Breitbandbüro des Bundes
der Abgeordneten Jimmy Schulz, Manuel Höferlin, Grigorios Aggelidis, Renata Alt, Jens Beeck, Nicola Beer, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Bijan Djir-Sarai, Dr. Marcus Faber, Thomas Hacker, Katrin Helling-Plahr, Markus Herbrand, Katja Hessel, Reinhard Houben, Ulla Ihnen, Olaf in der Beek, Dr. Christian Jung, Thomas L. Kemmerich, Daniela Kluckert, Carina Konrad, Ulrich Lechte, Oliver Luksic, Till Mansmann, Hagen Reinhold, Christian Sauter, Matthias Seestern-Pauly, Frank Sitta, Judith Skudelny, Dr. Marie-Agnes Strack-Zimmermann, Benjamin Strasser, Katja Suding, Linda Teuteberg, Michael Theurer, Stephan Thomae, Nicole Westig und der Fraktion der FDP
Vorbemerkung
Das Breitbandbüro des Bundes hat als Kompetenzzentrum des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) das Ziel, „den flächendeckenden Breitbandausbau in Deutschland zu beschleunigen“ (https://breitbandbuero. de/ueberuns/). Um dies zu erreichen, gehört es zu den Aufgaben des Breitbandbüros, den Kontakt mit den zuständigen Stellen der Länder zu halten, Leitfäden zu aktuellen Themen zu erarbeiten und Dialogveranstaltungen, Workshops und Seminare zu organisieren und zu begleiten. Das Breitbandbüro wird von der Firma atene KOM GmbH betrieben. Diese gibt auf ihrer Webseite an, dies seit 2010 zu tun (https://atenekom.eu/project/bbb/). Im Jahr 2012 wurde das Projekt „Breitbandbüro“ öffentlich ausgeschrieben (https://ausschreibungen-deutschland.de/ 60847_Breitbandbuero_des_Bundes_2012_Bonn) und an die Firma atene KOM GmbH vergeben. In der Leistungsbeschreibung der Ausschreibung von 2012 ist das Projekt auf zwei Jahre, bis 31. Oktober 2014, angesetzt. Die maximale Vertragslaufzeit beträgt 60 Monate, also bis zum 31. Oktober 2017.
Doch das Aufgabenspektrum des Breitbandbüros sollte – auf Wunsch des BMVI – zusätzlich zur Kommunikation und Beratung um die fachliche Prüfung von Förderanträgen erweitert werden: In dem Bericht des Bundesrechnungshofes an den Berichterstatter, die Mitberichterstatterin und die Mitberichterstatter im Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages für den Einzelplan 12 des Bundeshaushalts nach § 88 Absatz 2 der Bundeshaushaltsordnung (Ausgestaltung der Zuständigkeit für digitale Infrastruktur des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur) vom 22. Januar 2016 heißt es: „Nach dem Entwurf der Breitbandrichtlinie soll das Breitbandbüro die zusätzliche Aufgabe erhalten, eingehende Förderanträge fachlich zu prüfen. Die fachliche Stellungnahme soll in die Entscheidung einfließen, ob überhaupt und ggf. in welcher Höhe Fördermittel bewilligt werden. Das BMVI stellte fest, dass es nicht über das für die fachliche Bewertung der Förderanträge erforderliche Wissen verfügt. […] Das BMVI beabsichtigt, die mit der beauftragten Agentur zum Betrieb des Breitbandbüros getroffene vertragliche Regelung auszuweiten. Vergaberechtlich ist das Vorhaben noch nicht geprüft“ (Bundesrechnungshof, 22. Januar 2016, S. 12/13).
In dem Bericht des Bundesrechnungshofes heißt außerdem zu Beginn: „Im Jahr 2010 beauftragte das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie eine private Agentur, ein Breitbandbüro einzurichten. Das Breitbandbüro sollte die Aufgaben einer zentralen Anlaufstelle für Fragen zum Thema Netzausbau übernehmen. Im Jahr 2012 vergab das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie diese Aufgaben an eine andere Agentur.“
Zudem kommt der Bundesrechnungshof in seiner Bewertung zu dem Schluss: „Selbst im Falle einer vergaberechtlich begründbaren Ausweitung des mit der Agentur geschlossenen Vertrages sollte das BMVI eine öffentliche Ausschreibung in Betracht ziehen. Denn es könnte sich durchaus als problematisch erweisen, sich bei Fragen zum Breitbandausbau allein auf einen Anbieter abzustützen. Sollte dieser ausfallen und das Personal des BMVI noch nicht ausreichend geschult sein, so ergäbe sich bei diesem bedeutsamen Themenfeld eine voraussichtlich nur mit erheblichem Aufwand zu schließende Wissenslücke. Das BMVI sollte umgehend die vergaberechtliche Prüfung und sodann die ggf. erforderliche Ausschreibung durchführen. Die für die fachliche Prüfung der Förderanträge zuständige Stelle sollte das BMVI erst benennen, wenn ein konkretes Ergebnis vorliegt“ (Bundesrechnungshof, 22. Januar 2016, S. 13/14).
Seit Mai 2016 gibt die Firma atene KOM GmbH auf ihrer Webseite ein erweitertes Aufgabenspektrum an: „Das BMVI hat mit Wirkung zum 17. Mai 2016 die atene KOM GmbH als Projektträger für die Durchführung des Bundesförderprogramms zur Unterstützung des Breitbandausbaus in Deutschland verpflichtet. In dieser Eigenschaft ist die atene KOM GmbH hoheitlich beliehen und treuhänderisch verwaltend für das Programm als Bewilligungs- und Prüfbehörde tätig und muss auf die Einhaltung der entsprechenden Verfahren nach der Bundeshaushaltsordnung (BHO) und weiterer Vorschriften achten“ (https://atenekom.eu/ kompetenzen/foerdermittelberatung/projekttraeger-breitband/atene-kom- alsbeliehener-projekttraeger/). Das BMVI hat also nicht, wie ursprünglich geplant, das Aufgabenspektrum des Breitbandbüros des Bundes erweitert (wie in Absatz 2 beschrieben), sondern dieselbe Firma, die das Breitbandbüro als Projekt des BMVI umsetzt, zum Projektträger des Bundes ernannt, sodass diese Firma nun Förderanträge prüft und auch bewilligt. Die Fachaufsicht wird vom zuständigen Förderreferat des BMVI ausgeübt. Das BMVI erteilt der atene KOM GmbH Weisungen zur Umsetzung des Verfahrens.
Am 17. Juni 2018 erschien zudem in der Zeitung „WELT AM SONNTAG“ ein umfassender Bericht über Verflechtungen der Firma atene KOM GmbH mit Mitarbeitern des BMVI mit dem Titel „Digitaler Geldregen“. Der Artikel enthielt zahlreiche Informationen über personelle Verflechtungen zwischen dem Bundesministerium und dem Unternehmen und die Entstehung des derzeitigen Konstruktes.
Hierzu und zu weiteren Ungereimtheiten hat die atene KOM GmbH am 17. Juni 2018 auf ihrer Webseite öffentlich Stellung bezogen (https://atenekom.eu/ stellungnahme-zum-artikel-digitaler-geldregen/).
In dieser Stellungnahme bezieht sie sich auch auf den Bericht des Bundesrechnungshofes: „Im ersten Bereich fordert der Rechnungshof, dass die Leistungen im Zuge der Projektträgerschaft ausgeschrieben und nicht automatisch an das Breitbandbüro übertragen werden sollten. Während der Finalisierung des Berichts lief bereits das entsprechende Vergabeverfahren zur Projektträgerschaft (die Leistungsbeschreibung datiert auf den 10. Dezember 2015). Diese angesprochenen Leistungen wurden, wie vom Bundesrechnungshof gefordert, in einem transparenten Verfahren mit mehreren Bietern ausgeschrieben. Die Vertragsunterzeichnung durch das BMVI erfolgte am 22. April 2016, also bedeutend nach dem Rechnungshofbericht. Diesen Auftrag gewann die atene KOM darüber hinaus nicht alleine, sondern gemeinsam mit dem Projektträger Jülich und KPMG, die in dem Auftrag als Subunternehmer agieren. Ein Rechnungshofbericht aus 2017 überprüfte im Übrigen die Vergabe und konnte unseres Wissens nach keinerlei Auffälligkeiten feststellen.“
Die atene KOM GmbH gibt darüber hinaus an, sie hätte „[...] alle Aufträge in einem wettbewerblichen Verfahren gewonnen und uns gegenüber anderen Bietern durchgesetzt. Diese Verfahren können jederzeit eingesehen werden, denn die Aufträge, die die atene KOM gewinnen kann, unterliegen aufgrund unserer Kundenstruktur den einschlägigen Bestimmungen des Vergaberechts. In Bezug auf Aufträge des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur hat die atene KOM sich bei drei Aufträgen gegenüber Konkurrenten durchsetzen können“.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen22
Wer hat das Breitbandbüro von 2010 bis 2012 betrieben? Auf welcher Basis?
Da die maximale Laufzeit des in der Ausschreibung von 2012 vergebenen Betriebs des Breitbandbüros laut Leistungsbeschreibung im Oktober 2017 endete, auf welcher Basis wird das Breitbandbüro derzeit betrieben? Wurde erneut ausgeschrieben?
a) Wenn ja, wann? Wurde öffentlich ausgeschrieben? Wo kann die (erneute) Ausschreibung eingesehen werden?
b) Wenn nein, warum nicht? Wie sind die weiteren Pläne?
Auf welcher Basis und mit welcher Begründung wurde die atene KOM GmbH 2016 beliehener Projektträger, vor dem Hintergrund der folgenden Aussage des BMVI: „In den Jahren von 2014 bis 2016 wurden jeweils einjährige Verlängerungsoptionen für das Breitbandbüro wahrgenommen, die im Rahmen des öffentlichen Vergabeverfahrens vertraglich vorgesehen waren. Eine Kompetenzausweitung des Breitbandbüros des Bundes im Mai 2016 hat es nicht gegeben“ (Antwort auf die Schriftliche Frage 122 des Abgeordneten Jimmy Schulz auf Bundestagsdrucksache 19/2922)? Wann wurde dies beschlossen?
Für welchen Zeitraum wurde die atene KOM GmbH zum Projektträger ernannt? Mit welchen Verlängerungsoptionen? Werden die Verlängerungen öffentlich ausgeschrieben?
Stimmt die Bundesregierung zu, dass die atene KOM GmbH durch die Ernennung zum Projektträger eine Kompetenzausweitung zu ihrer bisherigen Tätigkeit für das BMVI erfahren hat?
Wie wird eine Trennung der Tätigkeiten der atene KOM GmbH als Breitbandbüro des Bundes und als beliehener Projektträger garantiert? Sind unterschiedliche Personen mit den Aufgaben betraut?
a) Wurde durch das Fachreferat der unabhängige Personaleinsatz des Breitbandbüros gegenüber dem Projektträger Breitbandförderung vor Ort in Augenschein genommen bzw. überprüft? Wenn ja, wann, und wie erfolgte das?
b) Wie viele Mitarbeiter des Projektträgers arbeiten oder arbeiteten zugleich für das Breitbandbüro?
c) Kann eine Doppelfinanzierung identischer Inhalte, identischer Veranstaltungen und identischen Personals zweifelsfrei ausgeschlossen werden? Wenn ja, wie stellt das BMVI dies sicher?
Sieht die Bundesregierung es als problematisch an, das Breitbandbüro des Bundes auf der einen Seite und die Vergabe von Förderbescheiden als Projektträger auf der anderen Seite in die Hände derselben externen Firma zu legen?
Stimmt die Bundesregierung zu, dass es dem öffentlichen Interesse entgegenstehen würde, sollte der Dienstleister, der sowohl Beratung durchführt, als auch Förderbescheide vergibt, ausfallen? Hat die Bunderegierung eine Strategie, in einem solchen Fall die sich ergebende Wissenslücke schnell zu schließen?
Sieht die Bundesregierung die Möglichkeit, dass sich durch die Verknüpfung von Breitbandbüro und Projektträger wirtschaftliche Nachteile für den Bund oder anderer Akteure ergeben, die im Falle einer Trennung beider Leistungen nicht zu erwarten wären?
Welche Unterschiede in der (durch das BMVI finanzierten) Öffentlichkeitsarbeit durch das Breitbandbüro gibt es im Hinblick auf die öffentlichkeitswirksamen Veranstaltungen des Projektträgers?
Wie lautet das Ergebnis der vergaberechtlichen Prüfung hinsichtlich der externen Weiterführung des Breitbandbüros des Bundes? Zu welchem Schluss kam diese? Wurde diesem Ergebnis Folge geleistet? Wenn nein, warum nicht, und mit welcher Begründung? Welche Auswirkungen werden dadurch auf die Beratungsleistungen und Vergabe von Fördermitteln erwartet?
Welche Konsequenzen hat die Bundesregierung aus dem Bericht des Bundesrechnungshofes vom 22. Januar 2016 gezogen?
Befolgt die atene KOM GmbH aus Sicht der Bundesregierung das Wettbewerbsverbot seit Start des Breitbandbüros? Wenn nein, welche Maßnahmen hat sie ergriffen, um das Wettbewerbsverbot wirksam durchzusetzen?
Plant die Bundesregierung, mittel- oder langfristig die Expertise zur Beratung und zur Fördermittelvergabe (Aufgaben des Breitbandbüros und des Projektträgers) inhouse, also innerhalb eines Bundesministeriums oder einer Bundesbehörde, aufzubauen, wie im Bericht des Bundesrechnungshofes 2016 empfohlen?
a) Wenn ja, ist die Abteilung „Digitale Infrastruktur“ dafür vorgesehen, oder werden weitere Stellen dafür eingeplant, oder wird eine andere bestehende Abteilung damit betraut?
b) Wenn ja, in welchen Zeitraum? Sind weitere Stellen dafür geplant, oder sollen die Aufgaben mit den bestehenden Ressourcen bewältigt werden?
c) Wenn ja, in welchem Bundesministerium bzw. in welcher Bundesbehörde, und in welcher Abteilung?
Um welche drei Aufträge des BMVI handelt sich, welche die atene KOM GmbH in einem wettbewerblichen Verfahren gewonnen hat und die, laut den in der Vorbemerkung der Fragesteller ausgeführten Angaben der atene KOM GmbH, jederzeit eingesehen werden können? Wurden diese öffentlich ausgeschrieben?
a) Wenn ja, wo können diese eingesehen werden (bitte Weblink angeben)?
b) Wenn nein, mit welcher Begründung wurde auf eine öffentliche Ausschreibung verzichtet?
Auf welche weiteren externen Dienstleister im Breitbandbereich greift das BMVI zurück (bitte auflisten, seit wann, im Rahmen welches Auftragsvolumens und für welche Tätigkeiten)?
Ist der Bundesregierung bekannt, dass die Mutterfirma des von ihr beauftragten Projektträgers, die ATeNe GmbH, laut eigenen Angaben auf Erfolgsbasis Beratungsleistungen zur Erlangung von Fördergeldern aus öffentlichen Mitteln erbringt (www.atene-gmbh.de/leistungen-foedergelder/#toggle-id-2)?
Wurde das Vergabeverfahren zur beliehenen Projektträgerschaft, das u. a. die atene KOM GmbH gewonnen hat, öffentlich durchgeführt?
a) Wenn ja, wo kann die Ausschreibung eingesehen werden? Wie viele Bewerber gab es?
b) Wenn nein, mit welcher Begründung? Wie viele Unternehmen wurden an der nichtöffentlichen Ausschreibung beteiligt?
c) Wo kann die Leistungsbeschreibung für dieses Vergabeverfahren eingesehen werden?
d) Erfolgte die Vergabe nach den Vorgaben der Bundeshaushaltsordnung und des Vergaberechts, und wurden insbesondere Umfang und Ergebnis der Prüfung der Voraussetzungen zur Beleihung aktenkundig gemacht?
e) Agieren Projektträger Jülich und KPMG noch als Subunternehmer? Wenn nein, warum nicht?
Üben neben dem BMVI-Fachreferat DG11 weitere Fachreferate die Fachaufsicht über den Projektträger aus, und wenn ja, welche?
a) Wie oft, zu welchen Zeitpunkten, und auf welche Art und Weise hat das Fachreferat DG11 die Fachaufsicht über den Projektträger atene KOM durchgeführt?
b) An wie vielen Vorgängen hat das BMVI in diesem Zusammenhang die Aktenführung begutachtet und sich von der Einhaltung der Grundzüge ordnungsgemäßer Aktenführung überzeugt?
c) Wurden in diesem Zusammenhang die Revisionssicherheit der geführten Akten überprüft und bestätigt? Wenn ja, wann, und wie erfolgte das?
d) Wurden in diesem Zusammenhang das ordnungsgemäße Verwaltungssystem des Projektträgers (Organigramm, Festlegung und Beschreibung aller Prozesse etc.) überprüft und abgenommen? Wenn ja, wann, und wie erfolgte das?
e) Wie viele Mitarbeiter rechnet der Projektträger monatlich bei dem BMVI ab? Auf welche Dienstorte des Projektträgers entfallen die abgerechneten Mitarbeiter und Stunden im Einzelnen? Wurde dies vom BMVI zumindest stichprobenartig überprüft und aktenkundig gemacht?
Wie viele Mitarbeiter aus dem BMVI oder anderen Bundesministerien sind nach Kenntnis der Bundesregierung zur atene KOM GmbH gewechselt (bitte jeweils nach Bundesministerien, Aufgabenbereich und Jahr aufschlüsseln)? Wie viele dieser Mitarbeiter sind aus einem Beamtenverhältnis heraus gewechselt (bitte jeweils nach Bundesministerien, Aufgabenbereich und Jahr aufschlüsseln)?
Wie gewährleistet das BMVI, dass bei einem solchen Arbeitsplatzwechsel (wie in Frage 20 erfragt) keine Interessenkonflikte zu Lasten der öffentlichen Hand auftreten?
Wie gestaltet sich die zeitliche Abfolge des laufenden Rechtsstreits, in dem die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das BMVI, wegen der Vergabe „Betrieb, Pflege und Weiterentwicklung des Breitbandatlas des BMVI“ verklagt wurde, siehe Az.: VK 2 – 34/18 (bitte chronologisch auflisten)?
a) Wie groß ist das Risiko des Bundes, wegen Vergabeverstößen haftbar gemacht zu werden?
b) Wie hoch ist dabei das finanzielle Risiko für den Steuerzahler?
c) Wann erwartet der Bund ein Ende des Rechtsstreits?
d) Welche Konsequenzen hat dieser Rechtsstreit für die Erstellung des Breitbandatlasses?