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Kleine AnfrageWahlperiode 21Noch nicht beantwortet

Umsetzung von Screening- und Grenzverfahren

Diese Kleine Anfrage von DIE LINKE gehört zur 21. Wahlperiode und hat den Stand „Noch nicht beantwortet“.

Fraktion

DIE LINKE

Datum

07.09.2026

Aktualisiert

09.09.2026

Offizielle Quellen und Volltext

Die verlinkten PDFs stammen direkt vom Dokumentenserver des Deutschen Bundestages.

Deutscher BundestagDrucksache 21/785207.09.2026

Umsetzung von Screening- und Grenzverfahren

der Abgeordneten Clara Bünger, Doris Achelwilm, Anne-Mieke Bremer, Katrin Fey, Dr. Gregor Gysi, Luke Hoß, Ferat Koçak, Jan Krampe, Sonja Lemke, Bodo Ramelow, David Schliesing, Aaron Valent, Donata Vogtschmidt, Christin Willnat und der Fraktion Die Linke

Vorbemerkung

Seit dem Inkrafttreten des neuen „Gemeinsamen Europäischen Asylsystems“ (GEAS) am 12. Juni 2026 werden auch in Deutschland Asylgrenzverfahren umgesetzt. Diese ersetzen das vorherige Flughafenverfahren. Nach einem Bericht des „Mediendienstes Integration“ finden Grenzverfahren bislang an den Standorten Frankfurt/Main, München und Berlin statt. Weitere Standorte sind geplant bzw. in Vorbereitung (https://mediendienst-integration.de/fluechtlinge/asylrecht/flughafenverfahren-zahlen-und-rechtslage/). Laut Durchführungsbeschluss der EU-Kommission muss Deutschland 374 Plätze für das Grenzverfahren bereitstellen (https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX:32024D2150).

Das Grenzverfahren umfasst ein vollständiges Asylverfahren. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) muss innerhalb von acht Wochen über die Asylanträge entscheiden. Die Verfahren finden unter der „Fiktion der Nichteinreise statt“. Das bedeutet, dass die Asylsuchenden rechtlich als nicht eingereist gelten, obwohl sie sich faktisch auf deutschem Boden befinden.

Kritikerinnen und Kritiker heben hervor, dass der Zugang zu unabhängiger rechtlicher Beratung durch kurze Fristen und die Unterbringung in (faktischer) Haft stark beschränkt ist. Faire Einzelfallprüfungen seien unter diesen Bedingungen nicht möglich (www.proasyl.de/news/geas-startet-faq-zu-den-wichtigsten-aspekten-der-europaeischen-asylreform/#1781095675821-9d4e1b36-71a2). Die Fragestellenden teilen diese Kritik.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen15

1

Wie viele Screeningverfahren hat die Bundespolizei seit dem 12. Juni 2026 an der Außengrenze durchgeführt (bitte hier und im Folgenden jeweils nach Außengrenzstandorten sowie nach den 15 wichtigsten Herkunftsländern aufschlüsseln)?

2

In wie vielen Fällen wurde im Rahmen des Screeningverfahrens an der Außengrenze ein besonderer Schutzbedarf festgestellt?

3

In wie vielen Fällen wurden die Asylsuchenden in das Inlandsverfahren verwiesen (bitte hier jeweils nach Begründung aufschlüsseln: Feststellung bes. Schutzbedarfe gemäß Artikel 53 i. V. m. Artikel 54 AsylVfVO, einschlägige med. Gründe, aufgrund vom Vorliegen Minderjährigkeit)?

4

Wie alt waren die Asylsuchenden, die seit dem 12. Juni das Screeningverfahren an der Außengrenze durchlaufen haben (bitte aufschlüsseln: 0 bis 13 Jahre, 14 bis 17 Jahre, 18 bis 29 Jahre, 30 bis 49 Jahre, 50 bis 59 Jahre, 60 bis 69 Jahre, 70 Jahre und älter)?

5

Wie viele Grenzverfahren wurden seit dem 12. Juni 2026 durchgeführt (bitte hier und im Folgenden jeweils nach Außengrenzstandorten sowie nach den 15 wichtigsten Herkunftsländern aufschlüsseln)?

6

In wie vielen Fällen wurde im Rahmen des Grenzverfahrens ein besonderer Schutzbedarf festgestellt?

7

Sofern ein Grenzverfahren auf Grundlage gemäß Artikel 45 Absatz 1 AsylVfVO durchgeführt wurde, welcher der in Artikel 42 Absatz 1 Buschstabe c, f oder j aufgeführten Umstände lag in wie vielen Fällen vor?

8

Wie alt waren die Asylsuchenden, die seit dem 12. Juni das Grenzverfahren durchlaufen haben (bitte aufschlüsseln: 0 bis 13 Jahre, 14 bis 17 Jahre, 18 bis 29 Jahre, 30 bis 49 Jahre, 50 bis 59 Jahre, 60 bis 69 Jahre, 70 Jahre und älter)?

9

An welchen Standorten in Deutschland werden derzeit Grenzverfahren durchgeführt (bitte unter Angabe der vorgehaltenen Plätze auflisten)?

10

An welchen weiteren Standorten sind Einrichtungen zur Durchführung von Grenzverfahren geplant bzw. in Vorbereitung (bitte mit der Zahl der geplanten Plätze auflisten und auch angeben, wann die Einrichtungen in Betrieb genommen werden sollen)?

11

Wann soll insbesondere die frühere JVA Ingolstadt für die Durchführung von Grenzverfahren in Betrieb genommen werden?

12

Kann die Bundesregierung Angaben zu den Kosten sowohl für den Umbau und weitere Maßnahmen bis zur Inbetriebnahme wie auch für den laufenden Betrieb der Einrichtungen machen, in denen Grenzverfahren durchgeführt werden und wenn ja, welche?

13

Ist der Bundesregierung bekannt, ob und wie in den einzelnen Einrichtungen sichergestellt wird, dass die Bedarfe von Minderjährigen und anderen vulnerablen Gruppen berücksichtigt werden?

14

Wie hat das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge bislang im Grenzverfahren über die Asylanträge entschieden (bitte nach Herkunftsländern sowie nach Asylberechtigung, Flüchtlingseigenschaft, subsidiärer Schutz, Abschiebungsverbot, Ablehnung, Ablehnung als offensichtlich unbegründet, Dublin- bzw. AMMVO-Entscheidung, unzulässig aufschlüsseln)?

15

Welche Angaben kann die Bundesregierung zur bisherigen Dauer der Grenzverfahren machen (bitte nach den wichtigsten Herkunftsländern aufschlüsseln)?

Berlin, den 31. August 2026

Heidi Reichinnek, Sören Pellmann und Fraktion

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