rahmenvereinbarung Leistungen zur Krisenkommunikation, Reputationskommunikation oder strategischen Kommunikationsberatung im Zusammenhang mit der Amtsführung, politischen Positionierung oder öffentlichen Wahrnehmung der Bundesministerin?

a) Wenn ja, welche entsprechenden Leistungsarten sieht die Rahmenvereinbarung vor?

b) Wenn nein, durch welche vertraglichen Regelungen sind solche Leistungen ausgeschlossen?

25

Wurden seit Beginn der Rahmenvereinbarung Einzelabrufe zu Krisenkommunikation, Reputationskommunikation oder strategischer Kommunikationsberatung im Zusammenhang mit a) Kritik an der Amtsführung der Bundesministerin, b) ihrer politischen Positionierung, c) ihrer öffentlichen Wahrnehmung, d) konkreten Medienberichten, e) parlamentarischen Debatten oder f) sonstigen öffentlichen Kontroversen erteilt (wenn ja, bitte jeweils nach Einzelabruf, Datum, Anlass, Auftragsgegenstand, beteiligtem Unternehmen und Arbeitsergebnis aufschlüsseln)?

Berlin, den 25. August 2026

Heidi Reichinnek, Sören Pellmann und Fraktion

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