[Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für wirtschaftliche
Zusammenarbeit und Entwicklung vom 10. Januar 2019 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Deutscher Bundestag Drucksache 19/7019
19. Wahlperiode 14.01.2019
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten Markus Frohnmaier und der Fraktion
der AfD
– Drucksache 19/6704 –
Ausweitung sogenannter Reformpartnerschaften
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Laut Angaben des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und
Entwicklung (BMZ) plant Bundesminister Dr. Gerd Müller die Ausweitung
sogenannter Reformpartnerschaften mit Äthiopien, Marokko und Senegal. Im Juni
2017 wurden die ersten drei Reformpartnerschaften mit Tunesien, Ghana und
der Elfenbeinküste abgeschlossen. Laut BMZ gehe es bei den
„Reformpartnerschaften“ bereits um die Umsetzung des „Marshallplans mit Afrika“ und der
G20-Initiative „Compact with Africa“. Das BMZ unterstütze hierbei „besonders
reformorientierte Staaten dabei, die Rahmenbedingungen für
privatwirtschaftliches Engagement zu verbessern, um mehr Arbeitsplätze zu schaffen“.
Ausgewählt würden „Länder, die sich besonders durch gute Regierungsführung, die
Einhaltung menschenrechtlicher Standards sowie die Förderung der
Privatwirtschaft auszeichnen“.
Beispielhaft hierfür nennt das BMZ die „Reformpartnerschaften“ mit Tunesien
und Ghana. Während in Tunesien vor allem der Ausbau und die Reform der
Antikorruptionsbehörde sowie die Reform des staatlichen Kreditgarantiefonds
genannt wird, soll in Ghana mit Hilfe der deutschen
Entwicklungszusammenarbeit der Anteil erneuerbarer Energie „von unter einem Prozent auf zehn Prozent“
erhöht werden (
www.bmz.de/de/presse/aktuelleMeldungen/2018/oktober/181029_
pm_050_Entwicklungsministerium-weitet-Reformpartnerschaften-aus/index.html).
1. Wodurch drückt sich nach Ansicht der Bundesregierung die
Reformbereitschaft Marokkos aus?
2. Wodurch drückt sich nach Ansicht der Bundesregierung die
Reformbereitschaft Äthiopiens aus?
3. Wodurch drückt sich nach Ansicht der Bundesregierung die
Reformbereitschaft Senegals aus?
Die Fragen 1 bis 3 werden im Kontext der angestrebten Reformpartnerschaften
wie folgt gemeinsam beantwortet.
Marokko, Äthiopien und Senegal sind der G20-Initiative „Compact with Africa“
beigetreten. Sie haben im Rahmen dieser Initiative ihre geplanten Reformen zur
Verbesserung der makroökonomischen, der fiskalischen Rahmenbedingungen
und des Investitionsklimas vorgestellt und mit den G20-Staaten sowie den
beteiligten multilateralen Institutionen Schritte zu deren Umsetzung erörtert. Dieser
Umsetzungsprozess ist angelaufen, wodurch die betreffenden Staaten ihren
Reformwillen im Bereich der nachhaltigen wirtschaftlichen Entwicklung,
insbesondere hinsichtlich entwicklungsförderlicher Privatinvestitionen und Handel, unter
Beweis stellen.
Darüber hinaus bewertet die Bundesregierung das jeweilige Niveau guter
Regierungsführung und den Willen zur Verbesserung derselben in den Partnerländern
unter anderem anhand international anerkannter Indizes, wie z. B. des Bertelsmann-
Transformationsindex (BTI,
www.bti-project.org/en/data/rankings/
governanceindex/), des Korruptionswahrnehmungsindex von Transparency International
(
www.transparency.org/news/feature/corruption_perceptions_index_2017) oder
des Doing-Business-Index der Weltbank (
www.doingbusiness.org/en/rankings).
Marokko hat mit der Verfassungsreform von 2011 politische und wirtschaftliche
Reformen zur Demokratisierung und Modernisierung des Landes vorgenommen.
Seitdem wurden verschiedene Reformprojekte angestoßen, unter anderem in den
Bereichen Dezentralisierung, erneuerbare Energien und Ausbildung und
Beschäftigung. So konnte sich das Land beispielsweise durch Verbesserung der
Rahmenbedingungen für privatwirtschaftliches Engagement im Doing-Business-Index
der Weltbank von Rang 114 (von 183) im Jahr 2011 auf Rang 60 (von 190) im
Jahr 2019 signifikant verbessern.
Äthiopien legt seit Amtsantritt des neuen Premierministers Abiy Ahmed 2018
eine umfassende Reformagenda mit einer extrem hohen Dynamik vor. Zentrale
Reformen im Bereich soziale Stabilität, Demokratie und Rechtstaatlichkeit
wurden und werden bereits umgesetzt. Dazu gehören unter anderem der Kampf gegen
Korruption, Reformen der Justiz und des Sicherheitsapparates, Verbesserung der
Menschenrechtssituation und der Geschlechtergerechtigkeit, Legalisierung von
vormals illegalen Oppositionsparteien, die Vorbereitung von freien Wahlen
sowie die Stärkung der Pressefreiheit. Zudem werden Reformen zur Förderung
eines nachhaltigen Wirtschaftswachstums vorbereitet bzw. befinden sich bereits in
der Umsetzung, darunter eine Öffnung von Staatsunternehmen und von bisher
geschlossenen Wirtschaftsbereichen für ausländische Investoren. Außenpolitisch
zeigt sich die Reformbereitschaft durch den begonnenen Friedensprozess mit
Eritrea und Somalia.
Senegal zeichnet sich in Westafrika durch seine – im regionalen Vergleich –
politische Stabilität und sein demokratisches Regierungssystem aus. Die Regierung
verfolgt eine reformorientierte Politik der Armutsreduktion unter anderem durch
Investitionen in die nationale Infrastruktur und durch Förderung der
Privatwirtschaft. Dafür hat die Regierung unter anderem ein umfangreiches Investitions-
und Reformprogramm (sog. Plan Sénégal Emergent) aufgesetzt. Erfolge der
Reformen der letzten Jahre zeigen sich z. B. im Aufstieg des Landes im Governance-
Index des BTI von Rang 44 (von 127) im Jahr 2010 auf Rang 11 (von 128) im
Jahr 2018.
4. Welche Rolle spielt bei Gewährung sogenannter Reformpartnerschaften die
Bereitschaft der Partnerländer, sich bei der Rückführung ihrer Staatsbürger
aus Deutschland kooperativ zu zeigen?
5. Welche Rolle spielt bei der Gewährung sogenannter Reformpartnerschaften
die Bereitschaft der Partnerländer, aktiv an der Vermeidung illegaler
Migration nach Europa ihrer Staatsbürger bzw. Ausländer, die die Partnerländer
als Transitstaaten nutzen, mitzuwirken?
Die Fragen 4 und 5 werden gemeinsam beantwortet.
Grundsätzlich verlangt die Bundesregierung von allen Herkunftsländern, dass sie
ihrer völkerrechtlichen Pflicht zur Rückübernahme eigener Staatsangehöriger
nachkommen. Sie prüft in jedem Einzelfall, welche Maßnahmen gegenüber
Staaten, die in Fragen der Rückführung schlecht oder nicht kooperieren, zielführend
und angemessen sind. Ziel dabei ist es, im Rahmen des umfassenden Ansatzes
der Bundesregierung in der Flüchtlings- und Migrationspolitik – unter
Einbeziehung aller Politikbereiche – Anreize für eine bessere Zusammenarbeit bei der
Rückübernahme zu schaffen.
Die Bundesregierung arbeitet im Dialog mit Herkunftsländern, dazu gehören
auch Reformpartnerländer, daran, irreguläre Migration durch geeignete
Maßnahmen zu vermindern.
Reformpartnerschaften setzen, wie oben geschildert, seitens der jeweiligen
Partnerregierung einen ausgeprägten Reformwillen zur Verbesserung der
wirtschaftlichen Rahmenbedingungen voraus. Ziel der Reformpartnerschaften ist es, die
nachhaltige Entwicklung der Wirtschaft voranzutreiben und Arbeitsplätze zu
schaffen. So sollen durch ein selbsttragendes und möglichst allen Menschen
nutzendes Wirtschaftswachstum Perspektiven vor Ort geschaffen und strukturelle
Ursachen irregulärer Migration reduziert werden.
6. Wodurch zeichnet sich nach Ansicht der Bundesregierung der Willen zur
„guten Regierungsführung“ in Tunesien – speziell nach dem sogenannten
Arabischen Frühling 2011 – aus?
Mit Inkrafttreten der Verfassung 2014 sowie der Durchführung freier und fairer
Wahlen (zuletzt auf kommunaler Ebene im Mai 2018) hat die Konsolidierung von
Demokratie und Rechtsstaatlichkeit in Tunesien große Fortschritte gemacht.
Achtung, Schutz und Gewährleistung von Menschenrechten sind im regionalen
Vergleich sehr gut. Die Regierung ist entwicklungsorientiert und spricht mit den
internationalen Partnern über fortbestehende Defizite. Sie hat zentrale
Reformerfordernisse definiert, die sich größtenteils in Umsetzung befinden. Dies spiegelt
sich beispielsweise auch im Governance-Index des BTI wider, bei dem sich
Tunesien von Rang 87 (von 127) 2010 auf Rang 51 (von 128) im Jahr 2018
verbessert hat.
Zu den tunesischen Reformvorhaben im Rahmen des Compact with Africa und
der Unterstützung der Bundesregierung wird auf die Antworten zu den Fragen 18
und 19 auf Bundestagsdrucksache 19/5353 verwiesen.
7. Wie bewertet die Bundesregierung im Zusammenhang mit der „guten
Regierungsführung“ in Tunesien die Regierungsbeteiligung der islamistischen
Ennahda-Partei?
Die Ennahdha-Partei trägt den Kurs der Regierung bei Reformen in den für gute
Regierungsführung relevanten Bereichen der Wirtschafts- und Finanzpolitik
sowie bei Korruptionsbekämpfung mit.
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