Anpassungen der HIV-Hilfegesetz-Leistungen
der Abgeordneten Dr. Andrew Ullmann, Michael Theurer, Grigorios Aggelidis, Christine Aschenberg-Dugnus, Jens Beeck, Nicola Beer, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Dr. Marco Buschmann, Dr. Marcus Faber, Otto Fricke, Thomas Hacker, Katrin Helling-Plahr, Markus Herbrand, Katja Hessel, Reinhard Houben, Ulla Ihnen, Olaf in der Beek, Dr. Christian Jung, Dr. Marcel Klinge, Pascal Kober, Carina Konrad, Ulrich Lechte, Dr. Martin Neumann, Dr. Wieland Schinnenburg, Matthias Seestern-Pauly, Frank Sitta, Dr. Marie-Agnes Strack-Zimmermann, Benjamin Strasser, Katja Suding, Stephan Thomae, Dr. Florian Toncar, Gerald Ullrich, Nicole Westig, Katharina Willkomm und der Fraktion der FDP
Vorbemerkung
In den achtziger Jahren des vergangenen Jahrhunderts haben sich mehr als 1 500 Bluter in Deutschland über verunreinigte Gerinnungspräparte mit HIV infiziert (www.spiegel.de/panorama/justiz/bluter-skandal-wie-hiv-infizierte-abgespeist-wurden-a-930103.html). Mit dem Gesetz über die humanitäre Hilfe für durch Blutprodukte HIV-infizierte Personen (HIV-Hilfegesetz – HIVHG) vom 24. Juli 1995 (BGBl. I S. S. 972; 1995 I S. 979) wurde die Stiftung Humanitäre Hilfe für durch Blutprodukte HIV-infizierte Personen gegründet, die seither monatliche Zahlungen an HIV-Infizierte und AIDS-Erkrankte oder deren Angehörige zahlt. Mit Artikel 6a des Gesetzes zur Fortschreibung der Vorschriften für Blut- und Gewebezubereitungen und zur Änderung anderer Vorschriften vom 18. Juli 2017 (BGBl. I S. 2757) wurde das HIVHG novelliert und garantiert nunmehr eine dauerhafte Finanzierung des Fonds durch den Bund. Damit werden lebenslange Entschädigungszahlungen an die Betroffenen gesichert. Ab 2019 sollen zudem die Zahlungen an die Inflationsrate angepasst werden. Der Zeitraum von 1995 bis 2019 fand in der Novellierung vom Juni 2017 jedoch keine Berücksichtigung.
Eine vom Bundesministerium für Gesundheit finanzierte Studie der Prognos AG aus dem Jahr 2014 über die Situationen der Leistungsempfänger der Stiftung Humanitäre Hilfe empfiehlt basierend auf ihren Ergebnissen, den Inflationsausgleich nachzuholen (Ergebnisse und Schlussfolgerungen der Studie der Prognos AG abrufbar im Internet unter: www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/5_Publikationen/Gesundheit/Berichte/Bericht_HIV_zentrale_Ergebnisse.pdf). Die Studie stellt „erhebliche körperliche wie emotionale Beeinträchtigungen“ der Betroffenen und einen „beständig verschlechternden Gesundheitszustand“ fest (Studie, S. 5). Mit den wachsenden Beeinträchtigungen sind für die Betroffenen nach der Studie ebenfalls „erhebliche finanzielle Mehrbelastungen verbunden“. Gleichzeitig haben die „Zahlungen seit der Stiftungsgründung inflationsbedingt um 23 Prozent an Wert verloren“ (Studie, S. 6).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen4
Wie bewertet die Bundesregierung die soziale und finanzielle Lage der Betroffenen?
Werden nach Auffassung der Bundesregierung die Betroffenen ausreichend entschädigt?
Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der inflationsbedingte Kaufkraftverlust der Entschädigungszahlungen seit Beginn der Zahlungen im Jahr 1995 bis zum 31. Dezember 2018? Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Differenzbetrag zwischen den seit 1995 getätigten Entschädigungszahlungen mit und ohne Inflationsausgleich? Wie hoch ist das Finanzvolumen der seit 1995 versäumten Anpassungszahlungen?
Plant die Bundesregierung einen rückwirkenden Ausgleich des inflationsbedingten Werteverlustes der Entschädigungszahlungen in Form einer Einmalzahlung?