Steinkohleimporte aus Kolumbien
der Abgeordneten Annalena Baerbock, Oliver Krischer, Kai Gehring, Lisa Badum, Ingrid Nestle, Dr. Julia Verlinden, Margarete Bause, Uwe Kekeritz, Omid Nouripour, Sylvia Kotting-Uhl, Christian Kühn (Tübingen), Steffi Lemke und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Nach Deutschland wurden im Jahr 2017 über 40 Millionen Tonnen Steinkohle importiert. Neben Russland und den USA ist Kolumbien der wichtigste Lieferant von Kraftwerkskohle. Laut kolumbianischen und internationalen Menschenrechtsorganisationen kommt es beim Steinkohleabbau in Kolumbien zu schweren Menschenrechtsverletzungen und gravierender Umweltzerstörung. Es kommt zu massenhaften Vertreibungen und Gewaltakten gegen die Zivilbevölkerung sowie gegen Umweltaktivistinnen und Umweltaktivisten und Kritikerinnen und Kritiker der sozialen und ökologischen Ausbeutung. Steinkohlebergbau wird weiterhin in Regionen betrieben, die besonders vom bewaffneten Konflikt Kolumbiens betroffen waren und sind. Es werden Enteignungen ohne Entschädigungszahlungen durchgeführt, gesetzlich vorgeschriebene Verfahren zur Konsultation der indigenen und afrokolumbianischen Bevölkerung werden nicht oder nur mangelhaft durchgeführt. Die Bauern und Bäuerinnen sowie Angehörige indigener Völker verlieren ihr Land und ihre Lebensgrundlage. In den Minen werden Arbeitsschutzrichtlinien nicht eingehalten, mit der Folge schwerer Erkrankungen für die Minenarbeiterinnen und Minenarbeiter und Anwohnerinnen und Anwohner.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Bundesregierung:
Fragen39
Über welche Informationen verfügt die Bundesregierung hinsichtlich der Herkunft der importierten Steinkohle, jeweils unterschieden nach Kraftwerks- und Kokskohle, die von deutschen Unternehmen verwendet wird, und wie werden diese Importe statistisch erfasst?
Inwiefern kontrolliert die Bundesregierung die minenspezifische Herkunft?
Wie hat sich die Einfuhrmenge seit Inkrafttreten des Freihandelsabkommens zwischen der EU und den lateinamerikanischen Staaten Peru und Kolumbien (und inzwischen auch Ecuador) im Jahr 2013 entwickelt?
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über Menschenrechtsverstöße und Umweltverschmutzung bzw. -zerstörung im kolumbianischen Steinkohleabbau (bitte einzeln nach Region bzw. Kohlemine und konkretem Missstand aufschlüsseln)?
Welche deutschen Unternehmen verwenden nach Kenntnis der Bundesregierung für ihre Produktion Steinkohle aus dem Ausland, und um welche Mengen handelt es sich dabei, jeweils unterschieden nach Kraftwerks- und Kokskohle, und welche dieser Unternehmen wurden im Rahmen des derzeitigen Monitorings des Nationalen Aktionsplans Wirtschaft und Menschenrechte über die Einhaltung von menschenrechtlichen Sorgfaltspflichten in ihren Lieferketten befragt, und mit welchem Ergebnis?
Wie hoch ist nach Kenntnis bzw. Schätzung der Bundesregierung der CO2-Ausstoß, der durch den Transport von Steinkohle von Kolumbien nach Deutschland entsteht, und werden diese Emissionen statistisch als deutsche oder kolumbianische Emissionen erfasst?
Oder erfolgt die Erfassung auf andere Weise?
Zu welchen Anteilen beziehen diese Unternehmen nach Kenntnis der Bundesregierung ihre Steinkohle aus welchen Herkunftsländern (bitte für jedes Unternehmen die jeweiligen Herkunftsländer aufschlüsseln)?
Warum besteht für deutsche Unternehmen keine Pflicht zur Offenlegung, aus welchen Minen sie ihre Steinkohle beziehen, und wird sich die Bundesregierung dafür einsetzen, dies zu ändern (bitte begründen)?
Wie haben sich die vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) ermittelten Grenzübergangspreise für den Import von Steinkohle und Kokskohle seit 2010 entwickelt?
Welche Unternehmen betreiben nach Kenntnis der Bundesregierung in Kolumbien Steinkohlebergbau für den Export, und hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, ob diese Unternehmen die UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte anerkennen und anwenden?
In der Antwort zu Frage 22 der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 17/4605 vom 15. Februar 2011 formulierte die damalige Bundesregierung eine klare Erwartungshaltung an die Steinkohle importierenden Unternehmen; entsprechend der UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte forderte die Bundesregierung von diesen Unternehmen, ihre menschenrechtliche Verantwortung innerhalb ihrer Einflusssphäre wahrzunehmen und entsprechende Monitoringsysteme einzurichten, ist dies aus Sicht der Bundesregierung in ausreichendem Maße geschehen, bzw. wo sieht die Bundesregierung noch Verbesserungsbedarf hinsichtlich der unternehmerischen Verantwortung und Sorgfaltspflicht bezüglich der Kohlelieferkette?
Welche dieser Unternehmen betreiben nach Kenntnis der Bundesregierung Steinkohlebergbau in den Regionen Cesar, La Guajira und Magdalena, die besonders vom bewaffneten Konflikt betroffen waren und sind?
Sieht die Bundesregierung einen Zusammenhang zwischen dem wasserintensiven Kohleabbau in der Region La Guajira und dem Hungertot von 38 Kleinkindern in der Region, sowie der Mangelernährung der lokalen Bevölkerung (https://amerika21.de/2018/10/214101/kolumbien-hunger-kinder-tote-guajira)?
Welche gesetzlichen Auflagen existieren nach Kenntnis der Bundesregierung für deutsche Kohlekraftwerksbetreiber, die Einhaltung der Menschenrechte sowie Sozial- und Umweltstandards in den Abbaugebieten der importierten Steinkohle zu kontrollieren, und sieht die Bundesregierung diesbezüglich Änderungsbedarf, und falls ja, welchen?
Welche Verstöße gegen die einheimischen Umwelt- und Sozialstandards sind der Bundesregierung bekannt (bitte nach Art und Ort der Verstöße für die letzten fünf Jahre auflisten)?
Welche Konsequenzen hatten die Verstöße?
Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, welche in Kolumbien Steinkohlebergbau betreibenden Unternehmen Verfahren zur Ermittlung tatsächlicher und potenziell nachteiliger Auswirkungen auf die Menschenrechte im Sinne des Nationalen Aktionsplans Wirtschaft und Menschenrechte entlang ihrer Lieferketten durchführen?
Wenn ja, nach welchen Kriterien und Vorbildern sind diese Verfahren ausgestaltet?
Wenn nein, wirkt die Bundesregierung auf deutsche Unternehmen ein, solche Verfahren einzurichten?
Wie viele Menschen sind nach Kenntnis der Bundesregierung in den letzten zehn Jahren aufgrund des Kohleabbaus aus ihrer Heimat vertrieben worden (bitte nach Jahren und Regionen aufschlüsseln)?
Wie viele Umweltaktivistinnen und Umweltaktivisten wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in den letzten zehn Jahren nach Kenntnis der Bundesregierung in Kolumbien getötet (bitte nach Jahren und Regionen aufschlüsseln)?
Sind diese Vertreibungen und Tötungen Teil bilateraler Gespräche zwischen Kolumbien und Deutschland?
Wenn ja, welcher Gespräche (bitte nach Format, Datum und Teilnehmerinnen und Teilnehmern auflisten)?
Und mit welchem Ergebnis?
Wenn nein, warum nicht?
Welche Rolle spielen paramilitärische Gruppen nach Kenntnis der Bundesregierung im Kohleabbau in Kolumbien?
Ist vor dem Hintergrund der mit dem Abbau verbundenen Menschenrechtsverletzungen Steinkohle nach Auffassung der Bundesregierung ein Konfliktrohstoff (bitte begründen)?
Welche Maßnahmen unterstützt die Bundesregierung, im Rahmen der Schwerpunkte „Umweltpolitik, Schutz und nachhaltige Nutzung natürlicher Ressourcen“ sowie „Nachhaltige Wirtschaftsentwicklung im ländlichen Raum“, um die Gewalt gegen die einheimische Bevölkerung und insbesondere gegen Menschenrechtsverteidigerinnen und Menschenrechtsverteidiger zu reduzieren, und wie erfolgreich sind diese Maßnahmen?
Anhand welcher Indikatoren werden sie bewertet?
Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse vor, welche Konsequenzen deutsche Unternehmen, die Kohle importieren, aus den Menschenrechtsverletzungen und Umweltauswirkungen ziehen?
Erachtet die Bundesregierung die Auflagen zur Einhaltung der Menschenrechte sowie Sozial- und Umweltstandards für den Abbau von Steinkohle in Kolumbien als ausreichend?
Falls ja, warum?
Falls nein, setzt sich die Bundesregierung für eine Verschärfung der Standards ein?
Wie beurteilt die Bundesregierung die Auswirkungen des Kohleabbaus in Kolumbien auf
a) die Wasserverschmutzung,
b) Bodenbelastung,
c) die Rechte indigener Völker,
d) Land- und Viehwirtschaft und
e) Gesundheit der lokalen Bevölkerung?
Wie profitieren die Bürgerinnen und Kolumbiens nach Kenntnis der Bundesregierung von den Erlösen des Kohleabbaus?
Inwiefern hält die Bundesregierung, auch vor dem Hintergrund, dass Kolumbien gerade einmal 19 Prozent seines Energiebedarfs mit Kohle deckt (https://blog.misereor.de/2017/04/05/kohlebergbau-in-kolumbien/), den Kohleabbau entwicklungspolitisch für sinnvoll?
Von welchen Förderkosten ohne Transportkosten je Tonne geförderter Steinkohle in Kolumbien geht die Bundesregierung aus?
Inwiefern hält die Bundesregierung vor dem Hintergrund der entwicklungspolitischen Schwerpunkte „Umweltpolitik, Schutz und nachhaltige Nutzung natürlicher Ressourcen“ sowie „Nachhaltige Wirtschaftsentwicklung im ländlichen Raum“ und den Konflikten rund um den Kohleabbau eine umfassende Landreform in Kolumbien für notwendig?
Inwiefern berät die Bundesregierung die kolumbianische Regierung bezüglich einer möglichen Landreform?
Hat sich die neue kolumbianische Regierung unter Präsident Iván Duque nach Kenntnis der Bundesregierung zu einer möglichen Landreform geäußert? Wenn ja, welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus den Äußerungen?
Wie schätzt die Bundesregierung die Rolle von Unternehmen im Steinkohlebergbausektor im Friedensprozess Kolumbiens ein?
Hat die Bundesregierung Kenntnis über Aufklärungsmaßnahmen und Untersuchungen durch Bergbauunternehmen zur eigenen Rolle im bewaffneten Konflikt (bitte begründen)?
Wie schätzt die Bundesregierung die Sorgfaltspflicht und Verantwortung deutscher Energiekonzerne ein, welche Kohle aus Kolumbien importieren, und welche Gespräche gab es dazu mit den deutschen Energiekonzernen mit welchem Inhalt seit dem Jahr 2013?
Welche Informationen liegen der Bundesregierung zur Rolle international operierender Banken bei der Finanzierung des Steinkohleabbaus in Kolumbien vor?
Hat die Bundesregierung gegenüber der kolumbianischen Regierung auf Missstände im Bereich Umweltschutz, Menschenrechte und Arbeitsschutzstandards in der Vergangenheit hingewiesen, und wenn ja, in welcher Form (bitte einzeln aufschlüsseln)?
Gibt es Pläne für eine deutsch-kolumbianische Zusammenarbeit bezüglich der Verbesserung von staatlichen Strukturen zur Kontrolle der Kohleproduzenten und zur Bekämpfung der Korruption im Land?
Wie bewertet die Bundesregierung die Bettercoal-Initiative (Zusammenschluss von Steinkohleunternehmen – siehe https://bettercoal.org/), und sind der Bundesregierung weitere Selbstverpflichtungen von Unternehmen bekannt, die den Schutz von Umwelt und Mensch beim Kohleabbau im Ausland umfasst, und als wie wirksam bewertet sie diese?
Ist die Bundesregierung der Meinung, dass Energieversorger allein durch die Mitgliedschaft bei Bettercoal ihrer Lieferkettenverantwortung gerecht werden können (bitte begründen)?