[Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie
vom 14. Januar 2019 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Deutscher Bundestag Drucksache 19/7256
19. Wahlperiode 21.01.2019
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Leif-Erik Holm, Enrico Komning
und der Fraktion der AfD
– Drucksache 19/6691 –
Stand des angekündigten gesamtdeutschen Fördersystems
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD wird die Entwicklung eines
gesamtdeutschen Fördersystems für strukturschwache Regionen angekündigt
(
www.cdu.de/system/tdf/media/dokumente/koalitionsvertrag_2018.pdf?file=1,
Zeile 2714 – 2743). Dort bezieht sich der Koalitionsvertrag auf die
Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW).
1. Welche Schritte hat die Bundesregierung neben der Einrichtung der
Kommission „Gleichwertige Lebensverhältnisse“ im Rahmen der angekündigten
Entwicklung eines gesamtdeutschen Fördersystems für strukturschwache
Regionen bisher unternommen?
Im Rahmen der Kommission „Gleichwertige Lebensverhältnisse“ wurde die AG
„Wirtschaft und Innovation“ unter Federführung des Bundesministeriums für
Wirtschaft und Energie eingerichtet. Gemeinsam mit allen Ländern,
verschiedenen Bundesressorts und den drei kommunalen Spitzenverbänden soll darin ein
gesamtdeutsches Fördersystem für strukturschwache Regionen erarbeitet werden.
Die AG legt dabei einen Fokus auf wirtschaftliche Strukturschwäche. Eine
Grundlage sind die in der letzten Legislaturperiode erarbeiteten „Eckpunkte des
Bundes für ein gesamtdeutsches Fördersystem für strukturschwache Regionen ab
2020“ vom Mai 2015. Bislang hat die AG viermal getagt und erste Beschlüsse
gefasst. Ein Gesamtergebnis soll zum 2. Mai 2019 an die Vorsitzenden der
Kommission „Gleichwertige Lebensverhältnisse“ übermittelt werden.
2. Welche existierenden Förderprogramme soll das angekündigte
gesamtdeutsche Fördersystem umfassen (bitte Programme nach Bundesministerium
aufschlüsseln und zugewiesene Mittel und Haushaltstitel angeben)?
Diese Thematik wird zurzeit im Rahmen der Arbeit der AG „Wirtschaft und
Innovation“ der Kommission „Gleichwertige Lebensverhältnisse“ erörtert. Die
Vorschläge der AG befinden sich noch in der Erarbeitung.
3. Welche Förderprogramme betreibt die Bundesregierung neben der
Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW)
und der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des
Küstenschutzes“ (GAK), um ihrer verfassungsmäßigen Verpflichtung
gemäß Artikel 91a des Grundgesetzes beziehungsweise der Schaffung
gleichwertiger Lebensverhältnisse nachzukommen (bitte Programme nach
Bundesministerium aufschlüsseln und zugewiesene Mittel und Haushaltstitel
angeben)?
Die Bundesregierung setzt sich mit einer Vielzahl von rechtlichen
Rahmenbedingungen gemäß Artikel 72 Grundgesetz für die Herstellung gleichwertiger
Lebensverhältnisse sowie mit den Gemeinschaftsaufgaben gemäß Artikel 91a
Grundgesetz und weiteren Förderprogrammen für die Verbesserung der
Lebensverhältnisse in Deutschland ein. Die Wirkweise der Einzelprogramme kann dabei
aufgrund unterschiedlicher Zielsetzungen auch sehr unterschiedlich sein. Auch
Programme, deren primärer Förderzweck nicht auf die Gleichwertigkeit der
Lebensverhältnisse ausgerichtet ist, können eine positive Wirkung auf ebendiese
ausüben. Eine vollständige Auflistung aller Förderprogramme gemäß der
Fragestellung gibt es daher nicht. Exemplarisch kann auf die Gemeinschaftsaufgaben
und Bundesprogramme verwiesen werden, die in den „Eckpunkten des Bundes
für ein gesamtdeutsches Fördersystem für strukturschwache Regionen ab 2020“
für eine Teilnahme am gesamtdeutschen Fördersystem vorgeschlagen werden:
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie:
Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“
(Kapitel 0902, Titel 88201, Mittelansatz Soll 2019: 600 000 T Euro)
„Zentrales Innovationsprogramm Mittelstand“ (Kapitel 0901, Titel 68301,
Mittelansatz Soll 2019: 558 700 T Euro)
FuE-Förderung gemeinnütziger externer Industrieforschungseinrichtungen in
strukturschwachen Regionen („INNO-KOM“, Kapitel 0901, Titel 68601,
Unterteil 2, Mittelansatz Soll 2019 des gesamten Titels: 245 430 T Euro,
vorgesehenes Soll 2019 für Unterteil 2 laut Erläuterungen: 76 430 T Euro)
Bundesministerium für Bildung und Forschung:
„Innovationsförderung in den neuen Ländern und regionaler Strukturwandel“
(Kapitel 3004, Titel 68510, Mittelansatz Soll 2019: 183 000 T Euro)
Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat:
Zuweisungen zur Förderung des Städtebaus / Städtebauförderung
(Kapitel 0604, Titel 88211, Mittelansatz Soll 2019: 790 000 T Euro)
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft:
Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des
Küstenschutzes“ (Kapitel 1003, Mittelansatz Soll 2019: 900 000 T Euro)
Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur:
„Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik
Deutschland“ (Kapitel 1204, Titel 89401, Mittelansatz Soll 2019: 643 000 T Euro;
sowie Kapitel 6097, Titel 89411, Mittelansatz Soll 2019: Barmittel 74 656 T
Euro zzgl. ungesperrter Verpflichtungsermächtigungen i. H. v. 1 303 344 T Euro)
Die Vorschläge der AG „Wirtschaft und Innovation“ der Kommission
„Gleichwertige Lebensverhältnisse“ für Programme, die in das gesamtdeutsche
Fördersystem einbezogen werden sollen, werden derzeit erarbeitet.
4. Plant die Bundesregierung, Aufgaben im Rahmen der GRW noch vor Ende
der aktuellen Förderperiode in ein gesamtdeutsches Fördersystem zu
integrieren, und falls nicht, warum nicht?
Diese Thematik wird zurzeit im Rahmen der Arbeit der AG „Wirtschaft und
Innovation“ der Kommission „Gleichwertige Lebensverhältnisse“ erörtert und ist
noch nicht abschließend geklärt.
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