Regulierung der Wölfe
der Abgeordneten Karlheinz Busen, Frank Sitta, Dr. Gero Clemens Hocker, Carina Konrad, Nicole Bauer, Dr. Christoph Hoffmann, Grigorios Aggelidis, Renata Alt, Nicola Beer, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Dr. Marcus Faber, Otto Fricke, Katrin Helling-Plahr, Markus Herbrand, Katja Hessel, Reinhard Houben, Ulla Ihnen, Olaf in der Beek, Dr. Christian Jung, Thomas L. Kemmerich, Daniela Kluckert, Ulrich Lechte, Oliver Luksic, Hagen Reinhold, Bernd Reuther, Christian Sauter, Matthias Seestern-Pauly, Dr. Marie-Agnes Strack-Zimmermann, Benjamin Strasser, Katja Suding, Michael Theurer, Stephan Thomae, Sandra Weeser und der Fraktion der FDP
Vorbemerkung
Der Wolf bewegt sich weiter unkontrolliert in Deutschland und der Handlungsbedarf zur Regulierung von Wolfpopulationen ist aktuell sehr hoch. Die Dynamik der Wolfspopulationen muss nach Ansicht der Fragesteller zunehmend genauer analysiert werden. Dazu gehört auch eine kontinuierliche Neubewertung des Erhaltungszustandes. In Deutschland gibt es das bewährte Mittel der Revierjagd, das eine Bejagung des Wolfes möglich machen könnte. Die nach dem Bundesnaturschutzgesetz mögliche Einzelentnahme kann nicht die Allzeitlösung zur Regulierung der Wölfe sein. Auf EU-Ebene ist für die Umstufung des Wolfes aus Anhang IV in Anhang V der Flora-Fauna-Habitat (FFH)-Richtlinie ein einstimmiger Ratsbeschluss notwendig.
Die „Rheinische Post“ berichtete am 16. Oktober 2018, dass das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft einem Abschuss von Wölfen, die Probleme bereiten, offen gegenüberstehe. Der „Bayerische Rundfunk“ (www.br.de/nachrichten/deutschland-welt/abschissen-oder-nicht-bundesministerien-streitenum-den-wolf,R6cgZHq) berichtet, dass das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit dagegen keinen Anlass für den Abschuss von Wölfen und Wolfsrudeln sehe. Die Zusammenarbeit der zuständigen Behörden weist hier offensichtlich große Unstimmigkeiten auf, eine konstruktive Lösung wird weiter hinausgezögert. Die Akzeptanz der Bevölkerung für die Wiederansiedlung des Wolfes wird damit weiter sinken. Eine klare, einheitliche Linie der Bundesregierung im Umgang mit dem Wolf ist nach Auffassung der Fragesteller noch immer nicht erkennbar.
In ihrer Antwort auf die Schriftliche Frage 151 des Abgeordneten Karlheinz Busen zum Erhaltungszustand verweist die Bundesregierung gegenwärtig zudem auf die Erarbeitung eines Berichts zur Evaluierung der Vorschriften in der FFH-Richtlinie (Bundestagsdrucksache 19/5282).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen10
Wie beurteilt die Bundesregierung die Genauigkeit der Prognose für das Bestehen einer günstigen Referenzpopulation nach Kriterium E (Aussterbewahrscheinlichkeit < 10 Prozent innerhalb von 100 Jahren; siehe www.bundestag.de/blob/393542/5e21bfea995e1f0f0f19271d442f365d/bericht-bmub-data.pdf, Seite 18) hinsichtlich des Prognosezeitraumes von 100 Jahren, und welche Unsicherheitsfaktoren sieht die Bundesregierung in ihrer Prognose?
Hält die Bundesregierung es für notwendig, den Prognosezeitraum von 100 Jahren zu verkürzen hinsichtlich einer deutlichen Steigerung des IUCN-Kriteriums D (>1 000 adulte Tiere; siehe www.bundestag.de/blob/393542/5e21bfea995e1f0f0f19271d442f365d/bericht-bmub-data.pdf, Seite 18 – IUCN = International Union for Conservation of Nature and Natural Resources) in den nächsten Jahren?
Falls ja, wie wird sich die Bundesregierung auf EU-Ebene dafür einsetzen, dass die Definition des günstigen Erhaltungszustandes geändert wird?
Welche methodischen Ansätze für eine dynamische Bewertung des Erhaltungszustandes sind aus Sicht der Bundesregierung kontinuierlich anzupassen?
Welche europarechtlichen und bundesrechtlichen Regelungen sind in diesem Zusammenhang zu ändern?
Welche Kriterien sind aus Sicht der Bundesregierung entscheidend für das Erreichen eines günstigen Erhaltungszustands der Wölfe?
Verfolgt die Bundesregierung den Ansatz des „Akzeptanzzustand“ der Wölfe und der Ausführung von Schutzjagden innerhalb des deutschen Jagdrechts zur Regulierung überzähliger Wölfe?
Sind sich die unterschiedlichen zuständigen Behörden der Bundesregierung und der Landesregierungen über die Kriterien zum Erreichen eines günstigen Erhaltungszustands der Wölfe einig?
Wenn nein, welche unterschiedlichen Positionen werden innerhalb der Bundesregierung und der Landesregierungen vertreten?
Gehört der Wolf in die Kulturlandschaft dicht besiedelter Gebiete, und wenn ja, welche Gebiete bewertet die Bundesregierung als geeignet für Wölfe, und welche Arealkonzepte werden verfolgt?
Welche Rolle soll die Jägerschaft aus Sicht der Bundesregierung im Rahmen eines bundesweiten einheitlichen Wolfsmanagements spielen?
Welche Kosten entstehen verwaltungsseitig?
Welche Kosten kommen auf die ehrenamtliche Jagdausübung der Jägerinnen und Jäger zu?
Geht ein Wolfsmanagement nach Auffassung der Bundesregierung über die Aufgaben der Jägerinnen und Jäger zur Hege des Wildes hinaus, und wenn ja, inwiefern?
Welche Kriterien müssen aus Sicht der Bundesregierung erfüllt sein, damit ein Wolf als „auffällig“ anzusehen ist?